Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

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Abteilung II, 2. Band, 1. Teil

Nr. 132

1883 Dezember 29

Bericht1 des Staatssekretärs des Innern Karl Heinrich von Boetticher für den Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck

Ausfertigung

[Die Grundzüge des Gesetzentwurfs sind soweit bearbeitet, daß er Bundesrat und Presse übermittelt werden kann]

Eurer Durchlaucht beehre ich mich hierneben ein Exemplar der Grundzüge für den Entwurf des Unfallversicherungsgesetzes gehorsamst vorzulegen und damit die

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Bitte zu verknüpfen, mich geneigtest wissen zu lassen, ob ich diese Grundzüge in der vorliegenden Form den Bundesregierungen mitteilen darf. Weitere Abzüge, wie der vorliegende, sind bis jetzt nicht hergestellt, so daß jede Korrektur, welche Eure Durchlaucht für erforderlich erachten möchten, ohne Schwierigkeit möglich ist.

An die Regierungen werde ich das Ersuchen richten, mich möglichst bald mit denjenigen Bedenken bekanntzumachen, welche sie gegen das gegenwärtig vorgeschlagene System der Regelung des Unfallversicherungswesens hegen. Die preußische Regierung werde ich der mir von Eurer Durchlaucht ausgesprochenen Intention gemäß bitten, auch den preußischen Volkswirtschaftsrat über die Grundzüge zu hören.

Inzwischen ist die Bearbeitung des Gesetzentwurfes selbst weiter fortgeschritten.2 Dieselbe wird so gefördert werden, daß ich hoffen darf, den Entwurf, nachdem ich in den Besitz der von den Regierungen zu erwartenden Äußerungen gelangt sein werde3, binnen kürzester Frist feststellen und Eurer Durchlaucht vorlegen zu können. Seine Majestät der Kaiser hat bereits die Zustimmung zur Ausarbeitung des neuen Entwurfs erteilt.

Zur geneigten Erwägung Eurer Durchlaucht möchte ich noch verstellen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, die neuen Grundzüge, sobald ihre Mitteilung an die Regierungen erfolgt ist, in die Presse zu bringen und dafür zu sorgen, daß sie baldmöglichst in den der Regierungspolitik günstigen Blättern einer Besprechung unterzogen werden. Meines Dafürhaltens verdient es den Vorzug, in dieser Beziehung die Initiative zu ergreifen und nicht erst abzuwarten, bis durch die Verteilung an die Mitglieder des Volkswirtschaftsrats der Entwurf in die Öffentlichkeit dringt.4

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Registerinformationen

Personen

  • Bödiker, Tonio (1843─1907) Geh. Regierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Gamp, Karl (1846─1918) Geh. Regierungsrat im preuß. Handelsministerium bzw. Reichsamt des Innern
  • Heymann, Carl (1794─1862) Verleger
  • Rottenburg, Dr. Franz von (1845─1907) Geheimer Regierungsrat, Chef der Reichskanzlei
  • 1BArchP 07.01 Nr. 509, fol. 215─216 von der Hand Robert Bosses, mit Geschäftsvermerk: Eingang 30. Dezember, cfr. Bemerkungen Se(iner) D(urchlaucht) in separato s(iehe) Antwort 3.1.84 (hier Nr. 134). »
  • 2Am 14.12.1883 notierte Bosse in seinem Tagebuch: Im Reichsamt geht die Unfallversicherungsarbeit weiter. Bödiker und Gamp teilen sich darin. Gamp ist zum Vortragenden Rat im Reichsamt des Innern nebenamtlich ernannt worden. Was ich bis jetzt von ihm gesehen habe, ist zwar brauchbar, aber nicht auf der Höhe. (GStA Dahlem Rep. 92 NL Bosse Nr. 7, fol. 38 f.) Karl Gamp hat Heinrich von Poschinger später mitgeteilt, daß Bismarck sich auf Wunsch v. Boettichers am 29.11.1883 damit einverstanden erklärte, daß die weitere Bearbeitung der Materie durch die Geheimräte Bödiker und Gamp gemeinsam erfolgen solle, und zwar fiel dem letzteren die Ausarbeitung der allgemeinen, dem ersteren die Ausarbeitung der speziellen Bestimmungen zu. (Heinrich von Poschinger, Bismarck und der Bundesrat, Bd. 4, S. 307) Dieser Mitteilung entspricht auch der Eindruck, der sich aus dem Studium der verschiedenen handschriftlichen Entwürfe und der Abänderungen ergibt. »
  • 3Diese sind überliefert in: BArchP 15.01 Nr. 401. »
  • 4Bismarck: ja »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 132, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.02.01.0132

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