II. Abteilung, 2. Band, 1. Teil

[ Druckseite 13 ]

Nr. 2

1881 Juli 11

Rundschreiben1 des Staatssekretärs des Innern Karl Heinrich von Boetticher an den Reichskanzler und preußischen Handelsminister Otto Fürst von Bismarck sowie an die verbündeten Regierungen

Metallographierte Ausfertigung

[Die erneute Vorlage des Unfallversicherungsgesetzentwurfs gegenüber dem Reichstag erfordert eine tragfähige Unfallstatistik für die Prämienberechnung, eine entsprechende Erhebung auf Reichsebene wird vorbereitet]

Bei der demnächstigen Wiedereinbringung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, wird dem Reichstage, wenn irgend tunlich, ein ausgiebigeres statistisches Material für die Berechnung der Prämien vorgelegt werden müssen. Zur Beschaffung desselben ist von sachverständiger Seite neben anderen gleichzeitig vorzunehmenden Ermittlungen eine Unfallstatistik ad hoc vorgeschlagen, welche in den unter den § 1 des Gesetzentwurfs fallenden Betrieben für einen vorher zu bestimmenden Zeitraum von dem Betriebsunternehmer selbst auszuführen sein würde. Die letzteren würden zu dem Ende aufzufordern sein:

1. Sämtliche in den Monaten August, September, Oktober und November d. J. in ihren Betrieben vorkommenden Unfälle mit Ihren Folgen zu verzeichnen und am Schlusse dieses Zeitraumes das unter A in einer Anzahl von ... Exemplaren beigefügte Formular auszufüllen.

2. Über die Verteilung der in ihren Betrieben an einem bestimmten Tage beschäftigten Personen auf die verschiedenen Altersklassen eine Nachweisung durch Ausfüllung des unter B anliegenden Formulares zu liefern.2

Es darf vorausgesetzt werden, daß die Mehrzahl der Unternehmer einer solchen Aufforderung nachkommen wird, und daß bei der großen Zahl von Betrieben, in welchen die Erhebung stattfinden würde, trotz des verhältnismäßig kurzen Zeitraumes ein immerhin wertvolles Material gewonnen werden würde.

[Titel] ersuche ich daher ganz ergebenst zur Ausführung dieser Statistik geneigte Mitwirkung eintreten und zu dem Ende die zuständigen Behörden anweisen lassen zu wollen, jedem Unternehmer eines unter dem § 1 des Gesetzentwurfes fallenden Betriebes je ein Exemplar der Formulare A und B mit der dringenden Aufforderung zuzustellen, dasselbe innerhalb der ersten Woche des Monats Dezember zur Abholung bereitzuhalten. Unternehmern, welche mehrere gewerbliche Anlagen betreiben, wird für jede der letzteren je ein Exemplar der Formulare zuzustellen [ Druckseite 14 ] sein. Sollte die Berücksichtigung aller unter den § 1 fallenden Betriebe, welche auf Seite 4 der die Formulare A und B enthaltenen Anlage aufgeführt sind, unausführbar erscheinen, so würde es erwünscht sein, daß die Maßregel wenigstens für alle Betriebe, in denen 20 und mehr Personen beschäftigt sind, und ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten Personen für alle Mühlen, Steinbrüche, Gruben und die mit Dampfkraft arbeitenden Betriebe zur Ausführung gelangte.

Von großem Werte würde es sein, wenn das Formular A von denjenigen Unternehmern, welchen das erforderliche Material zu Gebote steht ─ was namentlich da der Fall sein wird, wo Unfalljournale geführt werden ─ auch für die Vergangenheit, und zwar, so weit zurück als es mit Sicherheit geschehen kann, ausgefüllt würde. Es wird sich daher empfehlen, daß die Behörden an die Unternehmer auch eine dahingehende Aufforderung richten und denjenigen, welche derselben entsprechen wollen, die Nachlieferung der nötigen Formulare in Aussicht stellen.

Die erforderliche Anzahl von Exemplaren der Formulare wird mit der Ausführung der Maßregel betrauten Behörden auf Bestellung von der Reichsdruckerei geliefert werden, wobei ich den Wunsch aussprechen darf, daß die Zusendung der Formulare nicht an die Einzelgemeinden, sondern kollektiv an diejenigen zuständigen Behörden, welche dortseits zur Bestellung autorisiert werden, verlangt werden möchte. Da es für die Vollständigkeit und Sicherheit der Statistik von großer Bedeutung ist, daß die Unternehmer womöglich bis Anfang, spätestens aber in den ersten Tagen des Monats August in den Besitz der Aufforderung und der Formulare gelangen, so würde die tunlichst beschleunigte Bestellung der letzteren erwünscht sein.

Um das Interesse der Unternehmer an der auszuführenden Statistik und ihre Bereitwilligkeit zur Mitwirkung bei derselben zu fördern, dürfte es sich empfehlen, die Handels- und Gewerbekammern sowie die vorhandenen Vereine und Verbände von Industriellen unter Mitteilung eines Exemplars der Formulare aufzufordern, in diesem Sinne auf ihre Mitglieder einzuwirken.

An diejenigen Vereine und Verbände, welche sich über mehrere Bundesstaaten bzw. über das ganze Reich erstrecken, wird, soweit sie hier bekannt sind, diese Aufforderung von hier aus ergehen.

Um für die Berechnung der im § 9 Ziffer 1 und § 10 Ziffer 2 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Kosten des Heilverfahrens einige Anhaltspunkte zu gewinnen, würde es erwünscht sein, von denjenigen Städten, welche Krankenhäuser besitzen, über die Verpflegungssätze, welche: a) für einheimische, b) für nicht einheimische Kranke pro Tag berechnet werden, eine Angabe zu erhalten. [Titel] darf ich daher ganz ergebenst ersuchen, auch diese Angaben durch die zuständigen Behörden gefälligst einziehen lassen zu wollen.

Da die Verarbeitung des gesamten statistischen Materials, wenn sie bis zur Wiedervorlegung des Gesetzentwurfs beendigt sein soll, jedenfalls noch im Monat Dezember begonnen werden muß, so würde ich mich zu verbindlichstem Danke verpflichtet fühlen, wenn Hochderselbe geneigtest Sorge tragen wollte, daß das gesamte Material, wenn irgend möglich, bis zum 15. Dezember hierher gelange.3

Registerinformationen

Personen

  • Bödiker, Tonio (1843─1907) Geh. Regierungsrat im Reichsamt des Innern
  • Boetticher, Karl Heinrich von (1833─1907) Staatssekretär des Innern
  • Lohmann, Theodor (1831─1905) Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern
  • 1BArchP 15.01 Nr. 406, fol. 33─37; Abschrift ebd., 07.01 Nr. 508, fol. 191─193; Entwurf von der Hand Theodor Lohmanns, ebd., 15.01 Nr. 406, fol. 27─29 Rs. mit geringfügigen Ergänzungen Tonio Bödikers. »
  • 2Zum Inhalt der Formulare vgl.: Tonio Bödiker, Die Unfallstatistik des Deutschen Reichs nach der Aufnahme vom Jahre 1881, Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, Jg. 1882, Ergänzungsheft, S. 5 ff., vgl. auch Nr. 8. »
  • 3Vgl. zum Ergebnis: Nr. 49. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 2, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.02.01.0002

Nachnutzung: Digitale Quellensammlung und Forschungsdaten stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC-BY 4.0) Lizenz. Weiterverwendung unter Namensnennung und Angabe des Permalinks.