Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

Eine chronologische Auflistung der Quellen über alle Bände hinweg ist als PDF verfügbar.

Abteilung II, 1. Band

Nr. 113

1890 Januar 24

Sitzungsprotokoll1 des preußischen Kronrats2

Niederschrift

Wilhelm II. äußert sich über die Arbeiterfrage; eine Wiederaufnahme der Streiks ist zu befürchten; ein umfassender sozialpolitischer Erlaß an das Staatsministerium soll ausgearbeitet werden; Gegenrede Bismarcks; kontroverse Debatte bezüglich der Haltung der Regierung in der dritten Lesung der Verlängerung des Sozialistengesetzes

Auf allerhöchsten Befehl war heute unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Staatsministerium zu einer Sitzung im königlichen Schloß zu Berlin zusammengetreten, an welcher mit Ausnahme des Ministers der öffentlichen Arbeiten3 sämtliche Mitglieder sowie der mit Führung des Protokolls beauftragte Unterstaatssekretär desselben teilnahmen.

[ Druckseite 480 ]

Es kamen folgende Gegenstände zur Beratung:

1. Seine Majestät geruhten dem Staatsministerium zu eröffnen, daß sie dasselbe zum Zweck einer Besprechung der inneren Lage, vornehmlich der Arbeiterfrage berufen hätten. Von den vorjährigen Arbeitseinstellungen sei noch eine Verstimmung zurückgeblieben, vielleicht drohten auch für dieses Jahr neue, gleiche Ausstände. Seine Majestät hätten die einschlagenden Fragen mit Männern in den verschiedensten Stellungen, welche mit denselben vertraut seien, durchgesprochen, so mit dem Oberpräsidenten von Berlepsch, dem Geheimrat Hintzpeter [sic!], dem Grafen Douglas und dem Maler Professor von Heyden, welcher bergmännisch ausgebildet und Bergwerksdirektor gewesen sei. Die bestehende Lage sei eine Zwangslage, mit welcher man zu rechnen genötigt sei. Entstanden sei dieselbe durch die rasche Entwicklung unserer Industrie. In England habe dieselbe sich langsam rationell entwickelt und sei das Kleingewerbe allmählich in die Großindustrie übergegangen. Die ältere Generation habe noch einen Zehrpfennig gehabt, die jüngere habe verstanden, sich zu assimilieren. In Deutschland sei die Entwicklung eine rapide gewesen, das Kleingewerbe habe dem Umschwung nicht folgen können. Die Nachfrage nach Arbeitern habe große Massen derselben in die Zentren der Industrie geführt, und aus diesen habe sich ein Proletariat entwickelt. Die Industriellen hätten sich um die Arbeiter nicht bekümmert, sondern sie lediglich ausgenutzt und diejenigen, deren Kräfte aufgebraucht gewesen, verkommen lassen. Dadurch werde unter den Arbeitern der Gedanke wachgerufen, daß sie sich nicht gleich Maschinen ausnutzen zu lassen brauchten, sondern, da doch ihre Arbeit den Arbeitgebern die Gewinne bereite, sie ein Recht hätten, das Verhältnis zu jenen in ein kollegialisches zu verwandeln.

In England seien die Trade Unions entstanden, welche das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermittelten, so daß der Arbeitgeber ohne ihre Vermittlung Arbeiter nicht bekomme, letztere aber auch nur zu den von jenen vorgeschriebenen Bedingungen in Arbeit treten dürften. Die Industrie hätte zivilisatorisch wirken, moralisch und physisch für die Arbeiter sorgen müssen. Dies sei jedoch nur ausnahmsweise von einzelnen Industriellen, wie z. B. Krupp und Stumm, niemals von Aktiengesellschaften geschehen. Der sich selbst überlassene, ungebildete Arbeiter sei infolgedessen den Lehren der Sozialdemokratie anheimgefallen. Sei in diesen noch ein Körnchen Wahrheit vorhanden, so werde doch voraussichtlich den Anarchisten das Übergewicht über jene zufallen.

Hätten nun früher die Bergarbeiter als Muster gelten können, so seien doch schließlich jene Irrlehren auch unter sie gedrungen, und dies hätte sich vermeiden lassen, wenn die Industriellen sich in Fühlung mit ihnen gehalten, sich persönlich um sie gekümmert hätten wie ein guter Kompagniechef um seine Leute.

Sei nun nach den vorjährigen Arbeitseinstellungen die Ruhe wiederhergestellt gewesen, so zeige sich in der nachher aufgetauchten Sperrfrage,4 daß den Arbeitern nicht streng genug Wort gehalten sei.

Die Verwaltungsbehörden hätten das mögliche geleistet durch die angestellte Enquete. Inzwischen aber seien die Dinge ihren Lauf weitergegangen, aus berechtigten Forderungen seien unberechtigte, jetzt ganz unerfüllbare (Erhöhung der Löhne um 50 Prozent, Verminderung der Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden) geworden. Weitere Nachgiebigkeit helfe hier nichts, sondern erzeuge nur erhöhte Ansprüche.

[ Druckseite 481 ]

Erneuerten sich die Arbeitseinstellungen, so würden die Arbeiter besser organisiert und von sozialdemokratischen Agitatoren mehr aufgereizt sein als im vorigen Jahr. Dann komme es notwendig zum Einschreiten der bewaffneten Macht behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit. Dem sei soweit als möglich vorzubeugen und müsse man eingedenk sein, daß fast alle Revolutionen aus der Versäumnis rechtzeitiger Reformen entständen. Seine Majestät wünschten deshalb einen Erlaß an das Staatsministerium zu richten behufs ungesäumter Beratung der zu treffenden geeigneten Maßregeln. Es sei dabei auszusprechen, daß Se[ine] Majestät ein warmes Herz für das Wohl der Arbeiter und den Willen hätten, ihnen zu helfen, ihnen aber Festhalten am Gesetz zur Pflicht zu machen und Ahndung jeder Gewalttat anzudrohen. Liege freilich in einer Beschränkung der Arbeitszeit auch die Gefahr der Förderung des Müßiggangs und in einem zu weit getriebenen Arbeiterschutz die Möglichkeit einer Hemmung der deutschen Industrie in ihrem Wettkampf mit der ausländischen, so ließe sich dennoch durch Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das unumgänglich Nötige, Einschränkung der Nachtarbeit, der Arbeit der Frauen und Kinder, viel zur Verbesserung der Lage der Arbeiter tun. Ausschüsse der Arbeiter in Verbindung mit staatlichen Fabrikinspektoren, Einigungsämter für Strikes müßten geschaffen, die fiskalischen Betriebe unter Hintansetzung hohen Erwerbs als Muster eingerichtet, den dortigen Arbeitern die Möglichkeit, Beamte zu werden, gegeben, Sparkassen, Kirchen, gute Schulen und Krankenhäuser gegründet, durch sittliches Verhalten der oberen Gesellschaftsschichten ein gutes Beispiel gegeben werden. Seine Majestät hielte eine internationale Übereinkunft über diese Fragen gegenüber der internationalen Verbindung der Sozialdemokratie für angezeigt. Habe die schweizerische Anregung einer solchen keinen Erfolg gehabt, so sei es etwas anderes, wenn der deutsche Kaiser eine Anregung zu einem Kongreß gebe. Seine Majestät geruhten ein Programm verlesen zu lassen, in welchem die in Betracht kommenden Gesichtspunkte niedergelegt sind.5

Auf die Aufforderung Seiner Majestät über allerhöchstihre Absichten sich zu äußern, erklärte zunächst der Ministerpräsident, einen Beschluß des Staatsministeriums über dieses Programm würden Seine Majestät wohl heute nicht erwarten. Eine schon fertige Meinung über alle diese Fragen könne man nicht alsbald aussprechen, dazu seien dieselben zu umfassend und von zu großer politischer, volkswirtschaftlicher und finanzieller Tragweite.

Bei dem jetzt soviel angewendeten Wort Arbeiterschutz frage es sich, gegen wen der Arbeiter geschützt werden solle, gegen den Arbeitgeber oder gegen seine eigene Erwerbslust, die ihn veranlasse, auch sonntags und auch nachts zu arbeiten und Weib und Kind zur Arbeit anzuhalten. Es sei sehr fraglich, ob man durch Einschränkung [ Druckseite 482 ] der Gelegenheit zum Erwerb den Dank der arbeitenden Bevölkerung ernte. Bei den Strikebewegungen hätten die Fragen der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit keine Rolle gespielt, sondern die Lohnerhöhung und die Einschränkung der Arbeitszeit. Solche Arbeitsverbote brächten daher auch die Gefahr mit sich, Unzufriedenheit unter den Arbeitern zu erregen und die einheimische Industrie gegen die ausländische in Nachteil zu setzen. Es sei nicht unbedenklich, zur Zeit der Wahlen so weitreichende und aufregende Fragen aufzuwerfen. Erfolge eine solche Kundgebung von allerhöchster Stelle, so ziehe dieselbe auch gesetzliche Maßregeln nach sich und bedürfe daher einer ebenso eingehenden Erwägung wie letztere selbst.

Seine Majestät möchten daher heut nur den Bericht des Staatsministeriums über alle angeregten Gesichtspunkte befehlen.

Der Vizepräsident des Staatsministeriums6 fügte hinzu, das Programm gehe weiter als die bis jetzt auf diesem Gebiet gestellten Anträge, indessen mit mehreren der in dasselbe aufgenommenen Fragen habe sich der Reichstag schon eingehend beschäftigt und seien umfassende Vorarbeiten darüber vorhanden, so z. B. über die Frage der Sonntagsarbeit; ein Gesetzentwurf über Schiedsgerichte in Verbindung mit Einigungsämtern liege dem Bundesrat vor.7 Es handle sich ja zunächst nur um den Entwurf des von Seiner Majestät beabsichtigten Erlasses, aber wenn dieser spezielle Maßregeln in Aussicht stellen solle, bedürfe er freilich auch schon einer eingehenden Erwägung.

Seine Majestät geruhten darauf zu erwidern, das Programm sei zunächst nur als eine Zusammenstellung von Materialien zu betrachten und verlangten sie heute nicht eine abschließende Meinungsäußerung, erwarteten aber doch eine baldige Einreichung des Erlasses. Ein neuer Strike stehe vielleicht in naher Aussicht. Die Bevölkerung solle daher bald erkennen, daß die Krone ihr Wohl ernstlich wolle, daß Maßregeln zur Abhilfe bestehender Not in Aussicht ständen, daß diese Abhilfe auf gesetzlichem Weg sicherer als durch Unruhestiftung zu erreichen sei. Komme es zum Aufstand, so müsse derselbe ja niedergeschlagen werden, aber es solle auch kein Mittel unversucht bleiben, um ihm vorzubeugen. Es sei daher keine Zeit zu verlieren, sonst würden die sozialdemokratischen Führer die Gelegenheit ergreifen, der Krone zuvorzukommen und sich als die wahren Wohltäter des Volkes hinzustellen.

2. Auf Vortrag des Staatssekretärs des Innern, Staatsminister von Boetticher, geruhten Seine Majestät zu genehmigen, daß morgen nachmittag nach dem Schluß der in dritter Lesung stattfindenden Beratung der Sozialistenvorlage8 der Reichstag geschlossen [ Druckseite 483 ] werde, und erklärten ihre Absicht, den Schluß allerhöchstselbst zu vollziehen.

Bezüglich der Stellungnahme zu dem Beschluß des Reichstags über diese Vorlage geruhten Seine Majestät zu bemerken, daß die Ausweisungsbefugnis kaum von so durchschlagender Bedeutung sei, um von der Ablehnung9 derselben das Zustandekommen des Gesetzes abhängig zu machen. Es sei unerwünscht, den Reichstag, der viel Dankenswertes geleistet, mit einer Dissonanz zu schließen, welche überdies ungünstig auf die Wahlen und auf den Bestand des Kartells wirken könne. Vielleicht sei es möglich, eine Erwägung dieser Frage für die Zukunft vorzubehalten.

Auf die an die einzelnen Staatsminister gerichtete Aufforderung, sich zu äußern, erklärte zunächst der Präsident des Staatsministeriums, das Einverständnis der verbündeten Regierungen zum Verzicht auf einen Teil der dem Reichstag gemachten Gesetzesvorlage einzuholen sei kaum noch möglich, er würde aber auch einen solchen Schritt, als den ersten, den man bergab auf der Bahn der Nachgiebigkeit mache, auf das entschiedenste widerraten müssen.

Derselbe sei geeignet, das Ansehen der Regierungen zu schädigen und ihre Stellung zu schwächen.

Das Sozialistengesetz enthalte das Minimum dessen, was die Regierungen an Machtmitteln brauchten. Voraussichtlich werde man später mehr fordern müssen. Dies schneide man sich ab, wenn man jetzt sich herbeilasse, mit weniger auskommen zu wollen. Schon für die zu erwartenden neuen Arbeitseinstellungen in den Kohlendistrikten werde die Befugnis, die Agitatoren aus diesen Distrikten entfernen zu können, sehr wertvoll sein. Nach seiner politischen Erfahrung nehme er an, daß es auf die Wahlen ungünstig wirken werde, wenn das Gesetz durch Mitschuld der Regierungen schlecht zustande komme. Der Bestand des Kartells sei durch das Scheitern des Gesetzes nicht gefährdet.

Der Vizepräsident des Staatsministeriums10 erklärte, die Frage sei überwiegend polizeilicher Natur. Von nationalliberaler Seite werde gegen die Ausweisungen hauptsächlich der Einwand erhoben, daß man dadurch nur den Schauplatz der Tätigkeit der Agitatoren auf eine andere Stelle verlege. Auf der anderen Seite sei aber die Besorgnis, ausgewiesen zu werden, mehr noch wie die Ausweisung selbst, die wirksamste Schranke gegenüber der Agitation.

Der Minister des Innern11 erklärte, von den Maßnahmen, welche das Sozialistengesetz den Regierungen in die Hand gebe, erstreckten sich die gegen Vereine, Versammlungen, Druckschriften gerichteten auf das ganze Reich, die Ausweisungsbefugnis nur auf einen kleinen Teil, zur Zeit in Preußen nur auf Berlin, Frankfurt a. M. und Altona-Harburg (im Anschluß an Hamburg). An diesen Orten würde mit Hilfe der starken und wohlorganisierten Polizei Ruhe und Ordnung auch ohne Ausweisungen aufrechterhalten werden können, nicht so an manchen Orten, wohin die Ausgewiesenen eventuell sich wenden könnten, wie z. B. Barmen und Elberfeld. Gleichwohl wirke die Möglichkeit der Ausweisung am intensivsten und beispielsweise für Strikebezirke würde sie von hohem Wert sein.

[ Druckseite 484 ]

Der Staatsminister Graf Bismarck-Schönhausen bemerkte, er glaube, man werde später genötigt sein, über die Ausweisung hinaus auf den schon einmal ausgesprochenen Gedanken der Expatriierung zurückzukommen, man präjudiziere sich daher, wenn man jetzt auf die Ausweisung verzichte.

Der Justizminister12 erklärte, die Ausweisung sei die einzige Maßregel, welche sich gegen die Person der Agitatoren richte. Alle anderen Maßnahmen richteten sich nur gegen die Kampfmittel (Presse, Vereine, Versammlungen). Mit Hilfe ihrer guten ─ internationalen ─ Organisation und reichen Geldmitteln mache die Sozialdemokratie das Verbot einer Zeitung, eines Vereins leicht durch Gründung neuer Zeitungen und Vereine illusorisch. Auf die Ausweisung in ihrer unmittelbar packenden Wirkung solle man seiner Meinung nach nicht verzichten.

Der Minister der geistlichen pp. Angelegenheiten13 erklärte, es handle sich jetzt nicht um ein neu zu entwerfendes Gesetz, sondern um die Frage, ob man ein solches in einem wesentlichen Punkt zurückziehen solle, und hierfür sehe er keinen ausreichenden Grund. Man schneide sich dadurch die Möglichkeit ab, ein härteres Gesetz vorzulegen, wozu man vielleicht bald genötigt sein würde. Den Zerfall des Kartells fürchte er nicht. Die Nationalliberalen seien mit den Freisinnigen wie mit dem Zentrum zu sehr zerfallen, um sich hierhin oder dorthin wenden zu können.

Der Kriegsminister14 bemerkte, die Massen ließen sich stets durch die Agitatoren beherrschen, gegen letztere brauche man alle Machtmittel, die man besitze, vielleicht noch schärfere. Zu einem Verzicht auf ein wirksames Mittel des Einschreitens vermöge er nicht zu raten.

Seine Majestät geruhten hierauf zu genehmigen, daß im Sinne der geäußerten Ansichten verfahren werde,15 und schlossen hiermit die Sitzung.16

[ Druckseite 485 ]

Registerinformationen

Regionen

  • England
  • Preußen
  • Schweiz

Orte

  • Altona
  • Barmen
  • Berlin
  • Elberfeld
  • Frankfurt/M.
  • Hamburg
  • Harburg

Personen

  • Baumbach, Dr. Karl (1844–1896) , Landrat in Sonnenberg, MdR (Freisinn)
  • Berlepsch, Hans Freiherr von (1843–1926) , Regierungspräsident in Düsseldorf; später: Oberpräsident der Rheinprovinz; später: preußischer Handelsminister
  • Bismarck, Herbert Graf von (1849–1904) , Sohn und Mitarbeiter Otto von Bismarcks, Staatssekretär im Auswärtigen Amt
  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833–1907) , Staatssekretär des Innern
  • Douglas, Hugo Sholto Graf von (1837–1912) , Bergwerksbesitzer in Aschersleben, MdPrAbgH (freikonservativ)
  • Eulenburg und Hertefeld, Dr. Philipp Graf zu (1847–1921), , preußischer Gesandter in Oldenburg, Braunschweig, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe
  • Friedrich Wilhelm (1831–1888) , preußischer Kronprinz; später als Friedrich III. deutscher Kaiser
  • Goßler, Dr. Gustav von (1838–1902) , preußischer Kultusminister
  • Herrfurth, Ernst Ludwig (1830–1900) , preußischer Innenminister
  • Heyden, August von (1827–1897) , Lehrer an der Hochschule für die bildenden Künste in Berlin
  • Hinzpeter, Dr. Georg (1827–1907) , Philologe, Geheimer Regierungsrat in Bielefeld, Erzieher Wilhelm II.
  • Kayser, Dr. Paul (1845–1898) , Geheimer Legationsrat im Auswärtigen Amt
  • Krupp, Alfred (1812–1887) , Stahlindustrieller in Essen
  • Schelling, Dr. Hermann von (1824–1908) , preußischer Justizminister
  • Stumm, Karl Ferdinand (1836–1901) , Eisenhüttenwerkbesitzer in Neunkirchen/Saar (Kreis Ottweiler), MdPrHH, MdR (Deutsche Reichspartei)
  • Verdy du Vernois, Justus von (1832–1910) , preußischer Kriegsminister
  • Wilhelm I. (1797–1888) , Deutscher Kaiser und König von Preußen

Sachindex

  • Agitation
  • Aktien
  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Anarchisten
  • Arbeiterschutz
  • Arbeitervereine, siehe auch Gewerkvereine
  • Arbeiterversicherung, siehe auch Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversorgung
  • Arbeitervertretung, Ältestenkollegien
  • Arbeitgeber
  • Arbeitszeit
  • Beamte
  • Bergarbeiter
  • Bergarbeiterstreik
  • Bundesrat
  • Bundesregierungen
  • Einigungsämter
  • Fabrikinspektoren
  • Februarerlasse
  • Frauenarbeit
  • Frieden, innerer, sozialer
  • Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte (29.7.1890)
  • Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (21.10.1878)
  • Kartell
  • Kinderarbeit
  • Kohlen
  • Lohn
  • Maschinen
  • Nachtarbeit
  • Parteien
  • Parteien – Fortschritt, Freisinn
  • Parteien – Konservative
  • Parteien – Nationalliberale
  • Parteien – Sozialdemokraten
  • Parteien – Zentrum
  • Polizei
  • Reichskanzlei
  • Reichsregierung
  • Reichstag
  • Reichstagswahlen
  • Reichstagswahlen – 1890
  • Revolution
  • Schiedsgerichte
  • Sonntagsruhe
  • Sparkassen
  • Thronreden
  • Thronreden – 17.11.1881 (Kaiserliche Sozialbotschaft)
  • Thronreden – 25.1.1890
  • Trade-Unions
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • 1GStA Berlin I. HA Rep. 90 a B III 2 c 3 Bd. 4, fol. 190─208 Rs.Teilnehmer: Wilhelm II., Otto Fürst v. Bismarck, Karl Heinrich v. Boetticher, Dr. Robert Freiherr Lucius v. Ballhausen, Dr. Gustav v. Goßler, Dr. Adolf v. Scholz, Herbert Graf v. Bismarck, Ludwig Herrfurth, Dr. Hermann v. Schelling, Justus v. Verdy du Vernois. Protokoll: Gustav Homeyer. »
  • 2Bezeichnung für Sitzungen des preußischen Staatsministeriums, welche unter Vorsitz des Königs stattfanden. »
  • 3Albert von Maybach. »
  • 4Gemeint ist die Nichteinstellung von während des Streiks entlassenen Bergarbeitern. »
  • 5Verlesen wurde von v. Boetticher die Denkschrift Dr. Paul Kaysers vom 15.1.1890 (vgl. Nr. 102), die nunmehr die Überschrift „Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Arbeiter“ trug. Der Kaiser ─ so v. Lucius ─ „habe seinem Adjutanten ein Promemoria diktiert (sic!), um die Grundzüge seines Gedankengangs klarer zu präzisieren, als er es in mündlicher freier Rede (sic!) könne“.Als Grundlage für seine vorangegangenen, vorstehenden mündlichen Ausführungen verwendete Wilhelm II. die unter Nr. 109 abgedruckte eigenhändige Ausarbeitung „Bemerkungen zur Arbeiterfrage“ (vgl. Nr. 105). Wilhelm II. händigte beide Texte v. Boetticher aus, dieser gab sie Otto v. Bismarck, der sie mit kritischen Randbemerkungen versah und zu den Akten der Reichskanzlei nehmen ließ. »
  • 6Karl Heinrich von Boetticher. »
  • 7Der Reichstag hatte am 12.1.1889 aufgrund eines Antrags der freisinnigen Abgeordneten Dr. Karl Baumbach und Genossen die Reichsregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Einführung von Gewerbegerichten vorzulegen (Sten.Ber. RT 7. LP IV. Session 1888/1889, S. 419). Karl Heinrich v. Boetticher kündigte am 4.12.1889 im Reichstag die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs an (Sten.Ber. RT 7. LP V. Session 1889/ 1890, S. 670 f.). Der Gesetzentwurf wurde am 28.1.1890 von den Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Justizwesen dem Bundesratsplenum vorgelegt (BR-Drucksache Nr. 17) und dort am 20.2.1890 verabschiedet (§ 105 der Protokolle). Dem Reichstag wurde der „Entwurf eines Gesetzes betreffend die Gewerbegerichte“ erst am 6.5.1890 nach dem Rücktritt Bismarcks vorgelegt (Sten.Ber. RT 8. LP I. Session 1890/1891, Drucksache Nr. 5). »
  • 8Gemeint ist die Regierungsvorlage zur (unbegrenzten) Verlängerung des Sozialistengesetzes. Am Vortag hatte der Reichstag in zweiter Lesung mit 166 : 111 Stimmen einen Abänderungsvorschlag der eingesetzten Kommission bestätigt, der die in der Regierungsvorlage vorgesehene Ausweisungsbefugnis beseitigt hatte. »
  • 9Ergänzung von unbekannter Hand über dem Wort „Ablehnung“: Annahme »
  • 10Karl Heinrich von Boetticher. »
  • 11Ernst Ludwig Herrfurth. »
  • 12Dr. Hermann von Schelling. »
  • 13Dr. Gustav von Goßler. »
  • 14Justus von Verdy du Vernois. »
  • 15Somit blieb ein Einlenken der Regierung in der Frage der Ausweisungsbefugnis aus. Am 25.1.1890 votierten in dritter Lesung (aus unterschiedlichen Beweggründen) Konservative, Zentrum, Freisinn und Sozialdemokraten mit 169 : 98 Stimmen gegen die von den Nationalliberalen favorisierte abgemilderte Fassung ohne Ausweisungsbefugnis. Damit hatte weder die Regierungsvorlage noch die abgeschwächte Fassung der Kommission eine Mehrheit im Reichstag erhalten; eine Verlängerung des Sozialistengesetzes war somit gescheitert. Formal blieb das Sozialistengesetz noch bis zum 30.9.1890 in Kraft. »
  • 16Vgl. zu dieser Kronratssitzung (und zum weiteren Verlauf) auch: Freiherr Lucius von Ballhausen, Bismarck-Erinnerungen, Stuttgart/Berlin 1920, S. 506─509; vgl. auch die Erinnerungen v. Boettichers, Otto von Bismarcks und Herbert von Bismarcks: Georg von Eppstein, Fürst Bismarcks Entlassung, Berlin 1920, S. 42─47, sowie Bismarck, Die gesammelten Werke, Bd. 15, S. 487─497 u. S. 592─595. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 113, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.01.00.0113

Nachnutzung: Digitale Quellensammlung und Forschungsdaten stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC-BY 4.0) Lizenz. Weiterverwendung unter Namensnennung und Angabe des Permalinks.