II. Abteilung, Band 1

Nr. 35

1883 April 8

Aufzeichnungen1 des Reichstagsabgeordneten Dr. Georg Freiherr von Hertling2 über ein Gespräch mit Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck

Druck, Teildruck

Bismarck wirft dem Reichstag eine schleppende Behandlung der sozialpolitischen Vorlagen vor

Ich verhehlte mein Erstaunen nicht, daß der Herr Reichskanzler sich an meine Person wende, erklärte aber, wie selbstverständlich, meine Bereitwilligkeit zu kommen. Fürst Bismarck begann mit einer Entschuldigung, daß er mich belästigt habe; es sei sein Wunsch, mit jemandem über die parlamentarische Lage zu reden, er habe bisher gewöhnlich mit Herrn v. Franckenstein verhandelt, derselbe sei augenblicklich nicht hier, es sei aber auch ihm (dem Fürsten) erwünschter, mit einem Herrn zu sprechen, dem die preußischen Verhältnisse genauer bekannt seien. Er habe zunächst die äußere, formelle Lage im Auge. Wie ihm scheine, sei es die Absicht des Reichstags, quam citissime seine Arbeiten zu beenden, zu latitieren und die Gesetzesvorlagen der verbündeten Regierungen nicht zur Erledigung zu bringen, insbesondere nicht die großen sozialpolitischen Vorlagen.

Das Unfallversicherungsgesetz sei nun fast ein Jahr in den Händen der Mitglieder; trotzdem habe die kommissarische Beratung noch immer nicht begonnen.3 Und doch habe das Gesetz dem Reichstag bereits früher vorgelegen; die damalige Fassung mit der Vielschreiberei, die das Gesetz, wenn es ins Leben getreten wäre, nach sich gezogen haben würde, habe ihm selbst zu Bedenken Anlaß gegeben. Nunmehr sei der Entwurf in einer Richtung verändert, welche diese Bedenken beseitige und die Durchführung der Unfallversicherung in direkter Annäherung an die Wünsche [ Druckseite 129 ] des Zentrums mittels korporativer Bildungen erstrebe.4 Statt dieses Gesetzes habe die Kommission das Krankenkassengesetz durchberaten,5 allein die Krankenversicherung sei ein Stumpf ohne die Unfallversicherung. Wer sorge für den verunglückten Arbeiter nach Ablauf der dreizehn Wochen, während deren die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten habe?

Seine Majestät der Kaiser habe, an der Schwelle des Grabes stehend, in der feierlichsten Form, durch eine Botschaft den Willen kundgetan, Vorkehrungen zum Wohl der ärmeren Klassen zu treffen.6 Es sei ebenso seine, des Reichskanzlers, ernste Überzeugung, daß auf dem sozialen Gebiet nicht lediglich mit Repressivmaßregeln vorgegangen werden dürfe. Das Volk verstehe es nicht, daß trotzdem noch immer nichts geschehe, es werde demnächst an dem Ernst des kaiserlichen Willens zu zweifeln anfangen. Das könne der Kaiser sich nicht gefallen lassen; er dürfe nicht dastehen wie ein Redner, der am anderen Tage nicht mehr wisse, was er tags zuvor gesagt habe. Der Kaiser werde aber auch die Konsequenzen seiner Willensmeinung ziehen. Sollte der Reichstag etwa durch fortgesetzte Beschlußunfähigkeit die Realisierung der kaiserlichen Absichten verhindern wollen, so könne man zunächst versuchen, kaiserliche Mahnbriefe zu erlassen.7 Helfe dies nichts, so werde man zur Auflösung schreiten müssen, auf die Gefahr hin, den Reichstag in der gleichen Zusammensetzung wiederkehren zu sehen. Man dürfe gegebenenfalls einen Konflikt und die Gegenüberstellung des kaiserlichen Willens und des Reichstagswillens nicht scheuen. Allerdings scheine es fast, als ob der letztere als der allein berechtigte gelten solle. Alles werde nur auf die Wünsche und Bedürfnisse des Reichstags zugeschnitten. Das sprechendste Beispiel sei das Projekt des Reichstagsgebäudes, in welchem der Reichstag zum maßgebenden Mittelpunkt gemacht sei,8 während doch von Rechts wegen in erster Linie der Bundesrat Berücksichtigung hätte finden müssen; dieser sei der Souverän in Deutschland oder vielmehr die fürstlichen Vollmachtgeber desselben, ihm gebühre die Repräsentation des Reichs. Was er, der Reichskanzler, zunächst zu wissen wünsche, sei dies, ob der Reichstag entweder durch demnächstige [ Druckseite 130 ] Beratung des Budgets für 1884/85 Raum schaffen werde, um die sozialpolitischen Gesetze in einer Wintersession zur Erledigung zu bringen, oder ob derselbe die letzteren noch in der laufenden Session zu erledigen bereit sei. Ich erwiderte, daß meine politischen Freunde das ernsthafteste Interesse an dem Zustandekommen der sozialpolitischen Gesetze nähmen und dasselbe in jeder Weise zu fördern bereit seien. Dies gelte ganz speziell auch von dem Unfallversicherungsgesetz. Von mir könnte ich sagen, daß ich es im Jahre 1880 als einen besonders glücklichen Griff angesehen hätte, daß damals die Unfallversicherung als erstes Ziel der Gesetzgebung hingestellt worden sei. Meine Freunde ständen noch jetzt demselben mit vollster Sympathie gegenüber. Herr von Franckenstein habe, wie ich dies am Vormittag in der Kommission mitgeteilt hätte, mir gegenüber die bestimmte Absicht kundgetan, in den ersten Tagen der kommenden Woche die Kommission zur Beratung der Vorlage einzuberufen.9 Wir hätten ebenso den dringendsten Wunsch, das Krankenversicherungsgesetz zu Ende zu bringen, und es sei nicht unsere Schuld, wenn dasselbe nicht schon jetzt zur zweiten Plenarberatung gelangt sei u. statt dessen die endlosen Debatten über die Gewerbeordnungsnovelle stattfänden.10 Demgegenüber aber ließen sich auch die großen Schwierigkeiten nicht verkennen. Für das Krankenversicherungsgesetz habe die Kommission nicht weniger als 50 Sitzungen gebraucht. Eine entsprechend lange Zeit werde auch die Beratung des Unfallversicherungsgesetzes fordern, nun aber trete bereits am 16. April der preußische Landtag wieder zusammen.

Hier unterbrach mich der Fürst. Das Zusammentreten des preußischen Landtags könne keinen ernstlichen Einwand bilden. Die Herren, welche beiden Häusern angehörten, hätten sich dies selbst zuzuschreiben. Die kommissarische Beratung zumal brauche einen Aufschub nicht zu erleiden. Man müsse sich einrichten, abwechselnd tagen; keine Regierung könne vor der unvermeidlichen Kollision der parlamentarischen Körperschaften zurückweichen, sei doch auch bedauerlicherweise der bayerische und der sächsische Landtag von den betreffenden Regierungen einberufen worden.

Ich bemerkte, daß, was den bayerischen Landtag betreffe, Herr von Franckenstein zweimal im bayerischen Ministerium die Bitte vorgetragen habe, den Landtag nicht jetzt einzuberufen, daß aber, wie es scheine, die Erfüllung dieser Bitte auf unübersteigliche Hindernisse gestoßen sei.

In der vorigen Ausführung fortfahrend, bemerkte ich sodann, daß zu den äußeren auch noch materielle Schwierigkeiten hinzukämen, welche eine rasche Erledigung [ Druckseite 131 ] des Unfallversicherungsgesetzes nicht erhoffen ließen. Namentlich die im Entwurf vorgesehene Bildung der korporativen Verbände müßte auf sehr ernsthafte Bedenken stoßen. Meiner Ansicht, die ich durch Hinweis auf die verschiedenen Zweige des Bergbaus begründete, daß nicht genügend auf das organische Wachstum der Berufsgenossenschaften Rücksicht genommen sei, trat der Fürst in einer kurzen Zwischenbemerkung bei. Eine vollständige Umarbeitung sei demnach unerläßlich, und man habe in der Kommission zu wissen geglaubt, daß auch die Herren Regierungsvertreter dieser Auffassung nicht entgegenträten. Ob für eine solche Umarbeitung durch die Kommission selbst sich die erforderliche Zeit in der laufenden Sitzungsperiode werde finden lassen, glaubte ich bezweifeln zu sollen, während der Fürst meine Zweifel nicht gelten lassen wollte.11

Den Gedanken, eine permanente Kommission mit der Arbeit zu betrauen, wie dies zur Zeit mit den Justizgesetzen geschehen sei,12 wies er mit der Bemerkung zurück, daß dies eine abermalige Vertagung des Reichstags einschlösse.

Ich erklärte, daß meine Freunde auch auf jede andere Regelung der Sache nach Möglichkeit eingehen würden, also beispielsweise auf die Durchberatung der sozialpolitischen Gesetze in einer besonderen Session im Spätjahr. Was die sofortige Beratung des Budgets für 1884/85 betreffe, so könne ich mich darüber nicht äußern, da die Frage meinen Freunden bisher nicht nähergetreten sei. Verschweigen wollte ich schließlich nicht, daß uns allerdings der dringende Wunsch erfülle, einmal zu einer längeren Pause in den parlamentarischen Arbeiten zu gelangen.

„A qui le dites-vous?“ unterbrach mich der Fürst und erging sich des weiteren über die ungeheure Zeitvergeudung, welche die parlamentarische Geschäftsführung mit sich bringe, indem er speziell den Fall erwähnte, wo ein ganzes Ministerium 14 Tage lang im preußischen Abgeordnetenhaus erschienen sei, um Tag für Tag vergebens zu warten, ob der Gegenstand seines Interesses endlich zur Diskussion gelangen werde.13 Es sei zu beklagen, daß die Redner sich so wenig Beschränkung auferlegten. Zustände solcher Art seien auf die Dauer unerträglich, zumal für die Minister und ihre Beamten.

Eine anderweitige Regelung der parlamentarischen Geschäfte sei notwendig; den Reichstag regelmäßig im Oktober zu berufen, gehe nicht an, da alsdann der Bundesrat während des Augusts in Berlin würde sein müssen, man werde schließlich zu zweijährigen Budgetperioden kommen.

Ich ging auf letzteres nicht ein, sondern äußerte, daß jene Mängel, und zumal die Zeitvergeudung, nicht minder auf seiten der Abgeordneten empfunden würden, und [ Druckseite 132 ] vielleicht am meisten von der Zentrumsfraktion, welche, was der Fürst bestätigte, vielleicht die kleinste Zahl von Berufsparlamentariern aufweise. Trotzdem aber liege es, wie ich nochmals und nachdrücklich hervorhob, keineswegs in der Absicht meiner politischen Freunde, die Fortführung der parlamentarischen Geschäfte etwa dadurch tatsächlich zu beendigen, daß sie durch fortgesetztes Fernbleiben von Berlin zu ihrem Teil die dauernde Beschlußunfähigkeit des Reichstags herbeiführten.

Nunmehr gab der Reichskanzler dem Gespräch eine neue Wendung: [...]

Registerinformationen

Regionen

  • Preußen

Orte

  • Berlin

Personen

  • Ackermann, Karl Gustav (1820–1901) , Geheimer Hofrat und Finanzprokurator, , Rechtsanwalt in Dresden, MdR (konservativ)
  • Alexander III. (1845–1894) , Zar von Rußland
  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833–1907) , Staatssekretär des Innern
  • Bosse, Robert (1832–1901) , Direktor der II. Abteilung im Reichsamt des Innern
  • Franckenstein, Georg Arbogast Freiherr von , und zu (1825–1890) , Jurist und Gutsbesitzer in Ullstadt (Be-, zirksamt Scheinfeld), MdR (Zentrum), Vizepräsident des Reichstags
  • Lohmann, Theodor (1831–1905) , Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Maltzahn-Gültz, Helmut Freiherr von (1840–1923) , Rittergutsbesitzer in Gültz (Kreis Demmin), MdR (konservativ)
  • Miquel, Dr. Johannes (1828–1901) , Oberbürgermeister von Frankfurt/M., MdR (nationalliberal)
  • Scholz, Dr. Adolf von (1833–1924) , Staatssekretär im Reichsschatzamt; später: preußischer Finanzminister
  • Wallot, Paul (1841–1912) , Architekt in Berlin
  • Wilhelm I. (1797–1888) , Deutscher Kaiser und König von Preußen

Sachindex

  • Beamte
  • Bergarbeiter
  • Berufsgenossenschaften
  • Bundesrat
  • Etat, Reichsetat
  • Gerichtsverfassungsgesetz (27.1.1877)
  • Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (1.7.1883)
  • Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (21.10.1878)
  • Strafprozeßordnung (1.2.1877)
  • Zivilprozeßordnung (30.1.1877)
  • Gewerbebetrieb im Umherziehen
  • Korporationen
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Landtag
  • Landtag – bayerischer
  • Landtag – preußischer
  • Landtag – sächsischer
  • Lehrlinge
  • Polizei
  • Regierung, siehe auch Bundesregierungen
  • Regierung, siehe auch Bundesregierungen – Bayern
  • Regierung, siehe auch Bundesregierungen – Sachsen
  • Reichsregierung
  • Repression
  • Sozialreform
  • Thronreden
  • Thronreden – 17.11.1881 (Kaiserliche Sozialbotschaft)
  • Thronreden – 14.4.1883
  • 1Als Textgrundlage haben wir die Erstveröffentlichung der Aufzeichnungen von Hertlings verwendet: Fürst Bismarck und die Parlamentarier, von Dr. H. Ritter von Poschinger. Erster Band. Die Tischgespräche des Reichskanzlers, Breslau 1894, S. 312─316; (überarbeitete) Niederschrift von der Hand Freiherr von Hertlings vom 8.4.1883: BArch N 1036 (Hertling) Nr. 28, fol. 32─37. Diese Niederschrift beginnt so: Gestern, am 7. April 1883, ließ mich Fürst Bismarck, dem ich bis dahin nicht vorgestellt war, durch seinen Sohn, den Grafen Wilhelm, ersuchen, zu ihm zu kommen, da er sich mit mir über die Geschäftslage zu besprechen wünschte. Ich verhehlte mein Erstaunen nicht, daß der Herr Reichskanzler sich an meine Person wende, erklärte aber ihm selbstverständlich meine Bereitwilligkeit, zu kommen. Georg Arbogast Freiherr von und zu Franckenstein schrieb dazu an seine Ehefrau Marie: Als Levetzow, vor der Entrevue mit Hertling, bei Bismarck war, sagte er, er müsse einen von uns sprechen, und da ich nicht anwesend sei, er mit Windthorst nicht verhandeln wolle und Schorlemer zu grob sei, werde er Hertling rufen lassen (Archiv Ullstadt, Privatbesitz, n. fol.). »
  • 2Dr. Georg Freiherr von Hertling (1843─1919), Professor für Philosophie in München, seit 1875 MdR (Zentrum). »
  • 3Gemeint ist die zweite Unfallversicherungsvorlage, vgl. Nr. 57 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. Die VIII. Reichstagskommission nahm am 11.4.1883 ihre Beratungen zur Unfallversicherung auf, vgl. Nr. 77 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 4Das korporativ-berufsgenossenschaftliche Prinzip wurde vor allem vom Zentrum favorisiert, das einen ständischen, durch korporative Institutionen bestimmten Gesellschaftsorganismus wünschte. Bismarck hat den ständestaatlichen Anknüpfungspunkt (zur Entmachtung des Reichstags) früh erkannt (vgl. Nr. 6 Bd. 3 der H. Abteilung und Einleitung S. XXIX f. bzw. Nr. 31 Anm. 18 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 5Das (von Theodor Lohmann favorisierte) Krankenversicherungsgesetz und das (von Bismarck favorisierte) Unfallversicherungsgesetz waren gleichzeitig in den Reichstag eingebracht worden, der auch zur Beratung beider Vorlagen nur eine Kommission gebildet hatte. Diese hatte jedoch am 3.6.1882 beide Vorlagen entkoppelt und zunächst ─ sehr zum Mißfallen Bismarcks ─ das Krankenversicherungsgesetz beraten (vgl. Nr. 59 Anm. 8, Nr. 64 u. Nr. 90 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung; außerdem Bd. 5 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 6Vgl. Nr. 9. »
  • 7Als solcher ist die Kaiserliche Botschaft vom 14.4.1883 anzusehen; vgl. Nr. 36. »
  • 8Der Reichstag tagte zunächst in der Leipziger Straße 4, neben dem Sitz des Preußischen Herrenhauses, in einem Gebäude, das von der Königlich-Preußischen Porzellanmanufaktur übernommen worden war. 1882 war ein (zweiter) Wettbewerb für ein neues Reichstagsgebäude ausgeschrieben worden. Eine Beschlußfassung des Reichstagsplenums erfolgte am 9.6.1883 (Sten.Ber. RT 5. LP II. Session 1882/1883, S. 2949). Der Architekt Paul Wallot aus Frankfurt/M. wurde mit dem Bau des Gebäudes beauftragt. 1894 wurde nach 10jähriger Bauzeit das Reichstagsgebäude im zeitgenössischen Stil der Neorenaissance fertiggestellt. »
  • 9Am 7.4.1883 hatte die Kommission unter Vorsitz ihres stellvertretenden Vorsitzenden Helmut Freiherr v. Maltzahn-Gültz die Beratungen zum Krankenversicherungsgesetz mit Verabschiedung des Berichts an das Reichstagsplenum abgeschlossen. Einen Hinweis auf die von Freiherr v. Herding gemachte Mitteilung enthält das Sitzungsprotokoll nicht (BArch R 101 Nr. 3070, fol. 471). Die Beratungen zum Unfallversicherungsgesetz nahm die Kommission am 11.4.1883 auf (vgl. Nr. 77 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 10Gemeint sind die Debatten über eine Regierungsvorlage zur Abänderung der Gewerbeordnung, nach der insbesondere die Bestimmungen zum Gewerbebetrieb im Herumziehen neu gefaßt werden sollten (Sten.Ber. RT 5. LP II. Session 1882/1883, Drucksache Nr. 5). Seit dem 5.5.1882 hatte sich das Reichstagsplenum an fünf Sitzungstagen mit dieser Novelle befaßt, bis zur Verabschiedung am 2.6.1883 folgten Beratungen an 15 weiteren Sitzungstagen (Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juli 1883; RGBl, S. 159). Außerdem hatte der Reichstag am 31.1.1883 einen Antrag des Abgeordneten Karl Gustav Ackermann und Genossen zum Lehrlingswesen (Drucksache Nr. 110) abgelehnt. »
  • 11Die Kommission nahm die Beratungen zur Unfallversicherung am 11.4.1883 auf (vgl. Nr. 77─84, Nr. 86─89 u. Nr. 91─94 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 12Nach der Generaldebatte der dem Reichstag am 29.10.1874 vorgelegten Justizgesetze (Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozeßordnung und Strafprozeßordnung) hatte der Reichstag eine „Reichsjustizkommission“ eingesetzt, die unter dem Vorsitz des Abgeordneten Johannes Miquel bis Juli 1876 tätig war, also über den Schluß der II. und auch der III. Session der 2. Legislaturperiode hinaus. Die Gesetze wurden erst am 21.12.1876 in der IV. Session vom Reichstag verabschiedet. »
  • 13Bismarck hatte sich bereits am 5.5.1881 im Reichstag darüber beklagt, daß im preußischen Landtag bei der Budgetberatung die Blüte der Geheimräte, 15 vielleicht, weil am Budget ihre Aufgabe herankommen konnte, tagelang die Zeit totgeschlagen hätten (38. Sitzung vom 5.5.1881; Sten.Ber. RT 4. LP IV. Session 1881, S. 968). »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 35, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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