II. Abteilung, Band 1

[ Druckseite XV ]
Der Staatssozialismus paukt sich durch.
Otto von Bismarck 18811

Einleitung

I.

Auf dem Gebiet der Sozialpolitik sind die achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts bestimmt durch konkrete Gesetzesvorhaben, die sozialtypische Risiken der Arbeiterschaft zwangsweise absichern sollten. Die Entwicklung wurde geprägt durch das entschiedene Vorgehen des Reiches auf diesem Sektor materieller Absicherung gegen Krankheit, Unfall und Invalidität wie durch die in Parlament und Öffentlichkeit ergänzend vorgetragenen Forderungen nach einem Ausbau des Arbeiterschutzes. Der Fokus der Diskussion hatte sich gegenüber den siebziger Jahren deutlich verengt, die achtziger Jahre sind nicht mehr die Zeit, in der in Grundsatzdebatten und umfassenden Vorschlägen Wege zur Lösung der Arbeiterfrage als neues politisch-soziales Strukturproblem gesucht wurden. Deshalb gilt in der II. Abteilung dieser Quellensammlung der Erörterung von Grundfragen der Sozialpolitik auch nur dieser eine Band. Für die Sozialpolitik der neunziger Jahre, die in der III. Abteilung dokumentiert wird, sind nur noch Bände zu einzelnen Handlungsfeldern vorgesehen, kein gleichsam allgemeiner Teil mit einem übergreifenden Band zu Grundfragen und Programmatik.2

In den siebziger Jahren hingegen finden wir demgegenüber eine breite Grundsatzdiskussion der Arbeiterfrage, in der I. Abteilung sind dieser daher zwei Quellenbände3 gewidmet. Mannigfache Antworten wurden auf die Frage gegeben, wie die bürgerliche Gesellschaft der Herausforderung des vierten Standes begegnen könne und sollte. Man hoffte noch, daß es möglich sei, einer gegen den bestehenden Staat gerichteten politischen Emanzipation des Proletariats durch Reformen zuvorzukommen. Eine versöhnende Arbeiterpolitik schien vor dem Hintergrund der offenen Situation im Nationalstaat „Deutsches Reich“ mit allgemeiner und geheimer Wahl des Reichstags möglich. Adäquate institutionelle Strukturen im Staatssektor, Aufschwung der Marktkräfte mit steigenden ökonomischen Ressourcen wie eine innere Stärkung der Gemeinschaft durch christlich-sittliche Prinzipien sollten die Voraussetzungen für die soziokulturelle Integration der Arbeiterbevölkerung im bürgerli- chen Verfassungsstaat schaffen. Die entsprechenden Analysen und Vorschläge zur Reform, teils mittels Staatsapparat, teils mittels verbesserter Selbstorganisation in Vereinen und Assoziationen, und schließlich durch verbesserte Bildung wie auch durch christliche Gesinnung, wurden sowohl intern im Regierungslager – etwa auf von der preußischen Regierung einberufenen Konferenzen der Jahre 18714 und [ Druckseite XVI ] 18725, dann in den Konzepten von Referenten wie Hermann Wagener6 und Theodor Lohmann7 – wie auch außerhalb desselben entwickelt. In der Öffentlichkeit wirkten vor allem Gelehrte und sozial engagierte Arbeitgeber sowie Vertreter kirchlicher Kreise beider Konfessionen8. Die Jahre 1871 bis 1873 zeigen die Höhepunkte von Programmen zu einer Sozialreform „großen Stils“: die Referate Johann Hinrich Wicherns und Adolph Wagners auf der kirchlichen Oktoberversammlung 1871 in Berlin, die acht Beschlüsse des Breslauer Katholikentages vom September 1872, die durch einen Sozialausschuß ausgearbeitet worden waren, das Referat Gustav Schmollers auf der Gründungsversammlung des Vereins für Sozialpolitik im Oktober 1872 in Eisenach und das Promemoria Hermann Wageners zur sozialen Frage vom Dezember 1872 als Resümee der preußisch-österreichischen Konferenz, um nur einige der wichtigsten Höhepunkte zu nennen. Ausgelöst wurden diese nicht zuletzt durch mit der Reichsgründung verbundene Hoffnungen auf weitere Reformen auf neuen Gebieten, dann aber durch die die Gründerjahre begleitende elementare Streikwelle sowie die politische Agitation der organisierten Arbeiterbewegung, beiden war mit den herkömmlichen Mitteln des Staates kaum beizukommen.9 Im Hinblick auf die innenpolitische Praxis bewirkten diese Grundsatzprogramme und Konzepte, die mehrere Sachgebiete der Arbeiter- bzw. Sozialpolitik umfaßten, wenig. Sie hatten kaum unmittelbare gesetzgeberische Konsequenzen: Nach der vom Reichstag des Norddeutschen Bundes hinsichtlich der gewerblichen Arbeiter arg gestutzten Gewerbeordnungsvorlage von 186910 finden wir als Reformgesetze nur das Haftpflichtgesetz von 187111 und das Hilfskassengesetz von 187612 – alle drei Gesetze standen unter liberalen Vorzeichen, hatten nicht die erhofften positiven Auswirkungen, brachten fast mehr Probleme als sie lösten.

Die 1873 einsetzende Gründerkrise festigte die betriebliche Herrschaft der Unternehmer, ließ das Ausmaß der sozialen Unruhen zurückgehen und die Revolutionsrhetorik der Sozialdemokraten ansteigen. Die Jahre 1874 bis 1878 zeigen regierungsintern wie in der politischen Öffentlichkeit nur wenig Ansätze zu einer umfassenden Arbeiterpolitik, obwohl die Arbeiterfrage infolge der Massenentlassungen auch eine neue Dimension gewonnen hatte. Sie führen zu sozialen Notständen und „Aufruhrsreden“13, die regierungsseitige Abkehr vom Liberalismus unter Bismarcks Führung wird dadurch begünstigt. Das Jahr 1878 wird das Jahr der konservativen Wende: [ Druckseite XVII ] Ökonomisch ausgerichtet ist die Abwendung vom Freihandel, ihr folgt die Hinwendung zum Interventionsstaat, politisch ausgerichtet ist das Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Vorbereitet und vorangetrieben wurde diese antiliberale Wende von Bismarck14 nach Aufmunterungen von Wilhelm I., etwas gegen die „allgemeinen Calamitäten“15 und mehr gegen „die Roten“16 zu tun. Die Grundsatzdiskussionen zur Arbeiterfrage werden nicht wieder aufgenommen, aber die Hinwendung zu einer sozialen Gesetzgebung auf Reichsebene, die die öffentliche Aufmerksamkeit bestimmt, beginnt hier. Die soziale Frage sollte nun auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialpolitik allein gelöst werden und auch hier auf einem relativ engbegrenzten Sektor der Absicherung der Arbeiterexistenz. Damit war aber kein Kurs eingeschlagen, der den Forderungen der organisierten Arbeiterbewegung Rechnung trug, gleichwohl sollte dieser das Wasser abgegraben werden. Sofern Bismarck ein Problem der Arbeiter mildern wollte, dann das der Arbeitslosigkeit und materiellen Einbuße, nicht das eines Schadens an Leib und Leben durch industrielle Arbeit oder auch nur Abbau von Bevormundung und Diskriminierung in ihren alltäglichen Erfahrungsräumen.

Das bedeutete konkret: Ansätze zu einer Arbeiterschutzgesetzgebung nach den in anderen Industrieländern erreichten Standards sind im Deutschen Reich kaum zu finden: Im Sommer 1876 initiierte die Ministerialbürokratie eine Fabrikgesetzgebung, die Bismarck zunächst energisch stoppte, dann aber doch teilweise akzeptierte und schließlich auf seine Weise umfunktionierte bzw. fortführte.17 Gemeint sind hier die Gesetzesvorlagen zwischen Fabrikgesetzentwurf, Gewerbeordnungsnovelle von 187818 und der ersten Unfallversicherungsvorlage von 188019. Diese Reformvorhaben waren zunächst auf Arbeiterschutz bzw. Verbesserung des (arbeits-)rechtlichen Status der Arbeiter gerichtet, dann aber, nach Bismarcks Eingreifen, auf Schaffung eines eigenen öffentlich-rechtlichen Anspruchs des Arbeiters auf Sozialleistungen, die der Staat als modernes Peculium gegen Proletarisierung mit finanzieren oder zumindest mit garantieren sollte.20 „Staatssozialismus“ wird das neue Schlagwort,21 und ein Vergleich zu den Stein-Hardenbergischen Reformen wird nicht gescheut – diese sollten Preußen voranbringen, jene das Reich –, Sozialpolitik ist zugleich Arbeiterpolitik wie Politik der „inneren Reichsgründung“22. Die Lösung von nationaler und sozialer Frage werden [ Druckseite XVIII ] in der vom Reich ausgehenden Arbeiterversicherungspolitik miteinander verquickt. Bereits im August 1880 hatte Bismarck nach Abwehr eines Planes zur Haftpflichtrevision auf privatrechtlicher Grundlage mit Unfallgenossenschaften der Arbeitgeber das Projekt einer zwangsweisen Reichs- oder Staatsversicherung „unter verhältnismäßiger Heranziehung der Arbeitgeber, der Arbeiter und der Armenverbände“ entwickelt und die Initiative zu dessen Verwirklichung auf Reichsebene ergriffen.23

Das liberale englische „Modell“ war als Mittel zur Lösung auch der deutschen Arbeiterfrage angesichts der politisch-sozialen Gegebenheiten im Deutschen Reich nur begrenzt übertragbar. Das Gewicht von Vorschlägen zur „Selbsthilfe“ einerseits und „Staatshilfe“ andererseits hatte sich mit Bismarcks Eingreifen zugunsten letzterer verschoben. Der liberale Gewerkvereinsführer Max Hirsch erhielt von seinen politischen Gönnern 1871 keinen sicheren Platz zur Reichstagskandidatur und kam erst 1877 in den Reichstag zurück. Die Vorreiter und Exponenten der bürgerlichen Sozialreform, die sich seit 1873 im Verein für Sozialpolitik zusammengeschlossen hatten, hatten sich um 1880 aus dem öffentlichen Diskurs um Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung eher zurückgezogen. Anteil an Bismarcks Initiative hatten sie nicht, Alternativen oder Forderungen nach Ausweitung der absichernden Arbeiterpolitik in Richtung einer versöhnenden Arbeiterpolitik wurden nicht mehr entwickelt und öffentlich erhoben.24 Der erste (inzwischen abgelöste) Vorsitzende des Vereins für Sozialpolitik Rudolf Gneist hielt es sogar für angezeigt, einen kleinen Kommentar zur repressiven Ausnahmegesetzgebung gegen die Sozialdemokraten herauszu- geben,25Gustav Schmoller arbeitete wieder historisch und bereitete auch Akteneditionen vor.26 Lujo Brentano schrieb eine große Darstellung zur Arbeiterfrage aus liberalem Geist, kritisierte Bismarcks Staatssozialismus, insbesondere die zwangsförmige Arbeiterversicherung heftig, entwickelte aber kein politisch ausgerichtetes Konzept.27 Allein Adolph Wagner warb (partei-)politisch für Sozialreform und Staatssozialismus, daneben schrieb er umfangreiche Lehrbücher zur Finanz- und Volkswirtschaft.28 Wie der trotz Sozialistengesetz und Staatssozialismus zunehmend Anhänger gewinnenden Sozialdemokratie das Wasser abzugraben bzw. dieser positiv beizukommen sei, blieb strittig. Mögliche Programme und Verarbeitungsmuster zur Sozialreform entstanden im bürgerlichen Lager, insbesondere auch bei den politischen Parteien, die dabei auch einen Blick über nationale Grenzen warfen, nicht aber ein legislatorisch relevanter, einheitlicher Gestaltungswille bzw. eine sinnvoll koordinierte Handlungsstrategie über Parteigrenzen hinweg zur politischen Koalition.

Das liberale englische „Modell“ war als Mittel zur Lösung auch der deutschen Arbeiterfrage angesichts der politisch-sozialen Gegebenheiten im Deutschen Reich nur begrenzt übertragbar. Das Gewicht von Vorschlägen zur „Selbsthilfe“ einerseits und „Staatshilfe“ andererseits hatte sich mit Bismarcks Eingreifen zugunsten letzterer verschoben. Der liberale Gewerkvereinsführer Max Hirsch erhielt von seinen politischen Gönnern 1871 keinen sicheren Platz zur Reichstagskandidatur und kam erst 1877 in den Reichstag zurück. Die Vorreiter und Exponenten der bürgerlichen Sozialreform, die sich seit 1873 im Verein für Sozialpolitik zusammengeschlossen hatten, hatten sich um 1880 aus dem öffentlichen Diskurs um Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung eher zurückgezogen. Anteil an Bismarcks Initiative hatten sie nicht, Alternativen oder Forderungen nach Ausweitung der absichernden Arbeiterpolitik in Richtung einer versöhnenden Arbeiterpolitik wurden nicht mehr entwickelt und öffentlich erhoben.24 Der erste (inzwischen abgelöste) Vorsitzende des Vereins für Sozialpolitik Rudolf Gneist hielt es sogar für angezeigt, einen kleinen Kommentar zur repressiven Ausnahmegesetzgebung gegen die Sozialdemokraten herauszu- geben,25Gustav Schmoller arbeitete wieder historisch und bereitete auch Akteneditionen vor.26 Lujo Brentano schrieb eine große Darstellung zur Arbeiterfrage aus liberalem Geist, kritisierte Bismarcks Staatssozialismus, insbesondere die zwangsförmige Arbeiterversicherung heftig, entwickelte aber kein politisch ausgerichtetes Konzept.27 Allein Adolph Wagner warb (partei-)politisch für Sozialreform und Staatssozialismus, daneben schrieb er umfangreiche Lehrbücher zur Finanz- und Volkswirtschaft.28 Wie der trotz Sozialistengesetz und Staatssozialismus zunehmend Anhänger gewinnenden Sozialdemokratie das Wasser abzugraben bzw. dieser positiv beizukommen sei, blieb strittig. Mögliche Programme und Verarbeitungsmuster zur Sozialreform entstanden im bürgerlichen Lager, insbesondere auch bei den politischen Parteien, die dabei auch einen Blick über nationale Grenzen warfen, nicht aber ein legislatorisch relevanter, einheitlicher Gestaltungswille bzw. eine sinnvoll koordinierte Handlungsstrategie über Parteigrenzen hinweg zur politischen Koalition.

[ Druckseite XIX ] Politischer Gestaltungswille zur sozialen Reform fand sich hingegen wie erwähnt in der Ministerialbürokratie und dann auch bei Bismarck seit Sommer 1880. Der Reichskanzler ging allerdings nicht auf die in der politischen Öffentlichkeit bislang vorrangig erhobenen, in seinem Verantwortungsbereich sogar schon bis zu Referentenentwürfen von Gesetzen gediehenen Forderungen nach Arbeiterschutz ein, sondern setzte auf die vom Reich gestaltete, bindende Arbeiterversicherung.29 Der beobachtende Zeitgenosse Gustav Schmoller hat Bismarck insoweit treffend als Moses bezeichnet, „der mit seinem Stabe auf den harten, dürren Stein schlug und das lebendige Wasser der sozialen Versicherung hervorquellen machte“.30 In der I. Abteilung dieser Quellensammlung sind die hier nur skizzierten Vorgänge genauer dokumentiert und in den jeweiligen Einleitungen der Bände 2 und 3 auch knapp dargestellt. Mit Bismarcks Eingreifen, mit der in einem schwierigen parlamentarischen Prozeß durchgekommenen Arbeiterversicherungsgesetzgebung, ist dann auch (gegenüber Ansätzen gewerkschaftlicher Selbsthilfe) nachhaltig entschieden, daß die Arbeiterfrage eine staatlich zu lösende Aufgabe ist; der Reichsgedanke sollte dabei gewinnen. Wahlen wurden damit aber nicht gewonnen.31 Mit den zunehmenden Wahlerfolgen der Sozialdemokratie wird diese besondere Form der zwangsförmigen Staatshilfe zum Bezugspunkt der Diskussionen um politische Sinnhaftigkeit von Prävention neben der Repression gegenüber der Sozialdemokratie, die nicht mit dem Sozialistengesetz 1878 eingesetzt hatte und auch nicht mit dem Fall dieses Ausnahmegesetzes 1890 endete. In diesem Gesamtkontext sind die beiden Ereignisse zu sehen, die die II. Abteilung dieser Quellensammlung und somit auch diesen Band benennen und begrenzen: die Kaiserliche (Sozial-)Botschaft vom 17. November 1881 und die Februarerlasse vom 4. Februar 1890. Diese Dokumente des alten Sozialkaisers32 Wilhelm I. wie die seines jungen Enkels Wilhelm II., der als „Arbeiterkaiser“ in die Geschichte eingehen wollte, wurden weitgehend von Bismarck bestimmt und formuliert, ihre weite Verbreitung wurde zeitgenössisch amtlicherseits gefördert, und in einschlägigen Publikationen werden sie bis heute abgedruckt.33 In diesem Quellenband wird deren Motivierung bzw. Intentionalität, kurzum die Textgenese mit den verschiedenen Textstufen bzw. Korrekturfolgen, Umstellungen und Streichungen sowie – bei der Kaiserlichen Botschaft – auch ihre unmittelbare Resonanz, quellenmäßig wie – ihrer Bedeutung wegen – teilweise im Faksimile dokumentiert.34 Anders als meist dargestellt, steht die Kaiserliche Sozialbotschaft nicht am Anfang der Arbeiterversicherungspolitik des Deutschen Reiches bzw. Bismarcks. Diese hat vielmehr weiter zurückliegende Ursachen, konkret ging sie dann hervor aus einem [ Druckseite XX ] doppelten Scheitern bzw. der Ablehnung von Grundideen Bismarcks 1. zu einer Arbeiterunfallversicherung, die im Reichstag erfolgte, und 2. zu einer Grundversorgung im Alter für alle Bürger, die bei den darauffolgenden Reichstagswahlen von 1881 erfolgte. Im vorausgegangenen Wahlkampf versuchte Bismarck seine antiliberale Kurswendung bei der inneren Reichsgründung partei- und herrschaftspolitisch einzusetzen, sie ideologisch anzureichern und so ein subjektives öffentliches Recht als Patrimonium der Enterbten bzw. Peculium zum Gegenstand politischer Propaganda zu machen.

Aber mit als Sozialreform angepriesener Steuerreform, Tabakmonopol wie Altersversorgung war 1881 bei der Arbeiterbevölkerung (noch) kein Staat zu machen, das soziale Wunderwerk erschien als politisches Blendwerk. Das verhießene Erbteil war schon im Vorfeld entwertet dadurch, daß es keineswegs als existenzsichernd gedacht war und mit ihm auf Dankbarkeit spekuliert wurde. Dieses notdürftige Patrimonium allein – soviel war absehbar – bewahrte den ehrbaren qualifizierten Arbeiter kaum vor der diskriminierenden Armenfürsorge, der es, soweit es auf Dank angelegt war, auch strukturell ähnlich schien: nur das dankheischende Objekt war zunächst ein anderes, nämlich das Reich, das gleichzeitig gegen die Arbeiterbewegung repressiv vorging. Anders als der Kronprinz Friedrich Wilhelm es dachte, waren die politisch Aktiven der „Bedrückten des Arbeiterstandes“ nicht lüstern nach Staatshilfe,35 sondern eher nach Gleichberechtigung, nach Aufstieg als Klasse, kurzum nach einem adäquaten Raum im Reichsbau. In der angekündigten Einführung auch sozialstaatlicher Strukturen im Reich sahen die Arbeiter kaum einen aktuellen Vorteil, die Folge der Ankündigung eines Patrimoniums der Enterbten in diesem politischen Gesamtzusammenhang war die größte politische Wahlniederlage des Reichskanzlers seit dem preußischen Verfassungskonflikt. In der fast prophetischen Einsamkeit des hinterpommerschen Varzin durchblitzte Bismarck wohl nun ein kühner Gedanke, den sein einstiger Berater Hermann Wagener ihm bereits 1863 eingegeben hatte, nämlich der, daß man die politische Arbeiterbewegung ernst nehmen und mit ihr gegen das liberale Bürgertum kämpfen müsse! Die Sozialdemokratie erschien Bismarck sogar ein paar Tage lang koalitionsfähig, ein geeigneter parlamentarischer Rückhalt für seine neue Politik – hoffte er hier auf Parteigenossen, die wie einst Lassalle dem Staat verfallen waren, den sie erobern wollten? Der Kaiser sollte das soziale Regierungsprogramm als Thronrede verkünden, aber Wilhelm I. fühlte sich durch die ihm angetragene Rolle eines Sozialkaisers keineswegs aufgefordert, an die Seite eines Herrschers von weltge- schichtlichem Rang wie Cäsar oder Karl der Große aufzusteigen,36 sondern war, da Bismarck komplementär auch die Aufhebung des Sozialistengesetzes ankündigen lassen wollte, „komplett erschreckt“, ihm wurde gar auf Tage so unwohl, daß der Kanzler die wegweisende Rede, in der nun jede Andeutung einer beabsichtigten Aufhebung des Ausnahmegesetzes fehlte, am 17. November 1881 – nunmehr als Kaiserliche Botschaft – selbst verlesen mußte. Mit der Dokumentation dieses berühmten innenpolitischen Coups Bismarcks, der Scheitern in Gelingen umwandelte und so dazu beitrug, neue Strukturen der Staatlichkeit zu schaffen, beginnt dieser Band; Bismarcks Anteil wird nicht zuletzt durch das Faksimile augenfällig gemacht.37 [ Druckseite XXI ]Aus der Fülle der Gesandtschafts-, Presseberichte und politischen Reden haben wir nur einige ausgewählt, die aber insgesamt das Spektrum der Argumente recht gut repräsentieren. In späteren Stellungnahmen zur Sozialpolitik spielt die Kaiserliche Sozialbotschaft immer eine herausragende Rolle.38 Dieses war vor allem bei der Einführung einer Altersrente (neben einer Invaliditätsrente) der Fall. Am 7.12.1887 führte der Staatssekretär des Innern Karl Heinrich von Boetticher dazu aus, daß es regierungsintern zweifelhaft gewesen sei, ob „man neben der Invalidenrente noch eine Altersrente in Aussicht nehmen solle. (...) Jedoch sei den Verfassern der Grundzüge durch die Allerhöchste Botschaft vom 17. November 1881, welche ausdrücklich der Fürsorge für die durch Alter erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter gedenke, eine feste Marschlinie vorgezeichnet worden, die nicht verlassen werden dürfe.“39

Die liberalen politischen Kräfte von Eugen Richter bis zum Kronprinz Friedrich Wilhelm sahen deutlich, daß mit dem in der Kaiserlichen Sozialbotschaft angekündigten „Staatssozialismus“ ein Rubikon überschritten werden sollte.40 Dabei wußten sie gar nichts von Bismarcks gleichzeitiger „Privatansicht“, nach der galt, „generell seien Sozialdemokraten besser als Fortschritt“.41 Die von Eugen Richter geführte linksliberale Fortschrittspartei mit ihrer strikt ablehnenden Haltung gegenüber einer Ausweitung der Staatstätigkeit wie ihrer Forderung nach einem parlamentarisch verantwortlichen Reichsministerium schien dem Kaiser als ein mit seinen politischen Mitteln nicht zu besiegender Gegner. Immerhin beginnt 1881, trotz Scheitern des Versuchs einer Annäherung der Staatssozialisten an einige Führer der Sozialistenpartei, die sogenannte „milde Praxis“ bei der Durchführung des Sozialistengesetzes.42 Bismarcks Aufmerksamkeit und Initiative beschränkt sich fortan für knapp drei Jahre auf die Durchsetzung der Unfallversicherung und die Abwehr von Arbeiterschutzinitiativen des Reichstags. In einer gewissen Gleichförmigkeit wiederholten sich die entsprechenden Ankündigungen wie Anmahnungen in den Thronreden, die der Vortragende Rat Robert Bosse, seit 1880 Direktor der neuen sozialpolitischen Abteilung im Reichsamt des Innern, konzipierte und Bismarck weitgehend durchgehen ließ43 – Bismarcks Abänderungen erfolgten typischerweise bei den außenpoliti- schen Passagen. Jenseits der Unfallversicherungsvorlagen und danach verlor der Kanzler das Interesse an der Arbeiterversicherung und ließ sie, wie er später verlauten ließ, „nur noch geschehen“.44 Diese Mitteilung entspricht auch dem, was aus den überlieferten Akten zu entnehmen ist. Die konkreten Initiativen zu reichsweit obligatorischer Krankenversicherung und Alters- wie Invaliditätsversicherung ergriffen dann [ Druckseite XXII ]wieder Vortragende Räte wie Theodor Lohmann und Robert Bosse, letzterer immer unter Rückgriff auf die Kaiserliche Sozialbotschaft mit ihrer eingängigen Rhetorik.45 Immerhin ergriff Bismarck zugunsten der Alters- und Invaliditätsversicherung noch 1889 im Reichstag zweimal das Wort, seine letzten Reden als Reichskanzler gelten dieser.46

  • 1Moritz Busch, Tagebuchblätter, Bd. 3, Leipzig 1899, S. 44; vgl. Nr. 237 Bd. 2 der I.Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 2Vgl. zur Planung und zum Stand die Übersicht am Schluß dieses Bandes sowie – aktualisiert –: http://www.uni-kassel.de/fb4/akademie; eine gedrängte Darstellung der Materie insgesamt enthält: Michael Stolleis, Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Ein Grundriß, Stuttgart 2003. »
  • 3Bd. 1 und Bd. 8 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 4Vgl. Nr. 88 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 5Vgl. Nr. 118 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. zum politischen Rahmen: Ludolf Herbst, Die erste Internationale als Problem der deutschen Politik in der Reichsgründungszeit, Göttingen u. a. 1975. »
  • 6Vgl. Nr. 100 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. zu Wagener: Hans-Christof Kraus, Hermann Wagener (1815–1889), in: Bernd Heidenreich (Hg.), Politische Theorien des 19. Jahrhunderts. Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus, 2. Aufl, Berlin 2002, S. 537–586. »
  • 7Vgl. Nr. 99 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; vgl. zu Lohmann: Renate Zitt, Zwischen Innerer Mission und staatlicher Sozialpolitik. Der protestantische Sozialreformer Theodor Lohmann (1831–1905), Heidelberg 1997. »
  • 8Diesen Stellungnahmen gilt Bd. 8 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 9Vgl. dazu Bd. 4 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 10Vgl. Nr. 16 Bd. 3, Nr. 14 Bd. 4 und Nr. 40 Bd. 5 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 11Vgl. Nr. 13 Bd. 2 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 12Vgl. Nr. 164 und Nr. 165 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 13So Wilhelm I., vgl. Nr. 44 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 14Vgl. dazu Otto Pflanze, Bismarck. Der Reichskanzler, München 1998, S. 173 ff., und Helmut Böhme, Deutschlands Weg zur Großmacht, 3. Aufl., Köln 1974, S. 474 ff. »
  • 15Schreiben Wilhelm I. an Bismarck v. 22.7.1876, in: Horst Kohl (Hg.), Kaiser Wilhelm I. und Bismarck, Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst v. Bismarck, I, Stuttgart/Berlin 1901, S. 268 f., vgl. auch Nr. 144 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 16Vgl. Nr. 138 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 17Vgl. Nr. 89 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 18Vgl. Nr. 162 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung; insgesamt Wolfgang Ayaß, Bismarck und der Arbeiterschutz. Otto von Bismarcks Ablehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes – eine Analyse der Dimensionen und Hintergründe, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 89 (2002), S. 400–426. »
  • 19Vgl. Nr. 171 und Nr. 176 Bd. 2 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 20Vgl. Florian Tennstedt, Geschichte des Sozialrechts, in: Sozialrechtshandbuch, Bernd B. von Maydell/Franz Ruland (Hg.), 3. Aufl., Baden-Baden 2003, S. 24 ff. »
  • 21Vgl. Anm. 1, insgesamt dazu: Otto Pflanze, Bismarck. Der Reichskanzler, S. 399 ff. »
  • 22Hans Rothfels, Prinzipienfragen der Bismarckschen Sozialpolitik, in: ders., Bismarck, der Osten und das Reich, Darmstadt 1960, S. 168 f. »
  • 23Vgl. Nr. 57 (S. 170) Bd. 2 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 24Vgl. Rüdiger vom Bruch (Hg.): „Weder Kommunismus noch Kapitalismus“. Bürgerliche Sozialreform in Deutschland vom Vormärz bis zur Ära Adenauer, München 1985, S. 77 ff. »
  • 25Vgl. Rudolf von Gneist, Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemocratie staatsrechtlich erörtert, Berlin 1878; vgl. zu Gneists sozialen Aktivitäten auch Nr. 37. »
  • 26Wolfgang Neugebauer, Die „Schmoller-Connection“. Acta Borussica, wissenschaftlicher Großbetrieb im Kaiserreich und das Beziehungsgeflecht Gustav Schmollers, in: Archivar- beit für Preußen, hg. v. Jürgen Kloosterhuis, Berlin 2000, S. 261 ff. »
  • 2727 Vgl. Lujo Brentano, Die gewerbliche Arbeiterfrage, in: Gustav von Schönberg (Hg.), Handbuch der politischen Ökonomie, Bd. 1, 1. Aufl., Tübingen 1882, S. 905 ff.; ders., Der Arbeiter-Versicherungszwang, seine Voraussetzungen und seine Folgen, Berlin 1881. »
  • 2828 Vgl. Martin Heilmann, Adolph Wagner, ein deutscher Nationalökonom im Urteil der Zeit, Frankfurt/M. 1980. »
  • 24Vgl. Rüdiger vom Bruch (Hg.): „Weder Kommunismus noch Kapitalismus“. Bürgerliche Sozialreform in Deutschland vom Vormärz bis zur Ära Adenauer, München 1985, S. 77 ff. »
  • 25Vgl. Rudolf von Gneist, Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemocratie staatsrechtlich erörtert, Berlin 1878; vgl. zu Gneists sozialen Aktivitäten auch Nr. 37. »
  • 26Wolfgang Neugebauer, Die „Schmoller-Connection“. Acta Borussica, wissenschaftlicher Großbetrieb im Kaiserreich und das Beziehungsgeflecht Gustav Schmollers, in: Archivar- beit für Preußen, hg. v. Jürgen Kloosterhuis, Berlin 2000, S. 261 ff. »
  • 2727 Vgl. Lujo Brentano, Die gewerbliche Arbeiterfrage, in: Gustav von Schönberg (Hg.), Handbuch der politischen Ökonomie, Bd. 1, 1. Aufl., Tübingen 1882, S. 905 ff.; ders., Der Arbeiter-Versicherungszwang, seine Voraussetzungen und seine Folgen, Berlin 1881. »
  • 2828 Vgl. Martin Heilmann, Adolph Wagner, ein deutscher Nationalökonom im Urteil der Zeit, Frankfurt/M. 1980. »
  • 29Vgl. Gerhard A. Ritter, Bismarck und die Grundlegung des deutschen Sozialstaats, in: Verfassung, Theorie und Praxis des Sozialstaats, Festschrift für Hans F. Zacher zum 70. Geburtstag, Heidelberg 1998, S. 789 ff.; ders.: Bismarck und die Entstehung der deutschen Sozialversicherung, Pforzheim 1998. »
  • 30Gustav Schmoller, Charakterbilder, München u. Leipzig 1913, S. 27 ff. (57). »
  • 31Vgl. Nr. 4 dieses Bandes und Nr. 211–214 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 32Vgl. zu dem von Hermann Wagener geprägten Begriff Nr. 94 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 33Vgl. Nr. 9; vgl. auch etwa: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hg.), Sozialgeschichte. Bilder und Dokumente, 5. neu überarb. und erw. Aufl., Berlin 2001, S. 52 f. »
  • 34Vgl. Nr. 6 und Nr. 128. Die Vorgeschichte der Kaiserlichen Botschaft haben wir im 1. Band der I. Abteilung dokumentiert und auch dort in der Einleitung beschrieben. »
  • 35Vgl. Nr. 291 Bd. 2 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 36So vorgedacht von Karl Rodbertus, vgl. Nr. 100 Anm. 1 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 37Vgl. Nr. 6. »
  • 38Vgl. zu diesem Komplex kritisch: Eckart Reidegeld, Schöpfermythen des Wilhelminismus: Kaiser und Kanzler an der „Wiege des deutschen Sozialstaates“, in: Lothar Machtan (Hg.), Bismarcks Sozialstaat, Frankfurt a.M./New York 1994, S. 261–279. »
  • 39Volkswirtschaftsrat, 2. Sitzung des permanenten Ausschusses, Session 1887, S. 17 f. »
  • 40Vgl. Nr. 10, Nr. 12 und Nr. 22; vgl. auch Anm. 35. »
  • 41Vgl. Nr. 215 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 42Vgl. Ernst Engelberg, Revolutionäre Politik und Rote Feldpost 1878–1890, Berlin 1959, S. 66 ff., und Dieter Fricke, Bismarcks Prätorianer. Die Berliner politische Partei im Kampf gegen die deutsche Arbeiterbewegung (1871–1898), Berlin 1962, S. 107 ff. »
  • 43Vgl. Nr. 36, Nr. 74 und Nr. 88 in diesem Band und Nr. 203 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 44So in einem von ihm „inspirierten“ Artikel in den „Hamburger Nachrichten“ vom 23.4.1895; vgl. Johannes Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung, Bd. 6, Leipzig 1898, S. 164. »
  • 45Vgl. Nr. 34 Bd. 6 der II. Abteilung dieser Quellensammlung, vgl. zu Robert Bosse auch: Florian Tennstedt, Glaubensgewissheit und Revolutionsfurcht. Zum sozialpolitischen Wirken Robert Bosses, in: Zeitschrift für Sozialreform 49 (2003), S. 831 ff. »
  • 46Vgl. die Reden vom 29.3. u. 18.5.1889 (Bismarck, Die Gesammelten Werke, Bd. 13, Berlin 1930, S. 292 ff. u. 395 ff.), in denen Bismarck allerdings sein gemindertes Interesse an der Alters- und Invaliditätsversicherung bestreitet, das er in Ansprachen nach seiner Entlassung wieder mehrfach betonte, und zwar mit der vom Reichsamt des Innern eingeleiteten Abkehr von seiner Vorstellung einer Altersversorgung im Sinne einer staatsfinanzierten Grundsicherung. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Abschnitt 4, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/s.02.01.00.0004

Nachnutzung: Digitale Quellensammlung und Forschungsdaten stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC-BY 4.0) Lizenz. Weiterverwendung unter Namensnennung und Angabe des Permalinks.