II. Abteilung, Band 1

Nr. 49

1884 Juli 26

Die Nation1 Nr. 26 Die Lösung der sozialen Frage2

Druck

Die Arbeiterversicherungsgesetzgebung ist kontraproduktiv; eine Lösung der sozialen Frage kann nur durch die aus dem Freihandel folgende Erhöhung des Lebensstandards der Arbeiter erreicht werden; dies stärkt Selbsthilfekräfte

„Die soziale Frage muß gelöst werden“, erklärte kürzlich der Abgeordnete Windthorst. Und in rührender Übereinstimmung mit dem Zentrumsführer macht die nationalliberale [ Druckseite 215 ] Partei die Lösung der sozialen Frage, und zwar auf dem vom Reichskanzler betretenen Weg, zum Hauptinhalt ihres Programms.3 Uns Freihändlern aber oder, um den Namen zu gebrauchen, der im Munde der Unwissenheit ein Schimpfwort sein soll, während er in Wahrheit ein Ehrentitel ist, uns „Manchestermännern“ wird vorgeworfen, daß wir aus angeborener Herzlosigkeit uns an dieser erhabenen Aufgabe nicht beteiligen, daß wir wohl gar wissentlich oder aus bloßer Gleichgültigkeit gegen das Wohl der ärmeren Klassen soziale Probleme ungelöst lassen wollten. Heute, wo in sozialpolitischen Dingen jeder Unsinn Gläubige findet, der stärkste oft die meisten, kann man auch eine derartige Unterstellung nicht unbeachtet lassen.

Uns Freihändlern, deren ja auch Schulze-Delitzsch einer war, liegt mindestens ebensosehr wie unseren ehrlichen Gegner das Wohl unserer ärmeren Mitbürger am Herzen. Aber gerade dies sehen wir durch die sozialistischen Pläne des Reichskanzlers nicht gefördert. Wir halten seine Sozialreform für einen Versuch mit untauglichen Mitteln, der, wenn er zu Ende geführt werden sollte (was der Himmel in Gnaden verhüten wolle!), das Gegenteil von dem herbeiführen würde, was sein Urheber bezweckt.

Lassen wir einmal in Kürze die sämtlichen sogenannten sozialreformatorischen Maßregeln, soweit sie bis jetzt Gestalt gewonnen haben, Revue passieren. Dabei soll, von allerlei zur Zeit bestehenden Unvollständigkeiten und technischen Schwierigkeiten abgesehen, vielmehr zugunsten des Urhebers angenommen werden, daß alle diese Dinge sich wirklich so gestalten lassen, wie sie ihm selbst in allgemeinen Umrissen vorschweben mögen.

Da ist zuerst das Krankenversicherungsgesetz. Dasselbe umfaßt jetzt nur einen Teil der ärmeren Klassen; ich nehme aber einmal an, daß es möglich wäre, alle Unbemittelten unter dasselbe zu bringen. Was wäre dann erreicht? Ein sehr großer Teil der tüchtigsten Arbeiter gehört schon jetzt Krankenkassen an, sei es einer freiwillig gegründeten Fabrikkrankenkasse, sei es einer lokalen oder nationalen freien Hilfskasse. Für diese wird durch das Gesetz nichts geändert. Die andern wurden, wenn sie erkrankten, bisher aus der Armenkasse unterstützt, zu welcher sie großenteils in gesunden Tagen beisteuerten und auf deren Beihilfe in kranken Tagen sie deshalb nach einer weitverbreiteten Auffassung ein Anrecht zu haben glaubten; künftig werden sie aus der Gemeindekrankenkasse unterstützt. Glaubt man nun, der Unterstützte werde einen großen Unterschied machen, aus welcher öffentlichen Kasse seine Unterstützung fließt? Wer das annimmt, kennt diese Klasse von Menschen nicht; das Gemeinwesen ist nach ihrer Auffassung in Notfällen verpflichtet, für sie zu sorgen, und wie es das anfängt, kümmert sie wenig; höchstens werden sie murren, daß sie zu der Gemeindekrankenkasse beitragen müssen und trotzdem von ihren Beisteuern zur Armenkasse nicht frei werden. Diejenigen Arbeiter, die eine höhere, sittlichere Auffassung von der Sache haben, gehören meistens den Fabrik- oder freien Hilfskassen an und werden dies auch künftig tun. Vielleicht ─ es läßt sich das schwerlich schon jetzt übersehen ─ wird das Gesetz die von seinen Urhebern nicht gewollte günstige Wirkung haben, daß es eine größere Zahl von Arbeitern in die freien Hilfskassen hineintreibt. Dagegen wird eine andere, nicht gewollte Folge höchst wahrscheinlich die sein, daß namentlich auf dem Lande eine Anzahl von Bummlern, denen der kleine [ Druckseite 216 ] Finger weh tut, künftig auf öffentliche Kosten werden ernährt werden. Bisher wurden solche Leute von den die Armenpflege übenden Gemeinden, denen ihre Verhältnisse und ihr Charakter genau bekannt waren, abgewiesen; künftig werden sie, da in nichtindustriellen Bezirken die einzelnen Gemeinden keine eigene Gemeindekrankenkasse bilden können, sondern mit mehreren, vielleicht mit allen eines ganzen Kreises zu einer gemeinsamen Kasse vereinigt werden müssen ─ mit dem leicht zu erlangenden ärztlichen Attest in der Hand an diese Zentralkasse sich wenden und dort viel schwerer abgewiesen werden können.

Sodann das Unfallversicherungsgesetz. Über dieses kann ich mich am kürzesten fassen, da es in der letzten Zeit gerade in dieser Zeitschrift am gründlichsten besprochen worden ist.4 Nur zweierlei mag hervorgehoben werden. Erstens, daß die Lage derjenigen Arbeiter, die schon bisher nicht nur gegen die die Haftpflicht begründenden, sondern gegen alle Unfälle versichert waren, und deren Zahl in raschem Wachsen begriffen war, durch das neue Gesetz keineswegs verbessert wird. Zweitens, daß, selbst wenn es demnächst gelingen sollte, das Gesetz auf alle Arbeiter auszudehnen, doch eine große Zahl, vielleicht die Mehrzahl derselben, tatsächlich wenig oder gar nicht bei demselben interessiert ist, weil sie keinen oder fast keinen Betriebsunfällen ausgesetzt sind.

Was nun folgt, ist Zukunftsmusik. Über Invalidenversicherung, Altersversorgung und die Verwirklichung des „Rechts auf Arbeit“5 liegen noch keine Entwürfe, weder brauchbare noch unbrauchbare, vor. Die Phantasie hat also freies Spiel, sich diese Dinge so schön, wie es beliebt, auszumalen. Dem Reichskanzler aber geschieht wohl kein Unrecht, wenn ich hier einmal annehme, es sei allen technischen und sonstigen Schwierigkeiten zum Trotz möglich, das alles auf das vollkommenste einzurichten.

Also angenommen, es würde ein Invalidenversicherungs- und Altersversorgungsgesetz erlassen, durch welches allen durch Krankheit oder Alter invalide gewordenen Arbeitern, mit Einschluß der in keinem festen Lohnverhältnis stehenden Handarbeiter und der in ihren Einkommensverhältnissen auf der Stufe der Lohnarbeiter stehenden kleinen selbständigen Handwerker, eine ausreichende Pension gesichert würde. Das klingt sehr gut; aber sehen wir näher zu und prüfen wir vor allem die inhaltschwere Frage: Wer bezahlt die Kosten? Denn, wenn diese Art der Arbeiterversicherung, die in England bekanntlich sehr verbreitet ist, in Deutschland bisher nur langsame Fortschritte gemacht und wesentlich nur bei einigen bessersituierten Berufszweigen (Buchdrucker, Maschinenarbeiter) sich eingebürgert hat, so liegt das weniger daran, daß die damit verbundenen Vorteile den übrigen Arbeitern etwa noch verschlossen wären, als vielmehr an der Schwierigkeit, neben den Beiträgen zur Kranken- und Sterbekasse auch noch diejenigen zur Invalidenkasse aufzubringen. Durch ein Zwangsgesetz aber würde die Last nicht leichter gemacht werden. Und doch müßte man entweder den Arbeitern oder den Arbeitgebern, wo solche vorhanden sind, oder dem Reich oder Staat, d. h. allen Steuerzahlern, die Last aufbürden; und zwar würde dieses letzte bei denjenigen Arbeitern, die in keinem festen Lohnverhältnis [ Druckseite 217 ] stehen, vermutlich das einzige Auskunftsmittel sein, da man von diesen Leuten die Beiträge in den meisten Fällen nicht würde beitreiben können; außerdem aber würde man auch für die übrigen Arbeiter nicht nur, wie schon bei den Krankenkassen, die Arbeitgeber, sondern ohne Zweifel auch den Staat oder das Reich mit heranziehen müssen, da die Arbeiter selbst die Last nicht allein tragen könnten und man auch den Arbeitgebern den Rest der Last nicht ganz würde aufbürden wollen. Dann aber würde dasselbe eintreten, was oben schon bei der Krankenversicherung bemerkt ist: Leute, die jetzt aus der öffentlichen Armenkasse unterstützt werden, würden aus einer anderen öffentlichen Kasse ihren Unterhalt beziehen, ohne daß der in Wirklichkeit nicht sehr große prinzipielle Unterschied ihnen recht zum Bewußtsein kommen würde. Außerdem würde die Sache noch andere, weder beabsichtigte noch erwünschte Folgen haben. Gegenwärtig sparen viele Arbeiter in ihren guten Jahren so viel, daß sie im Alter zu leben haben, und viele andere werden im Alter von wohldenkenden Kindern ausreichend versorgt. Beides würde in hohem Grad abnehmen, wenn die alten Leute ein Recht auf Altersversorgung hätten. Es würde also manche Last, die jetzt von dem Beteiligten selber oder seinen nächsten Angehörigen getragen wird, auf die Gesamtheit abgewälzt werden. Es würden überdies manche kleine Kapitalien, die in ihrer Gesamtheit eine hübsche Summe ausmachen und gegenwärtig durch die Kanäle der Sparkassen, Volksbanken usw. der Volkswirtschaft zugute kommen, nicht gespart, sondern nutzlos konsumiert werden. Bei freiwilligen Invaliden- und Altersversorgungskassen tritt dies nicht ein; denn die Beiträge zu diesen Kassen sind ja eben selber Ersparnisse, die nur in anderer Form angesammelt werden als die bei Sparkassen belegten.

Endlich das famose „Recht auf Arbeit“! Nach den darüber von anscheinend berufenen Seiten gegebenen Erklärungen soll dasselbe dadurch verwirklicht werden, daß allen Arbeitslosen von Staats oder Reichs wegen Arbeit und Unterhalt gewährt wird; nicht gerade notwendig die Arbeit, die sie gelernt haben, und der derselben entsprechende Lohn, sondern irgendeine Arbeit und das Notwendigste zum Leben. Wäre dies durchgeführt, so wäre damit ein Teil der Armenpflege anders organisiert und auf andere Schultern gewälzt, weiter nichts. Die vom Reich oder Staat für diesen Zweck zu veranstaltenden Arbeiten würden naturgemäß meistens Erdarbeiten sein, Kanal-, Wegebauten, Meliorationen u. dgl., weil man diese am leichtesten in beliebigem Umfang vornehmen und doch immer einen gewissen Nutzen damit erzielen kann; die Frage, ob der Nutzen zu den Kosten im richtigen Verhältnis steht, kommt bei dem vorliegenden Zweck ja nicht in Betracht. Es würde sich ohne Zweifel eine bunte Gesellschaft eigener Art zu diesen Arbeiten zusammenfinden; besseren Arbeitern aber würde schon aus diesem Grund, auch abgesehen von der Art der Arbeiten selbst, wenig damit geholfen sein. Dem Staat oder Reich würden natürlich erhebliche, im voraus gar nicht absehbare Kosten, den Steuerzahlern also neue beträchtliche Steuerlasten daraus erwachsen.

Fassen wir das Bisherige zusammen. Alle diese Maßregeln sollen bewirken, daß durch öffentlich-rechtliche Veranstaltungen den Kranken, den Verunglückten, den Invaliden, den Altersschwachen und den Arbeitslosen geholfen wird, während jetzt ein Teil dieser Leute bei gesunden Tagen für sich selber vorgesorgt hat, einem anderen aber durch die öffentlich-rechtliche Veranstaltung der Armenpflege geholfen wird. Die Selbsthilfe soll freilich nicht ganz abgeschnitten werden, aber sie wird doch offenbar nur noch geduldet, ihre Fortentwicklung ohne Zweifel sehr beeinträchtigt; im übrigen aber tritt lediglich an die Stelle der einen öffentlichen Einrichtung [ Druckseite 218 ] eine andere. Und damit glaubt man im Ernst, „die soziale Frage lösen“ zu können?

Lassalle hat einmal gesagt, die soziale Frage sei eine „Magenfrage“,6 und nie hat dieser Mann ein wahreres Wort gesprochen. Sie ist in der Tat eine „Magenfrage“ der Arbeiter, d. h. ist die Frage, wie es anzufangen ist, daß die große Masse der unbemittelten aktiven Arbeiter besser als bisher leben könne. Darum vor allen Dingen handelt es sich, um die Mittel zum Leben für die Gesunden, die arbeiten können und wollen und auch Arbeitsgelegenheit haben, deren Verdienst aber ihren Ansprüchen an das Leben nicht genügt. Kann man die Lage der aktiven Arbeiter verbessern, so werden diese auf die Fälle der Krankheit, Invalidität und zeitweiligen Arbeitslosigkeit schon für sich selber vorsorgen, wie die Erfahrung in England und teilweise auch in Deutschland bei einigen der bessersituierten Kategorien von Arbeitern längst gezeigt hat. Kann man aber den aktiven Arbeitern nicht helfen, so mag man für die inaktiv gewordenen tun, was man will, man wird die soziale Frage im günstigsten Fall genau in demselben Stand lassen, in welchem sie vorher war; man hat eben die Sache beim verkehrten Ende angefaßt.

Die „Sozialreform“ des Reichskanzlers würde aber, wenn sie völlig durchgeführt würde, die soziale Frage nicht nur ungelöst lassen, sondern in der bedenklichsten Weise verwirren und erschweren. Dies einesteils deshalb, weil sie durch die Verheißungen, mit welchen ihre Anhänger sie auf jedem Schritt begleiten, die Ansprüche ins ungemessene steigert, andernteils deshalb, weil sie die Lage der aktiven Arbeiter nicht nur nicht verbessert, sondern durch die Lasten, die sie den Steuerzahlern auferlegen muß, direkt oder indirekt verschlechtert. Und ist es nicht für diese ganze Politik charakteristisch, daß man, um dem Arbeiter zu helfen, damit anfing, einige bis dahin steuerfrei gewesene wichtige Gegenstände seines notwendigen Lebensbedarfs mit Zöllen zu belasten?

Eine wahre Sozialreform müßte gerade entgegengesetzte Wege einschlagen. Sie müßte vor allen Dingen alle Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs ohne Ausnahme von Zöllen und Steuern und selbstverständlich auch von Einfuhrverboten, sofern solche nicht nachweislich aus gesundheitlichen Gründen notwendig wären, befreien. Dadurch würde nicht nur bewirkt werden, daß der Arbeiter für seinen Geldlohn eine möglichst hohe Lebenshaltung sich sichern könnte, sondern es würde auch, da die steigende Einfuhr der zollfrei werdenden Artikel auch eine steigende Ausfuhr und folglich eine verstärkte Tätigkeit der Exportindustrie erforderlich machen und ermöglichen würde, die Arbeitsgelegenheit vermehrt werden. Die Reform müßte sich ferner als Ziel setzen, allmählich alle Schutzzölle, die alten samt den neuen, zu beseitigen, selbstverständlich mit der durch das historisch Gewordene gebotenen Rücksicht und Schonung; sie würde dadurch bewirken, daß die industrielle [ Druckseite 219 ] Tätigkeit sich den vorteilhaftesten, produktivsten Zweigen zuwendete und eben dadurch in den Stand gesetzt würde, höhere Löhne zu zahlen; denn je produktiver in der gesamten Volkswirtschaft gearbeitet wird, mit anderen Worten, je mehr mit dem gleichen Kapital und den gleichen Arbeitskräften produziert wird, desto mehr muß notwendig auch für die Arbeiter dabei herauskommen, die sich ja mit dem Kapital in das Gesamtprodukt zu teilen haben.

Ist denn eine solche Sozialreform ohne Vorgang? Keineswegs! Es ist dieselbe, welche vor vierzig Jahren in England auf Antrieb des größten aller Sozialreformer, Richard Cobden7, siegreich und mit glänzendem Erfolg durchgeführt worden ist, dieselbe, welche auch in Deutschland durch die Zollreformen der sechziger Jahre in nur zu schüchterner Weise angebahnt wurde und, obgleich sie auf halbem Weg stehenblieb, auch hier eine erhebliche Besserung in der Lage der Arbeiter zur Folge gehabt hat. Freilich eine sofortige oder schleunige „Lösung der sozialen Frage“ würde auch auf diesem Weg nicht zu erreichen sein, sie ist überhaupt nicht erreichbar. Aber während das, was die verbündeten Konservativen, Klerikalen und Nationalliberalen jetzt als sozialreformatorische Großtaten des Reichskanzlers preisen, uns von dem Ziel nur immer weiter zu entfernen geeignet ist, würde die echte, befreiende und alle wirtschaftliche Tätigkeit belebende Sozialreform nach dem Vorgang Richard Cobdens uns dem in seiner Vollendung ewig unerreichbaren Ziel allgemeiner Wohlfahrt und Zufriedenheit wenigstens um ein erhebliches näher-, und je länger, desto näher, bringen.

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Registerinformationen

Regionen

  • England
  • Süddeutschland

Personen

  • Bebel, August (1840–1913) , Drechslermeister in Borsdorf (Amtshauptmannschaft Grimma), MdR, sozialdemokratischer Parteiführer
  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Cobden, Richard (1804–1865) , britischer Textilindustrieller und Politiker
  • Engels, Friedrich (1820–1895) , sozialistischer Schriftsteller in London
  • Lassalle, Ferdinand (1825–1864) , Schriftsteller, Präsident des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins
  • Liebknecht, Wilhelm (1826–1900) , Journalist in Borsdorf (Amtshauptmannschaft Grimma), MdR (Sozialdemokrat)
  • Schulze-Delitzsch, Dr. Hermann (1808–1883) , Kreisrichter a. D. in Potsdam, Begründer der deutschen Genossenschaftsbewegung, MdPrAbgH, MdR (Fortschritt)

Sachindex

  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Arbeiterkolonien
  • Arbeiterversicherung, siehe auch Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversorgung
  • Arbeitgeber
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitslosigkeit, siehe auch Arbeitslosenversicherung
  • Armenpflege
  • Beiträge zur Arbeiterversicherung
  • Fabrik(kranken)kassen
  • Gemeindekrankenkassen
  • Gemeinden, Kommunen
  • Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (15.6.1883)
  • Unfallversicherungsgesetz(6.7.1884)
  • Haftpflicht
  • Handwerk, Handwerker
  • Hilfskassen
  • Kolonien
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Lohn
  • Maschinen
  • Normalarbeitstag
  • Parteien
  • Parteien – Konservative
  • Parteien – Nationalliberale
  • Parteien – Sozialdemokraten
  • Parteien – Zentrum
  • Polizei
  • Recht auf Arbeit
  • Reichsregierung
  • Reichstag
  • Reichstagswahlen
  • Reichstagswahlen – 1884
  • Selbsthilfe
  • Soziale Frage
  • Sozialismus, Sozialisten, siehe auch Parteien
  • Sozialreform
  • Sparen
  • Sparkassen
  • Steuern
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • Versicherungszwang
  • Wirtschaftsliberalismus
  • Zölle
  • 1Die freisinnige „Die Nation. Wochenschrift für Politik, Volkswirthschaft und Litteratur“ erschien seit Oktober 1883 in Berlin. Herausgeber war Dr. Theodor Barth. »
  • 2 Anmerkung des Herausgebers: Der Artikel stammt aus der Feder eines aktiven höheren Verwaltungsbeamten, der schon jahrelang praktische Sozialpolitik betrieben hatte, bevor die heutigen Sozialreformer beschlossen, die „soziale Frage zu lösen“. »
  • 3Gemeint ist das sog. Heidelberger Programm, das am 23.3.1884 auf einer Tagung süddeutscher Nationalliberaler verabschiedet wurde; vgl. Nr. 151 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 4Karl Schrader, Bemerkungen zu dem Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter mit Rücksicht auf die Kommissionsberathungen, in: Die Nation 1 (1884), S. 473─475, S. 484─ 485 u. S. 497─499; Th(eodor) Barth, Das Unfallversicherungsgesetz. Ein Epilog, in: Die Nation 1 (1884), S. 535─537. »
  • 5Vom „Recht auf Arbeit“ sprach Bismarck am 9.5.1884 in einer Reichstagsrede (vgl. Nr. 166 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 6Ferdinand Lassalle schrieb 1863 am Ende des „Offenen Antwort-Schreiben an das Zentral-Komitee zur Berufung eines allgemeinen deutschen Arbeiter-Kongresses zu Leipzig“ zum allgemeinen Wahlrecht: Aber das allgemeine Wahlrecht von 89 bis 96 Prozent der Bevölkerung als Magenfrage aufgefaßt und daher auch mit der Magenwärme durch den ganzen nationalen Körper hin verbreitet ─ seien Sie ganz unbesorgt, meine Herren, es gibt keine Macht, die sich dem lange widersetzen würde! Dies ist das Zeichen, das Sie aufpflanzen müssen. Dies ist das Zeichen, in dem Sie siegen werden! Es gibt kein anderes für Sie! (Ferdinand Lassalle, Gesammelte Reden und Schriften. Herausgegeben und eingeleitet von Eduard Bernstein, Bd. 3, Berlin 1919, S. 91 f.). »
  • 7Richard Cobden (1804─1865), britischer Textilunternehmer in Manchester, 1839 Gründer der Anti-Cornlaw-League, ab 1841 Mitglied des englischen Unterhauses, Vertreter des Wirtschaftsliberalismus und Freihändler. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 49, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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