II. Abteilung, 2. Band, 1. Teil

Nr. 119

1883 Oktober 28

Brief1 des Geheimen Oberregierungsrates Theodor Lohmann an den Pastor Dr. Ernst Wyneken

Ausfertigung, Teildruck2

[Bismarcks Weisungen können für eine Unfallversicherung nicht tragfähig sein]

[...] Obwohl ich jetzt meiner bisherigen Hauptarbeit entledigt bin (für die Unfallversicherung wird von anderen Kräften nach Bismarcks Weisungen ein neuer Entwurf ausgearbeitet, welcher nach dem, was mir darüber mitgeteilt ist, allerdings die Welt in Erstaunen setzen dürfte) ─ habe ich vorläufig doch noch mit einigen größeren auf anderen Gebieten liegenden Sachen genug zu tun.

Eine Darlegung darüber, daß aus der Unfallversicherung auf den neuerdings angenommenen Grundlagen nichts werden kann, kann ich erst schreiben, wenn mir die Organisation wenigstens in ihren Grundzügen vorliegt; ob ich vorher an die Formulierung meiner eigenen Gedanken gehe, weiß ich noch nicht.3 Ich glaube nicht, daß jemand danach verlangen wird; so rasch gibt Bismarck einen Gedanken, auf den er sich mal kapriziert hat, nicht auf, und zu sagen, wenn auch nur indirekt: “Sie haben doch Recht gehabt”, wird er schwerlich fertigbringen. [...]

Registerinformationen

  • 1BArchP 90 Lo 2 Nr. 2, fol. 181─182 Rs. »
  • 2Die ausgelassenen Abschnitte betreffen Kirchen- und Familienangelegenheiten. »
  • 3Im Lohmann-Nachlaß sind hierzu folgende Konzepte überliefert: Bedenken gegen den Entwurf von 1883 (BArchP 90 Lo 2 Nr. 17, fol. 110─119 Rs.), eigene Vorschläge (ebd., fol. 120─126; vgl. Nr. 15) und Vorschläge für eine Bildung von Unfallversicherungsverbänden 1883 (ebd., fol. 155─156 Rs.). »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 119, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.02.01.0119

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