II. Abteilung, Band 1

III.

Der Regierungsantritt Wilhelm II. am 15. Juni 1888 setzte zunächst keine neuen sozialpolitischen Impulse. Der neue Kaiser erklärte in seiner Antrittsrede, er werde den Kurs seines Großvaters Wilhelm I. fortsetzen, unter ausdrücklichem Bezug auf dessen Sozialbotschaft vom 17. November 1881.98 Auch der erwähnte große Bergarbeiterstreik im Frühjahr 1889 änderte daran zunächst unmittelbar nichts, wenngleich der Empfang einer Delegation der streikenden Arbeiter durch Wilhelm II. für erhebliches Aufsehen sorgte. Gleichwohl waren die sozialpolitischen Akteure durch die bis dahin größte Streikbewegung in Deutschland aufgerüttelt, sowohl regierungsintern wie in der Öffentlichkeit war eine neue Sensibilität offensichtlich.99 Wie sollte die Arbeiterpolitik nach dem vorläufigen Abschluß der Arbeiterversicherungsgesetzgebung durch das Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetz vom 24. Mai 1889 angesichts ausbleibender konkreter Pazifizierungserfolge überhaupt weiterentwickelt werden?

Das große Desiderat der deutschen Arbeiterpolitik war immer noch die mangelnde Ausgestaltung des sog. Arbeiterschutzes, der sowohl den unmittelbaren Schutz vor Gefahren des Produktionsbetriebs („Gefahrenschutz“) als auch Arbeitszeitregelungen umfaßte. Es war kein Zufall, daß dieses Thema nun sehr schnell in den Mit- telpunkt rückte. In der Entlassungskrise Bismarcks, also im Konflikt mit dem 44 Jahre jüngeren Kaiser Wilhelm II., spielte die Arbeiterschutzfrage eine zentrale Rolle (wegen dieser besonderen politischen Bedeutung wird dieser Konflikt im vorliegenden „Grundlagenband“ und nicht im Themenband „Arbeiterschutz“ dokumen- [ Druckseite XXX ]tiert). Die Ausgangslage war ebenso klar wie festgefahren. Bismarcks Ablehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes war seit dessen einschlägiger Reichstagsrede 1884 allgemein bekannt, und die Regierungsbürokratie war in dieser Frage durch die hartnäckigen Blockaden Bismarcks bereits seit der gescheiterten Fabrikgesetzgebung von 1876 amtlicherseits zur Untätigkeit verdammt.100 In der politischen Öffentlichkeit dagegen war „Arbeiterschutz“ ein großes Thema,101 und der Reichstag hatte in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre nach langen und zähen Verhandlungen längst einen auch die Regierungsparteien umfassenden parteienübergreifenden Minimalkonsens in der Frage des Verbots der Sonntagsarbeit und der – moderaten – Ein- schränkung der Frauen- und Kinderarbeit in Fabriken gefunden, was der Bundesrat allerdings im November 1888 auf Betreiben Bismarcks brüsk zurückwies.102

Wilhelm II. konnte kaum ein besseres Konfliktfeld mit Bismarck finden als den Arbeiterschutz; der Kanzler war in dieser Frage isoliert. Nur Bismarck hemmte den Ausbau des Arbeiterschutzes, der persönliche Faktor war in dieser Frage entscheidend. Der junge Kaiser konnte hier, ohne (sozial-)politisch ungesichertes Neuland zu betreten, einen Konflikt mit Bismarck beginnen, bei dem die politische Öffentlichkeit, Reichstag, Regierungsbürokratie, aber auch die Arbeiterbewegung gleich welcher Couleur auf seiner Seite standen. Wilhelm konnte sich in dieser Frage gefahrlos als „Arbeiterkaiser“ profilieren. Der technikbegeisterte Kaiser hatte ohnehin einige Aspekte des Arbeiterschutzes für sich entdeckt, wohl nicht zuletzt durch die Unfallverhütungsausstellung der Berufsgenossenschaften vom Sommer 1889, die er eröffnete und mehrmals besuchte.103 Anfang Januar 1890 forderte Wilhelm II. gesetzgeberische Schritte zum Ausbau des Arbeiterschutzes.104 Bismarck wies dies – erwartungsgemäß und begleitet von den üblichen Rücktrittsdrohungen – schroff zurück.105 Der Konflikt spitzte sich rasch zu und blieb – auch und gerade in der Arbeiterschutzfrage – bis zur Entlassung Bismarcks am 20. März 1890 virulent. Bis zu den Februar- erlassen Wilhelm II. blieb die Auseinandersetzung jedoch der Öffentlichkeit verborgen (deshalb stammen die in diesem Band abgedruckten Quellenstücke zum The- menkomplex Bismarckkrise durchweg aus archivalischer Überlieferung). Ab Januar 1890 folgten für alle Beteiligten aufregende Wochen mit dramatischen Staatsministerialsitzungen, verwickelten Intrigen, verschlüsselten telegraphischen Gesandt- schaftsberichten in insgesamt hektischer, nicht zuletzt durch den Reichstagswahlkampf aufgeheizter Atmosphäre. Besondere Brisanz erhielt der Konflikt durch die Ankündigung der sächsischen Regierung, sie wolle im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf zur Novelle der Gewerbeordnung einbringen. Dieser sächsische Arbeiterschutzantrag war durch eine langfristig eingefädelte Intrige entstanden. Schon 1887 und 1888 hatte der Staatssekretär des Innern Karl Heinrich von Boetticher dem sächsischen Gesandten Wilhelm Graf von Hohenthal und Bergen mehrfach hinter dem Rücken Bismarcks „privatim“

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geraten, Sachsen solle in der Arbeiterschutzfrage mit eigenen Bundesratsinitiativen vorgehen.106 Durch einen in sozialpolitischen Fragen eher ungewöhnlichen außerpreußischen Gesetzesantrag im Bundesrat sollte die Blockade Bismarcks im Arbei- terschutz umgangen werden. Konkret tätig wurde man in den Dresdner Ministerien jedoch erst, nachdem auch Wilhelm II. persönlich im Januar 1890 dem sächsischen König Albert denselben Vorschlag gemacht hatte. Von Boetticher bot sich jetzt sogar an, hierfür Materialien aus dem Reichsamt des Innern bzw. dem preußischen Handelsministerium zur Verfügung zu stellen.107 Bismarck hatte so unrecht nicht, wenn er in seinen Lebenserinnerungen in diesem Zusammenhang von Boetticher als „Hintertreppenintrigant“ bezeichnete.108 Das Dresdner Gesamtministerium nahm den Arbeiterschutzantrag erst am 18. Februar 1890 an, mithin nach den Februarerlassen Wilhelm II.109 Doch allein die bereits Mitte Januar auf diplomatischen Kanälen erfolgte Ankündigung des sächsischen Arbeiterschutzantrags elektrisierte – auch ohne Kenntnis des konkreten Inhalts – den engeren Zirkel der Berliner politischen Kreise, denn es war einigermaßen sensationell, daß eine „verbündete Regierung“ sich in einer wichtigen sozialpolitischen Frage offen gegen den erklärten Willen des Reichskanzlers stellte.110

Für erhebliche Irritationen sorgte der – neue – Regierungsstil Wilhelm II., der sich weniger auf seinen Kanzler bzw. dessen Ministerialbürokratie stützte, als auf einen undefinierten Kreis von in jeder Beziehung „unverantwortlichen“ Ratgebern. Wilhelm II. selbst nannte auf der Kronratssitzung vom 24. Januar 1890 als solche seinen alten Lehrer Georg Hinzpeter, den Bergbauindustriellen und freikonservativen Landtagsabgeordneten Hugo Sholto Graf von Douglas, den Düsseldorfer Ober- präsidenten Hans Freiherr von Berlepsch und den Kunstprofessor und ehemaligen Bergwerksdirektor August von Heyden.111 Mit den Genannten (alle hatten Beziehung zum Bergbau bzw. hatten sich über den Bergarbeiterstreik geäußert) hatte sich Wilhelm in den fraglichen Wochen zum Teil wiederholt getroffen, einen nachweisbaren Einfluß auf den konkreten Gang der Dinge übten diese Personen aber wohl nicht aus. Der wirksamste der „unverantwortlichen Ratgeber“ blieb selbst unmittelbar Beteiligten (und insbesondere Bismarck!) verborgen. Dies war der Geheime Legationsrat im Auswärtigen Amt Paul Kayser, ein alter Bekannter der Familie Bismarck und früherer Repetitor seiner Söhne, ehemals auch ständiges Mitglied des Reichsversicherungsamts. Kayser versorgte den mit Wilhelm II. befreundeten preußischen Ge- sandten in Oldenburg Philipp Graf zu Eulenburg und Hertefeld (natürlich hinter dem Rücken Bismarcks) auf dessen Wunsch mit einer sozialpolitischen Denkschrift mit Vorschlägen zur Arbeitsschutzgesetzgebung und einem weiteren Schreiben ähnlichen Inhalts, die dieser – wohl ohne Wissen Kaysers – an den Monarchen weiter-

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gab.112 Kaysers Vorgesetzter im Auswärtigen Amt Friedrich von Holstein, der über alle Schritte informiert war, hielt sich geschickt im Hintergrund.113 Die von Paul Kayser in seiner Denkschrift in höchster Eile aufgestellten Arbeiterschutzforderungen waren ein seltsames Gemisch von Vorschlägen, die der Reichstag schon sehr viel präziser gestellt hatte, und einigen Detailbestimmungen, die peinlicherweise längst Bestandteil der geltenden Gewerbeordnung waren, zu der Paul Kayser selbst schon einen Kommentar verfaßt hatte. Ein durchdachtes Arbeiterschutzprogramm waren Kaysers Vorschläge nicht. Abschriften beider Papiere legte Wilhelm II. als vorgeblich eigene Ausarbeitungen am 24. Januar 1890 auf einer Kronratssitzung vor, wobei er den ersten Text völlig unverändert gelassen und den zweiten nur geringfügig bearbeitet hatte.114 Der Kaiser wünschte einen – zu veröffentlichenden – Erlaß an das preußische Staatsministerium, mit dem dieses zu ge- setzgeberischen Schritten im Arbeiterschutz aufgefordert werden sollte. Der unmittelbar zuvor nach Berlin zurückgekehrte Reichskanzler lehnte dies ab.115

Der Vorstoß Wilhelm II. führte nach weiteren Sitzungen des preußischen Staatsministeriums zu den beiden aufsehenerregenden Februarerlassen, in denen eine internationale Arbeiterschutzkonferenz angekündigt und eine Revision der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung in Aussicht gestellt wurde.116 Zunächst hatte von Boetticher einen (noch einheitlichen) Entwurf vorgelegt,117 der dann auf Anregung Bismarcks aufgeteilt wurde, und zwar in einen Erlaß an den Reichskanzler und einen weiteren Erlaß an die preußischen Ressortminister. Bismarck hat die Entwurfsfassungen der beiden Erlasse, in denen mit Rücksicht auf den Kanzler sogar das Reizwort „Arbeiterschutz“ vermieden wurde,118 eingehend redigiert und dabei inhaltlich verschärft. Den wiederum von v. Boetticher vorgelegten Erlaß an die preußischen Ressortminister überarbeitete Bismarck in drei Schritten (den ersten dieser Bearbeitungsschritte dokumentieren wir im Faksimile und zeilengetreuer Transkription).119 Trotz dieser weitgehend eigenen Formulierung der beiden Erlasse verweigerte Bismarck dann jedoch die verfassungsmäßig notwendige Gegenzeichnung derselben, womit der immer tiefer werdende Konflikt mit Wilhelm II. nun erstmals auch öffentlich ruchbar wurde. Der Ablauf der Bismarckkrise im Frühjahr 1890 und mit ihr deren sozialpolitische Aspekte ist insgesamt gut erforscht.120 Allerdings zog sich das Bekanntwerden bzw. der öffentliche Zugang zu entscheidenden Quellen über Jahrzehnte hin. Zunächst lieferten die nach dem Ersten Weltkrieg veröffentlichten Memoiren und Ta-

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gebücher Beteiligter wichtige Erkenntnisse und persönliche Sichtweisen, allen voran natürlich Otto von Bismarcks 1919 veröffentlichter dritter Band von „Gedanken und Erinnerungen“.121 Weitere Klarheit brachte 1921 und 1922 die Veröffentlichung von bis dahin unter Verschluß gehaltenen bayerischen und sächsischen Gesandtschaftsberichten. Die Berichte und Tagebuchaufzeichnungen des gut informierten badischen Gesandten Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein veröffentlichte Peter Walther Fuchs im Jahre 1975.122 Entscheidend neue Erkenntnisse brachte jedoch die Edition der „Politischen Korrespondenz“ Philipp Eulenburgs durch den Historiker John C. G. Röhl im Jahr 1976, mit der die zentrale Rolle Paul Kaysers in der Entstehungsgeschichte der Februarerlasse erstmals quellenmäßig dicht dokumentiert wurde.123

Der Text der Mehrzahl der zur Dokumentation der Entstehung der Februarerlasse in diesen Band aufgenommenen Stücke ist somit bereits – zum Teil sehr lange – bekannt. Allerdings sind die entsprechenden Abdrucke nur verstreut zu finden; eine modernen Grundsätzen entsprechende Technik ist ohnehin nur bei den Editionen von Fuchs und Röhl zu finden. Ansonsten beherrschte der bisweilen ungenaue Abdruck der Quellen ohne Angabe des konkreten archivalischen Fundorts die Szenerie. Wir haben die – veröffentlichten und unveröffentlichten – Quellen zur Bismarckkrise unter sozialpolitischem Blickwinkel erneut gesichtet und – hoffentlich nicht zu ausufernd – dokumentiert, auch bei der Annotation verfuhren wir so.124 Die bei Fuchs und Röhl hervorragend dokumentierten Stücke haben wir eher zurückhaltend erneut in diesen Band aufgenommen, immer aber dann, wenn sie für das Verständnis des weiteren Fortgangs der Ereignisse unentbehrlich schienen. Schließlich haben wir auf Quellen verzichtet, die weitgehend allgemein die „Bismarckkrise“ behandeln, ohne die damit verbundene sozialpolitische Kontroverse zu thematisieren. Es ging uns nicht darum – erneut – den Sturz Bismarcks umfassend zu dokumentieren, wenngleich dies einer Gratwanderung gleichkam. Gleichwohl werden einige wichtige Stücke erstmals von uns im Wortlaut dokumentiert. Es sind dies in erster Linie die Denkschrift Hinzpeters vom Dezember 1890125 und die Erstfassungen der beiden Februarerlasse.126 Dieser Band endet entsprechend der Abgrenzung der Abteilungen dieser Quellensammlung mit 126 beiden Erlassen vom 4. Februar 1890. Die Dokumentation der

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öffentlichen Aufnahme der Februarerlasse, des weiteren Verlaufs der Bismarckkrise bis zu dessen Sturz und die Genese der umfassenden Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 wird in den entsprechenden Bänden der III. Abteilung vorgenommen werden.

  • 98Vgl. Nr. 81. »
  • 99Vgl. Nr. 89–94. »
  • 100Vgl. Wolfgang Ayaß, Bismarck und der Arbeiterschutz, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 89 (2002), S. 400–426. »
  • 101Vgl. insbesondere Nr. 48, Nr. 50–51, Nr. 55, Nr. 64–66, Nr. 69, Nr. 73–74, Nr. 87–90 und Nr. 93. »
  • 102Vgl. Bd. 3 der I. und der II. Abteilung und dieser Quellensammlung. »
  • 103Vgl. Nr. 353 Bd. 2, Teil 2, der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 104Vgl. Nr. 95 und Nr. 97–98. »
  • 105Vgl. Nr. 94–97. »
  • 106Vgl. Nr. 152, Nr. 168 und Nr. 174 Bd. 3 der II. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 107Vgl. Nr. 98. Eine Herausgabe von Aktenmaterialien erfolgte jedoch nicht, weil – wie Hohenthal am 20.1.1890 berichtete – die entsprechenden Reichsakten Ende der siebziger Jahre auf Anordnung des von Bismarck nach Elsaß-Lothringen abgeschobenen Staatssekretärs des Innern Karl Hofmann vernichtet worden waren (vgl. Nr. 106). »
  • 108Bismarck, Die gesammelten Werke, Bd. 15, S. 534. »
  • 109Zum Wortlaut des sächsischen Arbeiterschutzantrags (und den Bismarckmarginalien auf diesem) vgl. Bd. 3 der III. Abteilung dieser Quellensammlung. »
  • 110Vgl. Nr. 99–100, Nr. 103–104, Nr. 107–108, Nr. 110–111, Nr. 118, Nr. 120–124, Nr. 126–127, Nr. 129 und Nr. 135. »
  • 111Vgl. Nr. 109. »
  • 112 Vgl. Nr. 102–103 und Nr. 105–106. »
  • 113Vgl. Nr. 96 und Nr. 103. »
  • 114Vgl. Nr. 109 und Nr. 113. »
  • 115Vgl. Nr. 113. »
  • 116 Nr. 115, Nr. 127–128, Nr. 134 und Nr. 137–138. »
  • 117Diese von Karl Heinrich von Boetticher am 30.1.1890 vorgelegte Urfassung des – noch nicht in zwei Teile getrennten – Erlasses konnten wir weder in den in Frage kommenden reichs- bzw. preußischen Akten noch im Nachlaß von Boettichers ermitteln. »
  • 118Vgl. Nr. 130. »
  • 119Vgl. Nr. 128. »
  • 120Vgl. zuerst Hans Rothfels, Bismarcks Sturz als Forschungsproblem, in: Preußische Jahrbücher 191 (1923), S. 1–29; Ernst Gagliardi, Bismarcks Entlassung. Erster Teil: Die Innenpolitik, Tübingen 1927; ders., Bismarcks Entlassung. Zweiter Teil: Der Ausgang, Tübingen 1941; vgl. zuletzt John C. G. Röhl, Wilhelm II. Der Aufbau der Persönlichen Monarchie 1888–1900, München 2001, S. 314–349. »
  • 121Vgl. Bismarck, Erinnerung und Gedanke, Stuttgart/Berlin 1919; Georg von Eppstein, Fürst Bismarcks Entlassung, Berlin 1920; Lucius von Ballhausen, Bismarck-Erinnerungen, Stuttgart/Berlin 1920. »
  • 122Karl Alexander von Müller, Die Entlassung. Nach den bayerischen Gesandtschaftsberichten, in: Süddeutsche Monatshefte 19 (1921), S. 138–178; Hubert Richter (Hg.), Aus kritischen Tagen. Berichte des Königlich sächsischen Gesandten in Berlin, Grafen Hohenthal und Bergen, aus den Jahren 1889–1892, in: Deutsche Rundschau 48 (1922), Bd. 190, S. 151–172; Walther Peter Fuchs (Hg.), Großherzog Friedrich von Baden und die Reichspolitik 1871–1907. 2. Band: 1879–1890, Stuttgart 1975. »
  • 123John C. G. Röhl (Hg.), Philipp Eulenburgs politische Korrespondenz. Band I: Von der Reichsgründung bis zum Neuen Kurs 1866–1891, Boppard am Rhein 1976. »
  • 124Entsprechend unseren Editionsgrundsätzen haben wir bei allen Stücken die archivalische Überlieferung als Grundlage unserer Dokumentation verwendet. Dies gilt auch für die bei Fuchs und Röhl dokumentierten Stücke. »
  • 125Vgl. Nr. 94. »
  • 126Vgl. Nr. 128 und Nr. 134. – Weitere bislang unveröffentlichte Stücke sind Nr. 97–98, Nr. 107–108, Nr. 110, Nr. 112, Nr. 117–118, Nr. 128–130 und Nr. 134–135. »

Zitierhinweis

Abteilung II, 1. Band, Abschnitt 6, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit, bearbeitet von Wolfgang Ayass, Florian Tennstedt und Heidi Winter. Digitale Version unter Mitarbeit von Hans-Werner Bartz, Anna Neovesky und Torsten Schrade.

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