II. Abteilung, Band 1

Nr. 90

1889 Juli 18

Neue Preußische Zeitung Nr. 329, Morgenausgabe Adolph Wagner: Sozialpolitische Glossen zur jüngsten Arbeiterbewegung. VIII. Die Mittel und Wege zur Herstellung inneren sozialen Friedens

Druck

Die Gesetzgebung zum Arbeiterschutz ist unvollkommen; der Ausbau des Arbeiterschutzes kann den sozialen Frieden sichern; Ausführungen zur Sonntagsruhe mit antisemitischer Tendenz

Ist es im Grunde so verwunderlich, daß die Massen unserer industriellen Arbeiter durch die bisherigen sozialpolitischen Maßnahmen, Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung, noch nicht wieder zu jener freundlichen, sympathischen Stellung zu unserer Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gebracht worden sind, welche wir für den inneren Frieden wünschen müssen?

Man wird gewiß einen Teil der Schuld hieran der sozialdemokratischen Agitation und Presse ─ welche beide auch unter dem Sozialistengesetz offen und geheim zu wirken nicht aufgehört haben ─, man wird auch wohl einen weiteren Teil der Schuld hieran der Erregung und Verletzung des Klassenbewußtseins der Arbeiter durch das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie und durch die scharfe Handhabung desselben zuschreiben müssen. Das ist eine der nebenhergehenden unvermeidlichen üblen psychischen Einwirkungen dieses Gesetzes, mit deren unseres Erachtens notwendigen Anerkennung selbstverständlich nicht die Berechtigung und Zweckmäßigkeit dieses Gesetzes widerlegt werden soll. Aber es ist immerhin ein Faktor, mit dem man bei der Beurteilung dieser ganzen Maßregel rechnen muß. Die sozialdemokratischen Leiter wissen für ihre Agitationszwecke dieses „Klassengesetz“ bekanntlich sehr zu verwerten. Ich persönlich möchte es trotz dieses Bedenkens im wesentlichen für richtig halten, daß wir mit einem so scharfen Repressionsmittel vorgegangen sind, um unserem Volk und Staat für alle weitere Entwicklung die notwendige äußere soziale Ruhe und Ordnung zu erhalten, und möchte meinen, daß die unparteiische Geschichte dermaleinst dies Urteil bestätigen wird. Freilich unter einer Voraussetzung, daß wir nur um so energischer, der Mahnung der 1881 er Botschaft gemäß, „auf dem Weg der positiven Förderung des Wohls der Arbeiter“ vorwärts gehen. Das ist gerade neben einem solchen Gesetz die doppelte Pflicht.

Ein weiterer Teil der Schuld an der bisher mangelnden Wirkung der Arbeiterschutz- und Arbeiterversicherungsgesetzgebung für den inneren sozialen Frieden liegt wohl teils in Unvollkommenheiten der bisherigen Gesetzgebung auf diesem Gebiet und der Ausführung derselben, besonders was den Arbeiterschutz betrifft, teils, namentlich hinsichtlich der Versicherung, an der kurzen Zeit, seit der diese Gesetzgebung erst in Kraft steht und überhaupt wirken konnte. Mit jedem Jahre wird es aber naturgemäß in letzterer Beziehung besser werden, vollends, wenn neben Unfall- und Krankenversicherung die Invaliden- und Altersversicherung erst einmal fungieren und hoffentlich auch die Witwen- und Waisenversicherung hinzugekommen sein wird. Gewiß wird man dann zwar öfters die „kleinen“ Renten für zu niedrig halten, [ Druckseite 402 ] und gehässige Agitation wird diese Empfindung auszudeuten wissen, wie es die Sozialdemokratie schon hinsichtlich der Renten des neuesten Gesetzes getan hat. Aber der Segen und Vorteil selbst niedriger Renten wird sich trotzdem bei den Nächstbeteiligten und ihren Familien und Freunden im Unterschied vom bisherigen Almosenwesen sicherlich immer mehr geltend machen. Was hier unter anderem gelegentlich der Reichskanzler im Reichstag ausgeführt hat,1 beruht, wie immer bei ihm, auf tiefer Kenntnis der Menschen und erscheint für die Zukunft tröstlich. Nach unserer persönlichen Meinung wird und kann aber, so sehr wir mit dem Erreichten einstweilen zufrieden sind, eine spätere, allmähliche Erhöhung der Renten, besonders für invalide und alte Arbeiter, nicht ausbleiben. Die Schwierigkeit scheint uns hier auch weniger in der Beschaffbarkeit der nötigen Geldmittel überhaupt, als in einer richtigen Methode der Beschaffung zu liegen; da geht die Frage wieder in die allgemeine der Steuerreform, namentlich in der Richtung erhöhter direkter Besteuerung des Kapitals mit über.

Mehr als auf dem Gebiet der Arbeiterversicherung, wo Erfahrungen in betreff der zweckmäßigsten Organisation und entsprechende spätere Verbesserungen doch für das materielle Interesse des Arbeiters von sekundärer Wichtigkeit sind, möchte auf dem Gebiet des Arbeiterschutzes von rascherem und besserem Weiterausbau der Gesetzgebung eine erhöhte Einwirkung auf Herbeiführung vermehrten inneren sozialen Friedens zu erwarten sein. Ein solcher Weiterausbau ist das nächste Bedürfnis. Es wird eine weitere Beschränkung der Kinderarbeit, eine noch bessere Fürsorge für jugendliche Arbeiter und Frauen nach englischem2, schweizerischem3, österreichischem4 Vorgang auch unseres Erachtens die Einführung eines angemessenen, d. h. nicht übermäßig langen Maximalarbeitstags auch für männliche erwachsene Arbeiter ─ was wiederum in der Schweiz5 und Österreich6 erreicht ist ─ ins Auge zu fassen sein. Lauter Punkte, welche doch wohl nach den Erfahrungen unseres wie anderer Länder allmählich spruchreif sein dürften.

Aber unmittelbar praktisch wichtiger sind gegenwärtig wohl noch drei andere Punkte. Einmal die Herbeiführung einer noch wirksameren Fabrikinspektion oder besser gesagt Arbeitsinspektion, namentlich durch weitere Vermehrung der Inspektoren, [ Druckseite 403 ] Verkleinerung ihrer Bezirke, um häufigere Revisionen möglich zu machen; sodann umfassendere Beschränkung der Sonntagsarbeit und bereitwilliges Eingehen doch wenigstens auf Versuche, ob der Übergang von nationaler zu internationaler Arbeiterschutzgesetzgebung mittels bezüglicher Verträge unter den Industrie- und Handelsstaaten Europas und unter Einbeziehung Nordamerikas nicht zu ermöglichen sei.

Wir wollen bei diesen Punkten hier jetzt nicht weiter viel ins einzelne eingehen, aber etwas verweisen müssen wir doch gerade bei diesen zwei Fragen der Sonntagsruhe und des internationalen Arbeiterschutzes.

In betreff Bedeutung der Sonntagsfrage sind die hier vorliegenden Verhältnisse durch die Verhandlungen der letzten Jahre allseitig bekannt.7 Es kann nur immer wieder daran erinnert werden, daß gerade in dieser Frage sich einmal die verschiedensten politischen Parteien in erfreulicher Übereinstimmung begegnen. Auch wer dabei die religiös-kirchliche Seite der Frage voranstellt, kann bereitwillig einräumen, daß die kulturliche und sanitäre Seite ebenfalls vollste Beachtung verdienen. Der Evangelische kann anerkennen, daß in der Gegenwart schon im Vergleich zum katholischen Mittelalter wegen des Wegfalls der kirchlichen Feiertage in der Woche, welche auch zum Feiern in der Arbeit führten, das Bedürfnis, nun wenigstens den Sonntag möglichst erwerbs- und berufsarbeitsfrei zu machen, nur um so größer und berechtigter ist. Auch dem bloßen Ruhe-, Erholungs- und maßvollen Vergnügungsbedürfnis wird in der Frage Rechnung zu tragen sein. Der Mensch ist und kann und soll keine bloße Arbeitsmaschine sein. Ohne „Ausspannung“ keine Kultur. Um den puritanischen englisch-amerikanischen Sonntag oder den jüdischen Sabbat handelt es sich ja für uns Deutsche nicht. Aber daß ein wenig mehr „Sabbatruhe“ des siebenten Tages der Woche, sogar mit etwas Eintönigkeit verbunden, nicht bloß für die Seele, sondern auch für Geist und Körper, für Gesundheit und Arbeitskraft und Arbeitslust in den übrigen Tagen doch einiges Gute haben möchte, dafür scheinen auch wieder reiche Erfahrungen zu sprechen. Das Volk der Sabbatruhe ist die vielleicht zäheste Rasse der Welt und der Angelsachse hüben und drüben des Ozeans mit seinem „langweiligen“, aber ruhigen Sonntag der wirtschaftlich arbeitsfähigste und arbeitseifrigste Stamm unter den heutigen Kulturvölkern; da könnten doch einige Zusammenhänge bestehen, welche auch vom wirtschaftlichen und politischen Standpunkt aus Beachtung verdienen. In England und Amerika, wo die Sitte in betreff der Sonntagsruhe so mächtig ist, könnte man auch eher ohne gesetzlichen Zwang auskommen. Aber in Deutschland?

Natürlich, daß auch nach diesen Seiten die Sonntagsfrage eine Bedeutung weit über die eigentlichen unteren Arbeiterkreise hinaus hat. Wie wichtig wäre ihre richtige Erledigung z. B. auch für das kaufmännische Ladenpersonal! Die jüdischen Geschäfte, trotz ihres starken Erwerbseifers, gönnen ihren Glaubensgenossen wenigstens auch die Sabbatruhe. Bei einer allgemeinen gesetzlichen Regelung der Sonntagsfrage würde sie auch dem christlichen Personal am Sonntag zuteil werden und freilich dann in unserem Land der ungeheueren christlichen Majorität am Sonntag von jüdischen Geschäften die Innehaltung derselben Ladenschlußzeiten wie von allen anderen verlangt werden müssen. Daß dergleichen jetzt nicht gilt, nötigt wieder, um der jüdischen Konkurrenz willen, so oft zum Offenhalten auch der christlichen Läden am Sonntag. Wir könnten uns in jeder Hinsicht von einer allgemeineren [ Druckseite 404 ] Arbeitspause am Sonntag nur Segen versprechen, eine der Bedingungen für ein gesunderes, weniger ruh- und rastloses, weniger nervös machendes Leben für das ganze Volk liegt wohl hier. Man komme uns nicht mit dem Hinweis auf so manchen tagaus, tagein, Sonn- wie Wochentag rastlos im Beruf arbeitenden Unternehmer, Beamten, Gelehrten, Künstler. Zum Vorteil, auch nur nach der körperlichen Seite, gereicht das auch ihnen selten genug; ihre Arbeitsart ist aber doch auch eine innerlich mehr befriedigende, vielfach mehr als Lust denn als Last empfundene, verglichen mit der gewöhnlichen psychischen Arbeit der unteren Klassen, sie haben auch andere Erholungszeiten, und wie genießen sie heute fast alle die Arbeitspausen in Urlaub, Ferien, auf Reisen, in Bädern! War’s aber nicht ein sehr berühmter Staatsmann, der von den ausgemergelten Geheimräten nicht gerade sehr anerkennend sprach? Est modus in rebus.8 Das gilt auch von der Ausdehnung der Arbeitszeit.

Auch bei der Frage der Sonntagsarbeit mag die weitere der internationalen Regelung des Arbeiterschutzes mitspielen, obwohl es wieder bemerkenswert ist, daß Juden, Briten und Nordamerikaner die Konkurrenz der so vielfach sonntagslosen anderen Kulturvölker recht wohl aushalten. Die üblichen Befürchtungen wegen eines gesetzlichen Vorgehens „mit Rücksicht auf die internationale Konkurrenz“ möchten sich also in diesem Fall so ziemlich widerlegen. Aber im Prinzip und in betreff der allgemeinen Arbeiterschutzgesetzgebung sind auch praktisch solche Befürchtungen allerdings berechtigt und drängen sie unseres Erachtens notwendig auf internationale vertragsmäßige Regelung dieser Verhältnisse des Arbeiterschutzes hin. Und wenn irgendwo in der Sozialpolitik, gilt es hier, das Sprichwort: Wo ein richtiges Ziel, da wird auch bei gutem Willen ein richtiger Weg zu finden sein, zu beherzigen.

Gerade bei der ausgleichenden Wirkung der heutigen Kommunikations- und Transportmittel, bei den heutigen Verhältnissen des Welthandels, bei dem im eigenen nationalen Interesse und aus praktischen Gründen (Schmuggelgefahr usw.) gebotenen Maßhalten mit industriellen Schutzzöllen wird auf eine solche Regelung des internationalen Arbeiterschutzes hinzuzielen sein. Hier liegen doch auch wirklich nicht Interessengegensätze, sondern Interessengemeinsamkeiten der leitenden Kulturvölker vor. Es ist unverkennbar, daß die beste Arbeiterschutzgesetzgebung eines einzelnen Landes für sich bei der Durchführung mit den größten Schwierigkeiten kämpft, wenn die Industrie der konkurrierenden Länder unter laxeren Schutzgesetzen steht oder diese laxer ausgeführt werden oder gar ganz fehlen. Mit vollem Fug und Recht kommen die Arbeiter aber gerade der Konkurrenzbedingungen wegen, auch vernünftige und wohlgesinnte Arbeitgeber, immer wieder auf diese Forderung zurück. Welche unerträglichen Verhältnisse aus ungeregelter internationaler Konkurrenz hervorgehen, zeigt der Zustand auf dem Gebiet der Zuckerbesteuerung und der Zuckerprämien. Wenn man etwa gegnerischerseits gerade auf dies Beispiel und auf die Gefahr eines abermaligen Scheiterns der internationalen Londoner Zuckerkonvention9 hinweist, so ist damit in der Frage des Arbeiterschutzes nichts bewiesen; denn immerhin sind hier die Vorteile und Nachteile auf seiten der verschiedenen [ Druckseite 405 ] Länder, namentlich der Import- und Exportländer, nicht die gleichen und waltet bei dem zögernden Großbritannien in manchen einflußreichen Kreisen immer noch zu sehr das „Konsumenteninteresse“ an billigerem Zucker vor, den die Briten dem „Geschenk“ der internationalen Exportprämien verdanken. Im Arbeiterschutz sind aber solche Interessendifferenzen nicht da und leiden zu große Arbeitermassen unter der durch unsolide internationale Konkurrenz bedingten mangelhaften Durchführung des Arbeiterschutzes. Die deutsche Auffassung, daß wir bei betreffenden Verträgen mehr Garantie für wirksame Durchführung des Beschlossenen böten als andere Völker und Staaten, beruht doch wohl ein wenig auf Überschätzung unserer und Unterschätzung der fremden Verwaltungen. Organe zu einer wechselseitigen Kontrolle der Ausführung der Verträge wären doch auch möglich, öffentliche Berichterstattungen ebenfalls. Einzelnes in der jüngsten internationalen Zuckerkonvention böte sich zur analogen Anwendung auf das Gebiet vertragsmäßigen internationalen Arbeiterschutzes, so die Bestimmung, daß derjenige Staat, welcher sich von einem solchen völkerrechtlichen System ausschließt, seinerseits den Ausschluß seiner unter arbeiterschädigenden Produktionsbedingungen hergestellten Waren aus dem legitimen internationalen Handelsverkehr zu gewärtigen hat. Mit solchen Mitteln wird man ein Land wie Belgien zur Raison bringen, wo bisher Ultramontane und Liberale sich gleich unfähig und ungeneigt zu einer wirksamen Arbeiterschutzgesetzgebung gezeigt haben.

Kurz, hier möchte eine Aufgabe vorliegen, der man auch bei uns in den maßgebenden Kreisen nicht mehr länger so kühl und mehr oder weniger ablehnend gegenüberstehen sollte. Wer wäre denn geeigneter, sie in die Hand zu nehmen und durchzuführen, als der Staatsmann, welcher das größte Ansehen in allen internationalen Fragen genießt? ─ wenn er nur will.10

Allein so sehr wir die besprochenen Mittel und Wege für geeignet halten, mit zur Herstellung inneren sozialen Friedens zu führen, weil die bisherigen Mißstände mit an der sozialen Gärung und Unzufriedenheit der Arbeiterklassen schuld sind ─ wichtiger sind doch noch andere Momente, die alle in dem Problem der Verteilung des Produktionsertrags zwischen den Arbeitern einerseits und den übrigen, namentlich den höheren Gesellschaftsklassen, den Besitzenden andererseits zusammenlaufen.

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Registerinformationen

Regionen

  • Belgien
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  • Vereinigte Staaten von Amerika

Orte

  • London

Personen

  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Franckenstein, Georg Arbogast Freiherr von , und zu (1825–1890) , Jurist und Gutsbesitzer in Ullstadt (Be-, zirksamt Scheinfeld), MdR (Zentrum), Vizepräsident des Reichstags
  • Galen, Ferdinand Graf von (1831–1906) , Rittergutsbesitzer auf Burg Dinklage (Oldenburg), MdR (Zentrum)
  • Hertling, Dr. Georg Freiherr von (1843–1919) , Philosophieprofessor in München, MdR (Zentrum)
  • Wendt, Karl Freiherr von (1832–1903) , Rittergutsbesitzer in Gevelinghausen (Kreis Meschede), MdR (Zentrum)

Sachindex

  • Almosen
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  • Arbeiterschutz
  • Arbeiterschutz – internationaler
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  • Fabrik
  • Fabrikarbeiter
  • Fabrikinspektoren
  • Frauenarbeit
  • Frieden, innerer, sozialer
  • Ten-Hours-Act (8.6.1843)
  • Gesetz, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung (8.3.1885)
  • Bundes-Gesetz, betreffend die Arbeit in den Fabriken (23.3.1877)
  • Handel, siehe auch Freihandel
  • Juden
  • Jugendliche Arbeiter
  • Katholikentage
  • Kinderarbeit
  • Kirche
  • Kirche – katholische
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  • Maschinen
  • Mittelalter
  • Normalarbeitstag
  • Parteien
  • Parteien – Zentrum
  • Reichstag
  • Revolution
  • Revolution – französische
  • Sabbat
  • Sonntagsruhe
  • Steuern
  • Zölle
  • 1Gemeint ist die (letzte) Rede Bismarcks im Reichstag am 18.5.1889 in der dritten Lesung des Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetzes (Sten.Ber. RT 7. LP IV. Session 1888/ 1889, S. 1831─1836); vgl. Nr. 143 Bd. 6 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 2In England war durch den Ten-Hours-Act vom 8.6.1847 (10 & 11 Vict. cap. 29) die Fabrikarbeit von Frauen und Kindern auf 10 Stunden täglich beschränkt. »
  • 3In der Schweiz war durch das Fabrikgesetz des Jahres 1877 die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren und die Nachtarbeit von Frauen in Fabriken verboten worden (vgl. Nr. 74 Anm. 12 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 4In Österreich galt seit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8.3.1885 ein Verbot der regelmäßigen gewerblichen Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren bzw. ein Verbot der regelmäßigen Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in fabrikmäßig betriebenen Gewerbsunternehmungen (vgl. Nr. 78 Anm. 3 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 5In der Schweiz war durch das Fabrikgesetz des Jahres 1877 ein elfstündiger Normalarbeitstag in Fabriken eingeführt worden (vgl. Nr. 74 Anm. 12 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 6In Österreich galt seit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8.3.1885 ein elfstündiger Normalarbeitstag in fabrikmäßig betriebenen Gewerbsunternehmungen (vgl. Nr. 78 Anm. 3 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 7Vgl. Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 8Est modus in rebus, sunt certi denique fines (Es ist ein Maß in den Dingen, es gibt schließlich feste Grenzen); Horaz, saturae 1, 1, 106. »
  • 9Verhandlungen für ein internationales Abkommen zur Abschaffung der versteckten oder offenen Exportprämien für Zucker waren wiederholt gescheitert, zuletzt 1887/1888 in London; vgl. Gustav Mikusch, Geschichte der Internationalen Zuckerkonventionen, Berlin 1932, S. 20─22. »
  • 10Anspielung auf die Ablehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes durch Bismarck. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 90, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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