II. Abteilung, Band 1

Nr. 31

1882 Mai 13

Bericht1 des Direktors Robert Bosse an den Staatssekretär des Innern Karl Heinrich von Boetticher

Ausfertigung

Bosse berichtet über die bisherige Tätigkeit der sozialpolitischen Abteilung im Reichsamt des Innern und deren haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter; Betonung der Tätigkeit der hauptamtlichen Mitarbeiter; Vorschlag, die sozialpolitische Abteilung auf Kosten der Zentralabteilung zu stärken

Euerer Exzellenz beehre ich mich über die bisherige Geschäftstätigkeit der am 13. November 1880 in Wirksamkeit getretenen Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten folgendes ehrerbietigst zu berichten.2

Bei der Errichtung der bezeichneten Abteilung wurde unter ausdrücklicher Genehmigung des Herrn Reichskanzlers davon ausgegangen, daß die Abteilung ausschließlich mit legislatorischen Arbeiten zu befassen sei. Die „wirtschaftlichen Verwaltungsgeschäfte, welche dem Reichsamt des Innern bei der Ausführung der Reichsgesetze zufallen, wurde dem Ressort der Zentralabteilung in vollem Umfang belassen“.3

Diese Abgrenzung der Geschäfte zwischen den beiden Abteilungen des Reichsamts des Innern ist auch bisher im wesentlichen innegehalten worden. Nur die Erhebung der Unfall- und Armenstatistik, die Ausführung des Gesetzes vom 13. Februar [ Druckseite 113 ] d. J., betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik,4 sowie die Bearbeitung des größten Teils der an Euere Exzellenz gelangenden Staatsministerialsachen hat der wirtschaftlichen Abteilung einzelne administrative Geschäfte, wenn auch nur in verhältnismäßig geringem Umfang, zugeführt. Im übrigen lag die Tätigkeit der Abteilung ausschließlich auf dem Gebiet der Gesetzgebung.

Fertiggestellt sind die Gesetzentwürfe betreffend

1. die Berufsstatistik,

2. die Unfallversicherung,5

3. die Krankenversicherung,6

4. den Gewerbebetrieb im Umherziehen pp.7 und

5. die Anfertigung von Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor.8

Wesentlich mitgewirkt hat die Abteilung bei der Bearbeitung von Gesetzentwürfen über das Aktienwesen9 und das Genossenschaftswesen10.

In bereits vorgeschrittener Vorbereitung befinden sich Gesetzentwürfe über den Unterstützungswohnsitz11, die reichsgesetzliche Regelung des Versicherungswesens12 und die anderweite Regelung der Frage wegen des Grunderwerbs juristischer Personen13.

Gesetzgeberisches Material wurde gesammelt und zum Teil auch gesichtet und geordnet in betreff der Gesetzgebung über Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter14, Errichtung von Gewerbe- und Handwerkerkammern15 sowie über einzelne mehr untergeordnete Fragen aus dem Bereich der Gewerbeordnung.

[ Druckseite 114 ]

Außerdem hat die Abteilung ein Normal-Innungsstatut behufs Ausführung des Gesetzes vom 18. Juli 1881 aufgestellt16 und ist damit beschäftigt, der Publikation der Jahresberichte der Fabrikeninspektoren eine praktischere Gestalt zu geben.17

Endlich ist die Abteilung noch mit den Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung eines deutschen Volkswirtschaftsrats befaßt gewesen.18

Es liegt in der Natur legislatorischer Vorarbeiten, daß ihr Umfang nicht nach der Anzahl der Nummern bemessen werden kann, mit welchen sie im Geschäftsjournal erscheinen. Gleichwohl beehre ich mich, die dem Journal entnommene Geschäftsübersicht für das Kalenderjahr 1881 hierneben ganz gehorsamst anzuschließen.

Inzwischen hat die Abteilung im Lauf des vorigen Jahres in ihrer Zusammensetzung eine wesentliche Änderung erfahren. Sie bestand ursprünglich aus einem Direktor und fünf Vortragenden Räten, welche sämtlich unter Beibehaltung ihrer Hauptämter im preußischen Staatsdienst die Funktionen in der wirtschaftlichen Abteilung des Reichsamts des Innern nur nebenamtlich versahen.19 Durch den Reichshaushaltsetat für 1881/82 wurden dagegen die Mittel gewährt, um einen Direktor und 3 Vortragende Räte im Hauptamt anzustellen.

Die Abteilung besteht zur Zeit außer dem unterzeichneten Direktor aus folgenden Mitgliedern:

a) im Hauptamt: dem Geheimen Oberregierungsrat Lohmann 20, welcher nebenamtlich zugleich im preußischen Handelsministerium beschäftigt wird, den Geheimen Regierungsräten Bödiker 21 und Magdeburg 22, [ Druckseite 115 ] b) im Nebenamt: dem Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im preußischen Handelsministerium Wendt 23, dem Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten Freiherr von der Heyden-Rynsch 24, dem Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Rothe 25, dem Geheimen Finanzrat und Vortragenden Rat im preußischen Finanzministerium Schmidt 26.

Außerdem wurden als Hilfsarbeiter in der Abteilung beschäftigt: der frühere Gewerbekammersekretär Schulze 27 und der königlich bayerische Bezirksamtsassessor Freiherr von Lerchenfeld 28. Der letztere hat indessen bisher kein eigentliches Dezernat bearbeitet, sondern ist nur bei einzelnen Beratungen als Protokollführer zugezogen.

Das größte Arbeitspensum ist dem Geheimen Oberregierungsrat Lohmann und nächst ihm dem Geheimen Regierungsrat Bödiker zugefallen.

Seit der Anstellung derselben sowie des Geheimen Regierungsrats Magdeburg ist die Tätigkeit der nebenamtlichen Mitglieder erheblich zurückgetreten. Der Geheime Oberregierungsrat Wendt hat überhaupt seit dem Bestehen der Abteilung nur eine einzige Sache mit einer Journalnummer, und zwar von untergeordneter Bedeutung, bearbeitet. Aber auch von den übrigen nebenamtlichen Mitgliedern hat nur der Geheime Finanzrat Schmidt bei der Bearbeitung des Aktiengesetzes erheblichere Dienste geleistet. Die übrigen nebenamtlichen Mitglieder hätten bei der Bearbeitung der vom 1. Mai 1881 bis jetzt von der Abteilung zu lösenden Aufgaben ohne geschäftlichen Nachteil allenfalls entbehrt werden können. Damit ist nicht gesagt, daß nicht in Zukunft Aufgaben an die Abteilung herantreten können, bei denen die Mitwirkung einzelner nebenamtlicher Mitglieder von großem Nutzen und vielleicht unentbehrlich sein wird. Immerhin wird aber die Abteilung, wie sie jetzt organisiert ist, ihren Schwerpunkt in denjenigen Mitgliedern haben, welche ihr im Hauptamt angehören.

Mit Rücksicht auf diesen Umstand bitte ich um Erlaubnis, den mit der jetzigen Organisation der Abteilung in Zusammenhang stehenden Übelstand ehrerbietigst hervorheben zu dürfen, daß sich die gesamte Arbeit derselben auf rein theoretischem Boden bewegt. Die Abteilung entbehrt der Administration. Es fehlt ihr die praktische Fühlung und Wechselwirkung mit dem lebendigen Pulsschlag des deutschen Wirtschaftslebens. Dieser Mangel macht sich schon jetzt in so hohem Grad fühlbar, und die für die Arbeiten der Abteilung, für die Tüchtigkeit, Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit ihrer Leistungen erwachsenden Gefahren sind so groß, daß es für mich Gewissenssache [ Druckseite 116 ] ist, die Besorgnisse, welche mir nach dieser Richtung hin aus den Erfahrungen des verflossenen Jahres erwachsen sind, in aller Ehrerbietung zur Sprache zu bringen.

Eine bloß theoretisch arbeitende Behörde vermag unmöglich in dem Maß ersprießlich zu wirken wie eine Behörde, deren Geschäftstätigkeit zugleich die praktische Verwaltung mitumfaßt. Jede mit der Gesetzgebung befaßte Behörde bedarf der Befruchtung durch kontinuierliche Fühlung mit der praktischen Verwaltung. Ohne diese verfällt sie selbst in rein geschäftlicher Hinsicht der Gefahr der Erlahmung. Die Regsamkeit der Leitung vermag diese Gefahr vielleicht abzuschwächen und eine Zeitlang zu überwinden. Für die Dauer wird ihr dies kaum gelingen. Noch größer ist die materielle Gefahr. Unsere Zentralbehörden kommen ohnehin leicht in die Lage, die lebendigen Vorgänge im Bereich ihres Ressorts aus einer Höhe anzusehen, aus welcher ihnen die Bilder des wirklichen Lebens statt in hellem und scharfem Licht in einer gewissen Verschwommenheit erscheinen. Gesetzgeberische Arbeiten bedürfen aber, sowohl was die Initiative als was die Ausführung anbetrifft, der nüchternsten, klarsten, realsten Beobachtung und Erkenntnis der tatsächlich vorhandenen Strömungen und Bedürfnisse des praktischen Lebens. Ist das eine allgemeingültige und unanfechtbare Wahrheit, so gilt sie doppelt auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Lebens und der wirtschaftlichen Gesetzgebung. Verfiele die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten allmählich in Wirklichkeit der Gefahr unpraktischen Theoretisierens, so wäre es mit ihrer Brauchbarkeit vorbei. Der Gedanke, daß derartigen Gefahren vorzubeugen sei, ist auch schon bei der Errichtung der Abteilung zum Ausdruck gekommen. In der Tat erschien die Abteilung durch ihre erste Zusammensetzung, wonach sie ausschließlich aus Beamten bestand, welche im Hauptamt einem preußischen Ministerium angehörten, dort also mit der wirtschaftlichen Verwaltung fortlaufend unmittelbare Fühlung hatten, gegen jene Gefahr einigermaßen gesichert.

Dieser Zustand hat sich inzwischen geändert. Die ausschließliche Zusammensetzung der Abteilung aus bloß nebenamtlich ihr angehörenden Beamten erwies sich bald als unzureichend, weil die letzteren neben den Pflichten, die ihnen ihr preußisches Hauptamt in erster Linie auferlegte, die der wirtschaftlichen Abteilung obliegenden Arbeiten nicht zu bewältigen vermochten. Deshalb erfolgte die Anstellung des Direktors und dreier Vortragender Räte im Hauptamt. Diese sind nunmehr im wesentlichen Träger der Abteilung geworden. Von ihnen hat aber nur noch einer, der Geheime Oberregierungsrat Lohmann, durch seine nebenamtliche Stellung im preußischen Handelsministerium einen lebendigen Zusammenhang mit der praktischen Verwaltung. Die übrigen sind auf diejenigen Anschauungen vom praktischen Wirtschaftsleben angewiesen, welche sie etwa aus ihren früheren amtlichen Stellungen mit herübergebracht haben. Von diesem Kapital zehren sie. Dasselbe wird der Natur der Sache nach mit jedem Jahr unzulänglicher. Allerdings gibt es noch eine Quelle, aus welcher sie einige Orientierung über die wirtschaftlichen Strömungen und Bedürfnisse schöpfen können und müssen, die Presse. Ich bin bemüht gewesen, die fortlaufende Kenntnisnahme von Zeitungsartikeln über wirtschaftliche Verhältnisse und von allen erheblicheren, das wirtschaftliche Gebiet behandelnden Erscheinungen der Literatur für die Mitglieder der Abteilung förmlich zu organisieren und ihnen diese Kenntnisnahme gewissermaßen als amtliche Pflicht zu vermitteln. Immerhin bleibt aber der Erfolg dieser Bemühungen unsicher, weil unkontrollierbar, und selbst bei dem regsten Eifer der Mitglieder der Abteilung, über den ich nur meine volle Anerkennung aussprechen kann, wird das Bild des Wirtschaftslebens, welches sie aus der Presse gewinnen, immer ein unvollkommenes bleiben. Lektüre und wissenschaftliche [ Druckseite 117 ] Fortbildung sind ohne Zweifel ebenso nützlich wie notwendig, aber die lebendigen Anregungen, welche die praktische Verwaltung bietet, vermögen sie nicht zu ersetzen. Die Abteilung bedarf meines unmaßgeblichen Dafürhalten durchaus der unmittelbaren Berührung zwischen Theorie und Praxis, zwischen Gesetzgebung und Verwaltung, zwischen allgemeinen Gesichtspunkten und der Anschauung der tatsächlichen Verhältnisse.

Wenn dieser Mangel von den Mitgliedern der Abteilung lebhaft empfunden wird, so ist die Frage nicht zu umgehen, wie demselben zweckmäßig abzuhelfen wäre. Diese Frage ist, soviel mir bekanntgeworden, früher bereits erörtert worden.29 Ihre Lösung wurde damals in dem Vorschlag gesucht, die preußische Handels- und Gewerbeverwaltung auf das Reich in ähnlicher Weise zu übernehmen, wie die Geschäfte des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten von dem Auswärtigen Amt des Reichs mitbesorgt werden.

Abgesehen von den geschäftlichen, finanziellen und vielleicht auch politischen Schwierigkeiten der Ausführung hat dieser Vorschlag etwas ungemein Einleuchtendes. Die preußische Handels- und Gewerbeverwaltung ist umfassend genug, um für die Handels- und Gewerbeverwaltung des Reichs typisch zu sein. Würde sie mit dem Reichsamt des Innern verbunden, so würden mit einem Schlag die oben dargelegten, derzeitigen Inkonvenienzen gehoben werden. Die wirtschaftliche Abteilung des Reichsamts träte nicht nur aus ihrer theoretischen Isolierung heraus, sondern sie würde auch, was den Umfang ihres Ressorts anlangt, tatsächlich eine ihrem Namen entsprechende allgemeinere Bedeutung gewinnen. Die Abteilung ist bisher nur mit einem verhältnismäßig kleinen Ausschnitt aus dem großen Kreis der wirtschaftlichen [ Druckseite 118 ] Interessen befaßt gewesen. Dieser Ausschnitt ist zweifellos von der höchsten Bedeutung, aber er ist doch nur zufällig durch die gerade jetzt im Vordergrund der gesetzgeberischen Aufgaben stehenden Interessen abgegrenzt. Von einer auch nur annähernd das gesamte Gebiet der wirtschaftlichen Interessen umfassenden Tätigkeit wußte die Abteilung nichts. Die Vorgänge, welche auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik, der Auswanderungs- und Kolonisationsfragen, der wirtschaftlichen Zusammenhänge der Steuerreform u. dgl. m. das Wirtschaftsleben der Nation berühren, treten amtlich nicht einmal insoweit an die Abteilung heran, daß sie auch nur einen Überblick darüber gewinnen könnte. Das würde sich ändern, wenn das Reichsamt des Innern die preußische Handels- und Gewerbeverwaltung übernähme. Das Reichsamt würde dadurch zu einer das Gesamtgebiet der wirtschaftlichen Interessen praktisch und theoretisch umfassenden Behörde werden, an welche der Anspruch gestellt werden müßte und könnte, die bestinformierte Zentralstelle für alle Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens zu sein, in welcher alle Strömungen des Wirtschaftslebens pulsieren und in der sich alle Bedürfnisse nach legislativer Regelung oder administrativer Förderung oder auch nach repressivem Einfluß auf exzentrische Strömungen unmittelbar fühlbar machen müßten.

Da dieser Vorschlag bereits erwogen worden ist, so haben ohne Zweifel gewichtige Gründe obgewaltet, ihn ─ wenigstens für jetzt ─ fallenzulassen. Ob es möglich ist, in naher Zeit darauf zurückzukommen, entzieht sich meiner Beurteilung. Es bleibt mir nur übrig, Eurer Exzellenz geneigter Erwägung ehrerbietigst anheimzustellen, ob sich nicht auch ohne eine so fundamentale organisatorische Änderung die unbestreitbaren Übelstände wenigstens zum Teil beseitigen oder mildern ließen, welche zur Zeit die der wirtschaftlichen Abteilung obliegende Tätigkeit zu hemmen und der gedeihlichen Entfaltung der letzteren Abbruch zu tun drohen.

Eine Besserung des gegenwärtigen Zustands dürfte sich meines unmaßgeblichen Erachtens erreichen lassen durch einige Änderungen in dem derzeitigen Verhältnis der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Zentralabteilung des Reichsamt des Innern.

Der letzteren liegen zur Zeit alle Verwaltungsgeschäfte ob, welche auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem Reichsamt des Innern bei der Ausführung der Reichsgesetze zufallen. Über die der wirtschaftlichen Abteilung zuzuweisenden Geschäfte ist dem Herrn Reichskanzler unter dem 31. Oktober 1880 Bericht erstattet worden In demselben heißt es:

„Die Verwaltungsgeschäfte, welche auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem Reichsamt des Innern bei der Ausführung der Reichsgesetze zufallen, sind so umfangreich, daß sie von Personen, welche bei dieser Behörde nur nebenamtlich fungieren sollen, neben den mit ihren Hauptämtern verbundenen Arbeiten ohne Beeinträchtigung der letzteren nicht wahrgenommen werden können. Die Abzweigung der gedachten Verwaltungsgeschäfte vom Ressort der Zentralabteilung würde überdies zur Folge haben, daß vom Personal der letzteren etwa drei Vierteile entweder in die neue Abteilung übertreten oder unbeschäftigt bleiben müßten.“30

Unter Anerkennung dieser Gründe hat der Herr Reichskanzler damals bestimmt, daß die wirtschaftlichen Verwaltungsgeschäfte bei der Zentralabteilung zu belassen seien.

[ Druckseite 119 ]

Inzwischen ist der erste Grund, die bloß nebenamtliche Stellung der Mitglieder der wirtschaftlichen Abteilung, hinweggefallen. Die etatmäßigen Mitglieder, etwa mit Ausnahme des Geheimen Oberregierungsrats Lohmann, würden nach Maßgabe des derzeitigen Umfangs ihrer Geschäfte in der Lage sein, neben den letzteren noch ein administratives Dezernat von mäßigem Umfang übernehmen zu können. In dieser Beziehung dürfte es sich empfehlen, daß die Ausführung der von der wirtschaftlichen Abteilung ausgearbeiteten Entwürfe, sobald dieselben Gesetzeskraft erlangt haben werden, nicht der Zentralabteilung, sondern der wirtschaftlichen Abteilung zugewiesen werde. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß dies auch den Intentionen des Herrn Reichskanzlers entspricht, obwohl der Bericht vom 31. Oktober 1880 ursprünglich von der Annahme ausgegangen zu sein scheint, daß der Zentralabteilung auch die administrative Ausführung der aus der wirtschaftlichen Abteilung hervorgegangenen Gesetze obliegen solle. Die daraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten liegen aber so sehr auf der Hand, daß auch ohne ausdrückliche Anordnung die Ausführung der von der wirtschaftlichen Abteilung entworfenen Gesetze dieser wohl von selbst verbleiben dürfte.

Allein auch darüber hinaus dürfte es möglich und zweckmäßig sein, die Linie, auf welcher die wirtschaftliche Abteilung sich mit der administrativen Praxis berühren könnte, allmählich einigermaßen zu erbreitern, indem ihr einzelne Zweige derjenigen administrativen Geschäfte zugewiesen würden, welche zur Zeit von der Zentralabteilung bearbeitet werden. Allerdings würde dies zur Voraussetzung haben, daß auch ein Teil des jetzigen Personals der letzteren in die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten übertreten oder doch, was ich für wohl ausführbar halte, beiden Abteilungen gleichzeitig angehören müßte. Dagegen dürfte es nicht erforderlich sein, diese Anordnung in so weitem Umfang zu treffen, daß dadurch etwa drei Vierteile der Mitglieder der Zentralabteilung getroffen würden. Es dürfte vielmehr genügen, wenn die Bearbeitung folgender Angelegenheiten an die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten überginge:

Auswanderungswesen, Gewerbesachen, Handelspolitik (Handelsverträge), Freizügigkeits-, Heimats- und Indigenatssachen, Statistik, Steuer- und Zollsachen und Versicherungswesen.

Von diesen Angelegenheiten werden, soviel mir bekannt, zur Zeit bearbeitet:

1. von dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Rösing31: die Statistik mit Ausschluß der Zollvereinsstatistik,

2. von dem Geheimen Regierungsrat Schröder32: das Auswanderungswesen, die Freizügigkeits-, Heimats- und Indigenatssachen,

3. von dem Geheimen Oberregierungsrat Huber33: die handelspolitischen Sachen, die Zoll- und Steuersachen und die Zollvereinsstatistik,

4. von dem Geheimen Oberregierungsrat Nieberding34: die Gewerbesachen und das Versicherungswesen.

[ Druckseite 120 ]

Die Gewerbe- und Versicherungssachen könnten jederzeit ihrem ganzen Umfang nach an die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten übergehen, ohne daß der Geheime Oberregierungsrat Nieberding der letzteren zugewiesen würde. Die bisherigen Kräfte der Abteilung reichen für die volle Bearbeitung auch dieser recht eigentlich in das wirtschaftliche Gebiet gehörenden Angelegenheiten aus. Der Übergang der gesamten Gewerbe- und Versicherungsangelegenheiten an die wirtschaftliche Abteilung dürfte auf die Dauer ohnehin nicht zu vermeiden und daher zweckmäßig schon jetzt anzuordnen sein.

Dagegen würde die Übernahme der übrigen obenbezeichneten Angelegenheiten auf die wirtschaftliche Abteilung nur dann ausführbar sein, wenn derselben die dazu erforderlichen Arbeitskräfte mitüberwiesen würden, wobei dieselben gleichzeitig Mitglieder der Zentralabteilung insoweit bleiben könnten, als sie dort noch weiter beschäftigt werden.

Das hauptsächlichste Bedenken, welches sich gegen diesen Vorschlag erheben ließe, dürfte in der Besorgnis zu suchen sein, daß die Zentralabteilung dadurch allzusehr evakuiert werden und an ihrer geschäftlichen Bedeutung Einbuße erleiden möchte. Allein immerhin würden der Zentralabteilung verbleiben: das Eichungswesen, die Ausstellungen, die Ausweisungen, das Bankwesen, die Bausachen, die Bibliothekangelegenheiten, die Personalien, die Angelegenheiten der Disziplinarkammern, des Disziplinarhofs, die Beamtensachen (Reichsbeamtengesetz), die Bundesrats- und Reichstagssachen, das Zentralblatt, der Schutz des geistigen Eigentums (Literarkonventionen), die Eisenbahnsachen, Etatsachen, Fischereisachen, Flößereiund Flußschiffahrtssachen, die Maßregeln gegen schädliche Insekten, Justizsachen (Beschwerden wegen Justizverweigerung), das Kassenwesen, die Kirchen- und Religionssachen, die Konsulatssachen (Konsularverträge), die landwirtschaftlichen Angelegenheiten, das Lotteriewesen, die Marinesachen und Seeschiffahrtssachen, der Marken- und Musterschutz, die Verhältnisse der Medizinalpersonen, meteorologische Angelegenheiten, Militärsachen, Ordenssachen, Medizinal- und Veterinärpolizei, Patentsachen, Preßsachen, Schulsachen inkl. der Angelegenheiten der Reichsschulkommission, die Maßregeln gegen die Sozialdemokratie, die Spielbanken, das Vereinswesen, der Vogelschutz und die wissenschaftlichen Unternehmungen.

Allerdings würden bei einzelnen der vorstehend aufgeführten Angelegenheiten Zweifel obwalten können, bei welcher Abteilung ihre Bearbeitung am zweckmäßigsten erfolgt. Ich erinnere dabei an die Eisenbahnsachen, soweit dabei Fragen der Tarifpolitik zur Erörterung kommen, an die gewerblichen Ausstellungen oder auch an die landwirtschaftlichen Angelegenheiten. Allein da schließlich beinahe jede Angelegenheit unter Umständen unter wirtschaftliche Gesichtspunkte fallen kann, so dürfte sich die Beschränkung der wirtschaftlichen Abteilung auf die für einen wirtschaftlichen Überblick unentbehrlichen Angelegenheiten um so mehr empfehlen, als durch eine Überlastung mit administrativen Details die Gefahr für die Abteilung herbeigeführt werden könnte, daß sie den für ihre eigentliche Aufgabe, die Vorbereitung der Gesetzgebung, erforderlichen weiteren Blick einbüßte. Gerade die Mitglieder der wirtschaftlichen Abteilung dürfen, wenn sie ihrer Aufgabe gewachsen bleiben sollen, nicht dergestalt geschäftlich überlastet werden, daß sie dadurch theoretischen Studien völlig entfremdet werden. Sie bedürfen gleich sehr der Berührung mit der Theorie der Wirtschaft wie mit der Praxis des Lebens.

Die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten ist in letzter Zeit durch die Vorbereitung der jetzt dem Reichstag vorgelegten Gesetzentwürfe dergestalt in Anspruch [ Druckseite 121 ] genommen gewesen und wird während der Dauer der Reichstagssession noch immer so sehr in Anspruch genommen sein, daß in diesem Augenblick das Bedürfnis nach einer Erweiterung ihres Ressorts mehr zurücktritt. Für die Zukunft dürfte indessen eine solche Erweiterung, sei es durch volle, sei es durch teilweise Verwirklichung des obigen Vorschlags, sich gewiß empfehlen. Sie erscheint mir auch im deswillen nach der geschäftlichen Seite hin unbedenklich, weil der Herr Unterstaatssekretär ohnehin von sämtlichen neu eingehenden Sachen Kenntnis nimmt und alle zu Eurer Exzellenz persönlicher Kenntnis gelangenden, d. h. alle wichtigeren Arbeiten mitzeichnet.

Geschäftsübersicht der Abteilung II des Reichsamts des Innern für das Kalenderjahr 1881

Gegenstände Lohmann Bödiker (eingetreten am 10.5.81) Magdeburg (eingetreten am 9.7.81) Schulze Wendt Frhr. v. d. Heyden-Rynsch Rothe Schmidt Zusammen
Geschäftsnummern
Aktienwesen 3 3
Alters- u. Invalidenvers[icherung] 17 4 16 18 1 56
Unfallversicherung 137 14 3 46 200
Unfallstatistik 17 57 3 77
Berufsstatistik 23 23
Krankenversicherung 8 2 4 14
Genossenschaftswesen 2 4 6 1 13
Grunderwerb jurist[ischer] Personen 15 15
Gewerbeordnung 75 49 9 33 1 2 169
Gewerbesachen (nicht unter Gewerbeordnung fallend) 20 3 13 36
Miscellanea 12 12 8 11 1 1 45
Sparkassenwesen 4 1 3 8
Staatsministerialsachen 152 30 1 183
Unterstützungswohnsitz 1 13 16 30
Armenstatistik 53 53
Versicherungswesen 2 22 1 1 1 27
Volkswirtschaftsrat 2 1 29 32
Zusammen 293 409 83 136 1 23 3 36 984
Hierzu den Referenten nicht zugeschriebene Sachen 123
Überhaupt Geschäftsnummern 1 107
[ Druckseite 122 ]

Registerinformationen

Personen

  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Bödiker, Tonio (1843–1907) , Geheimer Regierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833–1907) , Staatssekretär des Innern
  • Brigl, Bernhard (1831–1892) , Verlagsbuchhändler in Berlin
  • Eck, Paul (1822–1889) , Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern
  • Heyden-Rynsch, Hermann Freiherr von der , (1829–1917), Geheimer Oberregierungsrat im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten
  • Huber, Otto (1836–1914) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Jacobi, Dr. Rudolf Karl (1828–1903) , Unterstaatssekretär im preußischen Handelsministerium
  • Lerchenfeld, Karl Eduard Freiherr von (1852–1885) , bayerischer Bezirksamtsassessor, kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern
  • Liepmann, Dr. Franz (1839–1891) , Jurist in Berlin, Redakteur der „Tribü- , ne“
  • Lohmann, Theodor (1831–1905) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Magdeburg, Eduard (1844–1932) , Geheimer Regierungsrat im Reichsamt des Innern; später: Unterstaatssekretär im preußischen Handelsministerium
  • Nieberding, Arnold (1838–1912) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Rösing, Dr. Johannes (1833–1909) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Rösler, Max (1840–1922) , Direktor der Wächtersbachschen Steingutfabrik in Schlierbach (Kreis Gelnhausen)
  • Rothe, Anton (1837–1905) , Geheimer Oberregierungsrat im preußischen Landwirtschaftsministerium
  • Schmidt, Albert (1836–1899) , Geheimer Finanzrat im preußischen Finanzministerium
  • Schröder, Otto (1845–1898) , Geheimer Regierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Schulze, Julius (1836–1888) , Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern
  • Siemens, Dr. Georg (1839–1901) , Direktor der Deutschen Bank in Berlin
  • Wendt, Adolf (1825–1917) , Geheimer Oberregierungsrat im preußischen Handelsministerium
  • Wyneken, Dr. Ernst (1840–1905) , ev. Pastor in Edesheim/Leinetal (Kreis Northeim)

Sachindex

  • Aktien
  • Almosen
  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Armenpflege
  • Außenministerium, preußisches
  • Auswärtiges Amt
  • Auswanderung
  • Beamte
  • Bergarbeiter
  • Berufsstatistik
  • Bundesrat
  • Eisenbahn
  • Etat, Reichsetat
  • Fabrikinspektoren
  • Familie
  • Genossenschaften, siehe auch Berufsgenossenschaften
  • Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung („Innungsgesetz“) (18.7.1881)
  • Gesetz, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern (13.5.1884)
  • Gesetz, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik im Jahr 1882 (13.2.1882)
  • Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (1.5.1889)
  • Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Aktiengesellschaften (18.7.1884)
  • Gewerbebetrieb im Umherziehen
  • Handel, siehe auch Freihandel
  • Handelsministerium, preußisches
  • Handwerk, Handwerker
  • Handwerkerkammern
  • Innungen
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Landwirtschaft
  • Mittelstand
  • Parteien
  • Parteien – Sezession
  • Parteien – Sozialdemokraten
  • Polizei
  • Presse
  • Presse – Die Tribüne
  • Reichstag
  • Reichsverfassung
  • Soldaten
  • Sparkassen
  • Staatsministerium, preußisches
  • Steuern
  • Unfallstatistik
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • Unterstützungswohnsitz
  • Versicherungswesen, privates
  • Versicherungszwang
  • Volkswirtschaftsrat
  • Volkswirtschaftsrat – deutscher
  • Volkswirtschaftsrat – preußischer
  • Waisen
  • Witwen
  • Zölle
  • Zollverein
  • Zündhölzer
  • 1BArch R 1501 Nr. 114331, fol. 37─60. »
  • 2Zur Gründung der II. Abteilung im Reichsamt des Innern vgl. Nr. 172 Anm. 2 und Nr. 173 Bd. 1 und Nr. 83 Bd. 2 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. Rudolf Morsey, Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck 1867─1890, Münster 1957, S. 210─218. »
  • 3Von Boetticher hatte am 31.10.1880 am Ende eines Berichts über die Aufgaben der Abteilung an Bismarck geschrieben: Es scheint mir deshalb den gegebenen Verhältnissen am meisten zu entsprechen, daß die wirtschaftlichen Verwaltungsgeschäfte der Zentralabteilung des Reichsamts des Innern belassen werden (Randbemerkung Bismarcks: ja) (Ausfertigung: BArch R 1501 Nr. 114331, fol. 31 Rs.). »
  • 4Gesetz, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik im Jahre 1882, vom 13.2.1882 (RGBl, S. 9); vgl. Nr. 1 Anm. 17. »
  • 5Zur Entstehung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6.7.1884 vgl. Bd. 2 der I. Abteilung und Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. BArch R 1501 Nr. 100377─100383. »
  • 6Zur Entstehung des Krankenversicherungsgesetzes vom 15.6.1883 vgl. Bd. 5 der II. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. BArch R 1501 Nr. 100797─100799. »
  • 7Vgl. Nr. 1 Anm. 20. »
  • 8Vgl. Nr. 3, Nr. 9, Nr. 11, Nr. 39 u. Nr. 43 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 9Vgl. Nr. 1 Anm. 21; vgl. BArch R 1501 Nr. 100001─100004. »
  • 10Gemeint sind Vorarbeiten zu einem Entwurf für ein neues Genossenschaftsgesetz, die federführend im Reichsjustizamt stattfanden (vgl. BArch R 3001 Nr. 2034─2035). Vgl. Nr. 1 Anm. 22. »
  • 11Vgl. BArch R 1501 Nr. 101272; vgl. Bd. 7 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 12Vgl. BArch R 1501 Nr. 117223─117224. »
  • 13Die durch Artikel 3 Reichsverfassung nicht geregelte Frage des Genehmigungsvorbehalts für ausländische (nichtpreußische!) Erwerber gemäß preußischem Gesetz vom 4.5.1846 (PrGS, S. 235) war durch Allerhöchsten Erlaß vom 14.2.1882 (PrGS, S. 18) vorläufig geregelt worden, ein weiteres Gesetz erging bis zum BGB nicht. »
  • 14Vgl. die Denkschriften des Hilfsarbeiters im Reichsamt des Innern Julius Schulze: Nr. 103 und Nr. 106 Bd. 6 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. BArch R 1501 Nr. 100016. »
  • 15Vgl. BArch R 1501 Nr. 106332. Der Reichstag hatte am 9.6.1881 den Reichskanzler aufgefordert, ein Gesetz über die Errichtung von Gewerbekammern vorzulegen (Sten.Ber. RT 4. LP IV. Session 1881, S. 1587). Dies geschah jedoch nicht. Eine reichsgesetzliche Regelung der Handwerkskammern wurde erst durch die Gewerbeordnungsnovelle vom 26.7. 1897 („Handwerksgesetz“) (RGBl, S. 663) vorgenommen. Zu den auf landesgesetzlicher Grundlage errichteten Handwerker- und Gewerbekammern vgl. Thilo Hampke, Gewerbekammern, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 4, Jena 1909, S. 993─1006. »
  • 16Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 18.7.1881 (RGBl, S. 233). Ein Normalinnungsstatut war vom Bundesrat Anfang 1882 beschlossen worden (10. Sitzung vom 20.2.1882, § 94 der Protokolle; Vorlage: BR-Drucksache Nr. 16); Veröffentlichung: Central-Blatt für das Deutsche Reich 10 (1882), S. 247─267; vgl. BArch R 1501 Nr. 106319─106320. »
  • 17Vgl. Nr. 4 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. BArch R 1501 Nr. 106501, Nr. 106506, Nr. 106514. »
  • 18Die Errichtung eines deutschen Volkswirtschaftsrats nach dem Vorbild des Anfang 1881 errichteten preußischen Volkswirtschaftsrats hatte der Reichstag am 1.12.1881 mit 169 gegen 83 Stimmen abgelehnt. »
  • 19Dies waren bei Gründung der H. Abteilung der Unterstaatssekretär Dr. Rudolf Jacobi (als Direktor), der Geheime Oberregierungsrat Adolf Wendt, der Geheime Oberregierungsrat Theodor Lohmann, der Geheime Oberbergrat Hermann Freiherr von der Heyden-Rynsch, der Geheime Finanzrat Albert Schmidt, der Geheime Oberregierungsrat Anton Rothe. »
  • 20Theodor Lohmann (1831─1905), seit 1881 Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern, seit 1872 im preußischen Handelsministerium tätig. »
  • 21Tonio Bödiker (1843─1907), Geheimer Regierungsrat, seit 10.5.1881 im Reichsamt des Innern tätig, zuvor seit 1873 Landrat in Mönchengladbach. »
  • 22Eduard Magdeburg (1844─1932), Geheimer Regierungsrat, seit 9.7.1881 im Reichsamt des Innern tätig, zuvor seit 1879 Hilfsarbeiter im preußischen Innenministerium. Magdeburg schrieb in unveröffentlichten Lebenserinnerungen: So schied ich aus dem preußischen Staatsdienst u. trat über in den Reichsdienst. Ich wurde der wirtschaftlichen, unter der Leitung des Direktors Bosse (Unterstaatssekretär war Exzellenz [Paul] Eck) stehenden Abteilung zugeteilt, in der ich bei der Ausarbeitung des Unfall-, des Krankenversicherungsgesetzes und des Aktiengesellschaftsgesetzes mitgewirkt habe u. namentlich durch endlose Abendsitzungen in den Reichstagskommissionen geplagt wurde. (...) Die dienstliche Tätigkeit im Reichsamt des Innern hatte für die Dauer nichts besonders Befriedigendes für mich; der praktisch laufenden Verwaltung war ich völlig entrückt u. hatte mich lediglich mit den Fragen der Gesetzgebung zu befassen. Die Grundlage für den Aufbau des Unfallversicherungsgesetzes rührt von mir her (undatiertes Typoskript im Privatbesitz von Brigitte Schönherr, Kassel). »
  • 23Adolf Wendt (1825─1917), Geheimer Oberregierungsrat, seit 1866 im preußischen Handelsministerium tätig. »
  • 24Hermann Freiherr von der Heyden-Rynsch (1829─1917), Geheimer Oberregierungsrat, seit 1865 in der Bergabteilung des preußischen Handelsministeriums bzw. im Ministerium der öffentlichen Arbeiten tätig. »
  • 25Anton Rothe (1837─1905), Geheimer Oberregierungsrat im preußischen Landwirtschaftsministerium. »
  • 26Albert Schmidt (1836─1899), Geheimer Finanzrat im preußischen Finanzministerium. »
  • 27Julius Schulze (1836─1888), kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern, 1877─1880 Sekretär der Hamburger Gewerbekammer. »
  • 28Karl Eduard Freiherr von Lerchenfeld (1852─1885), bayerischer Bezirksamtsassessor, seit 1882 kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern. »
  • 29Gemeint ist ein Bericht des Unterstaatssekretärs Dr. Rudolf Jacobi vom 15.1.1881, in dem Jacobi entsprechend dem Vorbild des Auswärtigen Amts eine weitgehende personelle Verschmelzung des preußischen Handelsministeriums mit dem Reichsamt des Innern vorgeschlagen hatte (Ausfertigung: BArch R 43 Nr. 1913, fol. 49─77). Bismarck lehnte den Vorstoß ab. Ein entsprechender Vorschlag war einige Tage zuvor am 9.1.1881 auf einem Empfang für die leitenden Beamten des preußischen Handelsministeriums, das Bismarck am 15.9.1880 (definitiv) übernommen hatte, erörtert worden. Theodor Lohmann schrieb hierzu an seinen Freund Dr. Ernst Wyneken: Nach Tisch saßen wir bei Kaffee u. Bier reichl(ich) 1/2 St(unde) mit ihm zusammen u. verhackstückten d(ie) Zukunft des Ministeriums, welches er nicht wieder fahrenlassen u. deshalb womögl(ich) in d(er)selb(en) Weise mit d(em) R(eichs)a(mt) des Innern verschmelzen will, wie d(as) M(inisterium) d(er) ausw(ärtigen) Angel(egenheiten) mit d(em) Ausw(ärtigen) Amt verschmolzen ist (schon s(eit) 1871). Er war sich erst nicht recht klar über d(ie) Sache, dachte daran, d(en) größten Teil der Verwaltungsgesch(äfte) an andere pr(eußische) Ministerien abzugeben u. nur das zu behalten, was unmittelb(ar) mit der Handels- u. Gewerbegesetzgebung zusammenhängt. Wir haben ihm aber, glaube ich, klargemacht, daß er das nicht tun dürfe, wenn er d(ie) kombinierte Behörde nicht abermals an d(ie) Luft stellen wolle, wie jetzt d(as) R(eichs)a(mt) des I(nnern) darin steht. Die Einstimmigk(eit) aller Mitgl(ieder) des Minist(eriums), soweit sie sich a(n) d(er) Diskuss(ion) beteiligten, hat, glaube ich, Früchte getragen; wir haben wenigstens gehört, daß er sich über dies Diner u. s(ein) Nachspiel geg(en) andere äußerst befriedigt ausgesprochen hat (BArch N 2179 [Lohmann] Nr. 2, fol. 124 Rs.; vollständig abgedruckt bei Lothar Machtan, Mut zur Moral. Aus der privaten Korrespondenz des Gesellschaftsreformers Theodor Lohmann, Band 1 [1850─1883], Bremen 1995, Nr. 376). Vgl. auch die konträre (wohl nicht korrekte) Darstellung von Äußerungen Bismarcks auf diesem Empfang bei Heinrich von Poschinger, Fürst Bismarck. Neue Tischgespräche und Interviews, Stuttgart/Leipzig/Berlin/Wien 1895, S. 112. »
  • 30Bericht v. Boettichers an Bismarck vom 31.10.1880 (Ausfertigung: BArch R 1501 Nr. 114331, fol. 30 Rs.-31). »
  • 31Dr. Johannes Rösing (1833─1909), Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern, seit 1874 im Reichskanzleramt bzw. Reichsamt des Innern tätig. »
  • 32Otto Schröder (1845─1898), Geheimer Regierungsrat im Reichsamt des Innern, seit 1873 im Reichskanzleramt bzw. Reichsamt des Innern tätig. »
  • 33Otto Huber (1836─1914), Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern, seit 1872 im Reichskanzleramt bzw. Reichsamt des Innern tätig. »
  • 34Arnold Nieberding (1838─1912), Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern, seit 1873 im Reichskanzleramt tätig, zuvor seit 1866 im preußischen Handelsministerium. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 31, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.01.00.0031

Nachnutzung: Digitale Quellensammlung und Forschungsdaten stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC-BY 4.0) Lizenz. Weiterverwendung unter Namensnennung und Angabe des Permalinks.