Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

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Abteilung II, 1. Band

Nr. 43

1884 März

Bericht1 des Hannoveraner Professors für Gewerbliche Gesundheitslehre Dr. Julius Post2 an den preußischen Kultusminister Dr. Gustav von Goßler3

Druck

Bericht über eine Besichtigungsreise von betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen: Es gibt nur wenig vorbildliche Einrichtungen; Plädoyer für paternalistische Betriebsführung; Wohlfahrtseinrichtungen und insbesondere „Ältestenkollegien“ sind im Interesse der Unternehmer

Um zu erfahren, welche Fabriken im Deutschen Reich sehenswerte Einrichtungen zum Wohl ihrer Arbeiter getroffen, wandte ich mich an die Herren Gewerberäte bzw. Fabrikeninspektoren und erhielt auch von fast allen die erbetene Auskunft. Danach wurde der Reiseplan für eine erste vierzehntägige Reise folgendermaßen festgestellt und (zum Teil in Begleitung der Herren Gewerberäte, denen ich für ihre Unterstützung zu größtem Dank verpflichtet bin) ausgeführt: 1. Hygiene-Ausstellung in Berlin,4 2. Färberei von Spindler in Köpenick bei Berlin,5 3. Chemische Fabrik Griesheim a[m] Rh[ein],6 4. Farbenwerk vormals Meister, Lucius u. Brüning, Höchst [ Druckseite 166 ] a[m] M[ain],7 5. Fürstlich Wächter[s]bachsche Steingutfabrik in Schlierbach, Kreis Gelnhausen,8 6. Spiegelmanufaktur Waldhof bei Mannheim,9 7. Badische Anilinund Sodafabrik in Ludwigshafen,10 8. Hofmann u. Schoetensack, chemische Fabrik in Ludwigshafen,11 9. Zuckerfabrik Frankenthal in Frankenthal,12 10. Lederfabrik von Cornelius Heyl in Worms,13 11. Lederfabrik von Landauer-Donner in Idstein,14

[ Druckseite 167 ]

12. Emser Blei- und Silberwerke,15 13. David Peters Textilindustrie in Neviges bei Elberfeld,16 14. Franz Brandts mechanische Weberei, M[önchen]gladbach,17 15. Heyes Glasfabrik, Gerresheim,18 16. Fr. Krupp, Gußstahlfabrik in Essen.19

Zur leichteren Übersicht mögen die Hauptergebnisse der Reise schon an dieser Stelle zusammengefaßt werden.

Trotzdem nur solche Fabriken besucht wurden, die sich nach Angabe der Fabrikeninspektoren durch ihre Wohlfahrtseinrichtungen auszeichnen, ist der Gesamteindruck, den ich empfangen habe, doch wesentlich der, daß im allgemeinen selbst in diesen Anstalten noch verhältnismäßig sehr wenig zum Besten der Arbeiter geschehen ist und geschieht. Fast überall sind Kranken-, hier und da auch Invalidenkassen eingeführt. Aber diese machen, wie auch die vorhandenen Badeanstalten, Menagen, Konsumanstalten, Schlafsäle, ja selbst die Arbeiterwohnungen, trotz vielfach vortrefflicher Einrichtung meist den Eindruck, daß der Arbeiter dabei erst in zweiter Linie in Betracht kommt. Vermutlich aus diesem Grund werden sie auch häufig nicht in dem Maß, wie man erwarten sollte, von dem Publikum, für welches sie bestimmt sind, benutzt. Diese Anstalten sind wiederholt, namentlich von den Fabrikeninspektoren [ Druckseite 168 ] beschrieben worden;20 sie sollen daher im folgenden nur soweit besprochen werden, als sie weniger bekannte, nachahmenswerte Bestandteile enthalten. Die eingehendste Betrachtung verdienen die von zwei Firmen, in ihrem Wesen vollständig verschieden ausgeführten Veranstaltungen, von denen es, soweit mir bekanntgeworden, ausführlichere Beschreibungen bislang nicht gibt und die ich daher eingehender behandeln will; es sind dies die Fürstlich Wächter[s]bachsche Steingutfabrik in Schlierbach und Franz Brandts21 (Textilindustrie) in Mönchengladbach. Letzterer bezüglich des Systems sich nähernd, in der Entwicklung jedoch noch nicht soweit vorgeschritten, ist die Fabrik der Firma David Peters in Neviges. Während ich in all den übrigen Geschäften eine gemütliche, patriarchalische Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer nicht zu entdecken vermochte, bestand eine solche bei den drei genannten Firmen sehr ausgeprägt. Hierfür nur einige Belege, die ich, nebenbei bemerkt, nicht etwa den Nächstbeteiligten verdanke: Der Direktor der Wächter[s]bachschen Steingutfabrik, Herr Max Rößler [recte: Rösler],22 befand sich vor einigen Jahren nebst seiner Familie zur Kur in dem einige Meilen von Schlierbach entfernten Solebad Orb. Eines Sonntagnachmittags wurden nun die Bewohner Orbs durch einen nach Hunderten zählenden Zug mit Musik an der Spitze überrascht ─ es waren die Arbeiter der Schlierbacher Fabrik, welche ihrem Direktor einen Besuch abstatten wollten. Die Arbeiter der Brandtsschen Fabrik (Mönchengladbach) feiern regelmäßig verschiedene Feste wie z. B. Weihnachten, Namenstag von Brandts usw. gemeinsam mit der ganzen Familie des Besitzers, und zwar nicht nur in der Art, wie etwa ein Fürst ausnahmsweise zum Volk herabsteigt ─ sondern, um ein Beispiel anzuführen ─, die Brandtsschen Kinder deklamieren, musizieren usw. abwechselnd mit denen der Arbeiter. Nicht nur die Feste, sondern alle Zusammenkünfte, das Mittagsmahl, die Gesang- und Musikproben finden in den Erdgeschoßräumen desjenigen Hauses statt, dessen oberes Stockwerk Herr Brandts, wenigstens im Sommer, bewohnt. In Neviges leitet die Tochter des Herrn Peters23 die Kleinkinderschule des Kindergartens, die Handarbeitsstunden der Fabrikmädchen usw. selbst; das von Herrn Peters zur Erholung der Arbeiter aufgeführte Gebäude „Wohlfahrt“ ist in demselben Stil errichtet und mit gleicher Ausstattung versehen wie sein Privatwohnhaus.

Die Hoffnung, daß diese mustergültigen Einrichtungen immer mehr Nachahmer finden möchten, besitzt eine Stütze in der wertvollsten Erfahrung, welche ich auf der Reise gemacht habe, nämlich der Versicherung, die mir vor allen denjenigen zuteil wurde, welche etwas, sei es viel, sei es wenig, in der in Rede stehenden Richtung getan hatten: daß sich all diese Veranstaltungen reichlich bezahlt machten, daß dieselben keineswegs Opfer der Humanität seien, und zwar machte sich der Gewinn für die betreffenden Fabriken namentlich geltend in der stetigen Abnahme des Wechsels innerhalb der Arbeiterschaft. Aus zahlreichen Fabriken liegen statistische Belege [ Druckseite 169 ] dafür vor24 und beweisen, daß der Wechsel in der Arbeiterschaft geradezu in umgekehrten Verhältnis zu dem Wert der getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen steht. Gleichen Schritt hält damit auch die Zahl der Unfälle: In einer neuen, musterhaft eingerichteten Fabrik ereigneten sich in einem gewissen Zeitraum vierzigmal soviel Unfälle wie in einer alten mit ständigem Personal.25

Die Hygiene-Ausstellung in Berlin lieferte, soweit ich zu beurteilen imstande war, kein auch nur einigermaßen treues Bild der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen. Es fehlte Wesentliches und das Vorhandene veranlaßte häufig Enttäuschungen, wenn man es nachher mit der Wirklichkeit verglich. Dies galt z. B. von den Kruppschen und ebenso von den Spindlerschen Einrichtungen, welch letztere ich von Berlin aus besuchte. Das interessanteste war mir hier ein von den Arbeitern gegründeter und von der Firma kräftig unterstützter Ruderklub. (Eine Tatsache, der ich hier zuerst, später wiederholt begegnete, daß man nämlich in ein und derselben Fabrik mit einem geselligen Verein sehr, mit einem anderen gar nicht zufrieden war, fand stets darin ihre Erklärung, daß, sobald die Firma, wenn auch nur durch ihre Beamten, Fühlung mit diesen Vereinen behielt, der gute Ton gesichert und erhalten blieb.)

In Griesheim war besonders die behagliche Einrichtung eines Lesezimmers mit Bibliothek und Zeitungen, welches sich auch ausgedehnter Benutzung erfreute, zu rühmen. Eine andere, gleichfalls durch die Erfahrung bewährte Einrichtung verdient Nachahmung, nämlich in den Speisesälen die Störenfriede an eine schwarze Tafel zu schreiben; seit Jahresfrist hat die Tafel keinen Namen gezeigt.

Von der an der Strecke Bebra ─ Frankfurt a[m] M[ain] gelegenen Station Wächtersbach aus gelangt man in etwa 1 {1/2} Stunden nach dem unweit Gelnhausen gelegenen Dorf Schlierbach mit der fürstlich Wächtersbachschen Steingut- und Majolikenfabrik. Sämtlich Rohstoffe müssen durch Geschirr26 der Fabrik zugeführt, sämtliche Erzeugnisse auf dieselbe kostspielige Weise an die Bahn geschafft werden. Die Gelegenheit zur Anlage einer Sekundärbahn hat der Direktor vorübergehen lassen, da [ Druckseite 170 ] ihm, wie er sagte, die ersparten Transportkosten den „blauen Montag“, den er infolge der Verkehrszunahme mit in den Kauf bekommen hätte, nicht aufwiegen würden. Direktor Rößler „herrscht“ hier als Angestellter des Fürsten von Wächtersbach27, unterstützt namentlich durch die Gemahlin28 des letzteren, seit etwa 10 Jahren. Die Bezeichnung „herrschen“ ist nicht übertrieben, sie deutet die Stärke wie die Schwäche der dortigen Einrichtungen an. Es ist zu befürchten, daß die letzteren unter einem etwaigen Abgang Rößlers bedenklich leiden werden, es ist fraglich, ob sie sich ohne einen solchen Mann und an Orten mit lebhafterem Verkehr nachahmen lassen; soviel steht jedoch fest, es ist der wohlwollenden Fürsorge Rößlers in Schlierbach gelungen, eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer vom Laufburschen an bis hinauf zum ersten Prokuristen herzustellen und infolgedessen einen Arbeiterstand zu erzielen und in diesem einen Geist, wie er selten gefunden werden möchte. Das Beispiel, welches ich als Kennzeichen des patriarchalischen Charakters des Verhältnisses schon eingangs anführte, möge an dieser Stelle noch um einige vermehrt werden. Wenn ein Arbeiter oder eine Arbeiterin zur Verheiratung die Einwilligung des Direktors einholt, so ziert den Hochzeitstisch das Service aus der Fabrik.29 Nicht nur dem gefallenen Mädchen, sondern auch dem zugehörigen Burschen wird die Arbeit in der Fabrik genommen. Die gute Haltung der Arbeiter findet besonders auch darin ihren Ausdruck, daß vorzugsweise diesen die Ehrenämter von der Gemeinde übertragen werden, sie bilden nicht wie sonst in der Regel die Hefe, sondern die Creme der Gesellschaft. Wechsel im Arbeiterpersonal kommen fast gar nicht vor, sozialdemokratische Keime sind stets rasch verdorrt. Eine sechsjährige Lehrzeit, innerhalb deren auch körperliche Züchtigung des Direktors nicht prinzipiell ausgeschlossen sind, in der unter anderem regelmäßig geturnt werden muß ─ auch seitens der Komptoristen unter 20 Jahren ─, legt den Grund für eine dauernde Tüchtigkeit. Übrigens besteht der Grundsatz, daß die Arbeiter nichts ohne Gegenleistung, ohne Vergütung empfangen. Die Zuschüsse, welche das Geschäft leistet, sind verhältnismäßig gering. Der Lohn schwankt zwischen 2,50 ─ 6 Mark.

Abgesehen von den unmittelbar mit dem Fabrikbetrieb verbundenen Wohlfahrtseinrichtungen, unter denen ich namentlich eine dreimalige Erquickung mit Kaffee zu jedesmal 2 Pfennig hervorheben will, verdienen die Wohnungen besondere Beachtung. Das System hat einen zweiten Preis des Vereins „Concordia“30 (Mainz) errungen. Es liegt demselben das Doppelhaus zugrunde. Für 2 500 Mark wird eine Wohnung mit Gärtchen so weit fertiggestellt geliefert, daß der Bewohner selbst, zum Teil sogar mit eigener Hand, Verschönerungen des Innern, ja sogar einen Ausbau vornehmen kann.31 Die Junggesellen dürfen nicht als Schlafburschen zu Familien ziehen (um die bekannten, so bedenklichen Gefahren in sittlicher Beziehung zu vermeiden); [ Druckseite 171 ] es sind für sie, gleichfalls in Einzelhäusern, Wohnungen, die von älteren Frauen versorgt werden, hergerichtet.

Das eigentliche Bindeglied im außergeschäftlichen Verkehr zwischen dem Direktor und seinem Beamtenpersonal einerseits, den Arbeitern andererseits bilden die Vereine und die damit verbundenen Zusammenkünfte. Zwei- bis dreimal in der Woche finden Vereinigungen, Übungen und Proben der Gesang-, Instrumental-, Lese-, Turn- und Feuerwehrvereine statt. In allen gehören der Direktor oder der eine oder andere seiner Beamten zu den leitenden Persönlichkeiten. Das Geschäft belohnt regelmäßig die besten Leistungen. Die Feuerwehr, aus 40 Mann bestehend, befindet sich unter dem unmittelbaren Kommando des Direktors, welcher sie bei meiner Anwesenheit alarmieren und exerzieren ließ, und ich mußte über das rasche Erscheinen und die vortreffliche Schulung der Leute staunen. Bei allen Anlässen, in denen militärische Aufsicht erwünscht, bildet diese Feuerwehr die Polizei. Auch das Musikkorps mußte Zeugnis von seiner Tüchtigkeit ablegen, der Dirigent, ein Maler in der Fabrik, versteht sogar, ganze Stücke für die einzelnen Instrumente zu setzen. Diese Kapelle konzertiert bei jedem festlichen Anlaß, sie spielt hier die gleiche Rolle wie die Bergmusik in der Knappschaft. Mit den neuesten Fortschritten der Spartechnik ausgestattet, wirkt endlich die Fabriksparkasse; der Umsatz beträgt 30 000 Mark im Jahr. Die Aufseher sind mit Sparmarken versehen, welche sie jederzeit abgeben. Für die jugendlichen Arbeiter besteht der niedrigste Strafsatz darin, daß sie sich für einen bestimmten Betrag Sparmarken kaufen müssen, wodurch ihnen ja das Verfügungsrecht über dieses Sümmchen bis auf weiteres entzogen wird. In welchem Maß der Leiter die Bedeutung der Versorge [Vorsorge?] würdigt, geht daraus hervor, daß er fünfen seiner Leute gestattet hat, Agenturen für Lebensversicherungsgesellschaften zu übernehmen. Im hohen Grad zu bedauern ist, daß Herr Max Rößler in seinen bedeutsamen Bestrebungen durch die Herren Regierungsbeamten ─ er klagte sehr darüber ─ nicht unterstützt wird.

In der Badischen Anilin- und Sodafabrik (Ludwigshafen) war der Gesamteindruck kein sehr befriedigender, wiewohl die Wohnungen ─ fast lauter Familienhäuser ─ nichts zu wünschen übrigließen. Die Bäder ─ große Bottiche aus Eisenblech ─ mußten 20─ 30 Arbeiter gleichzeitig aufnehmen.

Auch die im Besitz einer französischen Gesellschaft stehende und von französischen Ingenieuren geleitete Fabrik Waldhof bei Mannheim bot mit ihren großen, zweistöckigen Arbeiterkasernen nichts Nachahmenswertes. Die Einrichtung der Firma Hofmann & Schoetensack (Ludwigshafen) sowie der Zuckerfabrik Frankenthal, in welch letzterer sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen der Sauberkeit wegen gleichmäßige Waschanzüge tragen, sind beachtenswert, enthalten aber nichts Neues.

Bei Cornelius Heyl in Worms machte die grüne Umrahmung der Speise- und Erfrischungsräume in der Fabrik einen besonders freundlichen Eindruck. Auch die Einrichtung, daß der Erwerb der Wohnungen ermöglicht, für Belegung kleinster Ersparnisse die Gewähr von Vorschüssen, Kranken-, Sterbegeld und Alterspensionen gesorgt ist, daß der Branntwein mit Bier und Kaffee bekämpft, der Leselust Zeitungen entgegengebracht werden, spricht für den wohlwollenden Arbeitgeber, aber dieses Wohlwollen ist doch im Vergleich mit dem von Rößler, Brandts, Peters u. a. ein solches „mit Vorbehalt“.

In Idstein (Lederfabrik von Landauer-Donner) sind die Konsumeinrichtungen so weitgehend ausgebildet (eigene Bäckerei z. B.), daß die nicht zur Fabrik gehörenden Bewohner des Orts über den Rückgang ihrer Geschäfte entrüstet sind.

[ Druckseite 172 ]

Die Emser Bleiwerke zeichnen sich durch vortreffliche Einrichtungen aus, unter denselben sind besonders eine musterhafte Fabrikschule (mit Fortbildungs-Abendunterricht), eine Spar- und Vorschußkasse und Bibliothek hervorzuheben.

Die Wohlfahrtseinrichtungen der Fabrik von David Peters in Neviges bei Elberfeld bieten von den von mir besuchten insofern das Interessanteste, als sie ohne Zuhilfenahme eines konfessionellen Momentes und ohne direktes Eingreifen, wie z. B. in Schlierbach (S. 3), wirken und daher die weiteste Verbreitung ermöglichen. Die Petersschen Hilfskassen, Arbeiterwohnungen usw. wurden bereits so oft beschrieben,32 daß ich hier darüber hinweggehen kann und nur bemerken möchte, wie ich bei Peters im Gegensatz zu manchen anderen auf der Hygiene-Ausstellung vertretenen Wohlfahrtseinrichtungen fand, daß die Wirklichkeit die Beschreibung oder das Modell weit in den Schatten stellte. Ganz besonders fiel mir die große Sauberkeit in den Häusern ─ wir besuchten eine größere Zahl, Vorbereitung der Bewohner war ausgeschlossen ─ auf. Die Jugend machte einen ungemein wohltuenden Eindruck; sie steht, wie schon bemerkt, unter dem unmittelbaren Einfluß von Fräulein Peters, aber auch die Mütter der Kinder dürfen ihren Einfluß geltend machen, da Herr Peters keine Frau nach dem ersten Wochenbett in der Fabrik zuläßt. Daß er diese Maßregel durchsetzen und auf Kinderbewahranstalt verzichten kann, legt am besten Zeugnis für ihn ab. Der Sparkassenzwang und die „Sperrung“ der Ersparnisse bis zu Verheiratung bzw. Erwerbung eines eigenen Grundstücks hat sich vortrefflich bewährt. In neuester Zeit hat Herr Peters, wie bereits erwähnt, ein stattliches, „Wohlfahrt“ genanntes Gebäude mit Park errichtet, in dem die Kinder der Arbeiter vom Kindergarten an bis zur Konfirmation Unterweisung in (männlichen und weiblichen) Handund Gartenarbeiten, die Mädchen auch im Haushalt empfangen, in welchem zugleich Leseräume und Bibliothek untergebracht und die Arbeiterfeste gehalten werden sollen.

Beachtenswert ist das Mittel, welches Herr Peters angewandt, seine Arbeiterschaft in eine besonders günstige wirtschaftliche Lage zu versetzen; wohl wesentlich hierdurch ist es gelungen, den Arbeiterstamm vielfach bis in die vierte Generation in seiner Fabrik festzuhalten. Im geraden Gegensatz zu der gewöhnlichen Erfahrung hat er nämlich gefunden, daß eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf in der Regel 12 Stunden den Erwerb wesentlich steigert. Die Männer verdienen 18 bis 30 Mark die Woche, unter 9 Mark verdient kein Mädchen, 15 Mark ist für kräftige Mädchen der normale Lohn. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Überstundenarbeit, sofern die Leistung nicht herabgeht, wegen besserer Ausnutzung des gesamten Betriebsmaterials verhältnismäßig hoch bezahlt werden kann. Daß die Leistung ─ entgegen den sonst gemachten Erfahrung ─ nicht zurückgeht, erklärt sich vielleicht daraus, daß die Arbeitsräume außerordentlich gesund, namentlich staubfrei sind, daß die Arbeit körperlich nicht so ermüdet wie z. B. in Bergwerken, am Feuer usw., daß die Arbeiter so gesund wohnen und leben.

Beim Besuch der von Franz Brandts in M[önchen]gladbach (mechanische Weberei mit 320 Arbeitern, darunter 120 Mädchen) getroffenen Einrichtungen kann man, da sie gegen einen düsteren Hintergrund grell abstechen, mitunter zweifelhaft werden, ob das, was einem entgegentritt, nicht nur wohlgemeinter Vorschlag statt Wirklichkeit [ Druckseite 173 ] sei. Dennoch ─ und darin liegt ja der hohe Wert dieser Veranstaltungen ─ sind dieselben insgesamt aus einer etwa zehnjährigen Erfahrung heraus gewachsen; die Fabrikordnung33 und die Statuten der verschiedenen Kassen, Vereine usw., aus denen ich im folgenden hie und da einige Sätze zur Erläuterung werde mitteilen müssen, sind unter Mitwirkung des Arbeitervorstandes (s[iehe] w[eiter] u[nten]) entworfen und haben lange, bevor sie niedergeschrieben, gegolten.

Als ich in den großen, mit feinem Geschmack angelegten und sorgfältig gepflegten, parkartigen Garten trat und dann auf das stattliche Gebäude zuschritt, vermutete ich natürlich, daß dies der Sitz des Herrn Brandts sei. Die Aufschrift „Ora et labora“ und „St. Josefshaus“ machte mich zweifelhaft. „Die Fabrikordnung“ sagt darüber S. 49 das Folgende: „Der Zweck des St. Josefshaus mit den umliegenden Gartenanlagen ist: den Arbeitern der Fabrik für ihre freie Zeit einen gesunden, schönen Aufenthalt zu bieten sowie für die verschiedenen, zum Besten der Arbeiter getroffenen Einrichtungen Heimstätte und Mittelpunkt zu bilden. In der freien Zeit stehen demnach die Säle des St. Josefshauses und die Gartenanlagen den Arbeitern sowie ihren Angehörigen zum Aufenthalt offen. Kinder dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen dort weilen. Das Vertrauen in den Ordnungssinn, die Ehrlichkeit und den Anstand der Arbeiter hat sich bisher glänzend gerechtfertigt und wird es hoffentlich auch in Zukunft keiner besonderen Aufsicht oder besonderer Strafbestimmungen bedürfen.“ Es ist erfreulich zu erfahren, wie die kleinen Näschereien an Spalierobst, Wein und dgl., welche anfangs vorkamen, jetzt ganz aufgehört haben. Die Arbeiter betrachten den „Park“ immer mehr als ihr Eigentum, welches sie möglichst schonen.

Im Sommer bewohnt Herr Brandts einen Teil des ersten Stockwerks, einen anderen hat Kaplan Hitze 34, der Generalsekretär des Vereins „Arbeiterwohl“35, zugleich die rechte Hand von Herrn Brandts, dauernd inne. Im Souterrain befinden sich die Küche und Wirtschaftsräume, hier empfangen die Fabrikmädchen auch Anweisung im Kochen. Den größten Teil des Erdgeschosses nehmen einige große Säle ein, welche sich durch Aufzug von Rolljalousien zu einem einzigen (für festliche Gelegenheiten) vereinigen lassen. Hier tagen die Gesang- und Instrumentalvereine, hier befindet sich die Bibliothek, hier wird mittags gespeist, d. h. nur solche, welche keine eigene Familie haben oder z. B. infolge von Krankheiten der Frau unversorgt sind, dürfen gegen geringen Entgelt (25 Pf.) im St. Josefshaus zu Mittag essen, und zwar [ Druckseite 174 ] ist dafür gesorgt, daß die Zusammengehörigen auch gemeinsam speisen können, es ziehen sich nämlich nicht (wie ich es in den anderen Fabriken stets fand) lange Tische- und Bänkereihen durch den Saal, sondern lauter kleine Einzeltischchen, einfach, aber hübsch, mit je 4─6 gleich ausgestatteten Stühlen und hübschem, weißem Porzellangeschirr (auch diesem begegnete ich nur hier), laden zur Erquickung ein. Auf den Bestand und die Festigkeit der Familienbande wird ängstlich gehalten. Hierfür nur ein Beispiel aus der Fabrikordnung: „Unverheiratete junge Leute, die gegen den Willen ihrer Eltern außer dem elterlichen Hause Wohnung nehmen, werden sofort entlassen. Die Auslöhnung findet an Minderjährige selbst nur mit Einwilligung der Eltern statt. Auch bei verheirateten großjährigen Arbeitern und Arbeiterinnen, die im elterlichen Hause wohnen, behält sich der Fabrikherr vor, unter gewissen Umständen die Löhne direkt an Vater oder Mutter auszuzahlen. Vierteljährlich wird den Eltern eine Zusammenstellung der von ihren Kindern verdienten Löhne zugesandt, auch werden denselben die an ihre Kinder gerichteten Briefe eingehändigt, sooft solche einlaufen.“ Nirgends bin ich einer gleichen Sorgfalt in der Überwachung des Verkehrs zwischen den beiden Geschlechtern begegnet. Es heißt darüber in § 5 der Fabrikordnung: „Die weiblichen Arbeiter sollen während der Arbeit, soweit tunlich, von den Arbeitern männlichen Geschlechts getrennt sein. Ebenso ist denselben während der freien Zeit jeder gegenseitige Verkehr untersagt. Zuwiderhandlungen sowie jeder leichtsinnige, der christlichen Sitte widerstrebende Verkehr der jungen Leute ziehen Verwarnung seitens des Arbeitervorstandes und, falls diese fruchtlos, Kündigung nach sich“; ferner bezüglich der Badeeinrichtung: „Der Gebrauch der Bäder ist von morgens {1/2} 8 Uhr bis Mittag den Mädchen ─ nachmittags von 2─7 Uhr den Männern gestattet.“ Als eine Frucht dieser Vorsorge, als ein Beweis für ihre Vortrefflichkeit kann die Tatsache gelten, daß seit 1870 kein Fehltritt eines Mädchens in der Fabrik vorgekommen ist. Herr Brandts gestattet keinem Mädchen nach der Verheiratung in seiner Fabrik wieder Arbeit zu nehmen, es ist auch kaum vorgekommen, daß sie solche etwa in einer anderen gesucht. Ich will gleich an dieser Stelle einschalten, daß sich in M[önchen]gladbach unabhängig von den Einrichtungen des Herrn Brandts, ein mustergültiges Arbeiterinnenhospiz 36 befindet, welches der Unsittlichkeit und schlechten Verpflegung der jungen Fabrikmädchen dadurch entgegentritt, daß es denselben gegen ein Billiges gute, kräftige, aber einfache Verpflegung und Wohnung gewährt, daneben das „Heim“ eines Arbeiterinnenvereins bildet, in dem die Mädchen auf ihren künftigen Beruf als Arbeiterfrau durch Sonntagsunterricht im Nähen, Flicken, Kochen usw. ausgebildet werden. Aus dieser Anstalt ist auch die kleine, rasch berühmt gewordene und verbreitete Schrift hervorgegangen: „Das häusliche Glück.“37 Über die Nähschule der Brandtsschen Fabrik [ Druckseite 175 ] heißt es in dem betreffenden Statut folgendermaßen: „Jede Arbeiterin unter 18 Jahren ist verpflichtet, wöchentlich einmal am Unterricht in der Handarbeit teilzunehmen; mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Besuch der Nähschule freigestellt. Der Unterricht beginnt abends 1 {1/4} Stunde vor dem Schluß der Fabrikarbeit und endet gleichzeitig mit dem Arbeitsschluß. Der Vorstand der Schule besteht aus den beiden Lehrerinnen, der Frau des Fabrikherrn und zwei von diesen gewählten Vertrauenspersonen. Der Unterricht wird in drei getrennten Abteilungen erteilt: In der ersten Abteilung wird ausschließlich unterrichtet im Stricken und Stopfen; in der zweiten Abteilung werden die leichteren Näharbeiten geübt, und zwar: Säumen, glatte und Überhandnähte machen und regelrechtes Flicken; in der dritten Abteilung das Schneiden und Anfertigen von Hemden, Schürzen, Jacken und sonstigen Arbeiten, welche in einer gewöhnlichen Haushaltung nötig oder nützlich sind. Alle anderen Handarbeiten, wie Sticken, Häkeln etc. sind vom Unterricht ausgeschlossen.“

Neben der Sparkasse besteht ein Sparverein mit dem Zweck, den Arbeitern, welchen allein oder doch an erster Stelle die Ernährung einer ─ oft zahlreichen ─ Familie obliegt, hierin eine Erleichterung zu bieten, indem der Sparverein 1. ihnen billigere und bessere Lebensmittel verschafft, als es beim Einzeleinkauf in der Regel möglich ist, 2. sie zur Barzahlung anhält und dem verderblichen Borg ─ diesem bösen Störenfried des Familienlebens ─ ein Ziel setzt, 3. ihnen eine kleine Summe für die Herbsteinkäufe ─ schon durch die pflichtgemäße Einlage von wenigstens 50 Pfennigen pro Woche, ungerechnet die Zinsen und den zu verteilenden Reingewinn ─ sichert, 4. ihnen so überhaupt Anleitung und Sporn zum Sparen gibt, indem sich denselben der Segen des Sparens wie der Barzahlung klar vor Augen stellt. Originell ist die neben einer Kranken- und Familienkrankenkasse bestehende Arbeiterkasse. Ich entnehme dem Statut die folgenden Paragraphen: § 1. Sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen sind zum Beitritt der Kasse verpflichtet. § 2. Jedes Mitglied zahlt von dem verdienten Taler einen Beitrag von 2 (alten) Pfennigen (von drei Mark 1 2/3 Reichspfennige), der Fabrikinhaber gibt von den Gesamtbeiträgen dieser Art 50 Prozent als Zuschuß. § 3. Die Verwaltung der Kasse wird geführt vom Vorstand der Krankenkasse unter Zuziehung des von den Arbeitern zur Kontrolle der Zuspätkommenden aus ihrer Mitte gewählten Meisters oder Arbeiters. Der Fabrikherr hat zwei Stimmen im Vorstand. § 4. Der Vorstand trifft nach Majorität die Bestimmungen über die Verwendung der Fonds der Kasse. § 5. Zweck der Kasse ist 1) an die einzelnen Mitglieder Vorschüsse zu erteilen, wenn deren Notwendigkeit nachgewiesen wird; die Rückzahlung vereinbart der Vorstand mit dem Vorschußempfänger; 2) besondere Unterstützung zu gewähren, in Form von Schenkungen, sowohl einmalige wie länger andauernde, an Mitglieder, deren Frauen und deren Kinder; 3) Anschaffungen für die Arbeiter und Engroseinkäufe zu machen in Lebensmitteln, Kohlen etc. unter Bedingung der sofortigen oder späteren Zahlung; 4) für die Arbeiter Anschaffungen zu machen nach anderen Richtungen hin, als Bücher, Zeitschriften etc.; ferner hat der Vorstand Zwecke der Erholung, der Gesundheitspflege38 und andere ähnliche soweit als möglich zu fördern und die Mittel dazu aus der Kasse zu bewilligen. § 6. Alle Strafgelder kommen der Arbeiterkasse zugute, wenn solche nicht ausdrücklich den Charakter einer Entschädigung für verdorbene Ware oder Maschinen etc. haben. Ebenso allenfallsige Schenkungen, die nicht zu einem ausgesprochenen [ Druckseite 176 ] anderen Zweck der Fabrik resp. den Arbeitern zugewandt werden. § 7. Die Arbeiterkasse hat die Pflicht, zugunsten der Krankenkasse einzutreten, wenn letztere in ihren Fonds erschöpft ist.

Die bedeutsamste unter den Brandtsschen Einrichtungen ist jedenfalls das Ältestenkollegium oder der Arbeitervorstand. Diesem Institut ist meines Erachtens nach noch eine große Zukunft vorbehalten; ihm scheint die Mission geworden, die Schwierigkeiten im Verkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in großen Industrien aus dem Weg zu räumen. Den Grundgedanken des Ältestenkollegiums faßt Kaplan Hitze in folgenden Worten zusammen: „Eine lebendige, eine gegenseitige, gebende und empfangende Verbindung zu schaffen zwischen Fabrikherr und Arbeiter, daß sie sich verstehen, zusammen raten und taten und als zusammengehörig sich fühlen lernen. Es gibt so viele Motive der Verbindung und Freundschaft zwischen Herrn und Arbeiter, daß dieselben nur zur Auswirkung zu kommen brauchen, um allen sozialen Gegensatz zu vergessen, und die dazu berufene Institution ist das Ältestenkollegium.“39 In der Fabrikordnung heißt es [in] § 7 darüber: „Der Vorstand der Arbeiter-, Kranken- und Familienkrankenkasse, durch das Vertrauen der Arbeiter berufen, soll als ‚Ältestenkollegium‘ das vermittelnde Organ sein zwischen dem Prinzipal und den Arbeitern, unter Umständen auch unter den Arbeitern selbst. Er soll es so für seine besondere Aufgabe und Pflicht erachten, den Geist der Zusammengehörigkeit, der Ordnung, der Gerechtigkeit und der guten Sitte in der Fabrik zu wecken und zu fördern. Die bezüglichen Rechte und Pflichten sind bestimmt und geregelt durch ein Statut für den Arbeitervorstand als Ältestenkollegium.“ Aus diesem Statut des Arbeitervorstandes hebe ich folgende Bestimmungen hervor: „Speziell ist es Aufgabe des Vorstandes a) auf treue Beobachtung der Fabrikordnung, der sittlichen wie der technischen Bestimmungen derselben zu achten und, wenn nötig, Verwarnung und Strafen auszusprechen; b) Abänderungen und Ergänzungen der Fabrikordnung, wo solche notwendig und wünschenswert erscheinen, sowie Vorschläge anderer Art, die in das Gebiet des Arbeitervorstandes fallen, für die Tagesordnung vorzuschlagen und, falls nach § 2 kein Einspruch des Fabrikherrn erfolgt, zur Beratung zu bringen; c) bei Streitigkeiten zwischen Arbeitern der Fabrik, die öffentlich bekannt und für das gute Verhältnis und den Frieden in der Fabrik störend sind, die Streitenden vorzuladen und auf Beilegung der Streitigkeiten zu wirken, eventuell Genugtuung und Strafe dem schuldigen Teil aufzulegen. Ebenso hat jeder Arbeiter das Recht, die Vermittlung des Vorstandes bei Streitigkeit mit anderen Arbeitern der Fabrik, auch solchen privater Natur, anzurufen. § 2. Die Tagesordnung jeder Vorstandssitzung ist vorher dem Fabrikherrn vorzulegen; dieselbe unterliegt als Ganzes wie in den einzelnen Teilen seiner Genehmigung und hat derselbe das Recht, ungeeignet erscheinende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen. § 3. Die Beschlüsse und Entscheidungen des Vorstandes sind in ein Protokollbuch einzutragen mit den Unterschriften des Vorstandes; durch die Unterschrift des Fabrikherrn erhalten dieselben bindende Kraft und sind sie in diesem Falle durch die zuständigen Organe zur Ausführung zu bringen. Der Fabrikherr hat das Recht, die Genehmigung zu versagen, Abänderungsvorschläge zu machen und den Gegenstand zu nochmaliger Beratung auf die Tagesordnung zu setzen. § 4. Dem Vorstand steht es zu, Vertrauensmänner aus den verschiedenen Abteilungen der Fabrik zu wählen, [ Druckseite 177 ] die ihn in Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. § 5. Spezielle Aufgabe der Vertrauensmänner wie der einzelnen Vorstandsmitglieder ist es noch, zum Schutz der ihnen unterstellten Arbeiter und der Interessen der Fabrik a) über Übelstände in der Fabrik, z. B. über schlechtes Material, über ungenügende Vorarbeit in den einzelnen Betriebsteilen, über Nachlässigkeit und Parteilichkeit bei Zuteilung der Arbeit durch die Angestellten, über Fehler an den Maschinen und ungeeignete Einrichtungen irgendwelcher Art, den höheren Angestellten oder dem Prinzipal in schicklicher und geeigneter Weise Anzeige zu machen; b) darauf zu achten, ob die Sicherheitsvorrichtungen und die für die Gesundheit der Arbeiter getroffenen Einrichtungen in gutem Zustand sind resp. von den Arbeitern zweckentsprechend benutzt und die dahin zielenden Vorschriften treu innegehalten werden sowie in entsprechender Weise Anzeige zu machen, wenn Arbeiter sich zu Arbeiten melden oder angestellt werden, die augenfällig der Gesundheit und den Kräften und Fähigkeiten derselben nicht entsprechen; c) in Notfällen, von denen die Arbeiter betroffen werden, sich nach den häuslichen Verhältnissen derselben zu erkundigen und dann für dieselben sich beim Prinzipal oder beim Vorstand zu verwenden; d) dafür zu sorgen, daß die den älteren Arbeitern zur Ausbildung unterstellten jugendlichen oder neuen Arbeiter von ersteren in der richtigen Weise behandelt und zu schnellem und gutem Arbeiten angeleitet werden; e) auf gute sittliche Führung der jugendlichen Arbeiter auch außerhalb der Fabrik achtzuhaben. § 7. Der Fabrikherr legt in der Regel alle die Fabrikordnung und das Wohl der Arbeiter betreffenden Angelegenheiten dem Vorstand zur Beratung vor, unbeschadet des Rechts jedoch, auch unabhängig vom Arbeitervorstand Anordnungen zu treffen.“ Es ist interessant, daß bislang noch kein Beschluß des Arbeitervorstands ein „Veto“ des Fabrikherrn nach sich gezogen hat, daß sogar Feststellung des Lohnes bei neuen Arbeitsarten, ferner Entlassungen von Arbeitern durch den Arbeitervorstand herbeigeführt worden sind. Das Statut bestimmt darüber folgendes: „Geldstrafen, die den Betrag von 50 Pfennig für den einzelnen Fall oder die einzelne Arbeit übersteigen sowie die Strafe der Entlassung kann ─ außer in den Fällen, wo der Fabrikherr persönlich diese Strafen verhängt ─ nur der Arbeitervorstand festsetzen. Gegen Strafen unter 50 Pfennig, die von dem Obermeister oder von dem Vorsteher der Wiegkammer oder durch die Fabrikordnung als solche, z. B. für Zuspätkommen etc. festgesetzt werden, steht dem Arbeiter, wenn er dieselben für ungerecht oder für zu hoch erachtet, der Appell an den Vorstand offen. Strafen, die der Fabrikherr persönlich verhängt, unterliegen nicht der Kompetenz des Vorstandes. Alle Strafgelder, welche nicht als Entschädigung für verdorbene Ware oder für leichtsinnig verursachten Schaden gezahlt werden, fließen in die Arbeiterkasse.“ Die segensreiche Wirksamkeit dieser Körperschaft tritt recht deutlich hervor, wenn man dieselbe einmal in ihrem Vorgehen begleitet und verfolgt: „Die Arbeiterinnen F. und Z. werden verwarnt wegen eines leichtsinnigen Verhältnisses mit jungen Arbeitern in einer anderen Fabrik, mit denen sie abends spät noch Zusammenkünfte halten, und ihnen im Fall, daß das Verhältnis nicht total aufgehoben werde, mit Entlassung gedroht. Zugleich soll den Müttern Mitteilung gemacht werden. Der Arbeiterin F. soll der Vorstandsbeschluß durch ein Mitglied des Vorstandes, das der Familie nahesteht, übermittelt werden, die Z. soll mit ihrer Mutter zum Prinzipal beschieden werden, um von diesem die Verwarnung zu erhalten. In beiden Fällen war der Erfolg der beste. Die Arbeiterin X. wird wegen eines Verhältnisses mit einem verkommenen Burschen direkt und sofort entlassen. Sie hatte schon früher eine Verwarnung wegen unanständiger Redensarten erhalten. Und wie richtig der Vorstand gehandelt hatte, [ Druckseite 178 ] zeigte sich später auch hier wieder. Wie der Arbeitervorstand für die Autorität der Eltern wacht, zeigt folgende Verhandlung. Der Arbeitervorstand hatte in Erfahrung gebracht, daß jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen ihren Eltern den Lohnzettel zu unterschlagen wußten, sei es nun, daß sie die Zahlen änderten, sei es, daß sie Lohnzettel älteren Datums mit kleineren Zahlen vorzeigten; ja, sie hatten sich sogar Formulare zu verschaffen gewußt und ließen dieselben von Freunden ausfüllen. Selbstverständlich war es für den Arbeitervorstand, daß dem ein Riegel vorgeschoben werden müsse im Interesse der Eltern wie der Kinder, die dadurch zu Lug und Trug und Verschwendung herangebildet würden; nur das Mittel war zweifelhaft. Allein in langer Beratung wurde auch das gefunden, und es war sogar verhältnismäßig naheliegend: Alle zwei Monate sollten vom Komptoir aus den Eltern die Lohnbezüge ihrer Kinder an den einzelnen Lohntagen direkt per Post zugesandt werden. Ein Beispiel nach anderer Richtung: Der Arbeiter O. fängt angetrunken in einem Wirtshaus Händel an. Meister N. sucht ihn zu beruhigen, allein O. wendet sich nun gegen diesen und ergeht sich in den rohesten und ungerechtesten Schimpfereien. Meister N. bringt die Sache an den Arbeitervorstand. Dieser bestimmt: Arbeiter O. muß, wenn er noch länger auf der Fabrik beschäftigt werden will, Abbitte leisten und seine Einwilligung dazu geben, daß sein ganzer Lohn direkt an seine Mutter ausgezahlt wird. Letzteres hatte den Zweck, die Mutter, um deren[t]willen er eigentlich in Arbeit belassen wurde, zu schützen, zugleich aber auch den Sohn vor zu vielem Geld, das dann vertrunken wurde, zu bewahren. Ein Arbeiter verkehrte auffallend viel mit Angehörigen einer anderen Fabrik. Ein Vorstandsmitglied hatte ihn schon aus sich deshalb zur Rede gestellt und ihn gewarnt, sich nicht mißbrauchen zu lassen. Plötzlich wurde bekannt, wie es sich um Mitteilungen technischer Art handelte und ein Meister der fremden Fabrik mit Hilfe des in Verdacht stehenden Arbeiters sich schon Eingang in die Fabrik zu verschaffen gewußt hatte. Sofort wurde eine Vorstandssitzung anberaumt und festgestellt: Der Arbeiter X. hat zwar wegen seiner treulosen Handlung sofortige Entlassung verdient; mit Rücksicht auf seine Frau und Kinder aber soll von derselben abgesehen werden, wenn er zu Protokoll erklärt, daß er seinen begangenen Fehler einsieht und in Zukunft nicht wieder ähnliches vorkommen soll. Es herrschte eine Stimme der Entrüstung über solch treuloses Handeln, und man wünschte, der Mann möge fortgehen. Der Arbeiter wollte denn auch seinen Kopf nicht beugen und trat aus. Bei der Aufnahme neuer Arbeiter wird durchaus nicht ängstlich verfahren, auch nicht erst Nachforschung über deren Vergangenheit gehalten. So kommt es oft, daß Arbeiter, deren Vergangenheit durchaus nicht gerade die beste war, aufgenommen werden. Es ist nun äußerst interessant, wie diese Arbeiter sich allmählich in die gegen die bisherige Umgebung ihnen völlig neue hineinleben; anfangs vielleicht mit Widerstreben, vielleicht recht oft anstoßend; wie die älteren Arbeiter Geduld und Nachsicht mit ihnen haben, wie sie sich aber nach und nach verstehen lernen und allmählich aus bisher unverträglichen, nachlässigen, leichtsinnigen und launigen solide, gute Arbeiter werden. Selbst im äußeren der Arbeiter merkt man bald die Veränderung ─ es ist bloß eine „Luftveränderung“, die aber schon manchem Fabrikarbeiter die sittliche Gesundheit wiedergebracht, manche Familie aus dem drohenden Ruin gerettet hat. Wie sehr der Arbeitervorstand selbst auf diesen still erobernden Einfluß des guten Geistes der Fabrik auf den neuen Arbeiter baut, geht daraus hervor, daß derselbe schon mehrere Male Klagen gegen neu aufgenommene Arbeiter einfach mit der Erwägung abwies: „Das sei ein neuer Arbeiter ─ der würde sich schon mit der Zeit ändern.“

[ Druckseite 179 ]

Wenn ein Weber gerade eine schlechte Kette hat, und er ist z. B. ein Familienvater, so kann das am nächsten Lohntag sehr verhängnisvoll für ihn werden. Aber auch ganz abgesehen von dieser materiellen Schädigung: Die Widerwärtigkeiten und unglücklichen Zufälle werden stets sehr bitter empfunden und benehmen die Arbeitslust. Gerade hier liegen zugleich große Versuchungen zu Unterschlagungen und Veruntreuungen. Die schlechten Spulen werden beiseite geschafft, die Arbeit übereilt, um von ihr abzukommen. Hier ist so recht wieder das Gebiet des Arbeitervorstands. Der so betroffene Arbeiter wendet sich an diesen, der dann die Sache untersucht und dem Arbeiter eine entsprechende Entschädigung zuweist, vielleicht die Arbeit an solche gibt, die die Schwierigkeiten leichter überwinden usw., zugleich aber auch Abhilfe für die Zukunft schafft. Auch hier wieder trifft das Interesse der Arbeiter und des Fabrikherrn zusammen, liegt die Kontrolle über das Arbeitsmaterial in besten Händen. Der Arbeitervorstand hat so dem Fabrikherrn schon viel Ärger und viel Anträgerei gespart und überhebt ihn der Verantwortlichkeit, der Mühe langer Untersuchungen, der Gefahr einseitiger Urteile etc., denen sich sonst der Fabrikherr nicht entziehen kann. 40 Aller dieser Sorge ist er überhoben und weiß sie in den besten Händen. Auch hier kann man sagen: Man weiß nicht, ob man die Einführung eines solchen Kollegiums mehr im Interesse der Arbeiter oder aber dem des Herrn wünschen soll. Letzterer ist jedenfalls mancher Verantwortung überhoben. Daß die einzelnen Mitglieder des Arbeitervorstands häufig einen geradezu seelsorgerischen Einfluß auf ihre Mitarbeiter ausüben können, daß das ganze Institut aber auch als ein Stück „selfgovernment“ ein vortreffliches, wertvolles Bildungsmittel, darauf braucht wohl kaum hingewiesen zu werden. Häufig ist mir von sehr wohlwollenden Arbeitgebern der Vorhalt gemacht worden, die Arbeiter setzten ihrer selbstlosen Fürsorge nicht nur hochgradige Sprödigkeit, nein, Mißtrauen und Argwohn entgegen und Undank sei überhaupt stets der Lohn. So erzählte mir einer, er habe von der bekannten kleinen Schrift, welche vom Verein „Concordia“ herausgegeben ist, „Wie nährt man sich gut und billig?“41 einige Hundert Exemplare angekauft und unter die Arbeiter verteilen lassen. Was sei der Dank gewesen?: „Will der Kerl uns auch noch vorschreiben, was wir kochen sollen?“ Gesetzt, der Betreffende hätte seinem Ältestenkollegium ─ es dürfte auch der Vorstand der Kranken- oder einer anderen Kasse sein ─ anheimgegeben, die Schrift einmal im Hinblick darauf anzusehen, ob sie sich wohl für den Arbeiter eigne. Zustimmendenfalls ─ und dieser Fall darf mit Sicherheit angenommen werden ─ hätte er seine Hundert Exemplare dem Arbeitervorstand zur Verfügung gestellt. Durch diesen Kanal hätten sie ganz gewiß den rechten Weg gefunden. Das Institut ist ja bekanntlich auch keineswegs etwas ganz Neues. So wirkt z. B. das Ältestenkollegium der Marienhütte42 laut § 11 des Statuts auch als [ Druckseite 180 ]Sühngericht“, selbst für Streitigkeiten privater Natur. Es ist das ein fruchtbares Gebiet und empfiehlt sich dasselbe um so mehr, als der dieselben Ziele verfolgende, bereits 1865 gegründete „Friedensverein“ der Georg[s]marienhütte43 bei Osnabrück sich ebenfalls aufs beste bewährt hat. Wesentlich gleichlautend mit dem Statut der Marienhütte ist dasjenige des vor zwei Jahren gebildeten Ältestenkollegiums für die (ca. 100) Arbeiter der „Wilhelmshütte“, Aktiengesellschaft für Maschinenbau und Eisengießerei, Zweigniederlassung Waldenburg, nur daß vorläufig ein Beamter als Protokollführer mit beratender Stimme demselben beigeordnet ist. Das Ältestenkollegium verwaltet außerdem die Werksbibliothek und veranstaltet die jährlichen gemeinsamen Vergnügungen.

Wenn einen häufig aus all den Kassen, Vereinen usw., welche mit der Brandtsschen Fabrik in Verbindung stehen, etwas wie republikanischer Geist anweht, so bleibt doch die persönliche Fühlung des Fabrikherrn mit seinen Leuten ein wertvoller Bestandteil. Herr Brandts verfolgt genau die Verdienste jedes einzelnen seiner Arbeiter, forscht, sobald derselbe bei einem Weber, z. B. bis zum Betrag von durchschnittlich 3 Mark sinkt oder gar darunter hinabgeht, den Ursachen nach und schafft Wandel, sei es durch Anmahnung, sei es durch Änderung der Arbeit; er führt sogar Buch über jede seiner Arbeiterfamilien, nimmt teil an den Lebensereignissen derselben, versieht z. B. jeden neubegründeten Hausstand mit einem Beitrag zur Linnenaussteuer; die Hauptfeste des Jahres feiert er, wie schon erwähnt, mit seiner gesamten Familie gemeinschaftlich und in sehr taktvoller Weise mit seinen Arbeitern; es empfangen z. B. am Weihnachtsfest die Unbemittelten die ihnen von der Firma zugedachten Geschenke nicht bei Gelegenheit der gemeinsamen Feier, bei dieser gibt es nur Kleinigkeiten, sondern nachher, „im Geheimen“. Die Leiter dieser Feste haben den Eindruck, daß dieselben immer befriedigender ausfallen.

Ich habe schon eingangs erwähnt, daß mir sämtliche Fabrikanten, welche Wohlfahrtseinrichtungen getroffen, erklärten, dieselben hätten sich bezahlt gemacht. In ganz M[önchen]gladbach gesteht man auch bereitwilligst ein, daß die Brandtssche Fabrik die besten Arbeiter besitze, gleichsam die Elite. Ein Brandtsscher Arbeiter, bei dem ein Arbeiter aus einer anderen Fabrik um die Tochter anhielt, beschied den Antragenden dahin, er möge zunächst zusehen, in der Brandtsschen Fabrik anzukommen. Die Brandtsschen Einrichtungen zeigen übrigens auch, wie direkt die Produktivität der Arbeiter gesteigert worden ist, indem trotz geschäftlichen Stillstandes die Löhne, wohl wesentlich infolge erhöhter Leistungsfähigkeit, welche durch Prämien angespornt wird, ständig gestiegen sind.

Es liegt nicht fern, den geschilderten Erfolg der Intensität des spezifisch konfessionellen Geistes, welcher das Ganze und seinen Leiter beseelt, zuzuschreiben und damit die Bedeutung der Brandtsschen Schöpfungen in ihrer Beispielskraft herabzusetzen; allein Kaplan Hitze bemerkt hierüber: „Es sei noch ausdrücklich konstatiert, daß religiöse Einrichtungen an der B[randts]schen Fabrik nicht bestehen, daß kein Arbeiter nach seinem Glaubensbekenntnis gefragt wird oder ob er Sozialdemokrat [ Druckseite 181 ] etc. ist oder wie er gewählt hat. Auch über die Ausübung der spezifisch religiösen Pflichten wird nicht Wache gehalten ─ der sittliche Ernst schützt auch vor religiöser Pflichtvergessenheit.“44 In der Tat befinden sich unter den Arbeitern auch eine Anzahl Evangelische; die Sprüche, mit denen das St. Josefshaus in seinen verschiedenen Teilen geschmückt ist, machten eher einen rationalistischen als einen katholischen Eindruck. Hitze schließt mit dem Satz, mit dem ich mich von den Brandtsschen Einrichtungen verabschiede: „Die sittlichen Fonds sind auch ein Kapital, mit dem der Fabrikherr mehr rechnen sollte, als es gewöhnlich geschieht.“45

Auf der Folie der eben geschilderten Wohlfahrtspflege erscheinen die von Herrn Heye 46 (Glasfabrik Gerresheim) getroffenen, sehr anerkennenswerten Veranstaltungen bescheiden. Interessant ist, daß Heye die achtstündige Schicht eingeführt hat, deshalb dann die Akkordsätze erhöhte, dieselben aber später wieder herabsetzen durfte, weil die Leistung bald die gleiche Höhe erreichte wie bei zehnstündiger Schicht. Für Herrn Heye liegt eine große Schwierigkeit bei seinen, von Wohlwollen getragenen Einrichtungen darin, daß er es mit fremden, hergelaufenen, ziemlich verwilderten Arbeitern zu tun hat. Herr Heye hat den ─ mit Recht angefochtenen ─ Grundsatz (im Gegensatz zu Brandts‘), möglichst viel für die Arbeiter ohne Gegenleistung derselben zu tun. So bezahlt er ihnen Steuern, läßt sie ohne Entgelt wohnen, versieht sie mit etwas Gartenland ohne Mietserhebung usw. Das von ihm eingerichtete „Gasthaus“ mit hübschem Versammlungszimmer verdient alle Anerkennung.

Den Abschluß der Reise bildete das großartigste, auch in seiner Gastfreundschaft vornehme Geschäft, welches aber leider für meinen Zweck die geringste Ausbeute gewährte. Betreffs Ausdehnung und Entwicklung suchen die Wohnungen, Konsumanstalten usw. von Krupp ihresgleichen, scheinen jedoch zumeist nur die materielle Wohlfahrt zu fördern und ermangeln der Individualisierung, welche freilich angesichts der große Anzahl der Arbeiter (11 000 mit etwa 50 000 Angehörigen) auch große Schwierigkeiten bieten möchte. Eine interessante Tatsache, die mir auch in anderen Fabriken bestätigt wurde, muß ich zum Schluß hier mitteilen, daß es nämlich gelungen, den Genuß der Spirituosen, sogar des Biers zu verdrängen, und zwar weit mehr noch als durch Kaffee durch gute Milch.

[ Druckseite 182 ]

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  • Schlierbach (Kreis Gelnhausen)
  • Wächtersbach (Kreis Gelnhausen)
  • Waldhof (Mannheim)
  • Worms

Personen

  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833–1907) , Staatssekretär des Innern
  • Bosse, Robert (1832–1901) , Direktor der II. Abteilung im Reichsamt des Innern
  • Brandts, Franz Anton (1801–1873) , Textilfabrikbesitzer in Mönchengladbach
  • Brandts, Franz (1834–1914) , Textilfabrikbesitzer in Mönchengladbach
  • Freudenberg, Max (1835–1905) , Bergwerksdirektor in Ems
  • Heye, Caspar Hermann (1792–1864) , Glasfabrikbesitzer in Obernkirchen
  • Heye, Ferdinand (1838–1889) , Glasfabrikbesitzer in Gerresheim
  • Heyl, Cornelius (1792–1858) , Lederfabrikbesitzer in Worms
  • Heyl, Wilhelm (1843–1923) , Lederfabrikbesitzer in Worms, MdR (nationalliberal)
  • Hitze, Franz (1851–1921) , Priester, Generalsekretär des katholischen Unternehmerverbands „Arbeiterwohl“ in Mönchengladbach, MdPrAbgH, MdR (Zentrum)
  • Hofmann, Dr. P. W. , Chemiefabrikbesitzer in Ludwigshafen
  • Krupp, Alfred (1812–1887) , Stahlindustrieller in Essen
  • Krupp, Friedrich (1787–1826) , Stahlindustrieller in Essen
  • Liesen, Heinrich Hubert Johannes (1840–1896), Kaplan in Mönchengladbach
  • Peters, David (1808–1874) , Textilfabrikbesitzer in Neviges (Landkreis Mettmann)
  • Peters, David (1837–1891) , Textilfabrikbesitzer in Neviges (Landkreis Mettmann)
  • Rösler, Max (1840–1922) , Direktor der Wächtersbachschen Steingutfabrik in Schlierbach (Kreis Gelnhausen)
  • Schlittgen, Johann Friedrich (1842–1908) , Direktor der Marienhütte in Kotzenau (Kreis Lüben)
  • Schoetensack, Otto (1850–1912) , Chemiefabrikbesitzer in Ludwigshafen
  • Wilhelm I. (1797–1888) , Deutscher Kaiser und König von Preußen
  • Wintzer, Karl (1829–1881) , Generaldirektor der Georgsmarienhütte bei Osnabrück
  • Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach, Anna , Fürstin zu, geb. Gräfin Dobrzensky von Dobrzenicz (1852–1913) , Ehefrau von Friedrich-Wilhelm Fürst zu Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach
  • Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach, Friedrich-Wilhelm Fürst zu (1850–1933) , Standesherr in Wächtersbach

Firmen

  • Badische Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen
  • Brandts, Franz, Weberei in Mönchengladbach
  • Chemische Fabrik Griesheim
  • Emser Blei- und Silberwerke
  • Farbwerke Höchst
  • Georgsmarienhütte, Osnabrück
  • Heye, Glasfabrik in Gerresheim
  • Heyl, Cornelius, Lederfabrik in Worms
  • Hofmann & Schoetensack, Chemiefabrik in Ludwigshafen
  • Krupp, Gußstahlfabrik in Essen
  • Landauer-Donner, Lederfabrik in Idstein
  • Marienhütte, Kotzenau (Kreis Lüben) (Chocianów)
  • Peters, David, Textilfabrik in Neviges (Landkreis Mettmann)
  • Spiegelmanufaktur Waldhof (Mannheim)
  • Spindler, Färberei in Köpenick
  • Wächtersbachsche Steingutfabrik in Schlierbach (Kreis Gelnhausen)
  • Wilhelmshütte, Waldenburg (Wałbrzych)
  • Zuckerfabrik Frankenthal

Sachindex

  • Alkoholismus
  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Arbeitervereine, siehe auch Gewerkvereine
  • Arbeitervertretung, Ältestenkollegien
  • Arbeitszeit
  • Beamte
  • Beiträge zur Arbeiterversicherung
  • Bergarbeiter
  • Berufsgenossenschaften
  • Bundesregierungen
  • Christentum
  • Etat, Reichsetat
  • Fabrikarbeiter
  • Fabrikinspektoren
  • Fabrik(kranken)kassen
  • Fabrikordnungen
  • Familie
  • Fortbildungsschulen
  • Frauenarbeit
  • Gastwirtschaften
  • Gefahrenschutz
  • Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (21.10.1878)
  • Haushaltungsschulen
  • Heirat, Ehe
  • Hilfskassen
  • Hygieneausstellung, Berlin
  • Jugendliche Arbeiter
  • Kindergärten
  • Kohlen
  • Konsumvereine
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Lebensversicherungen
  • Lehrer
  • Lehrlinge
  • Lohn
  • Maschinen
  • Montag, blauer
  • Parteien
  • Parteien – Sozialdemokraten
  • Polizei
  • Presse
  • Presse – Arbeiterwohl
  • Reichstag
  • Revolution
  • Selbstverwaltung
  • Sittlichkeit der Arbeiter
  • Soldaten
  • Sparkassen
  • Steuern
  • Thronreden
  • Thronreden – 6.3.1884
  • Trennung der Geschlechter bei der Arbeit
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • Vereine und Verbände
  • Vereine und Verbände – Arbeiterwohl. Verband katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde
  • Vereine und Verbände – Concordia. Verein zur Förderung des Wohls der Arbeiter
  • Weber
  • Witwen
  • Wohnung, siehe auch Hausbesitz
  • Zinsen
  • 1GStA Berlin I. HA Rep. 77 Tit. 307 Nr. 83 Bd. 3, fol. 164─169 Rs.Der hier abgedruckte Bericht ist eine Vorstudie zu Jul. Post, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen. Band I. Die Kinder und jugendlichen Arbeiter, Berlin 1889; Jul. Post/H. Albrecht, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen. Band II: Die erwachsenen Arbeiter, Berlin 1893. »
  • 2Dr. Julius Post (1846─1910), Chemiker, seit 1884 Professor für technische Chemie bzw. gewerbliche Gesundheitslehre an der Technischen Hochschule in Hannover. »
  • 3Dr. Gustav von Goßler (1838─1902), seit 1881 preußischer Kultusminister. »
  • 4Die „Allgemeine Deutsche Ausstellung auf dem Gebiet der Hygiene und des Rettungswesens“ war am 10.5.1883 in Berlin eröffnet worden; vgl. Paul Börner (Hg.), Bericht über die allgemeine deutsche Ausstellung auf dem Gebiet der Hygiene und des Rettungswesens in Berlin, 1882/83, 3 Bde., Breslau 1885/1886. »
  • 51832 von Wilhelm Spindler in Berlin gegründete Färberei, die 1871 nach Köpenick (heute Berlin) umsiedelte (Spindlersfeld). Die Firma wurde seit dem Tod des Firmengründers von dessen Sohn Karl Spindler geleitet. Zu den Wohlfahrtseinrichtungen vgl. Jahres-Berichte der Königlich Preußischen Gewerberäthe nebst den Berichten der Bergbehörden über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf den Bergwerken, Salinen und Aufbereitungsanstalten Preußens während des Jahres 1888, Berlin 1889, S. 24─26; vgl. Statut der Sparkasse für die Arbeiter und Arbeiterinnen des W. Spindler’schen Geschäfts in Berlin und Spindlersfeld bei Köpenick, in: Die Einrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter der größeren gewerblichen Anlagen im preußischen Staate, Teil 3, Berlin 1876, S. 9. »
  • 6Die Chemische Fabrik Griesheim war 1856 als Düngemittelfabrik gegründet worden (Arbeiterzahl im Jahr 1883 etwa 600); kaufmännischer Direktor war seit 1856 der Vorsitzende des Mittelrheinischen Fabrikantenvereins Ludwig Gockel. Die Fabrik verfügte (seit 1860) über eine Kranken- und Unterstützungskasse, eine Sparkasse und Arbeiterhäuser, ab 1872 war ein Fabrikarzt tätig; vgl. 75 Jahre Chemische Fabrik Griesheim-Elektron, Frankfurt/M. 1938, S. 85─87; vgl. Dieter Wagner, Innovation und Standort. Geschichte und Unternehmensstrategien der Chemischen Fabrik Griesheim 1856─1925, Darmstadt 1999, S. 45─47. »
  • 71863 gegründete Farbenfabrik in Höchst (heute Stadtteil von Frankfurt/M.), ab Ende 1879 Aktiengesellschaft Farbwerke Höchst. Zu den Wohlfahrtseinrichtungen vgl. Grandhomme, Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main in sanitärer und socialer Beziehung, in: Vierteljahrschrift für gerichtliche Medicin 32 (1880), S. 120─125, S. 280─320; 33 (1880), S. 78─126; ders., Die Fabriken der Aktien-Gesellschaft Farbwerke vorm. Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. M. in sanitärer und sozialer Beziehung, 4. Auflage, Frankfurt/M. 1896; Die Wohlfahrtseinrichtungen der Farbwerke vorm. Meister, Lucius & Brüning. Hoechst a. M. Nach dem Stande des Jahres 1910, Höchst a. M. 1913; Jördis Barran, Zwischen Ethik und Interesse. Soziale und pädagogische Motive der Gründer der Farbwerke Hoechst AG, Frankfurt/M. 1997; Walter Wetzel, Industriearbeit, Arbeiterleben und betriebliche Sozialpolitik im 19. Jahrhundert, Frankfurt/M. 1998; Anette Konrad, Motive betrieblicher Sozialeinrichtungen im Vergleich. Das Essener Gußstahlwerk Fried. Krupp und die Höchster Farbwerke Meister, Lucius & Brüning, Konstanz 1998. »
  • 8Die 1832 gegründete Steingutfabrik Wächtersbach (1883 etwa 500 Beschäftigte) war im Besitz des Fürsten zu Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach. Unter der Direktion des Chemikers Max Rösler wurden ab 1877 eine Fabriksparkasse, ein Brausebad, eine Handarbeitsschule für Mädchen, ein Turn- und ein Musikverein eingerichtet. Seit Mai 1884 bestand eine Arbeitervertretung („Ältestenkollegium“). Vgl. Amtliche Mittheilungen aus den Jahres-Berichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten 1883, Berlin 1884, S. 178; dass., 1885, Berlin 1886, S. 203─207. »
  • 9Die 1853 gegründete Spiegelmanufaktur in Waldhof bei Mannheim ist bis heute im Besitz der französischen Firma „Société Anonyme des Manufactures des Glaces et Produits Chimiques de Saint-Gobain, Chauny & Cirey“. Von den Wohlfahrtseinrichtungen erwähnenswert ist vor allem die zunächst mietfreie und kasernenartig abgeschlossene 346 Wohnungen umfassende Wohnkolonie für die zu Beginn in erster Linie französischen Arbeiter; vgl. Horst Möller, Saint-Gobain in Deutschland. Von 1853 bis zur Gegenwart. Geschichte eines europäischen Unternehmens, München 2001, S. 25─33; vgl. 150 Jahre Saint-Gobain Glass Werk Mannheim, Mannheim 2003. »
  • 101865 gegründete Teerfarbenfabrik (1872 Aktiengesellschaft) mit (1884) etwa 2 000 Arbeitern; vgl. Werner Abelshauser (Hg.), Die BASF. Eine Unternehmensgeschichte, München 2002, S. 109─115; Wolfgang von Hippel, Unternehmer und Arbeiterschaft in der chemischen Großindustrie zur Zeit der Hochindustrialisierung. Die Badische Anilin- und Sodafabrik (BASF) 1865─1914, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 150 (2002), S. 441─527 und 151 (2003), S. 493─611. »
  • 11„Hofmann & Schoetensack, chemische Fabrik Ludwigshafen“ war 1877 gegründet und 1881 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Vorstandsmitglieder waren die Gründer Dr. P. W. Hofmann und Otto Schoetensack. »
  • 12Die 1843 gegründete Zuckerfabrik Frankenthal, seit 1873 eine Aktiengesellschaft, verfügte über eine Alters- und Unterstützungskasse und andere Wohlfahrtseinrichtungen; vgl. Jakob Kapper, Die Zuckerfabrik Frankenthal 1843─1943, Philippsburg 1990. »
  • 131834 von Cornelius Heyl gegründete Lederlackierfabrik, die ab 1862 von dessen Enkel Wilhelm Heyl geleitet wurde, der von 1874 bis 1881 MdR (nationalliberal) war. Wilhelm Heyl war seit 1877 Mitglied der I. hessischen Kammer. Vgl. Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl Worms a. Rhein, Leipzig 1913; vgl. Amtliche Mittheilungen aus den Jahres-Berichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten 1884, Berlin 1885, S. 496. »
  • 14Um 1850 gegründete Saffianlederfabrik. Die Fabrik unterhielt neben einer Kranken- und einer Pensionskasse auch einen Konsumverein und eine Suppenanstalt (vgl. Amtliche Mittheilungen aus den Jahres-Berichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten 1880, Berlin 1881, S. 141 f.). »
  • 15Die seit Jahrhunderten betriebenen Blei- und Silberbergwerke in Bad Ems wurden seit 1871 von der „Aktiengesellschaft des Einser Blei- und Silberbergwerks“ abgebaut. Generaldirektor war seit 1873 Max Freudenberg. Von diesem stammt auch eine Beschreibung der Wohlfahrtseinrichtungen: M. Freudenberg, Die von der Gesellschaft des Emser Bleiund Silberwerks im Interesse der Arbeiter getroffenen Einrichtungen, Ems 1882 (teilweiser Nachdruck unter verändertem Titel: Max Freudenberg, Soziale Einrichtungen des Emser Blei- und Silberwerkes. 1. Teil, Hüttenschule und Menagen, Bad Ems 1985). Siehe auch Ute Brand, Soziale Einrichtungen des Emser Blei- und Silberwerkes. 2. Teil, Bad Ems 1985. »
  • 16Dieses Textilunternehmen befand sich seit 1833 im Besitz der Kaufmannsfamilie Peters in Elberfeld. Ab 1853 führte David Peters die Textilfabrik als Alleininhaber. Nach dessen Tod übernahm 1874 sein Sohn David Peters das Unternehmen. Vgl. Die Entwicklung der Elberfelder Fa. D. Peters & Co. in ihrer fünfzigjährigen Fabrikthätigkeit zu Neviges mit besonderer Berücksichtigung der für die daselbst beschäftigten Arbeiter getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen, Elberfeld 1883. »
  • 17Diese mechanische Weberei war 1872 von Franz Brandts gegründet worden, der damit aus dem Textilunternehmen seines Vaters Franz Anton Brandts ausschied. Vgl. Die Fabrikordnung der Firma F. Brandts zu Mönchengladbach. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1885. Mit einer Einleitung, Erläuterungen und ergänzenden Quellen versehen von Wolfgang Löhr, Mönchengladbach 1974. »
  • 18Die Glasfabrik Heye in Gerresheim (heute Düsseldorf) war 1864 von Ferdinand Heye gegründet worden. Dessen Vater Caspar Hermann Heye war Alleininhaber der 1799 gegründeten Glasfabrik in Obernkirchen. Vgl. Wohlfahrts-Einrichtungen der Gerresheimer Glashüttenwerke vorm. Ferd. Heye, Düsseldorf 1902; Hans Seeling, Geschichte der Gerresheimer Glashütte. Ursprung und Entwicklung 1864─1908, Düsseldorf 1964. »
  • 191812 gegründete Gußstahlfabrik mit (1884) 10 561 Arbeitern in Essen und weiteren 6 450 Arbeitern in Filialen und Außenverwaltungen. Alleiniger Inhaber war Alfred Krupp, der Sohn des Firmengründers Friedrich Krupp. Vgl. Johann Paul, Alfred Krupp und die Arbeiterbewegung, Düsseldorf 1987, S. 96─123; Anette Konrad, Motive betrieblicher Sozialeinrichtungen im Vergleich. Das Essener Gußstahlwerk Fried. Krupp und die Höchster Farbwerke Meister, Lucius & Brüning, Konstanz 1998; vgl. Bd. 6 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 20Die alljährlich veröffentlichten Berichte der Fabrikinspektoren informierten regelmäßig über betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen; vgl. Amtliche Mittheilungen aus den Jahres-Berichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten 1879 ff. Behufs Vorlage an den Bundesrath und Reichstag zusammengestellt im Reichsamt des Innern, Berlin 1880 ff. »
  • 21Franz Brandts (1834─1914), Textilfabrikbesitzer in Mönchengladbach, Vorsitzender des katholischen Unternehmerverbands „Arbeiterwohl“. »
  • 22Max Rösler (1840─1922), Chemiker, seit 1874 Leiter bzw. Direktor der Fürstlich Wächtersbacher Steingutfabrik in Schlierbach (Kreis Gelnhausen). »
  • 23David Peters (1837─1891), Textilfabrikbesitzer in Neviges. »
  • 24Anmerkung in der Quelle: Wenn ein Arbeiter sich mit seinem Vorarbeiter überworfen hat und nun heimkommt mit der Erklärung, er werde bzw. müsse die Fabrik verlassen, so bietet die Frau alles auf, ihn zu fesseln ─ um die Witwenpension nicht zu verlieren. »
  • 25Anmerkung in der Quelle: Gelegentlich der II. Generalversammlung des Verbandes „Arbeiterwohl“ (11. Sept(ember) 1882) bemerkte der vorhin erwähnte Herr Brandts: In einer Fabrik, welche die Arbeiter durch Wohlfahrtseinrichtungen zu engagieren versteht, sei zunächst der Arbeiterwechsel ein geringerer, die Maschinen ständen weniger still, der Arbeiter sei vertrauter mit seiner Arbeit, seiner Maschine, das Ineinandergreifen der Arbeiten werde weniger gestört; dann trete nie Arbeitermangel ein, weil sich die Arbeiter andrängten zu einer solchen Fabrik. Ferner sei die Produktionsleistung eine erhöhte, weil die Arbeiter zufriedener, weniger durch Sorge und Not gequält, weil sie mehr auf das Interesse der Fabrik bedacht sind und ein gewisses Ehrgefühl sie abhält, durch Unterschlagung, Vernichtung und Beseitigung des Arbeitsmaterials das Geschäft zu schädigen. Derjenige Arbeiter, welcher eben auch persönlich nicht so ehrlich sei, werde durch die andern kontrolliert. Der Gemeingeist wirke auf den einzelnen ein, wecke das Ehrgefühl auch dort, wo es von Haus aus fehle. Was die Mühen und Kosten der Verwaltung anlange, so seien dieselben minimal gegenüber dem, was bei guten Einrichtungen geleistet werde. (Diese Bemerkungen, welche, wie auch die späteren, die Brandtssche Fabrik betreffende Zitate, der Zeitschrift „Arbeiterwohl“, Organ des Verbandes katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde, entnommen sind, bieten darum ein besonderes Interesse, weil sie aufgrund praktischer Erfahrungen gemacht wurden. D(er) Verf(asser)). »
  • 26Pferdefuhrwerk. »
  • 27Friedrich-Wilhelm Fürst zu Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach (1855─1933), Standesherr in Wächtersbach. »
  • 28Anna Fürstin zu Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach, geb. Gräfin Dobrzensky von Dobrzenicz (1852─1913). »
  • 29Anmerkung in der Quelle: Arbeitern, die sich ohne Einwilligung des Direktors verheiraten, entgehen die Vorteile der mit Zustimmung verehelichten. »
  • 30Gemeint ist der am 25.5.1879 in Frankfurt/M. gegründete „Verein zur Förderung des Wohles der Arbeiter“, der die Zeitschrift (neue) „Concordia“ herausgab. »
  • 31Anmerkung in der Quelle: Die Wände sind absichtlich nicht sehr stark, um eine schwache Lüftung durch dieselben hindurch zu erreichen. »
  • 32Vgl. Die Entwicklung der Elberfelder Fa. D. Peters & Co. in ihrer fünfzigjährigen Fabrikthätigkeit zu Neviges mit besonderer Berücksichtigung der für die daselbst beschäftigten Arbeiter getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen, Elberfeld 1883. »
  • 33Zu der seit Oktober 1881 gültigen Fabrikordnung der Firma Franz Brandts vgl. Fabrik-Ordnung für die L’sche Fabrik in N., in: Arbeiterwohl 3 (1883), S. 77─83; zu der ab 1885 gültigen Fassung vgl. Die Fabrikordnung der Firma F. Brandts zu Mönchengladbach. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1885. Mit einer Einleitung, Erläuterungen und ergänzenden Quellen versehen von Wolfgang Löhr, Mönchengladbach 1974; vgl. Jul. Post/H. Albrecht, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen. Band II: Die erwachsenen Arbeiter, Zweiter Theil, Berlin 1893, S. 6─9 u. S. 57─63. »
  • 34Franz Hitze (1851─1921), katholischer Priester, seit 1880 Generalsekretär des „Verbands katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde“ und Redakteur der Zeitschrift „Arbeiterwohl“ in Mönchengladbach, seit 1882 MdPrAbgH (Zentrum), ab Oktober 1884 war Hitze auch MdR. »
  • 35Vorsitzender des 1880 gegründeten „Verbands katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde“, der im Jahr 1884 etwa 600 Mitglieder zählte, war der Mönchengladbacher Textilindustrielle Franz Brandts. »
  • 36Das bereits 1866 geschaffene Arbeiterinnenhospiz stand unter Leitung des Kaplans Heinrich Hubert Johannes Liesen; vgl. Jul. Post, Musterstätten, Band I, Berlin 1889, S. 211─233. »
  • 37Das häusliche Glück. Vollständiger Haushaltungsunterricht nebst Anleitung zum Kochen für Arbeiterfrauen. Zugleich ein nützliches Hülfsbuch für alle Frauen und Mädchen, die „billig und gut“ haushalten lernen wollen. Herausgegeben von einer Commission des Verbandes „Arbeiterwohl“, Elfte verbesserte Auflage, M. Gladbach und Leipzig 1882. Die 1881 zuerst erschienene Schrift hatte im Jahr 1883 mit besonderen Ausgaben für Süddeutschland, Schlesien und der Schweiz bereits eine Auflage von 130 000 Exemplaren erreicht. Es existierten außerdem Übersetzungen ins Niederländische, Französische und Polnische. »
  • 38Anmerkung in der Quelle: d. h. nicht für Bade-, Wasch- und derartige Einrichtungen; für diese sorgt die Firma. »
  • 39Vgl. Das Aeltesten-Collegium in der Fabrik, in: Arbeiterwohl 1 (1881), S. 111. »
  • 40Anmerkung in der Quelle: Von außerordentlicher Bedeutung. »
  • 41C.A. Meinert, Wie nährt man sich gut und billig? Ein Beitrag zur Ernährungsfrage. Preisgekrönt durch den Verein „Concordia“, Mainz/Berlin 1882. »
  • 42Das bereits am 20.4.1875 begründete „Ältestenkollegium“ des Eisenwerks Marienhütte in Kotzenau (Kreis Lüben) war die erste Arbeitervertretung der deutschen Schwerindustrie (vgl. Nr. 143 Anm. 3 Bd. 2, 1. Teil, der II. Abteilung dieser Quellensammlung). Direktor war seit 1867 Johann Friedrich Schlittgen. Vgl. Erläuterungen zu den Wohlfahrts-Einrichtungen für das Arbeiter-Personal des Eisenhüttenwerk Marienhütte bei Kotzenau Actien-Gesellschaft, Kotzenau 1889; zum Ältestenkollegium vgl. Jul. Post/H. Albrecht, Musterstätten, Band II, Zweiter Theil, S. 9─18; vgl. Das Ältesten-Kollegium der Marienhütte bei Kotzenau, in: Volkswohl. Organ des Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen 13 (1889), Nr. 40 vom 3.10.1889. »
  • 43Die Eisenhütte Georgsmarienhütte bei Osnabrück wurde 1856 gegründet; zur Zeit der Einrichtung des „Friedensvereins“ war Karl Wintzer Generaldirektor des „Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenvereins“. Vgl. Die Einrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter der größeren gewerblichen Anlagen im preußischen Staate, Theil 1, Berlin 1876, S. 69─79. »
  • 44Vgl. Das Aeltesten-Collegium in der Fabrik, in: Arbeiterwohl 1 (1881), S. 96. Bei Hitze lautete es jedoch: offizielle religiöse Einrichtungen. »
  • 45Vgl. Das Aeltesten-Collegium in der Fabrik, in: Arbeiterwohl 1 (1881), S. 97. »
  • 46Ferdinand Heye (1838─1889), Glasfabrikbesitzer in Gerresheim. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 43, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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