II. Abteilung, Band 1

Nr. 30

1882 April 27

Rede1 des stellvertretenden Reichskanzlers Karl Heinrich von Boetticher zur Eröffnung der II. Session des 5. Reichstags

Druck, Teildruck

Ankündigung der zweiten Unfallversicherungsvorlage und einer zwangsweisen Arbeiterkrankenversicherung auf Reichsebene

S[ein]e Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu erteilen geruht, die Sitzungen des Reichstags zu eröffnen.

Die gesetzgeberischen Aufgaben, für welche Ihre Tätigkeit in Anspruch genommen wird, sind Ihnen bereits durch die Allerhöchste Botschaft vom 17. November v. J.2 an das Herz gelegt worden.

aDie Reichsgesetzgebung hat die Bestrebungen zur Abhilfe sozialer Schäden, welche die Kaiserliche Botschaft in Aussicht nimmt, mit dem Gesetzentwurf über Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle begonnen.a Aus den vorjährigen Beratungen des Reichstags über diesen Gegenstand haben die verbündeten Regierungen den Anlaß entnommen, ihre frühere Vorlage einer Umgestaltung zu unterziehen. Die gegen die früher in Aussicht genommene Reichsversicherungsanstalt erhobenen Bedenken haben dabei insofern Berücksichtigung gefunden, als die Unfallversicherung der Arbeiter nunmehr auf eine korporative und genossenschaftliche Organisation der [ Druckseite 112 ] in Betracht kommenden industriellen Betriebe gegründet werden soll. Der Gesetzentwurf gewährt den industriellen Verbänden und Genossenschaften eine auf die Verhütung von Betriebsunfällen gerichtete Autonomie. Er geht von dem Bestreben aus, die verwaltende Tätigkeit tunlichst zu lokalisieren, die finanzielle Belastung dagegen auf möglichst breite Unterlagen zu verteilen.

aEine notwendige Ergänzung finden die Ihnen auf diesem Gebiet vorzulegenden Maßnahmen in einer anderweiten Regelung der jetzt bestehenden Hilfskassengesetzgebung und in der beabsichtigten Ausdehnung der Krankenversicherung. Anstelle des bisherigen bedingten wird Ihnen die Einführung eines unbedingten Zwanges zur Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheitsfällen für alle Arbeiter vorgeschlagen werden, für welche die Durchführung dieser Maßregel möglich erscheint.a [...] Es folgen Ausführungen zur Revision der Gewerbeordnung, zu Steuerreform und Tabakmonopolplänen.

Registerinformationen

Sachindex

  • Armenpflege
  • Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (21.6.1869)
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Reichsamt des Innern
  • Steuern
  • Tabakmonopol
  • Unfallstatistik
  • 1Stenographische Berichte des Reichstags, 5. LP II. Session 1882/1883, S. 1─2 (Eröffnungssitzung); Entwurf von der Hand Robert Bosses mit Abänderungen v. Boettichers: BArch N 1025 (Boetticher) Nr. 57, n. fol.; Reinschrift mit umfangreichen Abänderungen Bismarcks (hier gekennzeichnet durch a-a): BArch R 43 Nr. 1819, fol. 54─67.Bismarck erteilte mit Erlaß vom 16.4.1882 v. Boetticher bzw. dem Reichsamt des Innern den Auftrag zur Ausarbeitung des entsprechenden Entwurfs, dabei fügte er die Druckfassung der Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 mit Anstreichungen zur Orientierung bei (ebenda, fol. 44─48). »
  • 2Vgl. Nr. 9. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 30, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.01.00.0030

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