II. Abteilung, 2. Band, 1. Teil

Nr. 13

1881 Oktober 21

Brief1 des Staatsministers a.D. Dr. Albert Schäffle an den Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck

Eigenhändige Ausfertigung

[Bereitschaft zu geschäftlicher Mitwirkung an Bismarcks Arbeiterversicherungsplänen]

Euer Durchlaucht gefälliges eigenhändiges Schreiben2 hat mir der Herr Vertreter der k. Gesandtschaft am hiesigen Hofe in Ihrem Auftrag persönlich übergeben. Meinen ergebensten Dank hierfür, wie für die wohlwollende Aufnahme der Zusendung meiner zwei Artikel wollen Sie freundlich entgegennehmen.

Euer Durchlaucht hatten ferner die Gewogenheit, an mich die Anfrage zu stellen, ob Sie behufs mündlicher Besprechung etwa zu geschäftlicher Mitwirkung bei den Vorarbeiten und Entwürfen auf meine Bereitwilligkeit rechnen können. Recht gerne bin ich hierzu bereit; ich halte es für politische Pflicht, zugunsten einer Sache, an welcher nach meiner Ansicht die Zukunft unserer Nation so sehr beteiligt ist, für welche Euer Durchlaucht Ihre weitblickende staatsmännische Initiative eingesetzt haben und für welche ich selbst seit 1870 wiederholt auf literarischem Wege eingetreten bin, meine bescheidene Kraft nach bestem Wissen und Gewissen zu Euer Durchlaucht Disposition zu stellen. Wollen Sie in dieser Sache über mich [ Druckseite 33 ] verfugen, wann und wo es Ihnen Ihre vielbeschäftigte Zeit am bequemsten erscheinen läßt. Inzwischen werde ich meine Ansichten nochmals im Zusammenhalt mit Euer Durchlaucht gefälligem Meinungsäußerungen prüfen, um die Sache und den modus procedendi persönlich durchsprechen zu können.

Registerinformationen

Personen

  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833─1907) Staatssekretär des Innern
  • Bosse, Robert (1832─1901) Direktor der II. Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten im Reichsamt des Innern
  • Eck, Paul (1822─1889) Direktor im Reichskanzleramt
  • Lohmann, Theodor (1831─1905) Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • 1BArchP 07.01 Nr. 527, fol. 8─9 Rs. »
  • 2Diese Angabe ist irrig. Bismarcks Brief (vgl. Nr. 12) ist nicht eigenhändig, sondern von seinem Sohn Herbert geschrieben, Bismarck hat ihn nur selbst unterschrieben. In einem von Herbert v. Bismarck “bismärekisch” geschriebenen Brief lag eine Auszeichnung, über die Arthur v. Brauer schreibt: “Die Schriften (der Söhne) waren für den Kenner schwer zu unterscheiden, besonders wenn die Söhne absichtlich des Vaters Hand nachahmten. Das war für den Alten bequem. Wenn er an fremde Souveräne oder Staatsmänner aus Höflichkeit eigenhändig hätte schreiben sollen, weil diese ihm mit eigener Hand geschrieben hatten, diktierte er den Brief dem einen oder andern der Söhne in die Feder. Der Empfänger wird diese kleine Fälschung selten bemerkt haben.” (Im Dienste Bismarcks, Berlin 1936, S. 140 f.) »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 13, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.02.01.0013

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