Chronologische Liste aller Quellen

Band- und Abteilungsübergreifende chronologische Liste aller Quellen. Aktuell enthalten: Band 1, Abteilung II. Sortiert nach Datum.

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Abteilung II, 1. Band

Nr. 40

1883 Oktober 30

Hagener Zeitung1 Nr. 253 Vortrag des Reichstagsabgeordneten Dr. Max Hirsch2

Druck

Die Arbeiterversicherung ist nur ein Teil der Arbeiterfrage; Zwangsversicherung ist Klassengesetzgebung; Kritik am Krankenversicherungsgesetz; Betonung der Leistungsfähigkeit der Hilfskassen der Gewerkvereine

Im Saal des Herrn C[olmar] Feilhauer3 fand am Samstagabend4 eine öffentliche Versammlung der Ortsvereine des Verbands Deutscher Gewerkvereine statt, welche von etwa 700─800 Personen besucht war und einen glänzenden Verlauf hatte. Herr [ Druckseite 154 ] Aug[ust] Feldberg 5 eröffnete die Versammlung 8 {1/4} Uhr mit einigen auf die Bestrebungen der Gewerkvereine bezugnehmenden Worten und erteilte dann dem Anwalt der Deutschen Gewerkvereine, Herrn Reichstagsabgeordneten Dr. Max Hirsch, das Wort.

Redner, der zu seinem Vortrag das Thema: „Arbeiterversicherung, Zwang oder Freiheit?“ gewählt, gibt zunächst seiner hohen Befriedigung darüber Ausdruck, daß es ihm, der zum ersten Mal in Westfalen für die Sache der Gewerkvereine öffentlich eintrete, vergönnt sei, vor einer so zahlreichen Zuhörerschaft zu sprechen. Gerade die Stadt und der Kreis Hagen seien im ganzen Deutschen Reich berühmt durch ihren freien und gemeinnützigen Bürgersinn, die richtigen Grundlagen für das Gedeihen der Gewerkvereine. Er wundere sich daher nicht, daß die ausgestreute Saat hier so vortrefflich aufgegangen, und hoffe, daß sie gedeihlich sich weiterentwickeln und gute Früchte tragen werde. Hierzu in etwa beizutragen, sei der Zweck seines heutigen Vortrags. Aufgrund seiner praktischen und theoretischen Erfahrungen auf diesem Gebiet glaube er einigermaßen berufen zu sein, über die Frage der Arbeiterversicherung seine Ansicht öffentlich auszusprechen, und wolle er zunächst die Bedeutung derselben in den Bereich seiner Erörterungen ziehen. Gewiß sei er von der großen Wichtigkeit der Arbeiterversicherung durchdrungen, deren Segnungen erkenne er voll und ganz an, entschieden aber müsse er der Ansicht entgegentreten, als ob durch die Arbeiterversicherung die soziale Frage überhaupt gelöst würde. Das sei ein großer und verhängnisvoller Irrtum. Die Gewährung eines angemessenen Lohns und guter Behandlung von seiten der Arbeitgeber, wohin auch die Verbesserung der Schutzvorrichtungen gegen Betriebsunfälle zu rechnen, sowie die Einführung einer Normalarbeitszeit, das seien die drei Faktoren, welche den Kern der Arbeiterfrage bilden, und solange diese Ansprüche nicht befriedigt werden, solange würden alle Arbeiterversicherungen die vorhandene Unzufriedenheit nicht tilgen können. Besonders sollte man mehr tun, als seitens der Staatsregierung bisher geschehen ist, um Betriebsunfälle zu verhüten.6 Viel leichter wäre es gewesen, in dieser Richtung bessernd vorzugehen, statt den Versuch der Durchführung einer Arbeiterzwangsversicherung zu machen, und viel Not und Elend würde erspart sein, wenn man zeitiger an diese hochwichtige Aufgabe herangetreten wäre.

Daß die Arbeiterversicherung immerhin eine außerordentlich wichtige und segensreiche Einrichtung für die Arbeiter sei, liege auf der Hand und in dieser Beziehung sei auch glücklicherweise allseitiges Einverständnis vorhanden. Anders liege aber die Sache, wenn es sich um die Art und Weise der Organisation handle, hier gingen die Wege weit auseinander und ständen sich zwei Hauptrichtungen gegenüber; auf der einen Seite wolle man den Zwang einführen, auf der andern die Freiheit gewahrt wissen.

Nun hätten selbst die fanatischsten Anhänger der Zwangskassen zugestanden, daß an und für sich das freie Kassenwesen den Vorzug vor den Zwangskassen verdiene, zugleich aber werde von dieser Seite behauptet, daß eine allgemeine Arbeiterversicherung ohne Zwang nicht durchführbar sei. Redner wies zum Beweis der Unrichtigkeit [ Druckseite 155 ] dieser Behauptung u. a. auf die Mitteilungen hin, welche er schon vor der Beschlußfassung über das neue Krankenkassengesetz bezüglich der nach amtlichen Berichten in England, wo eine Pflicht zur Anmeldung nicht existiert, angemeldeten Versicherungen gemacht; er legte die Hindernisse dar, welche bei uns in Deutschland der Entwicklung der freien Kassen bisher in den Weg gelegt wurden, und fuhr dann etwa folgendermaßen fort:

Da ist es wohl leicht erklärlich, wie es kommt, daß in Deutschland die freie Arbeiterversicherung nicht die Fortschritte gemacht hat, wie man sie wünschen sollte; die Bahn war eben versperrt. Nun sagt man: Weil ein großer Teil unserer Arbeiter nicht versichert ist, so erfordert es die der Kommune obliegende Armenpflege, daß ein Zwang zur Versicherung eingeführt wird. Allerdings haben die Kommunen die Pflicht, für die Kranken und Arbeitsunfähigen zu sorgen. Wie das vielfach geschehen, in welcher kläglichen Weise oft die Kommunen dieser ihrer Pflicht nachgekommen sind, davon gibt es freilich genug Beispiele. Aber immerhin liegt darin eine bedeutende Last für die Steuerzahler, welche die Mittel der Armenpflege aufbringen müssen. Da schließt man nun, der Staat muß dafür Sorge tragen, daß den Kommunen diese Last abgenommen werde, die Arbeiter selbst müssen die Beiträge zahlen. Diese Schlußfolgerung ist nicht richtig. Ich frage Sie, meine Herren, fallen denn nur die Arbeiter den Kommunen zur Last? Im Gegenteil, viele Arbeiter gibt es, die vermöge ihrer bereits vorhandenen Versicherung der Kommune nicht zur Last fallen, weil ihre Kassen für sie sorgen. Auf der anderen Seite aber gibt es eine Menge nicht dem Arbeiterstand angehöriger Personen, darunter oft auch Fabrikanten, die, durch allerhand Unglück in ihren Verhältnissen heruntergekommen, nun dem Armensäckel zur Last fallen. Darum muß die Zwangsversicherung zum wenigsten eine allgemeine werden. Davon ist aber gar keine Rede. Diese Zwangsversicherung ist beschränkt auf eine bestimmte Klasse, wir haben es hier mit einem Akt der Klassengesetzgebung zu tun, und zwar zuungunsten derjenigen Klasse, welcher die schwersten Lasten aufgebürdet werden, an denen die übrigen Klassen nicht mit zu tragen haben. Meine Herren! Jeder Vernünftige erkennt an, daß es soziale Unterschiede geben muß, eine absolute Gleichheit aller Menschen ist nicht möglich. Aber, meine Herren, wenn es in dem Wesen der menschlichen Gesellschaft liegt, daß sich von selbst die Ungleichheiten herausstellen, wenn nicht der Staat sie künstlich unterdrückt, so ist es noch notwendiger, daß nicht von oben herab die Kluft erbreitert werde. Und doch ist es klar, daß die Klassengesetzgebung dazu führen muß, die Klassengegensätze immer mehr zu verschärfen. Wenn man es sich zur Aufgabe stellt, die Menschen enger zusammenzuschließen und die Gegensätze zu versöhnen, so gibt es kein schlechteres Mittel als gerade diese Zwangsversicherung für eine einzige Klasse. Wie steht es nun zweitens mit der Durchführung der Arbeiterversicherung, wie sie im Gesetz bestimmt ist? Diese Art der Durchführung leidet an außerordentlichen Schwierigkeiten, die schon durch den kolossalen Umfang der Versicherung sich ergeben. In Deutschland gibt es mehr als 10 Millionen erwerbstätiger Lohnarbeiter. Bedenken Sie, was es heißt, diese 10 Millionen gegen alle Notfälle des Lebens sicherzustellen! Ich habe mir die Mühe gegeben, an der Hand von Quellen zu berechnen, was diese Arbeiterversicherung selbst im mäßigsten Umfang kosten würde, wenn nur die notwendigsten Fälle berücksichtigt würden. Das Ergebnis meiner Berechnung, mit der ich s. Z. vor die Öffentlichkeit getreten bin7 und die bisher unwiderlegt [ Druckseite 156 ] geblieben, ist nun, daß mindestens 1 000 Mill. M. jährlich erforderlich sein würden, die der Staat zum Besten der Arbeiter aufbringen müßte. Ja, meine Herren, eine solche Aufwendung könnte man sich allenfalls möglich denken, wenn der Staat Kapitalien besäße, von denen er nur die Zinsen abzunehmen braucht. Dem ist aber nicht so, wir sehen im Gegenteil von Jahr zu Jahr die Klagen sich vermehren, daß das Reich mit seinen Einnahmen nicht auskomme. Eine Folge davon ist denn auch die Erhöhung der bisherigen und das fortgesetzte Verlangen nach Einführung neuer Steuern, ich will hier nur an die bisher glücklicherweise abgelehnte Tabaksmonopol-Vorlage erinnern.8 Wo man zu so verzweifelten Mitteln greift, um mehr Geld zu erhalten, dessen man schon durch die unausgesetzte Kriegsrüstung bedarf, wo sollen da noch weitere 1 000 Millionen für die Arbeiter herkommen? Sie wissen alle, wie schwer es heutzutage dem Arbeiter wird, mit dem geringen Verdienst durchzukommen. In anderen Gegenden sieht es damit wohl noch trauriger aus als hier, ein Wochenlohn von 6─7 M. bei 13- bis 14stündiger Arbeitszeit gehört nicht zu den Seltenheiten. Jetzt sollen also noch diese 1 000 Millionen Mark aufgebracht werden, und zwar von den Arbeitern, denn woher sollten sie sonst kommen? Die wenigen reichen Leute können sie nicht aufbringen, die breite Masse des Volkes ist es, die die Steuer zahlt. Wir wissen, daß schon vor 5 Jahren der Reichskanzler diese Pläne zur Einführung der Zwangsversicherung aufgestellt hat.9 Sie sind feierlich und an amtlicher Stelle proklamiert worden10 und ist nichts versäumt, diese Pläne auszuführen. Wie steht es damit nun jetzt? Der Anfang des Ganzen bildet bekanntlich das Unfallversicherungsgesetz. Zweimal schon ist es total verunglückt, und Fürst Bismarck hat sich von der Unmöglichkeit der Durchführung überzeugen müssen. Jetzt arbeitet man an der 3. Auflage des Unfallversicherungsgesetzes, und es wird abzuwarten bleiben, ob damit etwas Besseres geschaffen wird. Bis jetzt ist noch nicht einmal von den Grundlagen dieses neuen Gesetzes etwas bekanntgeworden. Aus der Unfallversicherung, die dazu dienen sollte, die ca. 80 000 im Jahr vorkommenden Arbeiterbeschädigungen wenigstens einigermaßen zu vergüten, ist also bis jetzt nichts geworden, und jeder Einsichtige muß sich sagen, daß es überhaupt fraglich ist, ob damit überhaupt die Aufgabe gelöst werden kann.

Aber wir haben ja das Krankenversicherungsgesetz, das am 1. Dezember 1884 in Kraft treten soll. Es ist das gewiß ein wichtiges Gesetz, das aber gegenüber den anderen Aufgaben (Unfallversicherung, Altersversorgung) sehr zurücktritt. Schon aus dem Grund, weil tatsächlich bereits viele 1 000 Kassen bestehen, dem vorhandenen Bedürfnis zum Teil also schon genügt ist.11 Erfüllt nun wenigstens dieses Gesetz seinen Zweck? Liegt hierin eine solide Grundlage für den Weiterbau, dann könnte [ Druckseite 157 ] man sagen, es ist wenigstens etwas verbessert. Aber, meine Herren, das ist nicht der Fall. Durch dieses Gesetz, welches doch alle Arbeiter umfassen sollte, ist im Gegenteil die größere Hälfte der Arbeiter ausgeschlossen. Die ländlichen Arbeiter fallen nicht unter die Zwangsbestimmung des § 1. Und doch ist dies gerade diejenige Klasse von Arbeitern, die der Versicherung am meisten bedarf, weil sie in der Regel keine Kassen haben. Die gewerblichen Arbeiter sind in ihren Kassen versichert, wie steht es aber mit den 5 Millionen landwirtschaftlichen Arbeitern, bei denen noch kein Dutzend Kassen im ganzen Reich existiert? Sie verfallen der Armenpflege. Wenn gesagt wird, die Arbeitgeber, die Rittergutsbesitzer treten für ihre Leute ein, so ist das doch wohl zum wenigsten arg übertrieben. Über diese Fürsorge seitens der Rittergutsbesitzer liegen Schilderungen vor, die nicht gerade sehr erbaulich sind. In dritter Lesung des Gesetzes wurde der Antrag gestellt, auch die landwirtschaftlichen Arbeiter unter den absoluten Zwang zu stellen, jedoch ohne Erfolg, so daß diese Lücke im Gesetz geblieben ist.12 Aber auch für diejenigen, welche dem Versicherungszwang unterliegen, ist nur unzulänglich gesorgt. Der Mindestbetrag des Krankengelds ist auf die Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Arbeiter festgesetzt. Dieser ortsübliche Lohn reicht aber in der Regel kaum zur Beschaffung der notwendigsten Lebensmittel hin. Davon, von diesem kaum zureichenden Ganzen, wird nun dem Kranken die Hälfte gewährt. Ist das Versicherung? Nein, nur ein ungenügendes Almosen kann man es nennen. Während hier also ein Betrag von 6─7 M. dem kranken Arbeiter gewährt wird, erhält derselbe aus der Gewerkvereinskasse 12 bis 15 M., letztere leisten also ein ganz Erhebliches mehr. Aber nicht allein, wenn es sich um die Höhe des Krankengelds handelt, bietet die Gewerkvereinskasse Vorteil, dies ist auch hinsichtlich der Beitragsleistung der Fall. Während bei unseren Kassen die Beiträge stufenmäßig erfolgen und den Verhältnissen jedes einzelnen angepaßt sind, kennt das Gesetz nur einen einzigen Satz, der von allen ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf die Altersstufe, Beschäftigung etc. gezahlt werden muß. Von der größten Wichtigkeit aber ist auch die Dauer der Unterstützung. Die gesetzliche Beschränkung der Krankenunterstützung auf höchstens 13 Wochen ist durchaus ungenügend. In den nicht seltenen Fällen, wo die Krankheit länger als ein Vierteljahr dauert, versagt also die Zwangsversicherung jede weitere Unterstützung und verläßt den Arbeiter mit seiner Familie gerade in der schwersten Zeit. Denn gerade bei längerer Dauer der Erwerbslosigkeit wächst die Not, die sich in den ersten Wochen, wo zudem noch vielleicht ein Sparpfennig vorhanden war, kaum fühlbar zu machen pflegt. Auch diese Beschränkung der Unterstützung ist geradezu eine Ironie auf die Versicherung. Wenn eine Garantie eintreten soll, dann muß sie auch für die ganze Zeit der Krankheit gelten oder wenigstens ein so langer Zeitraum dafür festgesetzt werden, daß derselbe nur in Ausnahmefällen überschritten wird.

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Und wie sieht es nun mit der korporativen Genossenschaft aus, die dem Gesetz als Grundlage dienen sollte? Sie ist, trotzdem sie so eindringlich als das alleinige Heil der sozialen Reform und insbesondere der Arbeiterversicherung proklamiert worden, einfach nicht vorhanden. Man begreift nicht, wie es möglich war, unter dem Titel korporative Genossenschaft ein solches Machwerk in die Welt zu setzen, das nicht weniger als 7 verschiedene Kassen aufführt. Das wesentliche einer Krankenversicherung mit korporativer Organisation ist doch, daß die Kassen der Angehörigen eines jeden Berufs innig verbunden sind und bleiben; auf die Grundlage einer solchen korporativen Genossenschaft, wie sie bei unsern Gewerkvereinen in Wirklichkeit vorhanden, sollte auch das Krankenversicherungsgesetz gestellt werden. Das ist aber nicht geschehen. Im Gegenteil sind lauter lokale Kassen durch das Gesetz teils erzwungen, teils zugelassen, und die Folge davon ist, daß die Arbeiter gleichen Berufs, gleicher Beschäftigung oft den allerverschiedensten Kassen angehören, die nicht nur räumlich und äußerlich, sondern größtenteils auch ihrem ganzen Prinzip und Wesen nach verschieden sind. Jeder Arbeiter ist daher der Gefahr ausgesetzt, bei einem Wechsel des Wohnorts einer anderen Kasse überwiesen zu werden, so daß er vielleicht von der Innungskasse in die Fabrikkasse, von da zur Gemeindeversicherung, dann wieder zu einer Baukrankenkasse kommt usw.13 Von einer korporativen Organisation kann also nicht die Rede sein, man kann diese Kassen vielmehr nur die reinen Taubenschläge nennen!

Nachdem der Redner noch kurz die Altersversicherung berührt, deren Vorlage im Reichstag man bisher leider vergeblich erwartet habe, wies er auf die günstigen Resultate hin, welche die Gewerkvereine trotz ihres kurzen Bestehens bereits aufzuweisen hätten. Mit Recht dürfe man angesichts so bedeutender Leistungen (über 200 Millionen Mark sind allein an Kranken- und Begräbnisgeldern schon verausgabt) sagen, daß die nationalen Hilfskassen der deutschen Gewerkvereine sich glänzend bewährt haben. Nur von den Arbeitern selbst werde es abhängen, daß sie durch Anschluß an die Kassen denselben immer weiter helfen. Allerdings seien diese nicht die einzigen und wollten es auch gar nicht sein. Das Gebiet sei so umfangreich, die Zahl der zu Versichernden eine so große, daß ja hinreichend Platz für alle Arten von Versicherung vorhanden sei. Nur sollte man nicht, um die eigene Sache hochzubringen, eine andere schlechtmachen. Das sei auch seitens der Sozialdemokraten geschehen. Vor nicht langer Zeit sei in der „Hagener Zeitung“ ein Aufruf der Tischler erschienen, in welchem es u. a. hieß: „Das einzige Mittel, diesem Zwang (des Beitritts zur Gemeindekrankenkasse) aus dem Weg zu gehen, ist, daß die Arbeiter den zentralisierten freien Hilfskassen beitreten; wer nachweisen kann, daß er einer solchen angehört, kann nicht gezwungen werden, einer Gemeinde-, Orts- oder Fabrikzwangskasse beizutreten.“ Er frage, ob das ehrlich gehandelt sei. Nein; es sei eben verschwiegen, daß neben diesen freien zentralisierten Hilfskassen noch andere bestehen, insbesondere die über ganz Deutschland verbreiteten Gewerkvereinskassen. Das hätten die Herren auch sehr gut gewußt, und er meine, es sei nicht arbeitermäßig, daß man den Versuch gemacht habe, durch Verschweigen dieser Tatsache den übrigen [ Druckseite 159 ] Kassen zu schaden. Überhaupt sei die Stellung der Sozialdemokraten in der jetzigen Bewegung eine etwas eigentümliche, merkwürdige. Sie erklärten, daß sie grundsätzlich Anhänger des Zwangs seien, daß sie noch hinausgehen über die Pläne der Regierung. Und während sie das tun, predigen sie zugleich im ganzen Land die Vortrefflichkeit der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, die sie also gleichzeitig schmähen. Das sei ein Widerspruch; man sei für den Zwang, halte es aber für opportun, vorläufig für die freien Kassen einzutreten. Hoffentlich würden die Herren von dieser Verirrung zurückkommen. Ein großer Teil der maßgebenden Kreise, ja selbst ein Teil der freisinnigen Presse lasse der Bewegung der Gewerkvereine nicht die Würdigung zuteil werden, die man von ihnen wohl erwarten könnte. Von den Gegnern könne man etwas anderes nicht verlangen, die Freunde aber sollten doch um so mehr zusammentreten, um diese Bewegung vom Standpunkt der Freisinnigkeit und der Freiheit zu unterstützen. Leider sei dies, wie gesagt, nicht immer der Fall, und da also augenscheinlich von liberalen und fortschrittlichen Blättern Vorurteile gegen die Gewerkvereine gehegt würden, so wolle er sich erlauben, einige klassische Zeugnisse für die Bedeutung und den Segen der nationalen Gewerkvereins-Hilfskassen anzuführen. Wilhelm Roscher14, der große Nationalökonom und einer von den gemäßigtsten Männern, sagte in dem vor kurzem erschienenen 3. Band seines „Systems der Volkswirtschaft“ über die Gewerkvereine folgendes:

„Ein reicher, geschickter und edler Fabrikherr kann und wird seinen guten Arbeitern freiwillig alles dasjenige gewähren, was zu ihrem wahren Glück wirtschaftlich nötig ist. Leider sind aber solche Fabrikherren eine so seltene Ausnahme, daß man den Arbeitern das Trachten nach selbständigen Garantien gegen den Mißbrauch ihrer Abhängigkeit ebensowenig verargen darf wie politisch den Untertanen einer aristokratischen Kaste oder einer absoluten Monarchie. Dies scheint nur möglich durch eine Genossenschaft der Fabrikarbeiter, welche das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder ebenso richtig versteht und ebenso energisch vertritt, wie solches früher schon auf der andern Seite zugunsten des Kapitals und der Direktionsarbeit geschah.“15

Dieser Ausspruch eines so gelehrten und erfahrenen Mannes, der in solcher Weise das Wesen der Gewerkvereine als berechtigt und notwendig anerkenne, verdiene doch wohl die höchste Berücksichtigung. Man sage oft wohl, daß die Gewerkvereine gegen die Arbeitgeber Front machen, und verweigere ihnen aus diesem Grund die Unterstützung. Diese Annahme sei indes durchaus unrichtig. Freilich, wenn man vom Arbeiter unbedingte Knechtschaft verlange, wenn man Zustände für gesund halte, wie sie in Neunkirchen im Paschalik16 des Herrn Stumm17 vorhanden, oder wie sie in dem gerade jetzt zu Dortmund verhandelten Prozeß wider die Unruhestifter auf Zeche Germania18 zutage treten, aus dem so recht ersichtlich, wie die Arbeiter dort [ Druckseite 160 ] als willenlose Werkzeuge angesehen werden, dann habe man ein Recht, den Arbeitern zuzurufen, tretet den Gewerkvereinen nicht bei. Die heilige Pflicht aller übrigen Arbeiterbrüder aber sei es, den Bestrebungen für die Arbeiterfreiheit sich anzuschließen. Gegen den humanen Arbeitgeber sei noch niemals ein Gewerkverein aufgetreten. Noch ein zweites Zeugnis für die Bedeutung der Gewerkvereine, welches für alle wahrhaft liberalen und volksfreundlichen Männer noch wichtiger sein müsse, wolle er hier anführen: Schulze-Delitzsch äußere sich folgendermaßen: „In den verschiedensten Richtungen breiten sich die einschlagenden Organisationen über unser Vaterland aus, für Kredit und Konsum, Beschaffung des Rohmaterials und der Hilfsmittel der Großwirtschaft, für den Kleinbetrieb in Stadt und Land, für allgemeine wie für Fachbildung. Mit dem entschiedensten Erfolg für Hebung und Sicherung des Loses großer Kreise von Lohnarbeitern gesellen sich zu ihnen die nach englischem Muster gegründeten Gewerkvereine und eingeschriebenen Hilfskassen. Neben der Vertretung aller berechtigten Interessen ihrer Mitglieder, auch den Unternehmern gegenüber, haben dieselben die Versicherung für Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit mit in ihren Wirkungskreis gezogen und gerade dadurch in das sozialpolitische Staatsmonopol eingegriffen und gezeigt, wie auch in diesen Beziehungen bei uns durch die Selbsthilfe, gestützt auf die englischen Erfahrungen, am wirksamsten der Sozialdemokratie entgegengetreten wird. ... Der entschiedenen Hinneigung der Regierung zur Sozialpolitik gegenüber tut das energische Zusammenfassen aller Mittel und Kräfte seitens der Schöpfungen der Selbsthilfe not, um sich dem Vaterland zu erhalten, zu dessen gesunder wirtschaftlichen, politischen und humanen Entwicklung sie unentbehrlich sind.“19

So spreche Schulze-Delitzsch, der mitgestanden bei der Gründung dieser selben deutschen Gewerkvereine, und dieses Testament des verstorbenen Volksmanns verdiene die allgemeinste Beachtung und Nachahmung. Die Aufgabe der Gewerkvereine sei es, mit einzutreten für die gleichartigen und ebenso berechtigten Bestrebungen der Arbeiter. Darin sei bisher noch wenig geschehen, und darum sei für ganz Deutschland die Mahnung wohl angebracht, mit Erfüllung dieser Aufgabe Ernst zu machen, es sei hierzu die höchste Zeit.

Am Schluß seines Vortrags bezeichnete Herr Dr. Max Hirsch es als wünschenswert, daß hier im Kreis Hagen, wo schon eine Reihe von Ortsvereinen bestehen, auch die anderen Berufe, Tischler, Bauhandwerker etc., ebenfalls in freier Weise zusammentreten zu einem Ortsverein und sich dann der Gesamtheit des Ortsverbandes anschließen möchten. Redner berührt noch kurz die Beitragsverhältnisse der Zentralkassen. Die Beiträge der letzteren seien freilich geringer als die bei den Gewerkvereinskassen, er bezweifle aber entschieden, daß jene Kassen ihren Versicherten diejenigen Vorteile und Rechte einräumen, welche die Gewerkvereine ihren Mitgliedern bieten. Die geringen Beiträge, mit welchen die Zentralkassen sich vorläufig begnügen, würden sehr bald eine größere Höhe erreichen als die auf sachverständigen Gutachten beruhende der Gewerkvereine. Letztere dürften mit Ruhe der Zukunft entgegensehen, sie bieten ihren Versicherten das, was diese eben verlangen, eine wirkliche Versicherung.

[ Druckseite 161 ]

Seinen mehr als anderthalbstündigen, von der Versammlung mit sichtbarer Spannung und Aufmerksamkeit aufgenommenen Vortrag schloß Herr Dr. Hirsch mit folgenden Worten: Meine Herren! Ich habe Ihnen vorhin zwei Männer genannt, deren Namen einen guten Klang haben. Es gibt noch einen dritten Namen, der in ganz Deutschland und ganz besonders hier im Kreis einen vorzüglichen Klang hat.20 Auch dieser Mann ist einer von denen, die nicht nur im Reichstag für die Freiheit des Arbeiters und das freie Kassenwesen eintraten, sondern der auch jetzt den Kampf aufnimmt für die freien Kassen und den Ruf erschallen läßt, daß alle Klassen des freien Bürgertums sich zusammentun mögen, um die freien Kassen zur Blüte zu bringen. Gerade dieser Kreis ist eine feste Burg für die freien Kassen, und darum hoffe ich, daß, sollte mich mein Weg einmal wieder nach Hagen führen, ich die Freude haben werde zu sehen, daß die Organisation unserer freien Kassen zu noch weit höherer Blüte gelangt ist als gegenwärtig. Ich danke Ihnen, meine Herren, für die große Aufmerksamkeit, die Sie meinem Vortrag geschenkt haben und bitte sie, mich in guter Erinnerung zu behalten.

Da eine Interpellation mit Bezug auf den eben gehörten Vortrag, zu deren evtl. Beantwortung Herr Dr. Max Hirsch wiederholt sich bereit erklärte, nicht gestellt wurde, schloß der Vorsitzende nach einem auf den Herrn Dr. Max Hirsch ausgebrachten stürmisch erwiderten Hoch gegen 10 Uhr die Versammlung, die von Anfang bis Ende einen ruhigen, durch keine Zwischenfälle gestörten Verlauf genommen.

Registerinformationen

Regionen

  • England
  • Hagen, Kreis
  • Westfalen, Provinz

Orte

  • Dortmund
  • Kopenhagen
  • Neunkirchen

Personen

  • Bismarck, Otto Fürst von (1815–1898) , Reichskanzler, preußischer Ministerpräsident, preußischer Handelsminister
  • Feldberg, August , Kommis in Hagen
  • Hertling, Dr. Georg Freiherr von (1843–1919) , Philosophieprofessor in München, MdR (Zentrum)
  • Liebknecht, Wilhelm (1826–1900) , Journalist in Borsdorf (Amtshauptmannschaft Grimma), MdR (Sozialdemokrat)
  • Richter, Eugen (1838–1906) , Regierungsassessor a. D., Schriftsteller in Berlin, liberaler Parteiführer, MdPrAbgH, MdR (Fortschritt)
  • Rittinghausen, Moritz (1814–1890) , Schriftsteller in Köln, MdR (Sozialdemokrat)
  • Roscher, Dr. Wilhelm (1817–1894) , Professor für Nationalökonomie in Leipzig
  • Schulze-Delitzsch, Dr. Hermann (1808–1883) , Kreisrichter a. D. in Potsdam, Begründer der deutschen Genossenschaftsbewegung, MdPrAbgH, MdR (Fortschritt)
  • Stolle, Karl Wilhelm (1842–1918) , Gärtner, Gastwirt in Gesau (Amtshauptmannschaft Glauchau), MdR (Sozialdemokrat)
  • Stumm, Karl Ferdinand (1836–1901) , Eisenhüttenwerkbesitzer in Neunkirchen/Saar (Kreis Ottweiler), MdPrHH, MdR (Deutsche Reichspartei)
  • Wilhelm I. (1797–1888) , Deutscher Kaiser und König von Preußen

Firmen

  • Zeche Germania bei Dortmund

Sachindex

  • Almosen
  • Altersversorgung, siehe auch Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung
  • Arbeiterversicherung, siehe auch Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversorgung
  • Arbeitgeber
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitslosigkeit, siehe auch Arbeitslosenversicherung
  • Armenpflege
  • Beiträge zur Arbeiterversicherung
  • Bergarbeiter
  • Fabrik
  • Fabrikarbeiter
  • Fabrik(kranken)kassen
  • Familie
  • Gefahrenschutz
  • Gemeindekrankenkassen
  • Gemeinden, Kommunen
  • Genossenschaften, siehe auch Berufsgenossenschaften
  • Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (21.6.1869)
  • Gewerkvereine
  • Innungen
  • Knappschaften
  • Korporationen
  • Krankenversicherung, siehe auch Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
  • Landarbeiter
  • Lohn
  • Nationalökonomie
  • Normalarbeitstag
  • Parteien
  • Parteien – Sozialdemokraten
  • Presse
  • Presse – Der Gewerkverein
  • Presse – Der Sozialdemokrat
  • Reichsregierung
  • Reichstag
  • Selbsthilfe
  • Sozialreform
  • Steuern
  • Streik
  • Tabakmonopol
  • Thronreden
  • Thronreden – 17.11.1881 (Kaiserliche Sozialbotschaft)
  • Unfallversicherung, siehe auch Gesetze, Unfallversicherungsgesetz
  • Zinsen
  • 1Die 1814 gegründete „Hagener Zeitung“ erschien sechsmal wöchentlich. Verleger der freisinnigen Zeitung war Gustav Butz. »
  • 2Dr. Max Hirsch (1832─1905), Schriftsteller in Berlin, liberaler Gewerkschaftsführer, seit 1881 (wieder) MdR (Fortschritt). »
  • 3Colmar Feilhauer, Wirt des Kaisersaals in Hagen. »
  • 4Am 27.10.1883. »
  • 5August Feldberg, Kommis in Hagen. »
  • 6Max Hirsch bezieht sich hier auf die aufgrund eines Einspruchs Bismarcks nicht zustande gekommenen Bundesratsvorschriften zum betrieblichen Gefahrenschutz aufgrund von § 120 Abs. 3 Gewerbeordnung (vgl. Nr. 184─185, Nr. 187─196 u. Nr. 198─200 Bd. 3 der I. Abteilung dieser Quellensammlung). Der Reichstag hatte noch am 12.1.1883 auf Initiative liberaler Abgeordneter (u. a. Max Hirsch) den Erlaß derartiger Vorschriften gefordert (vgl. Nr. 24 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung). »
  • 7Was kostet die Arbeiterversicherung, in: Der Gewerkverein Nr. 37 vom 16.9.1881; vgl. auch Nr. 198 Bd. 1 der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 8Der Reichstag hatte im Juni 1882 mit großer Mehrheit eine Regierungsvorlage verworfen, nach der Herstellung und Verkauf von Tabak ausschließlich durch ein Reichstabakamt vorgenommen werde durfte. Den Reinertrag dieses Monopolbetriebs, der das Reich finanziell unabhängiger machen sollte, bezifferte die Regierungsvorlage auf jährlich 163,5 Millionen Mark. Das Scheitern des Tabakmonopols bildete eine der schwersten innenpolitischen Niederlagen Bismarcks. »
  • 9Pläne für eine Zwangsversicherung entwickelte Bismarck zuerst 1880 mit der Unfallversicherung; es müßte daher richtig heißen: „schon vor 3 Jahren“. »
  • 10Vgl. Nr. 9. »
  • 11Zur Größenordnung der vor dem Krankenversicherungsgesetz bestehenden gewerblichen Hilfskassen vgl. die Einleitung zu Bd. 5 (insbesondere S. L f.) der I. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 12Die VIII. Kommission hatte dem Reichstagsplenum die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter mit Ausnahme des Gesindes vorgeschlagen, soweit dieselben nicht durch Beschluß einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbands für seinen Bezirk oder für Teile desselben ausgeschlossen wurden (vgl. den Bericht der VIII. Kommission: Sten.Ber. RT 5. LP II. Session 1882/1883, Drucksache Nr. 211, S. 772 f.). Ein Antrag Freiherr v. Hertlings und Genossen, land- und forstwirtschaftliche Arbeiter bedingungslos in die Versicherung aufzunehmen (Drucksache Nr. 299), scheiterte in der dritten Lesung knapp mit 134 zu 136 Stimmen (S. 2523). »
  • 13Gemäß § 4 und § 59─73 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15.6.1883 konnten neben Ortskrankenkassen, Knappschaftskassen und eingeschriebenen Hilfskassen auch Innungskassen, Fabrikkrankenkassen und Baukrankenkassen als gesetzliche Krankenkassen fungieren. Wer keiner dieser Kassen angehörte, war in der Gemeindekrankenversicherung versichert. »
  • 14Dr. Wilhelm Roscher (1817─1894), seit 1848 Professor für Nationalökonomie in Leipzig. »
  • 15Wilhelm Roscher, Nationalökonomik des Handels und Gewerbfleißes, Stuttgart 1881 (= System der Volkswirthschaft Bd. 3), S. 721 f. »
  • 16Gebiet eines Pascha. »
  • 17Karl Ferdinand Stumm (1836─1901), Eisenhüttenwerkbesitzer in Neunkirchen/Saar (Kreis Ottweiler), seit 1882 MdPrHH. »
  • 18Im Verlauf eines vom 17.7. bis 21.7.1883 dauernden Streiks auf der Zeche Germania bei Dortmund war es zu Gewaltaktionen seitens der Streikenden gekommen. Im Oktober 1883 wurden im „Martener Aufruhrprozeß“ 17 Bergarbeiter zu Haftstrafen verurteilt (vgl. Klaus Tenfelde, Sozialgeschichte der Bergarbeiterschaft an der Ruhr im 19. Jahrhundert, 2. Auflage, Bonn 1981, S. 545─547). »
  • 19Das Zitat stammt aus einem zu Lebzeiten unveröffentlichten Aufsatz des am 29.4.1883 verstorbenen Schulze-Delitzsch, den der „Gewerkverein“ am 13.7.1883 unter der Überschrift „Das socialpolitische Testament von Schulze-Delitzsch“ abdruckte. »
  • 20Gemeint ist der freisinnige Parteiführer Eugen Richter, der den Wahlkreis Arnsberg-Hagen seit 1874 im Reichstag vertrat. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Nr. 40, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.01.00.0040

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