II. Abteilung, Band 1

Nr. 47

1884 Juli 10 [20 u. 31]

Deutsche Metallarbeiter-Zeitung1 Nr. 19 ─ 21 Das Unfallversicherungsgesetz

Druck

Kritik an der Gesetzgebung zur Arbeiterversicherung aus sozialdemokratischer Sicht

I.

Nachdem die dritte Unfallversicherungsvorlage zum Gesetz geworden, ist es angezeigt, den Inhalt dieses Gesetzes nochmals durchzugehen und kritisch zu beleuchten.

Die staatliche Unfallversicherung halten wir im Prinzip für einen Fortschritt gegenüber der Privatversicherung, dagegen können wir die Art und Weise, wie in dem vorliegenden Gesetz der Übergang von der privaten zur staatlichen Unfallversicherung durchgeführt ist, weder für praktisch noch für zeitgemäß erachten und werden dies ausführlich zu begründen suchen.

Man dachte sich unter der staatlichen Unfallversicherung eine große und umfassende Organisation, innerhalb welcher die von Unfällen betroffenen Arbeiter Zuflucht und Unterstützung finden sollten. Dabei verstand sich ganz von selbst, daß eine solche Organisation die sämtliche arbeitende Bevölkerung, deren Einkommen eine gewisse Höhe nicht überstieg, in sich zu schließen hatte. Es lag kein ersichtlicher Grund vor, einzelne Industrie- und Erwerbszweige aus dieser Versicherungsart auszuschließen. Die Reichsregierung, welche dennoch auf ihrer früheren Anschauung stehenblieb und nur eine gewisse Anzahl von Industriezweigen der Unfallversicherung unterwarf, konnte dafür keinen andern Grund geltend machen, als daß sie nicht in einer allzu weiten Front marschieren wolle, was so viel besagt, daß man in den Regierungskreisen den Übergang zur staatlichen Unfallversicherung nur mit einer gewissen Ängstlichkeit unternahm, welche der energische Widerstand der [ Druckseite 197 ] Unternehmer hervorgerufen hatte. Man vertröstet freilich darauf, daß die Unfallversicherung mit der Zeit ausgebildet und auf alle Erwerbs- und Industriezweige ausgedehnt werden würde. Wir glauben schon an die Absicht, allein es ist eine alte Erfahrung, daß es in solchen Dingen nicht allzu schnell vorwärtszugehen pflegt. So hat die ganze Organisation von vornherein eine ungenügende Grundlage bekommen, deren Nachteile sich nur zu bald fühlbar machen werden. Warum soll, was später nützlich und praktisch sein kann, es nicht auch heute sein? Und ebenso lassen sich die Bedenken, die heute erhoben werden, auch später wieder geltend machen.

Schon die Berichte der Fabrikinspektoren, die wir seinerzeit in diesem Blatt ausführlich besprochen haben, enthalten genug der zwingenden Gründe für die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die ganze arbeitende Bevölkerung. Aber da weder Regierung noch Gesetzgebung die gebotene Rücksicht darauf nahmen, so stellt sich die Verwandlung der Unfallversicherung in eine staatliche Organisation, so, wie sie jetzt beschaffen ist, weniger als ein sozialreformatorischer Akt, denn als ein zaghaftes Experiment dar, dessen Urheber selbst keine Gewißheit darüber zu haben scheinen, ob sie sich auf dem richtigen Weg befinden.

Wir hätten auch geglaubt, die Schaffung einer solchen Organisation müsse für Regierung und Gesetzgebung ein erwünschter Anlaß sein, den arbeitenden Klassen eine ersprießliche Tätigkeit auf einem praktischen Gebiet zu eröffnen. Man hat in den freien Hilfskassen2 unbestreitbar die vortrefflichen Wirkungen kennengelernt, welche dann zutage treten, wenn die Arbeiter in der Lage sind, diese ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln und zu verwalten. Wir hätten es ohne Zweifel mit einer viel reiferen, kenntnisreicheren und verständigeren Volksmasse zu tun, wenn es eben unserem Volk vergönnt gewesen wäre, sich bezüglich seiner Angelegenheiten gerade nach dieser Richtung hin praktisch auszubilden und Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht beruht ein großer Teil der Überlegenheit der herrschenden Klassen gerade darauf, daß sie in solchen Dingen die altgewohnte Bevormundung im allgemeinen abgeschüttelt haben. Bei den Arbeitern dagegen hat man in einer dem modernen Geist durchaus widersprechenden Weise an dem alten Prinzip festgehalten und auch dieses Gesetz mit einer Art Vormundschaft ausgestattet. Man hätte bedenken sollen, daß doch die Arbeiter selbst am besten wissen müssen, nach welcher Richtung hin und in welcher Form sich ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse am dringendsten geltend machen, und es liegt ganz in der Natur der Sache, daß sie sich in eine solche Angelegenheit, die sie sozusagen am eigenen Körper berührt, viel leichter und rascher hineindenken können als so mancher der sozialpolitischen Geheimräte hinter dem grünen Tisch. Es wäre für eine mit so vielen Machtmitteln ausgerüstete Regierung auch ein leichtes gewesen, die wirklichen Wünsche und Bedürfnisse der Arbeiter zu ergründen.

Man ist indessen gerade von dem entgegengesetzten Standpunkt ausgegangen. Sowie der erste, in seinen Grundzügen ziemlich scharf ausgeprägte Unfallversicherungsgesetzentwurf erschien, erhoben die Unternehmer einen betäubenden Lärm. Sie verwarfen alles, den Gedanken der staatlichen Unfallversicherung überhaupt und vertraten mit allem Fanatismus des Klasseninteresses die abgeschmackte Anschauung, daß der Staat sich um den Gang der wirtschaftlichen Dinge gar nicht oder nur ganz wenig zu bekümmern habe. Sie verwarfen aber auch die Art und Weise der Ausführung in allen Punkten. Als sie bemerkten, daß die Regierung entschlossen [ Druckseite 198 ] war, eine staatliche Unfallversicherung trotz alledem zustande zu bringen, so setzten sie sich zum Ziel, die neue Organisation wenigstens so zu gestalten, daß sie ganz ungeschädigt aus diesem Interessenkampf hervorgehen konnten. Dies ist ihnen denn auch vollständig gelungen, und zwar so vollständig, daß sie nicht nur ihre alte Machtstellung unverkürzt aufrechterhalten, sondern sich sogar noch neue Vorteile ─ man denke nur an die Berufsgenossenschaften der Unternehmer ─ hinzuerworben haben. So hat das Gesetz, nachdem es zustande gekommen, seinen ursprünglichen Zweck gänzlich verfehlt. Es ist nicht dazu angetan, das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern harmonisch zu gestalten, sondern es wird eher dazu beitragen, der bestehenden Unzufriedenheit neue Nahrung zu geben, wenn seine verschiedenen Härten zur Geltung gelangen. Darüber werden sich diejenigen mit der Zeit klar werden, welche das Gesetz geschaffen haben.

II.3

Als das Krankenversicherungsgesetz im Reichstag angenommen wurde, konnte man natürlich noch nicht wissen, daß die Krankenversicherung bestimmt sei, den Unternehmern auch die Hauptlast der Unfallversicherung abzunehmen. Mit der dreizehnwöchigen Karenzzeit aber ist die Bestimmung eingeführt, daß alle leichteren Unfälle den Krankenkassen zugewälzt werden sollen. Konservative Politiker haben sich bemüht, mittels sehr zweifelhafter statistischer Tabellen nachzuweisen, daß die Krankenkassen nur wenig belastet werden würden.4 Jene Ziffern haben außer bei der Majorität des Hauses selbst wenig Glauben gefunden, und es liegt auf der Hand, daß die leichten Unfälle zahlreicher sind als die schweren. Ohnehin sind auch die freien Krankenkassen durch die Zuwälzung der Unfälle überlastet worden und dies um so mehr, als sie auf die Zuweisung der Unfälle von vornherein gar nicht angelegt gewesen sind.

Dazu kommt dann auch noch die unzureichende Entschädigung, die das Gesetz für die von den Unfällen Betroffenen, beziehungsweise ihre Hinterbliebenen, feststellt. Namentlich für die Hinterbliebenen sind die Ansätze zu gering. Im Fall der völligen Erwerbslosigkeit soll dem von einem Unfall betroffenen Arbeiter eine Rente von 66 2/3 Prozent seines Arbeitsverdienstes gezahlt werden, solange die Erwerbsunfähigkeit dauert; die Witwe eines durch einen Unfall getöteten Arbeiters soll 20 Proz[ent] seines Arbeitslohnes erhalten. Wenn also ein Arbeiter 2 M. pro Tag verdient hat, so erhält seine Witwe, falls er bei einem Unfall getötet worden ist, 40 Pf. pro Tag! Man hat bei der Berechnung der Renten für Beschädigte bzw. deren Hinterbliebenen, wie es scheint, gar nicht daran gedacht, wie niedrig die Löhne im allgemeinen sind. Wenn die Löhne der Arbeiter von heute durchschnittlich 7 M. pro Tag betrügen, dann würde man sich die im Unfallversicherungsgesetz enthaltene Berechnung eher gefallen lassen; so aber sind die Entschädigungen durchaus ungenügend, trotzdem die Hauptlast noch auf die Krankenkassen fällt und die Herren Unternehmer sich so sehr mit den „großen Opfern“ gebrüstet haben, die sie nun würden bringen müssen.

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Von vielen Seiten war früher betont worden, die Arbeiter müßten bei der Untersuchung der Unfälle selbst mitzuwirken haben, die Regierung hatte diesem Drängen nachgegeben und Arbeiterausschüsse vorgeschlagen, von denen sie allerdings die Mitglieder der freien eingeschriebenen Hilfskassen ausschloß. Die Unternehmer aber waren in dieser Angelegenheit weit ─ nun, sagen wir zurückhaltender als die Regierung. Sie traten in großen Versammlungen zusammen und erhoben einen gewaltigen Lärm gegen die Arbeiterausschüsse. Sie tobten gegen jede selbständige Vertretung der Arbeiter, etwa wie mittelalterliche Pfaffen gegen die Vernunft getobt haben. Und sie erreichten denn auch, was sie wollten. Konservative, Ultramontane5 und Nationalliberale gönnten den Arbeitern die kärglichen Zugeständnisse nicht, die ihnen die Regierung gemacht hatte. Die Arbeiterausschüsse wurden von der Mehrheit unerbittlich gestrichen. Herr Windthorst gab sich ganz besondere Mühe, die Arbeiterausschüsse zu beseitigen. Er erklärte, das Zentrum würde gegen das ganze Gesetz stimmen, wenn die Arbeiterausschüsse nicht gestrichen würden. Und sie wurden gestrichen. Leider ist den katholischen Arbeitern in den Gesellen- und Jünglingsvereinen jedes selbständige Denkvermögen abhanden gekommen, so daß auch diesmal nicht zu hoffen steht, daß sie sich von dem trügerischen Ultramontanismus lossagen werden.

Während man so die Vertretung der Arbeiter verwarf, gab man den Unternehmern in den Berufsgenossenschaften, die aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes organisiert werden sollen, eine neue wuchtige Waffe in die Hand. Was den Arbeitern gerade noch fehlte, das sind diese Berufsgenossenschaften für die Unternehmer; eine umfassende Organisation, die durchaus in ihrer Wirksamkeit sich nicht auf die Unfallversicherung zu beschränken braucht. Man hat nicht zuviel gesagt, indem man diese Verbände als „Gewerksgenossenschaften der Unternehmer“ bezeichnet hat. Und die Majorität stimmte diesem Vorrecht der Unternehmer zu, trotzdem sie doch wenigstens wußte, wie sehr sich der Unternehmer überhaupt dem Arbeiter gegenüber im Vorteil befindet!

So hatten es die Herren Unternehmer gewünscht: Die Arbeiter sollen den Hauptteil der Kosten der Unfallversicherung tragen, um schließlich von allem Anteil an der inneren Verwaltung, an der Mitwirkung bei der Untersuchung der Unfälle und von aller Mitentscheidung über die zu gewährenden Entschädigungen ausgeschlossen zu werden. Wo da das „praktische Christentum“6 eigentlich geblieben ist?

III.7

Während in dem Gesetz, so wie es nunmehr beschaffen ist, der Staat seine Hand gänzlich von den Arbeitern abgezogen hat, kommt er den Unternehmern, denen das Gesetz schon so viele Vorrechte gegenüber den Arbeitern gewährt, auch noch mit einer finanziellen Garantie ganz direkt zu Hilfe. Wenn eine der Unternehmerberufsgenossenschaften ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, so gehen dieselben auf [ Druckseite 200 ] das Reich über. Da aber in dem Gesetz die merkwürdige, fast partikularistisch aussehende Bestimmung getroffen ist, daß in den Einzelstaaten auch Versicherungsämter errichtet werden können, so ist die Klausel beigegeben, daß da, wo dies letztere der Fall ist, auch die betreffenden Einzelstaaten die Haftbarkeit für die Berufsgenossenschaften übernehmen müssen. Das ist aber ein ganz direkter Staatszuschuß, der eventuell für die Herren Unternehmer eintritt. Wir haben nicht vernommen, daß die Herren Unternehmer darüber sittliche Entrüstung geäußert hätten, daß sie eventuell aus dem Säckel der Steuerzahler unterstützt werden sollen. Als aber bei der ersten Unfallversicherungsvorlage, bei der auch die Arbeiter einen Teil der Beiträge aufzubringen hatten, von seiten der Regierung ein Staatszuschuß in Aussicht genommen worden war, erhoben die Herren Unternehmer dagegen den heftigsten Lärm und bezeichneten dies als eine sozialistische Institution, die auf dem direkten Weg zum sozialistischen Staat führe. Die Regierung ließ sich einschüchtern und trat auch den Rückweg an. Im Lauf mehrerer Jahre haben nun die Unternehmer es fertiggebracht, daß aus einem Staatszuschuß, der Arbeitern und Unternehmern zugleich zugute gekommen wäre, eine finanzielle Staatsgarantie für die Unternehmer allein geworden ist.

Dieser zähe Egoismus der Unternehmer ist es auch, der eine so schlechte Perspektive in die Zukunft eröffnet. Die Regierung hat die Schwächen der Kranken- und Unfallversicherung bis zu einem gewissen Grad zugestanden und hat den Skeptikern den Trost geben wollen, daß man die Sozialgesetzgebung schon ausbauen und ausbessern werde, wenn nur erst einmal eine feste Grundlage überhaupt gewonnen sei. Dieser Trost ist eben kein Trost für den, welcher die Zähigkeit der Unternehmer bei der Verfechtung ihrer Sonderinteressen kennt. Man hat es nicht etwa mit einer Klasse zu tun, von der man etwa es erwarten könnte, daß sie im Sturm der Begeisterung oder in irgendeiner Gefühlswallung sich entschließen könnte, zum Besten für das Ganze ein größeres und dauerndes Opfer für die armen Bevölkerungsschichten zu bringen. Hier befindet man sich einer kaltblütigen und hartherzigen Berechnung gegenüber, die keinen roten Heller von ihrem Profit abläßt und allen Humanitätsgründen gegenüber unzugänglich bleibt. Mit einer Zähigkeit, die einer besseren Sache würdig wäre, haben die Unternehmer ihr Privatinteresse verfolgt und schließlich auch die Regierung so in die Enge gebracht, daß sie ihre dürftigen Konzessionen den Arbeitern gegenüber zurücknahm. Kranken- und Unfallversicherung haben die Unternehmer so in einen Topf geworfen und den Arbeitern fast ganz aufgeladen, während sie selbst für den Fall, daß das Vermögen ihrer Berufsgenossenschaften für Entschädigung nicht ausreichen sollten, sich die finanzielle Garantie des Staates gesichert haben. Unter solchen Umständen und bei dem großen Einfluß, den die Kundgebungen der Unternehmer und ihre Agitationen auf die parlamentarischen Entschließungen ─ bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Parlamente ─ haben, ist die Aussicht, daß die jetzt vorhandene wirtschaftspolitische Gesetzgebung sehr bald eine Besserung erfahren werde, eine sehr ungewisse, was man auch vom Regierungstisch aus sagen mag.

Wie wird es dann mit der angekündigten Altersversorgung werden? Werden die Unternehmer allein die Kosten tragen? Werden sie dieselben mit den Arbeitern zusammen tragen? Was wird das Reich dazu tun? Wenn sich die Dinge so entwickeln wie bisher, so werden die Unternehmer den Arbeitern auch den Löwenanteil an den Lasten der Altersversorgung aufhalsen und sich selbst für ihre geringen Leistungen wieder eine Staatsunterstützung auf Kosten sämtlicher Steuerzahler sichern.

[ Druckseite 201 ]

Das sind üble Aussichten. Bei dieser wirtschaftspolitischen Gesetzgebung werden die leitenden Gedanken und wichtigsten Bestimmungen ganz nach dem Geschmack derer gemacht, gegen die diese ganze Gesetzgebung ursprünglich gerichtet sein sollte. Denn was wollte man eigentlich? Man hatte zugegeben, wenigstens bis zu einem gewissen Grad, daß die Unternehmer als Entgelt für die Vorteile, die sie aus der Ausnutzung der Arbeitskraft ziehen, auch verpflichtet werden müßten, eine Anzahl von Wohlfahrtseinrichtungen auf ihre Kosten zu schaffen, die den Arbeiter gegen Krankheit und Unfälle schützen resp. ihn oder seine Hinterbliebenen entschädigen. Wollte man praktisch und billig verfahren, so müßten solche Wohlfahrtseinrichtungen nach den Wünschen der Arbeiter, nicht der Unternehmer eingerichtet sein. Und die Wünsche der Arbeiter äußerten sich bescheiden genug. Es handelte sich ja auch nicht um ein Almosen, sondern um die staatliche Organisation gewisser Wohlfahrtseinrichtungen.

Bei alledem liegt es im Interesse der Arbeiter selbst, dafür zu sorgen, daß in diesen Dingen kein Stillstand eintrete, daß die Regierungen vorwärtsgetrieben, die Unternehmer in ihrem Widerstand geschwächt werden. Dies kann erreicht werden durch unaufhörliche Diskussion der wirklichen Reformgedanken, die durch die Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse unwiderstehlich werden.

Registerinformationen

Personen

  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Frege, Dr. Arnold (1848–1916) , Rittergutsbesitzer in Abtnaundorf (Amtshauptmannschaft Leipzig), MdR (konservativ)
  • Lohren, Arnold (1836–1901) , Rentier in Potsdam, MdR (Deutsche Reichspartei)
  • Richter, Eugen (1838–1906) , Regierungsassessor a. D., Schriftsteller in Berlin, liberaler Parteiführer, MdPrAbgH, MdR (Fortschritt)
  • Windthorst, Dr. Ludwig (1812–1891) , hannoverscher Staatsminister und Kronoberanwalt a. D., MdR, Zentrumsführer

Sachindex

  • Agitation
  • Almosen
  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Arbeiterschutz
  • Arbeitervereine, siehe auch Gewerkvereine
  • Arbeitervertretung, Ältestenkollegien
  • Arbeitgeber
  • Beiträge zur Arbeiterversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Bundesregierungen
  • Christentum
  • Fabrikinspektoren
  • Freizügigkeit
  • Hilfskassen
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Landtag
  • Landtag – preußischer
  • Lohn
  • Mittelalter
  • Normalarbeitstag
  • Parteien
  • Parteien – Fortschritt, Freisinn
  • Parteien – Konservative
  • Parteien – Nationalliberale
  • Parteien – Zentrum
  • Reichsregierung
  • Reichstag
  • Sozialismus, Sozialisten, siehe auch Parteien
  • Sozialreform
  • Staatssozialismus
  • Staatszuschuß
  • Steuern
  • Waisen
  • Witwen
  • 1„Deutsche Metallarbeiter-Zeitung. Fachblatt für die Metallarbeiter aller Branchen“. Die Zeitung erschien seit 15.9.1883 in Nürnberg (ab 1.7.1885 als Wochenzeitung). Redakteur war Johannes Scherm. »
  • 2Zu den freien Hilfskassen vgl. Bd. 5 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 3Ab hier Nr. 20 vom 20.7.1884. »
  • 4Gemeint sind wohl mit Berechnungen unterlegte Ausführungen zur Belastung der Arbeiter durch die 13wöchige Karenzzeit des konservativen MdR Dr. Arnold Frege und des freikonservativen MdR Arnold Lohren im Rahmen der zweiten Lesung der dritten Unfallversicherungsvorlage (34. Sitzung vom 17.6.1884; Sten.Ber. RT 5. LP IV. Session 1884, S. 796 u. S. 801). »
  • 5Seinerzeit geläufiger Kampfbegriff gegen den politischen Katholizismus (bzw. die Zentrumspartei), der angeblich von Rom, jenseits der Alpen, gesteuert werde. »
  • 6Von Bismarck zuerst in der Reichstagsdebatte zur ersten Beratung des Entwurfs für ein Unfallversicherungsgesetz vom 2.4.1881 gebrauchter Begriff (Sten.Ber. RT 4. LP IV. Session 1881, S. 714). In seiner ersten öffentlichen Stellungnahme zum Thema Arbeiterschutz am 9.1.1882 nahm Bismarck auf diese Äußerung Bezug (vgl. Nr. 6 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 7Ab hier Nr. 21 vom 31.7.1884. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 47, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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