II. Abteilung, Band 1

Nr. 127

1890 Januar 31

Sitzungsprotokoll1 des preußischen Staatsministeriums

Reinschrift mit Abänderungen Bismarcks, Teildruck

Bismarck teilt dem Staatsministerium seinen Rücktritt als preußischer Handelsminister mit; Beratung eines Erlaßentwurfs zum Arbeiterschutz, den von Boetticher vorlegt; Bismarck schlägt eine Aufteilung des Erlasses in eine äußere, an den Reichskanzler gerichtete Seite und eine innere, an die preußischen Ressortminister gerichtete Seite vor, Zustimmung des mittlerweile erschienenen Kaisers zu diesem Vorgehen; der sächsische Arbeiterschutzantrag soll erst nach den Reichstagswahlen behandelt werden

Das Staatsministerium war heute in der Amtswohnung des Herrn Reichskanzlers zu einer vertraulichen Besprechung zusammengetreten, aus welcher folgendes zu verzeichnen war:

1. Der Herr Ministerpräsident teilt dem Staatsministerium mit, daß agemäßa der am 26. d. M. stattgehabten Besprechung2 er S[ein]e Majestät den Kaiser und König um seine Entbindung von dem Amt als Minister für Handel und Gewerbe gebeten und im Einverständnis mit dem Staatsministerium den Oberpräsidenten der Rheinprovinz Freiherrn von Berlepsch für diese Stelle in Vorschlag gebracht habe.3 Se. Majestät hätten allerhöchstihre Geneigtheit, diesen Anträgen zu entsprechen, kundzugeben geruht, und Herr von Berlepsch habe seine Bereitwilligkeit, in die gedachte Stelle einzutreten, erklärt. Von den an letzteren sowie an den Herrn Ministerpräsidenten und an das Staatsministerium gerichteten, heute vollzogen eingegangenen bezüglichen allerhöchsten Ordres nahm das Staatsministerium Kenntnis.

Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten4 erklärte, als er sein jetziges Amt übernommen, habe er gewünscht, daß von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten nicht nur die Angelegenheiten von Handel und Gewerbe, sondern auch das Bergund Hüttenwesen abgetrennt werden möge. Diesem Wunsch hätten sich damals Hindernisse entgegengestellt, er dürfe aber jetzt wohl auf denselben zurückkommen, da das gegenwärtig bestehende Ministerium für Handel und Gewerbe von geringem Umfang sei und mit demselben, wenn es nun einen eigenen Chef erhalte, die Abteilung für Berg-, Hütten- und Salinenwesen wohl vereinigt werden könne.

[ Druckseite 508 ]

Das Staatsministerium war hiermit einverstanden und soll die allerhöchste Genehmigung erbeten werden, diese Änderung der Ressortverhältnisse zum 1. April d. J. ins Leben treten zu lassen.5

Die Bezeichnung beider beteiligten Ministerien soll unverändert bleiben. Außer einem allerhöchsten Erlaß nach Art desjenigen vom 7. August 1878 (G[esetz]s[ammlung] 1879, S. 25) ist ein Gesetz wie dasjenige vom 13. März 1879 (GS, S. 123) erforderlich, um die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Ministers der öffentlichen Arbeiten dahin abzuändern, daß bezüglich der abzuzweigenden Verwaltung der Minister für Handel und Gewerbe an seine Stelle tritt.

Die beteiligten Ressortchefs werden die entsprechenden Vorlagen entwerfen lassen, der Herr Finanzminister wird, soweit dies hiernach und zur Gewährung der dem neu ernannten Minister zustehenden Kompetenzen erforderlich ist, für Einbringung eines Nachtragsetats Sorge tragen.

2. Der Herr Ministerpräsident teilte mit, daß Herr Staatsminister von Boetticher den Entwurf des von Seiner Majestät dem Kaiser und König gewünschten, an das Staatsministerium zu richtenden proklamationsartigen Erlasses habe aufstellen lassen.6 Zu erwarten sei auch ein in derselben Richtung sich bewegender Antrag Sachsens. Dort habe man bereits Beschränkungen der bArbeitsrechteb eintreten lassen, und die sächsischen Industriellen wünschten deshalb deren Einführung auch in den Nachbarländern, da sie csichc diesen gegenüber in ihrer Erwerbstätigkeit ddurch die sächsischen Anordnungend benachteiligt fühlten. Er würde für die Ablehnung des sächsischen Antrags gestimmt haben, wenn nicht Seine Majestät allerhöchstihre Absicht, in ähnlicher Weise vorzugehen, bekundet hätten. eEr sehee es als Pflicht des Staatsministeriums an, noch den Versuch zu machen, ob Seine Majestät nicht zur Aufgabe der ausgesprochenen Absicht oder wenigstens zu einem Aufschub zu bestimmen sei, da dasjenige, was überhaupt gesagt werden fkönnef, in der Thronrede bei Eröffnung des neu gewählten Reichstags gwiederum zu sagen sein werde. Worte ohne positiven geschäftlichen Effekt übten nicht die Wirkung, welche für Kundgebungen Seiner Majestät gewünscht werden müsse, und bleiben besser ungesagtg. Der Herr Ministerpräsident ging die Anträge durch, welche in den letzten Jahren auf dem gemeiniglich unter dem Ausdruck „Arbeiterschutz“ zusammengefaßten Gebiet an den Reichstag gelangt, die Enqueten, die darüber veranlaßt, die Beschlüsse, die darüber vom Reichstag und vom Bundesrat gefaßt seien,7 um daran zu zeigen, wie vieles [ Druckseite 509 ] davon die Regierungen als unausführbar oder nachteilig erkannt hätten und bei wie vielen Punkten man sich der Gefahr aussetze, in Widerspruch mit der bisher eingenommenen Haltung zu geraten.

Der Herr Staatsminister von Boetticher verlas den von ihm aufgestellten Entwurf des an das Staatsministerium zu richtenden Erlasses, bemerkte aber dabei, daß in diesem alle die Punkte, welche Se. Majestät berührt haben, aufgenommen seien und daß er den Entwurf nur als Anhalt für die Beratung, nicht als dasjenige, was er befürworte, ansehe.

Der Herr Ministerpräsident erklärte, er könne sich mit diesem Entwurf nicht befreunden, hder für eine kaiserl[iche] Kundgebung zu lang und zu reich an Versprechungen ohne Anweisung zu deren Erfüllung sei. Er schlage vor, die Frage in ihre innere und ihre auswärtige Seite zu zerlegen undh Seiner Majestät einen geschäftsmäßig gehaltenen Erlaß an den Reichskanzler (Auswärtiges Amt) einzureichen mit dem Auftrag, die industriereichen Nachbarstaaten, England, Frankreich, Belgien, die Schweiz, vielleicht auch Österreich und iItalien und anderei, zu einer Konferenz nach Berlin einzuladen mit der Motivierung, jdaß die internationalen Beziehungen der Arbeiter und ihrer Konkurrenz den Regierungen die Frage nahelegten, ob und wieweit Verständigungen der Regierungen über solche Verbesserungen der Lage der Arbeiter möglich wären, welche durch die Konkurrenz der Exportstaaten auf dem Weltmarkt bisher verhindert würden. Dahin gehörten die Dauer der täglichen Arbeit, die Höhe der Löhne, die Arbeitsverbote für Frauen und Kinder. Daneben könnej Se. Majestät einen zweiten Erlaß an die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe richten kbezüglich verbesserterk Aufsicht in den Bergwerken, Einrichtung der fiskalischen Bergwerke als Musteranstalten, lÜbertragung einer Inspektion der Bergwerke durch kön[igliche] Bergbeamte, ähnlich der der Fabriken durch Fabrikinspektorenl.

Der Herr Minister der geistlichen pp. Angelegenheiten8 bemerkte, man möge doch für die Verbesserungen, welche Seine Majestät im Innern wünsche, vornehmlich die Einsetzung einer Kommission betonen, welche hierüber zu beraten und Vorschläge zu machen habe. Es lasse sich nicht verkennen, daß durch übermäßige und unzeitige Arbeit der Frauen und der Kinder ein Verkümmern der Arbeiterbevölkerung, eine Untauglichkeit für den Militärdienst herbeigeführt werde und daß durch geeignete Vorkehrungen für Erziehung eines kräftigen Geschlechts viel geschehen könne. Dies sei ein staatliches Interesse.

Der Herr Ministerpräsident erklärte, er sei ganz einverstanden damit, daß Seiner Majestät mauch ein Erlaß an die nächstbeteiligten Minister für Handel und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten im Entwurf vorgelegt werde, der den Auftrag enthaltem, eine Kommission, bestehend aus Kommissarien aller Ressorts und naus sachverständigen, von S[eine]r M[ajestät] zu wählendenn Vertrauensmännern zu berufen, [ Druckseite 510 ] welche über die von Seiner Majestät oangeregten Fragen berate und Vorschlägeo einreiche.

Beide Erlasse seien zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, von einem generellen Erlaß an das Staatsministerium aber abzusehen.

Das Staatsministerium war hiermit einverstanden.

Herr Staatsminister von Boetticher wird den letztgedachten Erlaß entwerfen9 und sich mit dem Herrn Staatsminister Grafen von Bismarck wegen des entsprechenden Erlasses an den Reichskanzler ins Benehmen setzen.10

3. [...] Inzwischen war Wilhelm II. erschienen.

9. Seine Majestät der Kaiser und König geruhten die Frage zu stellen, wieweit die im Kronrat am 24. d. M. beratene Angelegenheit, betreffend die Arbeiterfrage, gediehen sei.11

Der Präsident des Staatsministeriums teilte Seiner Majestät den heute gefaßten Beschluß (ad 2 prot[ocollum]) mit.

Es sollten danach statt eines an das Staatsministerium gerichteten, zwei Entwürfe von Erlassen zur allerhöchsten Vollziehung eingereicht werden. Der eine solle den pReichskanzlerp beauftragen, die Regierungen der Hauptindustriestaaten zu einer Konferenz nach Berlin einzuladen behufs der von Seiner Majestät gewünschten internationalen Vereinbarung über verschiedene Fragen des Wohls des Arbeiterstandes, der andere den nächstbeteiligten preußischen Ressortministern (für Handel und Gewerbe sowie der öffentlichen Arbeiten) den Auftrag erteilen, zu entsprechenden Beratungen über die inländischen Arbeiterverhältnisse eine Kommission einzuberufen, bestehend aus Kommissarien aller Ressorts und von Seiner Majestät bestellten Vertrauensmännern. Diese Kommission habe dann ihre Vorschläge zu machen und darüber zu berichten.

Auf diese Weise trete man unmittelbarer in die Aktion als durch einen an das Staatsministerium gerichteten allerhöchsten Erlaß, gegen welchen außerdem einzuwenden sei, daß die Thronrede zur Eröffnung des Reichstags im wesentlichen eine Wiederholung des in demselben Gesagten würde bilden müssen.

Beide allerhöchsten Erlasse würden der Öffentlichkeit übergeben werden und namentlich der erste ohne Zweifel von der gesamten europäischen Presse wiedergegeben werden und dadurch einen großen Eindruck hervorbringen.

Seine Majestät geruhten ihr Einverständnis mit diesem Vorgehen auszusprechen und zu bemerken, es komme hauptsächlich darauf an, der Arbeiterbevölkerung zu zeigen, daß den Regierungen ihr Wohl am Herzen liege.

Seine Majestät der König von Sachsen habe mit allerhöchstdenselben über diese Angelegenheit gesprochen und gedenke einen ähnlichen Antrag in nächster Zeit bei dem Bundesrat einzubringen.

Der Präsident des Staatsministeriums bemerkte, in Sachsen seien ähnliche Beschränkungen der Arbeit, wie die projektierten, bereits eingeführt, hätten bei den dadurch geschädigten Industriellen qKlagen hervorgerufen, und deshalb wünsche man die Ausdehnung der sächsischen Einrichtungen auf die Nachbarstaatenq. Er habe dem sächsischen Gesandten anheimgegeben, den Antrag bis nach den Wahlen [ Druckseite 511 ] hinauszuschieben, rweil die Aussicht auf weitere Ausdehnungen der sächsischen Verbote die Wahlen schädigen werde.12

Seine Majestät bemerkten, man könne den sächs[ischen] Antrag ja eventuell liegenlassen, bis die Wahlen erfolgt seienr.

10. [...]

[Ursprüngliche Fassung des Protokollanten Gustav Homeyer]

a-a nach
b-b Arbeit, wie Seine Majestät sie eingeführt zu sehen wünsche,
c-c sich sonst
d-d von Bismarck ergänzt
e-e Überhaupt aber sehe er
f-f müsse
g-g seinen geeigneten Platz finde. Was sich nur als Worte ohne bestimmten positiven Inhalt darstelle, übe nicht die Wirkung, welche Seine Majestät sich vielleicht davon verspreche, und bleibe am besten ungesagt
h-h der zu lang, zu proklamationsartig, zu reich an Versprechungen sei. Er schlage vor,
i-i Italien
j-j daß, wie die Arbeiter in internationalen Verkehr getreten seien, so auch die Regierungen prüfen möchten, welchen Bedürfnissen der Arbeiter durch internationales Abkommen abgeholfen werden könne. Hierbei könnten Fragen, wie z. B. Arbeitsdauer, Frauen- und Kinderarbeit, Löhne, Wohnung, als Beratungsgegenstände bezeichnet werden. Dabei könne
k-k Über verbesserte
l-l lasse sich gewiß etwas sagen, was bei der Bewegung auf diesem Gebiet günstig wirke
m-m neben dem Erlaß an den Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein zweiter an die nächstbeteiligten Minister der innern Verwaltung ─ Minister für Handel und Gewerbe und Minister der öffentlichen Arbeiten ─ gerichteter Erlaß eingereicht werde, mit dem Auftrag
n-n sachverständigen
o-o berührten Fragen berate und demnächst ihre Vorschläge
p-p Reichskanzler (Auswärtiges Amt)
q-q Klagen hervorgerufen, und man wünsche deshalb deren Ausdehnung auf die Nachbarstaaten
r-r Seine Majestät bemerkten, man könne ihn ja eventuell liegenlassen, bis das diesseits beabsichtigte Vorgehen erfolgt sei
[ Druckseite 512 ]

Registerinformationen

Regionen

  • Belgien
  • England
  • Frankreich
  • Italien
  • Österreich
  • Sachsen, Königreich
  • Schweiz

Orte

  • Berlin

Personen

  • Albert (1828–1902) , König von Sachsen
  • Berlepsch, Hans Freiherr von (1843–1926) , Regierungspräsident in Düsseldorf; später: Oberpräsident der Rheinprovinz; später: preußischer Handelsminister
  • Bismarck, Herbert Graf von (1849–1904) , Sohn und Mitarbeiter Otto von Bismarcks, Staatssekretär im Auswärtigen Amt
  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833–1907) , Staatssekretär des Innern
  • Bosse, Robert (1832–1901) , Direktor der II. Abteilung im Reichsamt des Innern
  • Goßler, Dr. Gustav von (1838–1902) , preußischer Kultusminister
  • Homeyer, Gustav (1824–1894) , Unterstaatssekretär im preußischen Staatsministerium
  • Lohmann, Theodor (1831–1905) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Maybach, Albert von (1822–1904) , preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten
  • Schwartzkoppen, Dr. Georg von (1854–1918) , Legationsrat, ständiger Hilfsarbeiter in der Reichskanzlei
  • Wilhelm I. (1797–1888) , Deutscher Kaiser und König von Preußen
  • Wilhelm H. (1859–1941) , Deutscher Kaiser und König von Preußen

Sachindex

  • Arbeiterschutz
  • Arbeiterschutz – internationaler
  • Arbeiterversicherung, siehe auch Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversorgung
  • Arbeitszeit
  • Auswärtiges Amt
  • Beamte
  • Bergarbeiter
  • Bundesrat
  • Bundesregierungen
  • Christentum
  • Fabrik
  • Fabrikarbeiter
  • Fabrikinspektoren
  • Februarerlasse
  • Frauenarbeit
  • Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (21.6.1869)
  • Handelsministerium, preußisches
  • Kinderarbeit
  • Kronrat, preußischer
  • Lohn
  • Reichskanzler
  • Reichstag
  • Reichstagswahlen
  • Reichstagswahlen – 1890
  • Soldaten
  • Wohnung, siehe auch Hausbesitz
  • 1GStA Berlin I. HA Rep. 90 a B III 2 b Nr. 6 Bd. 102, fol. 52─69.Teilnehmer: Otto Fürst v. Bismarck, Karl Heinrich v. Boetticher, Albert v. Maybach, Dr. Robert Freiherr Lucius v. Ballhausen, Dr. Gustav v. Goßler, Dr. Adolf v. Scholz, Herbert Graf v. Bismarck, Ludwig Herrfurth, Dr. Hermann v. Schelling, Justus v. Verdy du Vernois. Protokoll: Gustav Homeyer.Dokumentiert wird die Fassung nach den Abänderungen Bismarcks, diese sind durch a-a gekennzeichnet. »
  • 2Vgl. Nr. 115. »
  • 3Vgl. Nr. 116. »
  • 4Albert von Maybach. »
  • 5Dies erfolgte durch Gesetz vom 26.3.1890 (PrGS, S. 37); vgl. GStA Berlin I. HA Rep. 84 a Nr. 2050, fol. 58─68. »
  • 6Von Boetticher hatte im Anschluß an die Kronratssitzung vom 24.1.1890 in einer Sitzung des preußischen Staatsministeriums vom 26.1.1890 die Ausarbeitung dieses Erlaßentwurfs übernommen (vgl. Nr. 115). Von Boetticher übergab den (undatierten) Entwurf am 30.1. 1890 um 11 Uhr an Bismarck (BArch N 1025 [Boetticher] Nr. 49, n. fol.). Von Boetticher schrieb hierzu rückblickend: Am Freitag, den 31. Januar fand Staatsministerialsitzung statt. Es handelte sich um die Feststellung des Entwurfs der von Seiner Majestät dem Kaiser befohlenen Ordre an das Staatsministerium in Angelegenheiten des Arbeiterschutzes. Ich hatte einen solchen Entwurf durch den Unterstaatssekretär Bosse anfertigen lassen, ihn dem Fürsten Bismarck tags vorher übergeben und mußte ihn in der Sitzung vorlesen (BArch N 1025 [Boetticher] Nr. 49, n. fol.). »
  • 7Dies geschah auf Grundlage einer Übersicht über das geltende Recht und einer Übersicht über hierzu im Reichstag seit 1884 gestellte Arbeiterschutzforderungen; beide Übersichten waren von Theodor Lohmann ausgearbeitet und von v. Boetticher am 31.1.1890 Bismarck zugeleitet worden (Ausfertigung des Anschreibens von der Hand v. Boettichers: BArch R 43 Nr. 431, fol. 57; Anlagen: Niederschrift von der Hand Theodor Lohmanns mit Randbemerkungen Bismarcks: fol. 58─64 Rs.). Ebenfalls am 31.1.1890 legte der ständige Hilfsarbeiter der Reichskanzlei Dr. Georg v. Schwartzkoppen eine Übersicht über Reichstagsanträge zur Sonntags- und Frauenarbeit seit 1884 vor (fol. 112─114). Vgl. Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 8Dr. Gustav von Goßler. »
  • 9Vgl. Nr. 128. »
  • 10Vgl. Nr. 134. »
  • 11Vgl. Nr. 113. »
  • 12Vgl. Nr. 121. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 127, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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