Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

Eine chronologische Auflistung der Quellen über alle Bände hinweg ist als PDF verfügbar.

Abteilung II, 1. Band

Nr. 91

1889 August 26

Rede1 des Reichstagsabgeordneten Ferdinand Graf von Galen2 auf der 36. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands

Druck

Über Grundlagen christlicher Ethik; Plädoyer für Durchführung ständestaatlicher Politikelemente; Bericht über die sozialpolitische Tätigkeit der Zentrumsfraktion im Reichstag

Der Herr Präsident3 hat diesen Abend die Versammlung eröffnet mit einem klaren und lichtvollen Seitenblick auf die Vergangenheit, indem er uns die Prinzipien der französischen Revolution gezeigt hat. Mein Vorredner4 hat dargetan, was für Früchte die Prinzipien nach hundert Jahren getragen haben.

Mir ist der Auftrag geworden ─ ich möchte gewissermaßen sagen ─, zwischen diesen beiden Punkten ein Bild dessen zu geben, was wir tun sollen. Und darauf kann ich eine ganz kurze Antwort geben: Wir sollen den Glauben durch das Leben bekommen. (Bravo!)

Meine Herren! Es ist mir der Auftrag geworden, über die Tätigkeit und Bestrebungen der Zentrumsfraktion zu sprechen.

Ich glaube, diesem Auftrag am meisten zu entsprechen, wenn ich in kurzen Zügen die Prinzipien darlege, auf welchen das Zentrum basiert, und aus diesen Prinzipien heraus dann dessen Bestrebungen entwickele.

Ich brauche wohl nicht hinzuzufügen, daß, obgleich ich die Ehre habe, Mitglied der Zentrumsfraktion im Reichstag zu sein, ich doch hier nicht spreche im Namen des Zentrums, sondern meine persönliche Auffassung darlege, wenn ich auch glaube und hoffe, im Sinne meiner sämtlichen Fraktionsgenossen zu sprechen. (Bravo!)

Meine Herren! Das Zentrum folgt auch auf sozialem Gebiet seiner glorreichen Standarte, auf der geschrieben steht: „Für Wahrheit, Freiheit und Recht“.5 Das Zentrum erkennt und bekennt die Wahrheit, daß Gott der allmächtige Schöpfer des Himmels und der Erde ist. Wie er der materiellen Welt Gesetze gegeben hat, die streng eingehalten werden müssen, soll diese wunderbare Einheit nicht gestört und zerstört werden, ebenso hat er der höheren, moralischen Welt Gesetze und Gebote gegeben, die von den Menschen müssen befolgt werden, soll nicht diese höhere Ordnung einem gleichen Schicksal verfallen.

Meine Herren! Das Zentrum tritt ein für die Freiheit eines jeden, der durch die Taufe zum Christen wiedergeboren ist und das Recht hat, nach den Geboten Gottes und seiner Kirche zu leben; es tritt deshalb auch ein in erster Linie für die Freiheit [ Druckseite 407 ] unserer heiligen Mutter, der Kirche, die der Sohn Gottes selbst gestiftet hat als Leiterin, Führerin und Gnadenspenderin für den einzelnen Menschen wie für die ganze Menschheit.

Meine Herren! Das Zentrum tritt ein für das Recht, indem es dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist.6 (Bravo!)

Wie wir in unserem Heiligen Vater, den Stellvertreter Jesu Christi und den Nachfolger des heiligen Petrus, den unfehlbaren Richter und Lehrer erkennen und verehren und uns um des Gewissens willen ihm unterwerfen im Gehorsam, ebenso erkennen und verehren wir in unsrem Fürsten unsern Herrscher und König von Gottes Gnaden, (Bravo!) und unterwerfen uns ihm in Treue und Gehorsam. Denn er ist von Gott ausgerüstet mit der Autorität und dem Schwert der Gerechtigkeit, auf daß er schütze das Recht, auf daß er suche das Recht, denn das Recht wächst und lebt im sozialen Leben, und das Recht in Gesetzesform fasse und schütze. Das Recht muß gesucht und gefunden werden; das kann nicht gemacht werden, denn Gott ist der Ursprung des Rechts und nicht der Mensch, ebenso wie von Gott die Autorität ausgeht. Deshalb findet auch das Wort des Herrschers, welches mit Autorität gesprochen, Widerhall in den Gewissen des Menschen und fordert den Gehorsam um des Gewissens willen. Ja, wir Katholiken haben eine solche Ehrfurcht vor der Autorität und der Macht, die Gott mit Autorität ausgerüstet hat, daß, wenn der Fall eintreten sollte, daß man etwas von uns verlangte, was gegen das Gewissen geht, dann für uns die Zeit des Leidens und Duldens beginnt, wie es uns unser göttlicher Heiland wie die Apostel, die Märtyrer sowie alle Bekenner der Kirche, wie in den letzten Dezennien die glorreichen Bischöfe und Priester durch ihr Beispiel es gelehrt haben. So, meine Herren, bewegt sich die christlich-soziale Welt zwischen den beiden Angelpunkten: Autorität und Gewissen. Zwischen diesen beiden Grenzpfählen ist die Heimat der christlich-sozialen Welt, unter den Segnungen der Kirche und dem Schutz des Fürsten von Gottes Gnaden. Dort gedeiht sie, und sie hat nur ein Gesetz, und in diesem Gesetz sind alle übrigen einbegriffen ─ und dieses heißt: „Liebe Gott über alles und Deinen Nächsten wie dich selbst.“7 (Bravo!)

Meine Herren! Das Bild, welches ich Ihnen entworfen habe, würde, sofern es sich verwirklichte, das Paradies auf die Erde zurückbringen. Aber, meine Herren, so gut wie jeder Mensch nach dem Sündenfall einen Feind in sich hat: das eigene Ich, ebensogut hat es die menschliche Gesellschaft; denn ─ ich betone es hier ausdrücklich ─ die menschliche Gesellschaft besteht aus einzelnen Menschen, und wenn die einzelnen Menschen von ihren eigenem Ich beherrscht würden, würde es auch die menschliche Gesellschaft. Dieses eigene Ich, diese Selbstsucht ist eingedrungen in die christlich-soziale Welt. Sie hat verhindert, daß die christlich-soziale Welt wie im Mittelalter sich entfaltete, sich weiterentwickelte. Wenn aber der Geist des Materialismus eindringt, wie in den einzelnen Menschen, so auch in die Gesellschaft, dann zieht sich der Geist Gottes zurück, und so hat er sich auch aus der christlich-sozialen Gesellschaft immer weiter zurückgezogen, je weiter das eigene Ich vorgedrungen ist. Und so wurden denn auch die wunderschönen Bildungen und Einrichtungen der alten Zeit von dem Egoismus ergriffen; sie waren nur noch Formen und selbst in den Formen Zwingburgen des Egoismus. Und deshalb wurden sie zerstört. Der Egoismus aber schuf und proklamierte unter der Firma einer falschen Freiheit das Prinzip der [ Druckseite 408 ] freien Konkurrenz. Diesem Drängen der Zeit folgte natürlich auch die Gesetzgebung.

Meine Herren! Wenn dieses die Anschauungen des Zentrums sind, so ist es eine ganz natürliche Entwicklung, wenn wir bestrebt sind, die Grundlage der christlichsozialen Ordnung zu schützen ─ denn diese lebt noch im christlichen Volk ─ und die Keime der alten christlich-sozialen Ordnung, die auch so vielfach noch im Volk zu finden sind, aufzusuchen, ihnen Raum und Luft zu schaffen, daß sie wieder keimen können und zum Leben zurückkehren. Wie nun im Jahre 1877 die verbündeten Regierungen wegen der Schäden, die sie namentlich in dem wirtschaftlichen Leben klar zutage treten sahen, dazu übergingen, eine Enquete zu veranlassen,8 um diese Schäden klarzulegen, und aus dieser Enquete dann die Heilmittel zu suchen, die man gegen diese Schäden anwenden sollte, da wurden von allen Fraktionen des Reichstags Anträge an die Regierung gestellt, in welchen sie diejenigen Gesichtspunkte darlegten, die sie für die besonders kranken hielten, und diejenigen Mittel angaben, die nach ihrer Ansicht zur Heilung dienen könnten. Das Zentrum forderte nun von seinem Prinzip aus vor allem die Regierung auf, abzulassen von dem Prinzip der freien Konkurrenz und auch in der Gesetzgebung zurückzukehren zu den Grundlagen der christlich-sozialen Ordnung; und es spezifizierte dann diejenigen Wünsche und jene Forderungen, welche es für notwendig hielt, um die christlich-soziale Ordnung wieder wachzurufen, nicht indem wir vom Zentrum dies durch die Gesetzgebung sofort machen wollten, sondern wir wollten Raum schaffen, damit christliches Leben wieder aufleben könnte. Wir wollten Zielpunkte bestimmen für das, was wir erreichen wollten. Da war unsere erste Forderung, die wir aufstellten: Schutz des sittlich-religiösen Lebens in der ganzen Arbeiterbevölkerung, und zwar wirksamer Schutz, mit besonderer Betonung der Sonntagsruhe und desjenigen, was ja mit Notwendigkeit daraus hervorgeht: Schutz für das Heiligtum der Familie.9 (Bravo)

Meine Herren! Das sind die beiden einzigen Forderungen, auf denen das Zentrum steht, und alles übrige auf dem sozialen Boden geht aus diesen beiden Forderungen hervor.

Meine Herren! Das religiös-sittliche Leben ist eine Vorbedingung, eine Notwendigkeit für die christlich-soziale Ordnung, und der Schutz dieses Lebens ist ja eine Notwendigkeit, eine Berechtigung, welche die christlich-soziale Ordnung von einer christlichen Regierung verlangen kann. Denn, meine Herren, kein Volkswohl ohne Sittlichkeit, keine Sittlichkeit ohne Religion, keine Religion ohne Freiheit, deshalb auch hier wieder das ceterum censeo des Zentrums: Freiheit für unsere heilige Mutter die Kirche. (Bravo!)

Ohne diese Kirche sind wir auf christlich-sozialem Boden etwas zu schaffen unfähig; sie ist der Sonnenschein, der Regen, ohne die es kein organisches Leben gibt. Meine Herren! Wenn wir aber als Christen schon von unserer Regierung den Schutz des christlich-sozialen Lebens verlangen können, so ist es Voraussetzung, daß die [ Druckseite 409 ] christliche Regierung selbst die klaren Gebote Gottes beachte, und ihre erste Pflicht ist, daß in dem ganzen Reich nicht gegen ein Gebot Gottes gesündigt wird. (Bravo!) Deshalb, meine Herren, Schutz der Sonntagsruhe! Wir verlangen nichts weiter von der Regierung als dies: sie soll uns Ruhe geben, daß wir nach den Geboten der Kirche den Sonntag heiligen können. (Bravo!) Und, meine Herren, es ist merkwürdig: Das Naturrecht kommt aus der Hand Gottes, und ich möchte sagen, das Naturrecht wird gewissermaßen getauft durch die Offenbarung. Wir Katholiken verlangen die Sonntagsruhe an erster Stelle, weil wir Gottes Gebote halten. Aber auch jene, die nicht auf diesem grundsätzlichen Standpunkt stehen, kommen allmählich zur Erkenntnis. Das ist ja nur zu natürlich, daß kein Mensch existieren kann, wenn er nicht ruht; das ist die Natur des Menschen, die dem entspricht, und wir taufen sie in der Heiligung des Sonntags.

Nun aber, meine Herren, hat Gott durch die Naturordnung die Gesellschaft gleichsam christlich gemacht. Wie das Menschengeschlecht von einem Paar abstammt und die erste Familie die Wiege des Menschengeschlechts war, so ist die christlich-soziale Gesellschaft entstanden aus der durch das Sakrament der Ehe geheiligten Verbindung zwischen Mann und Frau, und die christliche Familie ist die Wiege der christlich-sozialen Gesellschaft. (Bravo!) Und wer in der Welt, der einen Baum pflanzt, wird die Wurzel schädigen, wenn er Früchte ernten will? Deshalb ist die erste Pflicht des christlichen Staats: der Schutz der Wiege in der christlichen Gesellschaft. (Bravo!)

Aus der christlichen Familie geht die ganze christliche, gesellschaftliche Ordnung hervor; und sie bildet sich aus in den gesellschaftlichen Verbindungen, wie sie im Leben ausgebildet werden: in den Gemeinden, in der Provinz, in einer Stadt, in einem Stamm, in einem Reich, was dann gekrönt wird durch das Königtum, durch das Fürstentum von Gottes Gnaden. In all diesen Korporationen und Innungen findet sich der Typus der Familie wieder, und wie sich dieser Typus in jeder gesellschaftlichen Vereinigung wiederfindet, ebenso ist ihr Grund gelegt in der Familie, und das Recht der Familie, das Recht der christlichen Familie entwickelt sich und wächst und entfaltet sich in allen christlich-sozialen Verhältnissen; es entwickelt sich aber weiter, denn die Wurzel dieses Rechts liegt ebenfalls schon in der Familie. Deshalb, meine Herren, alle diese Forderungen und Spezifikationen, die wir in dem Antrag namhaft machten, die erreicht werden sollten, sind nicht etwas, was wir plötzlich machen wollten, das ist ganz klar, sie sind das Recht der Familie. Wir forderten als das zuerst zu Erstrebende, daß die Mutter der Familie wieder zurückgegeben würde. (Bravo!) Das Verbot der Arbeit verheirateter Frauen in der Fabrik muß ein christlicher Staat wieder anstreben.10 (Bravo!)

Meine Herren! Wir forderten zweitens, daß die Kinder erst in demjenigen Alter, wo sich Geist und Körper so weit entwickelt haben, daß weder Geist noch Körper durch die Arbeit leidet, in die Fabrik gehen dürften. (Bravo!)

Wir forderten drittens: Schutz der Sittlichkeit, indem dahin gestrebt werden sollte, daß die Nachtarbeit für jedes weibliche Wesen verboten würde. (Bravo!) Wir forderten [ Druckseite 410 ] endlich, daß ein Arbeitstag fixiert würde, damit auch der Mann der Familie zurückgegeben werde.11 (Bravo!)

Wir gingen dann noch eine Stufe weiter und forderten Revision des Freizügigkeitsgesetzes, denn nach der christlichen Auffassung ist das Freizügigkeitsgesetz in dieser Weise, wie wir es haben, ein Einbruch in die christlichen Formen der Gemeinde. Wir forderten eine Revision der Gewerbefreiheit, weil die volle Gewerbefreiheit, ich will gar nicht sagen, ganz wegfallen, aber doch den heutigen Verhältnissen entsprechend umgeändert werden muß. Die Gewerbefreiheit ist nach denselben christlichen Anschauungen ein Einbruch in den berechtigten Rayon des Handwerks. (Bravo!) Die Handwerker müssen wieder Schutz und Raum haben, um sich zu entwickeln.

Meine Herren! So folgt eines aus dem anderen und konsequent aus dem Recht der Familie. Ich habe Ihnen dies so weitläufig rekapituliert, weil unser Antrag von seiten der Bundesregierungen und der Majorität des Reichstags nicht sowohl wegen dieser speziellen Forderungen zurückgewiesen wurde, sondern hauptsächlich der Prinzipien wegen, mit denen er motiviert war.

Man wandte uns ein, es hätten die Regierungen und die Majorität des Reichstags keine Veranlassung, von dem Prinzip der Gewerbefreiheit abzugehen, da diejenigen Schäden, welche zutage träten, nicht die natürlichen Folgen dieses Prinzips wären, und es wurde ausdrücklich gesagt, daß die vielen eingegangenen Petitionen sich nur gegen bestimmte Schäden richteten, nicht aber gegen das Prinzip selbst. Und es wurde ausdrücklich von der Regierung erklärt, sie wäre allerdings bereit, da, wo sich faktische Schäden herausstellten, mit aller Macht dagegen einzutreten und alle Heilmittel anzuwenden.

Meine Herren! Jeder Mensch muß ja die Prinzipien, die er für Recht hält, unter jeder Bedingung verteidigen, und wenn man den Willen hat, Schäden zu sehen und zu verbessern, so hat jeder das Recht, sein Prinzip in seinen Konsequenzen zu verteidigen unter der Voraussetzung, daß er es für wahr hält. Wenn ich nun das Verhältnis des Zentrums zu den Prinzipien, welche die Bundesregierungen vertraten, näher spezifizieren darf, so möchte ich mich so ausdrücken:

Das Zentrum hält die ganze soziale Gesellschaft für krank und möchte regenerieren auf christlich-sozialem Boden, möchte die Grundlagen schützen, die Keime aufsuchen und Luft und Licht schaffen für jede gesellschaftliche Bildung, damit die Gesellschaft in sich wieder kräftiger würde und zur Blüte gelangen könnte.

Die Bundesregierungen dagegen haben dasselbe Ziel der Heilung der Schäden, meinen aber dahin zu gelangen, indem sie gewissermaßen das Übel unmittelbar und direkt anfassen und heilen wollen, wogegen wir durch die Stärkung des ganzen Organismus die ungesunden Säfte ausscheiden möchten.

Meine Herren! Nachdem das nach unserer Ansicht wahre Prinzip zurückgewiesen war, und zwar mit ungeheurer Majorität des Reichstags selbst, schickte sich dann das Zentrum an, mit positiven Vorschlägen vorzugehen, da ausdrücklich betont wurde, daß man sich gegen die Forderungen selbst nicht richtet. Also das Zentrum ging mit [ Druckseite 411 ] positiven Gesetzesvorschlägen vor,12 und zwar finden Sie diese Gesetzesvorschläge als das wieder, was ich vorhin charakterisiert habe, als das Recht der Familie, wenn auch nicht in dem Maß, daß das Ziel erreicht ist, aber doch insoweit, als unter den jetzigen Verhältnissen zu erstreben möglich war.

Es wurden auch von anderer Seite des Reichstags in derselben Richtung Anträge gestellt, und Sie wissen, daß dieser Gesetzentwurf, der unter dem Namen der Arbeiterschutzgesetzgebung bekannt ist, fast zweimal mit Einstimmigkeit von dem Reichstag angenommen wurde.13

Auch die Regierungen gingen ganz konsequent, ihren Prinzipien entsprechend, weiter, von dem festen Willen geleitet, die Schäden zu heilen.

Da begegnet uns in dem Krankenkassengesetz zuerst die Zwangskasse.14 Das Zentrum hat alle diese Gesetze mit großem Eifer in Kommissionsberatungen mitberaten, denn das Zentrum geht von dem Grundsatz aus, alles zu prüfen, und das Zentrum nimmt alles an, was es für wahr und gut hält; es scheidet das nach seiner Ansicht Falsche vom Wahren und weist nur das zurück, was es als prinzipiell unrichtig anerkennt. (Bravo!)

Diesen Grundsatz hat das Zentrum auch in Beziehung auf die Gesetzesvorschläge, welche die Regierung vorlegte, immer treu bewahrt.

Nun begegnete uns im Krankenkassengesetz zuerst der Zwang. Meine Herren! Für uns Katholiken ist es überhaupt ein schwerer Gedanke, dort Zwang angewandt zu sehen, wo eine moralische Pflicht vorliegt. Nehmen Sie die Krankenkassengesetze, wie sie sich in den verschiedenen Verbindungen darstellen: Wenn wir organisch gegliedert wären, wenn wie gesagt alles aus der Familie hervorginge, wenn die Gemeinden noch Familien wären, wenn die Großindustrie sich christlich entwickelte, so würde sie auch in sich, in jeder Fabrik das Bild einer Familie repräsentieren. Bei solcher Anschauung sind die Krankenkassengesetze moralische Pflicht, gerade so, wie einem Hausvater die moralische Pflicht der Sorge für einen kranken Dienstboten auferlegt ist; als Hausgenosse gehört er zur Familie, und der Hausvater muß diese hegen und pflegen. Für eine christliche Auffassung, für ein christliches Gemüt war es schwer, dort äußern Zwang eintreten zu lassen, wo die Pflicht Gott und seinen Nebenmenschen gegenüber das bindende ist.

Aber auf der anderen Seite, wenn man in die heutige Gesellschaft hineinsieht, wo Gesellschaft neben Gesellschaft steht, nur noch materiell miteinander verbunden, welche gar nichts anderes als das materielle Interesse kennt, ja, meine Herren, da kann man sich nicht verschließen und sagen: Das geht nicht. Gehen wir nicht zurück auf die christlichen Prinzipien ─ und wie lange wird es dauern, bis wir die wieder gewinnen? ─, dann hat auch eine christliche Regierung das Recht, das zu erreichen durch Zwang, wo das Gewissen nicht ausreicht und nicht ausreichen kann. Also [ Druckseite 412 ] diesen Zwang durch die Krankenkasse, so schwer es einem christlichen Gemüt auch wird, hat das Zentrum akzeptiert. Dann kamen wir an das Unfallgesetz.15

Ja, meine Herren, das Unfallgesetz ging namentlich in der Fassung, wie es von der Regierung zuerst vorgelegt wurde, sehr weit, wir mußten vieles daran aussetzen.

Zunächst besaß diese Vorlage gar keine innere Verbindung, sie war nichts als ein rein bürokratisches Einziehen der Gelder.

Dann zweitens ging das Prinzip des Reichszuschusses wieder in das Gesetz hinein und [es] kam die Reichsanstalt, in welcher alles konzentriert wurde nach Berlin hin. Eine solche Konzentration in einem Gesetz saugt das Leben aus der sozialen Gesellschaft und widerspricht dem Wiederaufleben des organischen Lebens.

Meine Herren! Durch die Bemühungen des Zentrums wurde dieses Gesetz zweimal zurückgewiesen und kam dann in einer ganz anderen Form zustande. Diese beiden Prinzipien wurden ausgemerzt. Das Prinzip der Gefahrenklasse, was ein ganz unorganisches Prinzip war, machte Platz dem Prinzip der Berufsgenossenschaft; die Berufsgenossenschaft wurde weggenommen durch den Wegfall des Reichszuschusses, und der Reichszuschuß selbst fiel und mit ihm das Hauptprinzip.

Denn, meine Herren, in dem Reichszuschuß tritt ein ganz neues Prinzip an das Tageslicht, ein Prinzip, was der christlich-sozialen Auffassung entgegensteht.

Nach christlich-sozialer Auffassung ist der Fürst von Gottes Gnaden Vertreter des Rechts und der Schwächeren. Das Prinzip, welches der Reichszuschuß dem modernen Staat vindiziert, ist eine Verwechslung des Staats mit der Gesellschaft. Es ist gewissermaßen ─ ich weiß nicht, wie ich mich ausdrücken soll ─ der Brotvater, wie ein Abgeordneter im Reichstag es nannte, und lehnt sich auf der einen Seite an ein ganz neues Prinzip, welches dem christlich-sozialen Prinzip durchaus widerspricht.

Meine Herren! Nachdem nun dieses Prinzip im Gesetz gefallen und die Berufsgenossenschaften an deren Stelle getreten waren und damit auch die Konzentration nach Berlin hin nicht mehr zu befürchten stand, nachdem endlich das Deckungsverfahren mit dem Umlageverfahren in Wegfall gekommen war, und zwar wiederum wesentlich durch die Mitarbeit des Zentrums, da akzeptierte das Zentrum auch dieses Gesetz.

In dem dritten Gesetz, welches in diesem Jahr zur Verabschiedung kam, finden wir sämtliche Prinzipien wieder. Da ist keine organische Unterlage, es sind die Partikular-Reichsanstalten, wo der Mittelpunkt gefunden wird; es ist zweitens der Reichszuschuß wieder da, und es ist drittens mit dieser Notwendigkeit durch den Reichszuschuß nach meiner Auffassung auch wiederum die Konzentration nach einem Mittelpunkt hin vorhanden. Es ist also dasselbe System, welches in dem Unfallversicherungsgesetz niedergelegt, aber in den Berufsgenossenschaften wieder verlassen war, es ist das Prinzip, welches in dem Staatszuschuß liegt und eben von mir charakterisiert wurde, wieder zur Herrschaft gekommen. Und weiterhin, dieses Gesetz vindiziert dem modernen Staat das Recht, die Sonde bis in die Familie hineinzuführen. Es trennt die nach christlicher Auffassung zusammengehörenden Glieder, indem es den Familienvater zwingt, seinem Dienstboten eine Staatspension im Falle der Invalidität oder des Alters zu erkaufen.

Meine Herren! Das Zentrum bemühte sich nun, als dieses Gesetz beraten wurde, auch bezüglich seiner dasselbe zu beginnen, was mit dem Unfallgesetz geschehen [ Druckseite 413 ] war. Es beantragte, die Alters- und Invalidenversorgung zu reduzieren, auf die Großindustrie und auf diejenige Landwirtschaft, die ähnlich der Großindustrie betrieben wird; es war bestrebt, jene Pflicht, das Alter und die Invalidität zu schützen, zu unterstützen und zu erhalten, wieder den Berufsgenossenschaften aufzulegen.

Das ist wiederum eine christliche Pflicht, um die es sich in der Gesetzvorlage handelte; wenn wir die Großindustrie als auf christlichem Boden gewachsen uns denken, so daß sie in sich eine Art von Familie repräsentiert, alsdann könnten auch die gleichartigen großen Fabrikanten sich zusammentun und also dieser Pflicht entsprechen, oder sie könnten jeder für sich allein dieser Pflicht genügen. Es wäre hier die Möglichkeit gegeben, daß eine Organisation herauswüchse; und damit wäre auch der Reichszuschuß entbehrlich geworden.

Sie sehen, meine Herren, wir haben immer mitgearbeitet und dahin gestrebt, auch auf dem Weg, den die Regierung wollte, der Not und dem Elend entgegenzukommen, soweit es eben ging; aber nur soweit wir sicher waren, daß in die in Frage stehende Einrichtung organisches Leben hineinwachsen konnte. Eine dieser Anschauung Rechnung tragende Vorlage des Zentrum erhielt zu unserem großen Bedauern nicht die Majorität.16

Sie wissen, daß der größte Teil des Zentrums unter diesem Verhältnis der Vorlage der Regierung nicht zustimmen zu können glaubte.17 Es verkannte auch in diesem Gesetz nicht den Anschluß an die früher schon eingeleitete soziale Gesetzgebung; es hätte für dasselbe stimmen können, wenn sein eben erwähnter Antrag angenommen worden wäre; denn dann konnte eine christlich-soziale Ordnung hineinwachsen, und was dann noch fehlte, konnte nachgeholt werden, wie die Versorgung der Witwen und Waisen. Jetzt aber ist nach meiner Auffassung ein neues Prinzip in das Gesetz hineingelegt, und dieses Prinzip wird jetzt erst anfangen, seine Konsequenzen zu ziehen, wenn nicht eine ganz neue Ära inauguriert wird.

Meine Herren! Ich habe Ihnen hier in kurzen Zügen dasjenige klarzulegen mich bemüht, was das Zentrum erstrebt. Ich kann nicht schließen, ohne an einen Ausspruch des verstorbenen Papstes Pius IX.18 zu erinnern, worin ein notwendiges Korrelat für unsere christlich-soziale Gesellschaft liegt. Der erwähnte Papst empfing im [ Druckseite 414 ] Jahre 1870 zur Zeit des großen Konzils19 einige Herren in der Abschiedsaudienz und sprach über die soziale Frage; er beschloß seine Ermahnungen folgendermaßen:

„Sie werden nach Hause zurückkehren und die soziale Gesellschaft gerade so krank wiederfinden, wie Sie sie verlassen haben, und werden eine Menge Doktoren finden, die glauben, das Universalmittel zu haben, um das Übel zu heilen. Es gibt aber nur ein einziges Heilmittel, und dieses will ich Ihnen mitgeben, und wenn Sie dieses Heilmittel anwenden, so verspreche ich Ihnen das ewige Leben. Dieses Heilmittel besteht allein darin, daß jeder für sich individuell den Geboten Gottes und der Kirche gemäß lebt (Bravo!) und, soweit sein Einfluß reicht, dafür sorgt, daß die Gebote Gottes und die Gebote der Kirche nicht übertreten werden. Weiter verlangt Gott nichts von Ihnen, und wenn Sie hiernach leben, werden Sie selig, und wenn die Menschheit anfängt danach zu leben, ist die soziale Frage gelöst.“

Meine Herren! In diesen paar wunderschönen Worten des Heiligen Vaters ist die Grundlage der christlich-sozialen Ordnung zu finden. Auf dieser stehend retten wir uns individuell das Bewußtsein, daß wir fähig sind, den Himmel zu erreichen; dasselbe muß wieder viel lebendiger unter uns werden; das ist das eine, was wir zu erlangen suchen müssen; das zweite, und in diesem liegt zu gleicher Zeit die Hauptsache, besteht in folgendem: Wer als Familienvater selig werden will, muß dafür sorgen, daß seine Familie christlich ist. Darin liegt das Verhältnis des Mannes zur Frau, der Eltern zu den Kindern, das Verhältnis der Herrschaften zu den Dienstboten ausgesprochen. Das sind alles einzelne Fragen, die ein gewissenhafter Familienvater täglich beobachten muß, wofern er selig werden will. (Bravo!) Dann liegt das ganze Vereinsleben in diesem Ausspruch des Heiligen Vaters. Es ist ein so merkwürdiges Drängen in unserer jetzigen Zeit nach Vereinigung, und wer vereinigt sich? Das sind diejenigen, die Gott in dieselben Lebensverhältnisse gesetzt hat. Sie streben mit Recht danach, ihre Interessen, ihre Rechte und Pflichten gemeinsam zu vertreten. Was wird das erste sein, was in all diesen Vereinen zu besprechen ist? Es sind das die Verhältnisse zum Haus, wie wir unsere Kinder christlich erziehen können. Es kommen naturgemäß innerhalb derselben auch zur Sprache unsere Beziehungen zum himmlischen Vaterland, wie auch jene, die unser Verhältnis zu unserm irdischen Vaterland regeln. Für die Handwerker bemerke ich hier noch nachträglich und in derselben Richtung: Alles, was für die Handwerker von Nutzen sein könnte, ist durch den Antrag des Zentrums oder durch Unterstützung des Zentrums zur Verhandlung und Beratung gekommen. Und was den Lieblingsgegenstand der Handwerkerfrage, die Innungen, angeht, so sage ich unbedenklich: Wir können keine Innungen machen, die Innungen müssen sich selbst machen. Was die Gesetzgebung machen kann, ist dies, Luft und Raum zu gewähren, daß sie wieder wachsen können, aber wachsen müssen sie aus sich selbst, das heißt, aus den Grundsätzen des soliden christlichen Denkens und Handelns. (Bravo!)

Und, meine Herren, auch den Handwerkern möchte ich dasselbe sagen, was unser Heilige Vater gesagt hat: Leben Sie nach den Geboten Gottes und der Kirche, auch in der Familie! Insbesondere aber empfehle ich denselben die Gewissenserforschung über einen wichtigen Punkt: Was mache ich mit meinen Lehrlingen? Was mache ich mit meinen Gesellen? (Bravo!)

[ Druckseite 415 ]

Meine Herren! In dem Lehrlingswesen liegt der Kernpunkt der Handwerkerfrage. Aber ich mag es nie gerne hören, wenn alles durch äußern Zwang gemacht werden soll.

Meine Herren! Die katholischen Meister sollen ihre Lehrlinge als ihre Kinder behandeln. (Bravo) Sie sollen ihre Gesellen als Gehilfen behandeln, die Gott ihnen geschickt hat, und bevor das nicht geschieht, wird es nicht besser mit unserem Handwerk. Wir haben jetzt, wenn ich es auch nicht gern sehe, katholische Lehrlingsvereine;20 die Lehrlinge gehören aber in die Familie und nicht in die Vereine! (Beifall) Warum können die Meister und die Gesellenvereine nicht unter sich sagen, wir wollen die Lehrlinge ausbilden als Väter? Denn ein Kind, das mir von fremder Seite anvertraut ist, liegt mir noch schwerer auf meinem Gewissen als mein eigenes Kind. (Sehr richtig.) Was hindert sie denn daran, daß auch die katholischen Meister- und Gesellenvereine sich vereinigen und sagen: Wir werden jetzt auch Gesellen als Meister proklamieren? (Bravo) Und ich bin fast überzeugt, daß, wenn dieses Leben in dem Handwerk wieder neu auflebt, daß wir Katholiken fast ausschließlich oder doch mit Vorliebe zu solchen Meistern gehen, die von den Meistern selbst als solche proklamiert sind. Dann kann die Gesetzgebung sagen, da ist eine feste Innung, die die Bürgschaft für einen kräftigen Bestand schon in sich trägt, und das Vorhandene bestätigend, wird das Gesetz sagen: Meister kann da und dort nur werden, wer von der Innung geprüft ist. Aber erwarte man nicht, daß von Berlin aus Innungen gemacht werden.

Meine Herren! Ich habe vorhin etwas vergessen, was ich nachholen muß. Es ist mir vor einiger Zeit ein christlich-soziales Blatt gegeben worden; darin steht ein Brief, den der jetzige H[ei]l[ige] Vater21 durch den Monsignore Jacobini22 dem schweizerischen Nationalrat Caspar Decurtins23 geschrieben hat. Dieser Brief hat mich ganz besonders erfreut, und Sie werden gleich sehen, weshalb. Ich lese Ihnen einen Passus vor:

„Der Heilige Vater hat24 Ihren Plan als einen unmöglich an Adel und Heiligkeit zu übertreffenden gelobt. Denn der Schutz der Kindheit, damit ihre Kräfte nicht vor der Zeit durch verfrühte Ermüdung verzehrt und ihre Unschuld nicht in Gefahr gebracht werde; die Zurückführung der Familienmütter zu ihrem Familienleben, zu ihrem Haushalt und ihrem Beruf; die Ausdehnung des Schutzes ferner auf die erwachsenen Arbeiter, damit ihr Tagewerk nicht über die vernunftgemäße Stundenzahl hinaus ausgedehnt werde, endlich die durch das bürgerliche Gesetz zu garantierende Ruhe der Festtage, deren Heilighaltung durch Gott selbst vorgeschrieben ist: das alles sind ebenso viele Dinge, die einerseits schon den Vorschriften der christlichen Religion und auch durch die Gesetze der Menschlichkeit eingeschärft sind und die andrerseits [ Druckseite 416 ] ein zeitgemäßes Mittel sind, um die sittliche Pest aufzuhalten, welche sich in die Adern der menschlichen Gesellschaft einschleicht.“25

Meine Herren! Das ist das Programm der Zentrumsfraktion, welches vor 12 Jahren im Reichstag proklamiert worden ist, und das ist die Bestätigung, die wir heute von dem Hl. Vater bekommen. (Bravo) Aber ich möchte Sie bitten, unterstützen Sie uns im Zentrum, daß wir weiterarbeiten können. Denn wie gesagt, lebt das Leben nicht wieder aus der Familie heraus, dann sieht es für die Zukunft trübe aus. Wir wollen alles tun, um Ihnen Luft und Licht zu bereiten, aber das christliche Volk muß mitarbeiten.

Und, meine Herren, wir haben eine Waffe nötig in dieser Zeit, in welcher die Prinzipien der französischen Revolution noch herrschen, deren Vertreter den Kampf in seinem Kernpunkt nach Rom verlegen möchten. Sie leben nämlich des Glaubens: Ist die Autorität gestürzt, dann haben wir die Herrschaft.

Also, meine Herren, es ist eine schwere Zeit und eine Zeit des Kampfes, wo wir also eine Waffe nötig haben, mit der wir kämpfen können. Was ist denn unsere Waffe in der jetzigen Zeit? Unser Hl. Vater sagt es uns Jahr für Jahr, und in diesem Jahr hat er es erst vor 14 Tagen wieder gesagt: Betet, betet besonders den Rosenkranz. (Bravo!) Beten wir den Rosenkranz, dann wird die Mutter Gottes uns helfen.

Das Gebet zu Gott unter Anrufung der Fürbitte für die Heiligen ist die Universalwaffe in dieser Geisterschlacht, die wir auszufechten haben, es ist eine Schlacht, die nicht ausgekämpft wird mit materiellen Mitteln, es ist eine Schlacht der Geister, von welcher der selige Mallinkrott [recte: Mallinckrodt]26 einmal sagte: Die Gegner der Kirche sind im Angesicht des Gebets wie ein schwaches Rohr, das vom Wind hin und her geweht wird. Wir können diese Geisterschlacht nicht auskämpfen, ohne daß Gott und seine Engel uns helfen; die Mutter Gottes aber ist es, die der Kirche immer zu ihrem Recht verholfen hat, und der Hl. Vater hat das wunderbare Juwel ihrer unbefleckten Empfängnis als Dogma vor der Welt verkündet. Glauben Sie denn, daß sie die Streiter für Gottes Sache untergehen läßt? Aber sie will, daß wir sie um ihren Schutz bitten, und deshalb meine ich, soll keiner von uns hier fortgehen, der nicht den festen Vorsatz gefaßt, wenigstens im Monat Oktober täglich den Rosenkranz zu beten. (Stürmischer anhaltender Beifall.)

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Registerinformationen

Regionen

  • Ruhrgebiet
  • Schlesien, Provinz
  • Schweiz

Orte

  • Berlin
  • Rom

Personen

  • Biehl, Georg (1845–1895) , Bildhauer und Stukkateur in München, MdR (Zentrum)
  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Decurtins, Dr. Kaspar (1855–1916) , Schweizer Sozialpolitiker, Nationalrat
  • Franckenstein, Georg Arbogast Freiherr von , und zu (1825–1890) , Jurist und Gutsbesitzer in Ullstadt (Be-, zirksamt Scheinfeld), MdR (Zentrum), Vizepräsident des Reichstags
  • Gamp, Karl (1846–1918) , Geheimer Oberregierungsrat im preußischen Handelsministerium, MdR (Deutsche Reichspartei)
  • Herrfurth, Ernst Ludwig (1830–1900) , preußischer Innenminister
  • Hertling, Dr. Georg Freiherr von (1843–1919) , Philosophieprofessor in München, MdR (Zentrum)
  • Hitze, Franz (1851–1921) , Priester, Generalsekretär des katholischen Unternehmerverbands „Arbeiterwohl“ in Mönchengladbach, MdPrAbgH, MdR (Zentrum)
  • Jacobini, Ludovico (1832–1887) , Kardinal, päpstlicher Staatssekretär in Rom
  • Leo XIII. (1810–1903) , Papst in Rom
  • Mallinckrodt, Hermann von (1821–1874) , Regierungsrat a. D., Rittergutsbesitzer in Nordborchen (Kreis Paderborn), führender Zentrumspolitiker, MdPrAbgH, MdR
  • Maybach, Albert von (1822–1904) , preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten
  • Pius IX. (1792–1878) , Papst in Rom

Sachindex

  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Arbeiterschutz
  • Arbeitervereine, siehe auch Gewerkvereine
  • Arbeitervertretung, Ältestenkollegien
  • Arbeitgeber
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  • Berufsgenossenschaften
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  • Dienstboten
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  • Familie
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  • Gefängnis, Gefängnisarbeit
  • Gemeinden, Kommunen
  • Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung (22.6.1889)
  • Gesetz über die Freizügigkeit (1.11.1867)
  • Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (21.6.1869)
  • Gewerbefreiheit
  • Handelsministerium, preußisches
  • Handwerk, Handwerker
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  • Innenminister, preußischer
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  • Jugendliche Arbeiter
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  • Nachtarbeit
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  • Staatszuschuß
  • Streik
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • Versicherungszwang
  • Waisen
  • Wirtschaftsliberalismus
  • Witwen
  • 1Verhandlungen der XXXVI. General-Versammlung der Katholiken Deutschlands in Bochum am 25., 26., 27., 28. und 29. August 1889, Bochum 1889, S. 72─79. Präsident war der Reichstagsabgeordnete Dr. Georg Freiherr v. Herting. »
  • 2Ferdinand Graf von Galen (1831─1906), Rittergutsbesitzer auf Burg Dinklage (Oldenburg), seit 1874 MdR (Zentrum). »
  • 3Dr. Georg Freiherr von Hertling. »
  • 4Vor Graf v. Galen sprach der Reichstagsabgeordnete Karl Freiherr v. Wendt und (kurz) der Zentrumsführer Georg Arbogast Freiherr von und zu Franckenstein. »
  • 5„Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht“ war das Motto des Zentrums. »
  • 6Matthäus 22,21; Markus 12,17; Lukas 20,25. »
  • 73. Mose 19,18; Matthäus 19,19 und 22,39; Markus 12,31. »
  • 8Gemeint sind zwei Regierungsenqueten zur Frauen- und Kinderarbeit bzw. über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter, die 1874 bzw. 1875 durchgeführt worden waren (vgl. Nr. 63 und Nr. 100 Anm. 15 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung). Die Ergebnisse beider Enqueten wurden erst 1877 veröffentlicht. »
  • 9Graf v. Galen nimmt hier auf den ersten sozialpolitischen Antrag der Zentrumsfraktion Bezug, den er am 19.3.1877 in den Reichstag eingebracht hatte; vgl. Nr. 102 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 10Im „Antrag Galen“ von 1877 war nur von „Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken“ die Rede. Auch 1885 forderte das Zentrum nur die Beschränkung der Arbeitszeit verheirateter Fabrikarbeiterinnen auf sechs Stunden täglich (vgl. Nr. 57 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). Eine Forderung nach „Verbot der Arbeit verheirateter Frauen in der Fabrik“ stellte die Zentrumsfraktion im Reichstag nicht. »
  • 11Auch diese Forderungen sind im „Antrag Galen“ nicht zu finden. Ein Verbot der Nachtarbeit von Fabrikarbeiterinnen und Arbeitszeitbegrenzungen erwachsener Arbeiter forderte die Zentrumsfraktion ebenfalls erst ab 1885. »
  • 12Gemeint sind die seit 1885 von Abgeordneten der Zentrumspartei eingebrachten Anträge zur Abänderung von Titel VII der Gewerbeordnung (vgl. Nr. 57 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 13Gemeint ist der am 17.6.1887 beschlossene Gesetzentwurf zur Frauen- und Kinderarbeit bzw. der am 7.3.1888 beschlossene Gesetzentwurf zur Sonntagsarbeit. Beide Gesetze wurden auf Initiative Bismarcks am 19.11.1888 vom Bundesrat abgelehnt (vgl. Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 14Vgl. Bd. 5 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 15Vgl. Bd. 2 der I. Abteilung und Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 16Den Antrag Nr. 157 vom 28.3.1889 hatten die Zentrumsabgeordneten Franz Hitze, Georg Freiherr v. Hertling und Georg Biehl in der zweiten Lesung der Reichstagsberatungen zum Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetz eingebracht, vgl. 47. Sitzung vom 29.3.1889, Sten.Ber. RT 7. LP IV. Session 1888/1889, S. 1089 ff. Demnach sollte der Kreis der versicherungspflichtigen Personen auch hier auf die im § 1 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes genannten Personen beschränkt bleiben, vgl. Unfallversicherungsgesetz vom 6.7.1884, Teilabdruck: Nr. 186 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. Der Antrag wurde im Reichstagsplenum mehrheitlich abgelehnt, wobei sich nicht nur die Vertreter der Kartellparteien, sondern auch einige Zentrumsabgeordnete, wie insbesondere Freiherr v. Franckenstein, dagegen aussprachen. Vgl. Sitzungen vom 29.3. und 30.3.1889, Sten.Ber. RT 7. LP IV. Session 1888/1889, S. 1089 ff. und S. 1123 ff. mit der Abstimmung über § 1 auf S. 1147─1150. Zur Diskussion über den Umfang des Versichertenkreises vgl. Bd. 6 der II. Abteilung dieser Quellensammlung, besonders Nr. 96. »
  • 17Bei der Schlußabstimmung über das „Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“, die am 24.5.1889 stattfand, stimmten 13 Zentrumsabgeordnete für das Gesetz, 78 dagegen. Die namentliche Abstimmung erbrachte insgesamt 185 Stimmen für und 165 gegen das Gesetz, vgl. Sten.Ber. RT 7. LP IV. Session 1888/1889, S. 2001─2003. »
  • 18Pius IX. (1792─1878), 1846 bis 1878 Papst. »
  • 19Das erste Vatikanische Konzil tagte vom 8.12.1869 bis zum 20.10.1870 in Rom. »
  • 20Vgl. Heinrich Pesch, Lehrlingsvereine und Lehrlingsasyle, in: Stimmen aus Maria Laach 40 (1891), S. 313─319. »
  • 21Leo XIII. »
  • 22Ludovico Jacobini (1832─1887), seit 1879 Kardinal, seit 1880 päpstlicher Staatssekretär in Rom. »
  • 23Dr. Kaspar Decurtins (1855─1916), führender Schweizer Sozialpolitiker und Verfechter des internationalen Arbeiterschutzes, Kulturhistoriker, seit 1881 Nationalrat; zum Arbeiterschutz vgl. von diesem: La question de la protection ouvrière internationale: Mémoire presenté au Département fédéral de l‘industrie et de l‘agriculture, Berne 1889. Vgl. Karl Fry, Kaspar Decurtins. Der Löwe von Truns. 1855─1916, Zürich 1949. »
  • 24Im zitierten Schreiben lautet es: hat vorab Ihren Plan »
  • 25Abdruck des auf den 1.5.1889 datierten Schreibens in: Christlich-sociale Blätter 22 (1889), S. 258 f. »
  • 26Hermann von Mallinckrodt (1821─1874), Regierungsrat a. D., Rittergutsbesitzer in Nordborchen (Kreis Paderborn), führender Zentrumspolitiker, 1852─1863 u. 1868─1874 MdPrAbgH, 1867─1874 MdR. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 91, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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