II. Abteilung, 2. Band, 1. Teil

Nr. 93

1883 Juni 9

Aufzeichnung1 eines Gesprächs mit dem Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck

Druck, Teildruck

[Bismarck meint, daß der Reichszuschuß durch eine Reichsgarantie ersetzt werden kann]

Er kam dann auf seine anderen Reformpläne zu sprechen und bemerkte: “Die sogenannten sozialistischen Gesetze sind auf ziemlich gutem Wege und werden sich durchdrücken und weiterentwickeln, auch ohne mich. Das Nächstliegende und Notwendigste wird in der Hauptsache bald durchgehen; nur ist es nicht gut, daß man die Krankenkassen in zu nahe Verbindung mit der Unfallversicherung gebracht wissen will. Es ist hier nicht geraten, die Naturalleistungen in Geld zu verwandeln”. [...] Ich sagte: “Aber der Staatszuschuß, von dem Sie Versöhnung der Arbeiter durch die Erkenntnis erwarteten, daß der Staat nicht bloß von ihnen fordere, sondern ihnen auch helfe, ihnen für Notfälle etwas zuwenden, ihre Zukunft nach Möglichkeit sichern wolle, der soll wegfallen.”

[ Druckseite 313 ]

“Nicht wegfallen” ─ entgegnete er ─, “nur ist er nach der neuen Gestaltung des Entwurfs mit den Gefahrenklassen, den Genossenschaften, nicht sofort nötig. Nach fünfzehn Jahren kann man fragen, ob und wieviel der Staat zuschießen muß. Vorläufig genügt, daß die Post die fälligen Gelder sogleich auszahlt, der Staat Garantie für die Sache leistet.” [...]

Registerinformationen

Personen

  • Meyer, Dr. Alexander (1832─1908) Redakteur, MdR (Liberale Vereinigung)
  • Rickert, Heinrich (1833─1902) Redakteur, Landesdirektor a.D., MdR (nationalliberal/Liberale Vereinigung)
  • 1Moritz Busch, Tagebuchblätter, Bd. 3, Leipzig 1899, S. 89. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 2. Band, 1. Teil, Nr. 93, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 2. Band, 1. Teil. Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

Permalink: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/id/q.02.02.01.0093

Nachnutzung: Digitale Quellensammlung und Forschungsdaten stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC-BY 4.0) Lizenz. Weiterverwendung unter Namensnennung und Angabe des Permalinks.