II. Abteilung, 2. Band, 1. Teil

IV.

Die große Masse der von uns in diesem Band veröffentlichten Quellen ─ die Akten des Reichsamts des Innern, der Reichskanzlei des Reichstags und der Geschäftsnachlaß Theodor Lohmanns ─ sind Eigentum des Bundes und werden im Bundesarchiv Abteilungen Potsdam verwahrt. Sämtliche die gesetzliche Unfallversicherung betreffenden Reichsakten sind inzwischen auch verfilmt und aus konservatorischen Gründen grundsätzlich nur noch in dieser reproduzierten Form zugänglich. Wir hoffen, daß unsere editorische Arbeit so ausgefallen ist, daß zukünftiges Arbeiten mit diesen Filmen zum Thema leichter geworden ist, der unmittelbare Rückgriff auf die Akten kaum noch notwendig ist, wir somit in gewisser Hinsicht auch einen konservatorischen Beitrag geleistet haben. Auf jeden Fall können mittels der vorliegenden Filme auch die von uns gekürzten Denkschriften, Protokolle und Stellungnahmen in ihrem gesamten Inhalt verfolgt werden. Der Band konnte (trotz gestiegener Komplexität) nicht zuletzt deshalb in relativ kurzem Zeitabstand zum entsprechenden Band der I. Abteilung vorgelegt werden, weil das Bundesarchiv ─ anders als andere unmittelbar davon betroffene deutsche Archive ─ die vor der „Wende“ bestehenden Benutzungsbedingungen im Hinblick auf Aktenvorlage und Öffnungszeiten trotz gestiegener Inanspruchnahme verbessert hat; dafür danken wir den umsichtigen Organisatoren dieses Prozesses mit Dr. Klaus Oldenhage an der Spitze ebenso wie den unmittelbar für uns dort tätig gewordenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen: Torsten Zarwel und seinen Kolleginnen und Kollegen vom Benutzerdienst in Potsdam sowie Gerlinde Jakobi und Werner Scharmann im Bundesarchiv Koblenz. Für unsere zukünftigen Arbeiten ist es ein Glück, daß Bismarck seine entwickelte Sozialpolitik als Reichspolitik betrieben hat, eben mit Hilfe von Bosses „wirtschaftlicher Abteilung“ im Reichsamt des Innern, also kaum noch auf die preußischen Ministerien zurückgriff und die badischen und bayerischen Diplomaten ihre Regierungen über interne Abläufe mindestens so gut unterrichteten wie die sächsischen.

Hingewiesen sei aber darauf, daß zwischenzeitlich die Signaturen der Reposituren im Bundesarchiv Abt. Potsdam geändert wurden, und zwar folgendermaßen: Reichstag 01.01 in R 101, Reichskanzlei 07.01 in R 43, Reichskanzleramt 14.01 in [ Druckseite XLIII ] R 1401, Reichsamt des Innern 15.01 in R 1501; in diesem Band haben wir ─ aus Gründen der besseren Kompatibilität mit dem vorangegangenen der I. Abteilung ─ auf Auswechselung in den Fußnoten verzichtet. Bei den durch ein (M) gekennzeichneten Signaturen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz in Dahlem handelt es sich um dessen Aktenbestände preußischer Provenienz, die bis 1992 in Merseburg, also in der Provinz (aber nicht provinziell!) sofort zugänglich waren, nunmehr nur noch streng kontingentiert und nur innerhalb dreitägiger Fristen vorgelegt werden.

Manchen interessanten Einblick in den Arkanbereich der Macht bot dann wieder das Fürstlich Bismarcksche Archiv in Friedrichsruh, nicht nur durch die Korrespondenzen der Bismarcksöhne und Schwiegersohn Graf Rantzau! Für kenntnisreiche Unterstützung unserer Forschungen, teilweise sogar regelrechte Mitarbeit haben wir hier wieder Nikolaj Müller-Wusterwitz zu danken, dessen detaillierte Kenntnis des persönlichen Umfelds des Kanzlers in Friedrichsruh zudem half, manches Annotierungsrätsel zu lösen.

Schon Karl-Erich Born hat bei seinen Arbeiten an den Quelleneditionsprojekten Peter Rassows die süddeutschen Gesandtschaftsberichte entdeckt und mit Erfolg verwendet. Geschah das 1958 teilweise noch notgedrungen (mangels zugänglicher Reichsakten in Potsdam), so zeigte sich bei unseren Forschungen, daß diesen Gesandtschaftsberichten eine besondere, eigene Qualität zukommt; ohne sie beständen in unserer Edition, wie unschwer festzustellen ist, zum Teil erhebliche Lücken ─ vor allem konnte mit ihnen manches Dunkel in den eigentlichen Reichsakten aufgehellt werden, nicht zuletzt im Hinblick auf die Aktivitäten Bismarcks und v. Boettichers, die nur mittelbaren Niederschlag in diesen Akten fanden. Für mannigfache, unbürokratische Unterstützung danken wir hier dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München und dem Generallandesarchiv in Karlsruhe, die die kostentreibende Abschottung durch Fristen und Kontingente nicht kennen und auf allfällig anfallende Eilbestellungen marktwirtschaftlich flexibel reagieren, ein besonderer Dank gebührt hier Hans Müller in Karlsruhe.

Privatbriefe und Tagebuchaufzeichnungen in Nachlässen außerhalb des Lohmann-Nachlasses werteten wir aus im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem (Bosse), im Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (Meisner), im Bundesarchiv Koblenz (v. Boetticher, Buhl, v. Hertling, v. Rottenburg, Brentano und Goldschmidt), im Bundesarchiv Abt. Potsdam (v. Stauffenberg), im Österreichischen Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, in Wien (Graf Hohenwart) sowie in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek in Kiel (v. Stein). Von den überlieferten Ausfertigungen der Bismarck-Briefe an Albert Schäffle stellten uns Schäffles Urenkel Joachim und Prof. Dr. Ewald Beck Kopien zur Verfügung; Frau Brigitte Schönherr gewährte uns Einblick in die Erinnerungen ihres Großvaters Eduard von Magdeburg.

Für die Recherchen zu den Annotationen in besonderem Maße hilfreich waren wiederum die Bibliothek der Universität Gesamthochschule Kassel, die Bibliothek des Bundessozialgerichts, die Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, die Universitätsbibliotheken in Bremen und Köln sowie in Düsseldorf Wolfgang Woelk vom Institut für Geschichte der Medizin der Heinrich-Heine-Universität.

[ Druckseite XLIV ]

Bundesrichter i.R. Dr. Walther Ecker hat die Mühe auf sich genommen, eine Rohfassung des Manuskripts zu lesen und zu kommentieren, seine mannigfachen Hinweise haben uns vor allem bei der endgültigen Auswahl der Quellenstücke und der Abfassung dieser Einleitung geholfen.

Die umfangreichen Schreibarbeiten für diesen Band führten im wesentlichen Karin Christi und Andrea Schröder mit erprobter Sorgfalt aus, Stephan Krämer und Margit Peterle wirkten bei der technischen Aufbereitung der Mikrofilme mit, und schließlich half uns Gerda Tennstedt wieder bei Formulierungen und der Korrektur sowie vor allem dort, wo unsere eigenen „Dechiffrierkünste“ versagten.

Allen Personen einschließlich den ungenannt gebliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der aufgeführten Institutionen gilt wieder unser herzlicher Dank. Für trotz aller gegenteiligen Bemühungen möglicherweise nicht vermiedene Fehler und Irrtümer bitten wir die geneigten Leser um Nachsicht.

Kassel, im November 1994

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Abschnitt 7, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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