Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

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Abteilung II, 2. Band, 1. Teil

Nr. 141

1884 Februar 16

Sitzungsprotokoll1 einer Konferenz elsaß-lothringischer Industrieller

Ausfertigung mit Randbemerkungen Bismarcks, Teildruck

[Kritik an den “Grundzügen”: Das Gesetz ist für elsaß-lothringische Fabrikanten lästig und gefährlich, vor allem Einwände gegen den Geschäftsbetrieb reichsweiter Berufsgenossenschaften und die Arbeiterausschüsse]

Zu der auf heute hier anberaumten Besprechung über die Grundzüge für den Entwurf eines Gesetzes über die Unfallversicherung der Arbeiter waren auf Einla-

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dung Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs von Hofmann die nebenbenannten Herrn Vertreter elsaß-lothringischer Industrien erschienen.

Seine Exzellenz der Herr Staatssekretär von Hofmann2 übernahm den Vorsitz und eröffnete die Sitzung, indem er darauf hinwies, daß bereits im Jahre 1881 ein damals vorgelegener Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Arbeiter mit der Mehrzahl der hier versammelten Herren beraten worden sei.3 Die Reichsregierung habe, nachdem über jenen Gesetzentwurf eine Einigung der gesetzgebenden Faktoren des Reichs nicht zustande gekommen, auch ein zweiter, dem Reichstage vorgelegter Entwurf, nicht zur Erledigung gelangt sei, jetzt die für eine demnächstige neue Gesetzesvorlage grundlegenden Bestimmungen zusammengestellt und um Äußerung über dieselben ersucht. Der Landesregierung sei es erwünscht gewesen, zuvor in dieser für die Industrie sehr wichtigen Frage die Meinung der Hauptvertreter derselben im Lande zu hören und spreche er den heute hier zu diesem Zweck versammelten Herren seinen Dank für ihr Erscheinen aus.

Der Vorsitzende bemerkte noch, daß er durch anderweitige Dienstgeschäfte abgehalten sein werde, der Versammlung von Anfang bis zu Ende beizuwohnen und deshalb Herrn Unterstaatssekretär Ledderhose4 ersuche, den Vorsitz zeitweilig zu übernehmen.

Hierauf erörtert Herr Unterstaatssekretär Ledderhose die Verschiedenheiten der jetzigen Vorlage gegenüber dem früheren dem Reichstage unter dem 8. Mai 1882 zugegangenen Gesetzentwurf über Unfallversicherung. Insbesondere erwähnt derselbe der in den Grundzügen vorgesehenen erheblichen Beschränkung des Kreises der zu versichernden Personen, der Bildung der Berufsgenossenschaften gegenüber den auf den Gefahrenklassen basierten Betriebsgenossenschaften des früheren Gesetzentwurfs, des Wegfalls des Reichszuschusses, der erweiterten Kompetenz der Arbeiterausschüsse, der Festsetzung der geringeren Entschädigungen durch die Sektionsorgane, der Zulässigkeit einer Berufung gegen die Urteile des Schiedsgerichts, der Errichtung des Reichsversicherungsamts und der Befugnisse desselben.

Alsdann wird durch den Vorsitzenden die Generaldebatte eröffnet.

Zu derselben ergreift nur Herr Steinheil5 von Rothau das Wort, indem er bemerkt, daß, da die Bildung der Berufsgenossenschaften aus der Initiative der Betriebsunternehmer hervorgehen solle, es wünschenswert sei, der bezüglichen privaten Tätigkeit möglichst viel Spielraum zu lassen. Die freie Entwicklung der im Gesetz vorgesehenen Organisationen solle nicht durch zu strenge Regulierung und Zwangsvorschriften behindert werden.

Bei Beginn der hieran sich schließenden Spezialdiskussion teilt Herr Unterstaatssekretär Ledderhose mit, daß über den Inhalt der “Grundzüge” bereits die Beschlüsse des preußischen Volkswirtschaftsrates vorliegen. [...] Wird ausgeführt.

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Herr Ed. Köchlin6 glaubt in der Ausdehnung der Berufsgenossenschaften über das Reich eine Organisation ersehen zu müssen, bei welcher die Einrichtung einer guten Verwaltung auf unlösbare Schwierigkeiten stoßen würde. Man solle doch nur bedenken, daß der schriftliche Verkehr der Sektionen mit der Zentralstelle der Genossenschaft, für welche in der Regel Berlin gelten werde7, durchaus ungenügend sei, um die Geschäfte zu erledigen. Letzteres erfordere persönliche Zusammenkünfte der Genossenschaftsvorstände. Der Fabrikant verliere durch die Reise nach Berlin und in dem Aufenthalte daselbst Zeit, welche er nur schwer opfern könne. In Genossenschaften mit kleineren Bezirken würde dagegen die Beteiligung an den nötigen Versammlungen leicht ermöglicht werden können. Auch für die Arbeiter und speziell für die Arbeiterverhältnisse in Elsaß-Lothringen müsse er die Berufsgenossenschaft in der erwähnten Ausdehnung für nachteilig halten, weil dadurch ein Anlaß gegeben werde, den anderwärts verbreiteten, hier abisher durch gute soziale Einrichtungen ferngehaltenen Irrlehren des Sozialismusa in Elsaß-Lothringen Eingang zu verschaffen. Das Gesetz biete nach dieser Richtung für Elsaß-Lothringen große Gefahren.8 Seiner Ansicht nach könne das Feld der Unfallversicherung auf Gegenseitigkeit sehr wohl auf kleinere Bezirke beschränkt und könnten durch Auswahl geeigneter Industriebezirke die Genossenschaften auch nach der Richtung der Leistungsfähigkeit vollständig sichergestellt werden. [...]

Herr Didierjean9 weist auf die Gefahr hin, welche dem einzelnen Etablissement durch die mit dem Verkehr in der großen Verbandsorganisation geförderte Tätigkeit der Konkurrenz erwachse.

Herr Baron von Türkheim10 macht auf die aBelästigung aufmerksam, welche dem Fabrikbesitzer aus der Verpflichtung, an den Generalversammlungen der Genossenschaft als etwaiger Vertreter der Sektion teilzunehmen, erwachsea, sowie auf die Schwierigkeit der Verhandlungen in diesen Versammlungen, in welchen sehr verschiedene, einem Ausgleich widerstrebende Interessen vertreten werden müßten. In kleineren Verbänden gehe man Hand in Hand, und sei durch viele Verkehrsbeziehungen miteinander verbunden, was die Erledigung der die Unfallversicherung betreffenden Angelegenheiten der einzelnen Werke sehr erleichtere. Auch er schätzt die Gefahr, daß der Sozialismus infolge der aus der Berufsgenossenschaft resultierenden Verbindung mit deren infizierten Industrieorten für Elsaß-Lothringen [ Druckseite 497 ] als groß. aÜber die Territorialgrenzen hinausgreifende Berufsgenossenschaften hält derselbe nicht für zweckmäßig und will eine Verteilung der Verbände zur Unfallversicherung nach geographischen oder Verwaltungsbezirken innerhalb der einzelnen Staaten.a 11

Herr J. Schlumberger12 erklärt sich gegen die Bildung von Verbänden zur Unfallversicherung auf der Grundlage rein geographisch oder territorial abgegrenzter Bezirke. aDie allein richtige Organisation seien die Berufsgenossenschaften.a Aber man müsse dieselben nach den gegebenen Verhältnissen, nach den vorhandenen Entwicklungsbezirken gleicher und verwandter Industriezweige bilden. Die politischen Grenzen der einzelnen Staaten dürften für die räumliche Ausdehnung einer solchen Genossenschaft anicht als bedingenda erachtet werden13, sondern es sei die aLeistungsfähigkeita der zu bildenden Gesellschaft14, welche den Maßstab für die Zusammenfassung der Industriezweige und für die Vereinigung der einzelnen industriellen Etablissements in einer Genossenschaft abgebe. Leistungsfähige Genossenschaften ließen sich auch in kleinen Bezirken bilden. Das Elsaß könne beispielsweise für die Betriebe der Textilindustrie sehr wohl als eine solche angesehen werden. aAuch gegen eine Vereinigung dieser mit der süddeutschen Textilindustrie würde eventuell nichts einzuwenden sein.a 15 Dagegen würde es zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen und dem Inslebentreten, wie dem geregelten Fortbestande der Organisation nachteilig sein, awenn auch die mit anderen Interessen arbeitenden textilindustriellen Etablissements in Schlesien16 und sonst im Reich der hiesigen Genossenschaft einverleibt würden.a 17 Er erachte die etwaige Ausnutzung der Genossenschaftsorganisation zu Zwecken der Konkurrenz nicht als gefährlich und sei auch bereit, sich der Mühewaltung einer Teilnahme an Besprechungen und Verhandlungen für Genossenschaftszwecke zu unterziehen, dies jedoch nur in kleineren Verbänden. Berufsgenossenschaften, welche über das ganze Reich sich ausdehnten, stellten einen zu großen, dem Interesse der Industrie in der vorliegenden Sache nicht entsprechenden Apparat dar.

Es solle im Gesetz nicht heißen, daß die Genossenschaften “in der Regel” über das ganze Reich sich zu erstrecken haben, sondern es möge die entgegengesetzte Anordnung, daß kleinere Bezirke zu bilden sind, zur Regel erhoben werden.18

Herr August Dollfus18A schildert eingehend die Schwierigkeiten der Verwaltung großer ausgedehnter Berufsgenossenschaften, auch wenn dieselben in Sektionen geteilt [ Druckseite 498 ] sind. Die Zahl der Sektionen könne für einige Industriezweige eine ganz erhebliche sein und würde der Verkehr der Sektionsvorstände mit der für viele jedenfalls entlegenen Zentralstelle in Berlin infolge der nötigen Reisen und des Zeitaufwandes ein lästiger und zugleich sehr kostspieliger sein. Diese Übelstände würden bei den kleineren, nach Industriebezirken gebildeten Unfallgenossenschaften überhaupt nicht auftreten; deshalb seien diese, bei denen außerdem die leichtere Einrichtung der Überwachung in den einzelnen Etablissements als ein namhafter Vorteil hervorgehoben werden müsse, zu wünschen. Für die Textilindustrie des Elsaß könnte man etwa eine Vereinigung mit den gleichartigen Betrieben in Baden, Bayern19 etc. in Aussicht nehmen. Da die in den nördlichen Bundesstaaten belegenen Etablissements nicht nur räumlich zu sehr entfernt seien, sondern auch die Fabrikbesitzer den hiesigen fern ständen, aso könne eine zwangsweise Einfügung beider in eine und dieselbe Gesellschaft den Zwecken der letzteren keinen Vorteil bringen.a 20 [...]

Von Herrn August Dollfus wird bemerkt, daß eine Verwerfung des vorstehenden Beschlusses an maßgebender Stelle vielleicht aus dem Grunde als möglich angenommen werden könne, weil dessen Inhalt sich zu weit von den bei Ausarbeitung des Gesetzentwurfs leitend gewesenen Ideen entferne. Für diesen nicht wünschenswerten Fall biete eine Modifikation der Vorschrift in dem letzten alinea der Ziffer 13 der “Grundzüge” das Mittel, einen annehmbaren Ausgleich zwischen den in dem Gesetzentwurf angenommenen Prinzipien und den Ansichten der Versammlung herbeizuführen. Er schlage deshalb vor, daß dann, wenn die seitens der Versammlung geäußerten Wünsche nicht zur Berücksichtigung gelangen sollten, in dem letzten alinea der Ziffer 13 die Höhe des von der Sektion zu übernehmenden Betrages der zu leistenden Entschädigungen statt “bis zu 50 %” auf “bis zu 90 %” beziffert werde.21

Durch diese Abänderung würden die Sektionen in den Besitz einer averhältnismäßig großen Autonomiea 22 gelangen können, was bis zu einem gewissen Grade den von der Versammlung ausgedrückten Wünschen entspreche. Andererseits bliebe das Band gewahrt, welches nach dem Willen des Gesetzgebers die gesamte Berufsgenossenschaft umfassen solle.

Die Versammlung schloß sich den Ausführungen des Herrn August Dollfus an und entschied sich für Aufnahme des von ihm gemachten Vorschlages in das Protokoll, jedoch unter der ausdrücklichen Bemerkung, daß sie auf Annahme des gefaßten Beschlusses nicht verzichte, die Berücksichtigung desselben in dem definitiven Gesetzentwurf vielmehr dringend in Antrag bringe. [...]

Nachdem Herr Unterstaatssekretär Ledderhose zu dem Abschnitt IV. die Beschlüsse des Volkswirtschaftsrats, welcher sich gegen den Arbeiterausschuß ausgesprochen hat und diese Institution durch einen zur Hälfte aus Arbeitgebern, zur Hälfte aus Arbeitnehmern bestehenden Ausschuß ersetzt wissen will, mitgeteilt hat, [ Druckseite 499 ] erhält das Wort Herr Reichardt23. Derselbe entwickelt, daß es auffallend erscheinen müsse, in einem Gesetze, in welchem dem Arbeiter ohne irgendwelche Gegenleistung seinerseits alediglich Vorteilea auf Kosten ader Arbeitgebera 24 stipuliert würden, dem Arbeiter Befugnisse zugesprochen zu sehen, nach welchen er ganz unabhängig und in einem gewissen Gegensatz zu dem Arbeitgeber bei Ausführung des Gesetzes mitzuwirken habe. Die Lasten, welche das Gesetz auferlege, würden ganz und voll von einer Seite getragen, die andere lediglich aempfangendea 25 Seite könne schon aus diesem Grunde nicht in der durch die “Grundzüge” in Aussicht genommene Weise beteiligt werden. Außerdem obliege in der dem Arbeiter nach den Grundzügen zugedachten Stellung neben und gegenüber dem Arbeitgeber sowie in der Organisation eines Arbeiterausschusses mit sehr weitgehenden Rechten eine asoziale Gefahra 26. Störungen des guten Verhältnisses zwischen Fabrikherrn und Arbeiter könnten nicht ausbleiben, wenn diese Organisation beibehalten würde27, und müsse er deshalb gegen dieselbe entschieden sich aussprechen. [...]

Herr August Dollfus ist der Ansicht, daß die Aufnahme eines Instituts, wie desjenigen der Arbeiterausschüsse, in das Unfallversicherungsgesetz durchaus zu widerraten sei. Wenn die Arbeiter zu den Lasten ihrer Versicherung gegen Unfall einen Beitrag leisteten, so könne man in Erwägung ziehen, unter welcher Form sie an der Verwaltung der Genossenschaft und an der Feststellung der Entschädigungen zu beteiligen seien. Aber von dem Augenblicke an, wo eine Beitragsleistung der Arbeiter aausgeschlossena 28 sei, dürfe von einer solchen Mitwirkung nicht mehr die Rede sein. Dieselbe widerspreche dann der grundsätzlichen Forderung, wonach jedem Recht auch eine Pflicht gegenüberstehen solle. Außerdem aber liege in der Organisation der Arbeiterausschüsse an sich sowohl als mit den weitgehenden Befugnissen, welche ihnen nach der Vorlage zuerkannt werden sollten, eine ganz aaußerordentliche Gefahr für die Industrie und für das gesamte soziale Lebena 29.

Es sei bekannt und durch die Erfahrung namentlich auch in den letzten Jahren bestätigt, daß die Neigung derartiger Ausschüsse und Komitees dahin gehe, neben den Fragen, worauf sie ihrer ursprünglichen Bestimmung nach angewiesen sind, aauch andere Fragen gesellschaftlichen und politischen Charakters in ihren Bereich zu ziehena 30. Die Berichte der Delegierten von Arbeitervereinigungen, welche in den letzten Jahren zu Industrieausstellungen und sonstigen Versammlungsgelegenheiten entsendet wären, lieferten dafür Beweis. Mit den Arbeiterausschüssen schaffe man also eine Bildung, welche diese Gefahr in sich berge, und welche den geeigneten Anknüpfungspunkt für die Ausbreitung der sozialistischen Agitationen abgäbe. [ Druckseite 500 ] Der elsässische Arbeiter sei zwar von Natur ruhig, verständig und bis jetzt unberührt von den sozialistischen Irrlehren31. Die Gelegenheit aber, welche ihm in den Arbeiterausschüssen und innerhalb der über das ganze Reich sich erstreckenden Berufsgenossenschaft gegeben sei, mit den Arbeiterelementen anderer vom Sozialismus infizierter Gegenden in Verbindung zu treten, könne nicht verfehlen, in einer nahen Zukunft auch nach hier die sozialistischen Ideen zu übertragen. Dem müsse man sich widersetzen.

Nach den “Grundzügen” solle dem Arbeiterausschuß unter anderem auch die Begutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vorschriften zustehen. Eine solche Anforderung gehe einerseits weit über das Maß dessen hinaus, was die Arbeiter leisten könnten32, andererseits werde dadurch ─ und dies sei der wesentliche Punkt ─ die Stellung des Fabrikherrn seinen Arbeitern gegenüber herabgesetzt und die Autorität gefährdet, deren derselbe in dem jetzigen Verhältnis zu seinen Arbeitern und noch mehr in den sich vorbereitenden unruhigen künftigen Zuständen dringend bedürfe. aDer Arbeiter vermöge ohne Zweifel zuweilen nützliche Winke über die Anbringung irgendeiner speziellen Schutzvorrichtung an einem Apparate zu geben.a 33 Dem Fabrikherrn asei es oft wünschenswert, den Arbeitera zu hören, und werde er in eigenem Interesse ihn zuziehen. Aber es dürfe dem Arbeiter nicht das Recht gegeben werden, daß der aFabrikherra 34 ihn hören müsse. Denn dadurch würde das natürliche Verhältnis zwischen beiden zum Nachteil des einen wie des anderen verschoben und das für das Wohl des Arbeiters notwendige gute Einvernehmen mit dem Fabrikherrn in Frage gestellt. [...]

Herr de Wendel35 stimmt dem zu und führt an, daß derartige Verletzungen im Eisenhüttenbetriebe häufig vorkämen, ohne irgend von Erheblichkeit zu sein. Die Arbeitsunfähigkeit infolge Brandwunden und dgl. währe in der Regel mehr als drei Tage, etwa fünf bis sechs Tage.

Zu Ziffer 28 und 29 wird die Frage aufgeworfen, ob auch Unfälle der versicherten Personen, welche mit dem Betriebe nicht im Zusammenhange stehen, der Genossenschaftskasse zur Last fallen sollen. Die Versammlung spricht sich dafür aus, daß dieselben ausgeschlossen werden sollen.36

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Registerinformationen

Personen

  • Beutner, George F. (1829─1893) Geschäftsführer des Zentralverbands deutscher Industrieller
  • Bödiker, Tonio (1843─1907) Geh. Regierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Bosse, Robert (1832─1901) Direktor der II. Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten im Reichsamt des Innern
  • Didierjean, Eugene (1835─1895) Ingenieur, Hüttendirektor
  • Dollfus-Ausset, August (1832─1911) Textilindustrieller in Mülhausen/Elsaß
  • Gamp, Karl (1846─1918) Geh. Regierungsrat im preuß. Handelsministerium bzw. Reichsamt des Innern
  • Hofmann, Karl (1827─1910) Staatssekretär für Elsaß-Lothringen
  • Köchlin, Eduard (1823─1914) Textilindustrieller und Bürgermeister von Weiler, Kreis Thann
  • Ledderhose, Dr. Karl (1821─1899) Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen
  • Manteuffel, Edwin von (1809─1885) Statthalter in Elsaß-Lothringen
  • Reichard, Karl (1822─1891) Textilindustrieller
  • Schlumberger, Jean (1819─1908) Textilfabrikant
  • Steinheil, Gustav Textilindustrieller in Rothau
  • Türckheim, Eduard Baron von (1829─1909) Industrieller und Bürgermeister von Niederbronn (Unterclsaß),
  • Wendel, Heinrich de (1844─1906) Industrieller, MdR (Protestpartei)
  • 1BArchP 07.01 Nr. 510, fol. 75─100 Rs. mit Anschreiben des Statthalters von Elsaß-Lothringen, Edwin Frhr. v. Manteuffel an Graf Rantzau vom 24.2.1884. Dieser hielt es für sinnvoll, daß der Reichskanzler Ansichten von Männern wie Schlumberger, Eduard Köchlin, August Dollfuß, die jeder Tausende von Arbeitern beschäftigen ─ der v. Wendel hat sogar 16 000 Arbeiter in seinen Werken ─, liest, auch wenn sie nicht in allen Punkten mit der Vorlage übereinstimmen ─ Randstriche und Unterstreichungen B. sind durch a-a gekennzeichnet. Abschrift des Protokolls: BArchP 15.01 Nr. 401, fol. 105─127. »
  • 2Karl Hofmann (1827─1910), seit 1880 Staatssekretär in Elsaß-Lothringen. »
  • 3Vgl. Bd. 2 der I. Abteilung dieser Quellensammlung, S. 552 ff. »
  • 4Dr. Karl Ledderhose (1821─1899), seit 1880 Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abt. für Landwirtschaft, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. »
  • 5Gustav Steinheil, Mitinhaber der beiden Baumwollwebereien von Steinheil, Dieterle u. Cie (600 Arbeiter) in Rothau, Kreis Molsheim, Unterelsaß, Mitglied der Handelskammer zu Straßburg. »
  • 6Eduard Köchlin (1823─1914), Fabrikbesitzer und Bürgermeister zu Weiler (Willer), Kreis Thann, Mitglied des Staatsrates für Elsaß-Lothringen, des Landesausschusses von Elsaß-Lothringen, des Bezirkstages des Oberelsasses, der Handelskammer zu Mülhausen und des Gewerbegerichts zu Thann. »
  • 7B.: jede Versicherung verkehrt schriftlich oder durch Vollmacht »
  • 8B.: in einigen Branchen wohl, alle in Einen Topf geht aber nicht »
  • 9Eugene Didierjean (1835─1895), Ingenieur, Direktor der Kristallhütte (AG) “Compagnie de verreries et cristalleries de St. Louis” (2000 Arbeiter) in Münzthal-St. Louis (St.-Louis-lès-Bitche), Kr. Saargemünd, Lothringen. »
  • 10Eduard Baron von Türckheim (1829─1909), seit 1876 Bürgermeister von Niederbronn, Kr. Hagenau im Unterelsaß, Mitglied der Handelskammer zu Straßburg, seit 1871 Mitglied des Staatsrats für Elsaß-Lothringen, Abgeordneter der Inspektion Weißenburg des Oberkonsistoriums zu Straßburg (Augsburgische Konfession), Mitglied der Handelskammer zu Straßburg. Infolge Einheirat Mitinhaber des 1769 errichteten Eisenwerks von v. Dietrich & Co. in Niederbronn sowie weiterer Werke im Kreise Hagenau. »
  • 11B.: Partikularismus oder Franzoserei »
  • 12Jean Schlumberger (1819─1908), Textilfabrikant (W. Schlumberger & Cie) in Gebweiler (Guebwiller) im Oberelsaß, Mitglied des Staatsrats für Elsaß-Lothringen, Präsident des Landessausschusses von Elsaß-Lothringen, des Bezirkstages des Oberelsaß sowie der Handelskammer zu Colmar, Schwager von A. Dollfus. »
  • 13B.: gut »
  • 14B.: verte ja »
  • 15B.: wenn sie tanti sind, so reicht es »
  • 16B.: Sachs(en) »
  • 17B.: hat was für sich »
  • 18B.: so klein sie tanti sind, ev(entuell) mit Affiliation oder Verband-Beziehung untereinander, analytisch oder synthetisch 18A August Dollfus-Ausset (1832─1911), Textilfabrikant in Mülhausen (Mulhouse) im Oberelsaß, Mitglied der dortigen Handelskammer. »
  • 19B.: gut »
  • 20B.: mag sein »
  • 21B.: auch tunlich »
  • 22B.: die Leistungsfähigkeit ist die einzige notwendige Gränze »
  • 23Karl Reichard (1822─1891), Mitinhaber der 1860 gegründeten Kommanditgesellschaft Reichard, Hartmann u. Cie. (Kammgarnspinnerei, 1300 Arbeiter) in Erstein im Unterelsaß, Mitglied der Handelskammer zu Straßburg. »
  • 24B.: Haftpflicht? »
  • 25B.: Haftpfl(icht)? »
  • 26B.: wo nicht? »
  • 27B.: ? »
  • 28B.: cf. Krankenkasse »
  • 29B.: ? »
  • 30B.: Cautel dagegen? Auflösung? »
  • 31B.: ? »
  • 32B.: Die Arbeiter sind darin viel maßvoller als die Fabrikinspektoren »
  • 33B.: weiter soll er ja nichts »
  • 34B.: nicht ihn, sondern den Ausschuß, auch nicht er, sondern die Behörde »
  • 35Heinrich de Wendel (1844─1906), seit 1881 MdR (Protestpartei), Mitinhaber der Eisenhüttenwerke “Les Fils de François de Wendel”. Diese waren das mit Abstand größte Montan-Unternehmen ─ nicht nur des Moselreviers, sondern von ganz Lothringen und gehörten zu den größten in Europa. Das Werk von Hayingen (Hayange) im Fentschtal (Kr. Diedenhofen-West in Lothringen) war das Kernstück des Unternehmens mit sechs Hochöfen, zwanzig Puddelöfen, zwei Walzwerken und einer Drahtzieherei. Die von v. Manteuffel (vgl. Anm. 1) angegebene Zahl von 16 000 Arbeitern ist allerdings wohl zu hoch gegriffen. Das Hayinger Werk beschäftigte 3380 Arbeiter, insgesamt waren bei de Wendel in drei Werken und drei Minen zwischen 8000 und 9000 Arbeiter in Stellung. »
  • 36B.: Ja »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 141, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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